Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Wird das Land Niedersachsen mit der SüdniedersachsenStiftung eine Kooperationsvereinbarung zur Begründung bzw. Fortführung der Bildungsregion Südniedersachsen nach dem landeseigenen Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen abschließen?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Verein Bildungsregion Südniedersachsen e. V. sind die Landkreise Göttingen und Northeim sowie die Stadt Göttingen, darüber hinaus die allermeisten Städte und Gemeinden in den beiden Landkreisen sowie weitere Organisationen und Körperschaften wie die Universität Göttingen als Mitglieder vernetzt. Der Vorstand ist besetzt mit Hauptverwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten zweier kreisangehöriger Gemeinden sowie mit den mit dem Thema Bildung betrauten Dezernentinnen und Dezernenten der beteiligten Landkreise und der Stadt Göttingen sowie einer Vertretung des Landes. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen, deren Grundlage das Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen ist.

Der Vorstand der Bildungsregion plant, der für den 17. März 2021 anberaumten Mitgliederversammlung einen Beschluss zur Selbstauflösung vorzulegen. Die Bildungsregion soll dann künftig von der SüdniedersachsenStiftung getragen werden. Es ist eine komplette Integration in die Organisations und Entscheidungsstrukturen der Stiftung vorgesehen. Dies geht aus dem Protokoll der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Göttingen vom 28. Januar 2021 hervor.

In der Ausschusssitzung kam die Frage auf, ob die SüdniedersachsenStiftung rechtlich und in der Sache sinnvoll die Rolle des kommunalen Partners des Landes übernehmen kann. Einerseits genießen Kommunen bei der Organisation ihrer Zusammenarbeit Wahlfreiheit. Dies schließt - gesichert durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - Organisationsformen privaten Rechts wie die einer rechtsfähigen bürgerlichen Stiftung ein. Kommunen dürfen sich nach allgemeiner Rechtsauffassung andererseits nicht ihrer wesentlichen gemeindlichen Aufgaben entledigen. In der Auseinandersetzung wird die Auffassung vertreten, die Bildung gehöre in der im Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen festgelegten Breite unzweifelhaft zu diesen wesentlichen gemeindlichen Aufgaben.

Die SüdniedersachsenStiftung ist laut § 1 ihrer Satzung eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Göttingen. Es handelt sich bei der SüdniedersachsenStiftung demnach um eine rein privatrechtliche Organisationsform. Damit findet auf die SüdniedersachsenStiftung das Niedersächsische Stiftungsgesetz Anwendung, nicht anwendbar sind aber die Regelungen des Kommunalrechts, mithin des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Die SüdniedersachsenStiftung ist also eine privatrechtliche und keine kommunale Einrichtung. Die Entscheidungsträger der SüdniedersachsenStiftung können nicht für die Landkreise Göttingen und Northeim sowie die Gemeinden handeln. Der Vorstand entscheidet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung über die Arbeit der Geschäftsführung und damit über die Arbeit der Stiftung, er kann von Kommunen nicht verpflichtet werden. Aus dem Stiftungszweck in § 2 der Satzung kann das Betreiben einer Bildungsregion mit all ihren im Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen niedergelegten Zielen bislang nicht abgeleitet werden.

Im Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen des Kultusministeriums heißt es, dass „die Bildungsregion (…) gemeinsam von der Kommune und vom Land verantwortet (wird). Eine besondere Signalwirkung dieser Verantwortungsgemeinschaft ist darin zu sehen, dass sich die politischen und administrativen Entscheidungsträger auf der Basis politischer Beschlüsse insbesondere für inhaltliche Impulsgebung, Kontinuität und Nachhaltigkeit der Arbeit einsetzen. Wenngleich die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche des Landes und der Kommune erhalten bleiben, zeigt die Praxis, dass in erfolgreichen Bildungsregionen durch die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune auf Gewinn bringende Weise koordiniert und die strategische Ausrichtung konsensual abgestimmt werden kann“.

Das Rahmenkonzept konkretisiert auf Seite 10 wie folgt: „Die Einrichtung einer Bildungsregion wird zwischen der kommunalen Ebene und dem Land Niedersachsen auf kommunale Initiative hin vereinbart. In diesem Sinne liegen Bildungsregionen in kommunaler Zuständigkeit“. Die SüdniedersachsenStiftung plant, sich nach Thüringen auszuweiten. In die Bildungsregion Südniedersachsen sind 1,5 Lehrerstellen abgeordnet. Beamtenrechtlich kann eine Abordnung in eine Stiftung bürgerlichen Rechts nicht erfolgen.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land hat ein hohes Interesse an der Weiterführung der erfolgreichen staatlich-kommunalen Zusammenarbeit mit den Landkreisen Göttingen und Northeim sowie der Stadt Göttingen zur Förderung der Bildungsregion Südniedersachsen. Die bisher vierte Vertragspartnerin, die Bildungsregion Südniedersachsen e. V., soll in die SüdniedersachsenStiftung überführt werden. Für das Land ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die Stiftung lediglich eine von insgesamt vier Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern des Landes ist. Um die Weiterentwicklung der Bildungsregion Südniedersachsen auch unter den neuen Bedingungen zu sichern, ist für das Land weiterhin wichtig, dass Bildung als Stiftungszweck in der Satzung der SüdniedersachsenStiftung festgeschrieben wird.

Die Bildungsregion soll nach dem Rahmenkonzept über das strategisch-koordinierende Gremium gesteuert werden, in dem Land und Kommunen als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner vertreten sind. Ziel ist es, diese Zusammenarbeit und damit auch die kommunal-staatlich geprägte strategische Ausrichtung der Bildungsregion Südniedersachsen langfristig zu sichern. Daher wird eine entsprechende Regelung im neuen Kooperationsvertrag dem strategisch-koordinierenden Gremium eine Letztentscheidungsbefugnis bei inhaltlichen Entscheidungen zusichern. Die beteiligten Kommunen in Südniedersachsen haben den entsprechenden Regelungen zugestimmt.

1. Kann nach juristischer Bewertung durch die Landesregierung eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts an die Stelle von Kommunen treten und diese gegenüber der Landesregierung vertreten (bitte begründen)?

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts kann im Rahmen des Kooperationsvertrags für Bildungsregionen neben den Kommunen als weitere Vertragspartnerin hinzutreten.

Es ist beabsichtigt, dass in der Bildungsregion Südniedersachsen die SüdniedersachsenStiftung neben der Stadt Göttingen und den Landkreisen Northeim und Göttingen Vertragspartnerin sowie anstelle des Vereins Bildungsregion Südniedersachsen e. V. neue Trägerin der Bildungsregion wird.

Die Bildungsregion wird auf Initiative der Kommune errichtet und ist Gegenstand kommunaler Zuständigkeit. Dies ist im Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen (Nr. 4.1) ausdrücklich so vorgesehen. In der Bildungsregion ist dabei der Zuständigkeits- bzw. Verantwortungsbereich der Kommune zu bewahren.

Bei der Errichtung der Bildungsregion fallen der kommunalen Ebene eine Vielzahl an Aufgaben zu, insbesondere die Einrichtung des strategisch-koordinierenden Gremiums, die Einrichtung der regionalen Geschäftsstelle (Bildungsbüro), die Sicherstellung der personellen und sächlichen Ausstattung der Geschäftsstelle und die Durchführung von Wirkungsanalysen und Evaluationen, was ebenfalls im Rahmenkonzept (Nr. 4.1.1) verankert ist. Das Rahmenkonzept lässt in organisatorischer Hinsicht der kommunalen Ebene aber Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung dieser Aufgaben. So orientieren sich Umfang und Ausgestaltung der Aufgaben der abgeordneten Lehrkraft an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort (vgl. Rahmenkonzept, Nr. 4.2). Nur so kann den spezifischen Gegebenheiten vor Ort am besten Rechnung getragen werden. Den Kommunen steht es frei, die organisatorischen Aufgaben an Stiftungen oder Vereine abzugeben. Die vom Rahmenkonzept eingeräumte Freiheit ist aber dahingehend begrenzt, dass auch durch den Träger der Bildungsregion die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft bewahrt wird und in der Bildungsregion die Handlungsfähigkeit der Kommune in ihrem Zuständigkeits- bzw. Verantwortungsbereich sichergestellt ist. Um dies zu gewährleisten, sieht das Rahmenkonzept die Errichtung eines strategisch-koordinierenden Gremiums vor, das u. a. mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern besetzt ist, bei denen nach der vorgesehenen Ausgestaltung auch maßgebliche Stimmrechte liegen. Das strategisch-koordinierende Gremium setzt sich aus Mitgliedern der Kommune, der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und weiteren für Erziehung und allgemeine und berufliche Bildung wesentlichen Akteuren unter Leitung der Kommune zusammen (vgl. Rahmenkonzept, Nr. 4.3).


2. Ist es möglich, dass das Land mit der SüdniedersachsenStiftung eine Vereinbarung zur Begründung einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft gemäß dem Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen abschließt, und erscheint das vor dem Hintergrund, dass sich diese Stiftung bislang nicht mit dem Themenkreis Bildung beschäftigt, fachlich sinnvoll (bitte begründen)?

Das Land kann mit rechtsfähigen Stiftungen aufgrund deren Rechtspersönlichkeit Verträge schließen. Bezüglich der Begründung einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft unter Einbeziehung der SüdniedersachsenStiftung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Es ist geplant, in den Strukturen der SüdniedersachsenStiftung das in der Antwort zu Frage 1 dargestellte strategisch-koordinierende Gremium zu etablieren. Zusätzlich ist beabsichtigt, durch eine entsprechende Regelung im Kooperationsvertrag festzulegen, dass überall dort, wo es bei der SüdniedersachsenStiftung im Bereich der Bildungsregion nicht nur um organisatorische Umsetzungen geht, sondern um inhaltliche Fragen, das strategisch-koordinierende Gremium eine Letztentscheidungsbefugnis gegenüber den Organen der Stiftung erhält. Dadurch wird sichergestellt, dass der Zuständigkeits- bzw. Verantwortungsbereich der Kommune erhalten bleibt sowie die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft bewahrt wird.

Der Kooperationsvertrag sieht weiterhin vor, dass der bisherige Zweck des Vereins Bildungsregion Südniedersachsen e. V. als weiterer Stiftungszweck in der Stiftungssatzung ergänzt wird. Durch die Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen im strategisch-koordinierenden Gremium wird auch Kontinuität im Hinblick auf die fachliche Expertise sichergestellt.

3. Plant das Land Niedersachsen, bei einer Eingliederung der Bildungsregion in die SüdniedersachsenStiftung die abgeordneten Lehrerstellen entfallen zu lassen, und wie würde dann die Kooperation aussehen, sofern die Landesregierung sie für möglich erachtet (bitte auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Ausweitung nach Thüringen antworten)?

Unabhängig von einer eventuellen Ausweitung nach Thüringen stellt das Land Niedersachsen weiterhin sicher, dass der Bildungsregion Südniedersachsen Lehrkräfte im Umfang von drei halben Vollzeitlehrereinheiten zur Verfügung stehen. Bedingt durch die abweichenden rechtlichen Strukturen bei der neuen Trägerin soll dies in Zukunft über das dienstrechtliche Instrument der Zuweisung erfolgen. 

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