Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Serie von Brandanschlägen im Bremer Umland

Vorbemerkung der Abgeordneten

Binnen acht Monaten wurden im Norden Niedersachsens Brandanschläge auf Restaurants in Syke (Landkreis Diepholz, 13.02.2020), Gnarrenburg (Landkreis Rotenburg, 24.07.2020) und Ganderkesee (Landkreis Oldenburg, 14.10.2020) verübt. Gnarrenburg ist von Ganderkesee bzw. Syke nur rund 60 km entfernt, zwischen Syke und Ganderkesee liegen nur etwa 27 km.

Bei den betroffenen Gebäuden handelte es sich jeweils um Restaurants. Diese wurden von Menschen betrieben, die eine Flucht- oder Migrationsgeschichte haben. Die Täterinnen und Täter drangen jeweils in die Gebäude ein und legten mithilfe von Brandbeschleuniger ein Feuer. An allen drei Orten wurden außerdem Hakenkreuze hinterlassen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu den drei vorgenannten Sachverhalten wurde der Ausschuss für Inneres und Sport bereits mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 schriftlich unterrichtet. Wie dargelegt, wurde allein aufgrund der Tatumstände von vornherein ein möglicher Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) bei den Ermittlungen berücksichtigt. In allen Fällen ist der Polizeiliche Staatschutz daher unverzüglich und unmittelbar in die Ermittlungsführung eingebunden worden. Bezüge zum Bereich der PMK - insbesondere zum Phänomenbereich -rechts-, aber auch in andere Kriminalitätsfelder - wurden und werden fortlaufend und intensiv geprüft. Alle denkbaren Ermittlungsansätze und-methoden wurden bzw. werden umfänglich ausgeschöpft.

Mit Bekanntwerden der Taten erfolgten umfassende Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung und eine intensive Tatortarbeit. Es wurden diverse Vernehmungen und Befragungen zur Erkenntnisgewinnung ebenso wie Recherchen in öffentlich zugänglichen Bereichen des Internets durchgeführt.

Darüber hinaus wurden weitere potenzielle Spuren/Beweismittel einbezogen, insbesondere Videound Bildmaterialien sowie Telekommunikationsdaten.

Unabhängig von der Zuordnung der Taten zur PMK werden seitens der Polizei bei derartigen gemeinschädlichen Delikten, von denen auch unmittelbare Gefahren für Leib und Leben von Personen ausgehen können, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen, technischen und taktischen Mittel konsequent ausgeschöpft, um diese Taten aufzuklären sowie etwaige weitere Taten zu verhindern. 

1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand bei der Aufarbeitung der Brandanschläge in Syke, Gnarrenburg und Ganderkesee?

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Syke sind mittlerweile abgeschlossen worden. Am 4. Juni 2020 wurde seitens der Polizeiinspektion (PI) Diepholz eine Öffentlichkeitsfahndung über regionale Pressemedien mit der Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen der am und im Objekt agierenden zwei Täter eingeleitet. Diese Fahndung führte trotz Auslobung einer Belohnung in einer Höhe von 3 000 Euro nicht zur Erlangung tatrelevanter Hinweise. Der Vorgang wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft (StA) Verden abgegeben. Die Ermittlungen führten nicht zur Aufklärung der Straftat. Die StA Verden hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Gnarrenburg dauern weiterhin an.

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Ganderkesee dauern weiterhin an. Insbesondere die Auswertung digitaler Spuren führte zur Begründung eines Tatverdachts. Am 13. Februar 2021 erfolgte in den regionalen Printmedien eine Pressemitteilung mit Verweis auf die Brandsache und einen damit verbundenen Auslobungsbetrag in einer Höhe von 3 000 Euro. Diese Auslobung führte bisher nicht zur Mitteilung von Hinweisen an die Polizei.

2. Mit welchen Arbeitshypothesen arbeiten die ermittelnden Fachkommissariate, und wie werden diese begründet?

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Syke liefen in alle Richtungen, insbesondere wurde von vornherein ein Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Betracht gezogen und aus diesem Grund die Sachbearbeitung dem Fachkommissariat (FK) 4 - Polizeilicher Staatsschutz - der PI Diepholz bzw. der Ermittlungsgruppe (EG) Lokal zugeordnet. Im Zuge der Ermittlungen wurden Bezüge zum Bereich der PMK, insbesondere zum Phänomenbereich -rechts-, aber auch in andere Kriminalitätsfelder umfassend betrachtet und geprüft. Es wurde hierbei allen Ermittlungsansätzen nachgegangen. Zudem wurden alle in Betracht kommenden Ermittlungsmethoden in enger Abstimmung mit der StA Verden umfänglich ausgeschöpft.

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Gnarrenburg werden in alle Richtungen offengehalten. Das Ziel der Ermittlung des FK 4 der PI Rotenburg (Wümme) ist es, den bzw. die Täter unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu überführen. Hierbei wird mit Schwerpunkt im Bereich der PMK ermittelt, aber auch andere mögliche Motivlagen werden nach wie vor mit einbezogen. Im Rahmen der Ermittlungen werden verschiedene Arbeitshypothesen (fremden-/ausländerfeindliche Straftat, Versicherungsbetrug, Vorliegen einer persönlichen Beziehung u. a.) betrachtet.

Die Ermittlungen im Verfahren Brandstiftung Ganderkesee werden im Wesentlichen geprägt durch das offenkundige Handlungsmotiv des Täters / der Täter. Die am tatbetroffenen Objekt bzw. an die Innenwände gesprühten rechten Symbole stellen einen unmittelbaren Bezug zu einer Politisch motivierten Straftat her. Aus diesem Grund fand eine enge Einbindung des Polizeilichen Staatsschutzes bei den Ermittlungen statt. Aber auch andere infrage kommende Motivlagen bezogen auf weitere Kriminalitätsfelder wurden und werden fortlaufend und intensiv geprüft. Es wird hierbei allen Ermittlungsansätzen nachgegangen. Zudem werden auch hier die zur Verfügung stehenden Ermittlungsmethoden in enger Abstimmung mit der StA Oldenburg umfänglich ausgeschöpft. Dabei dient u. a. die faktenbasierte Tatrekonstruktion als ein nachvollziehbares Ausschlusskriterium von möglichen Motivlagen. Eine weitergehende Darstellung der Tatrekonstruktion ist im Einvernehmen mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft derzeit nicht möglich. Hierdurch würde unmittelbares Täterwissen preisgegeben, wodurch der Ermittlungserfolg gefährdet wäre.

3. Wie wird sichergestellt, dass ermittelnde Beamte ausreichend in den Bereichen Rassismus und rechte Gewalt sensibilisiert wurden und entsprechend über rechte Strukturen und Organisation informiert sind?

Wie u. a. in der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/7801 zu der Kleinen Anfrage in der Drucksache 18/7536, umfassend dargestellt, genießen die ganzheitliche Grundwertevermittlung und die Sensibilisierung hinsichtlich demokratiegefährdender Tendenzen und Bestrebungen, Rassismus und rechter Gewalt sowohl im Bachelorstudium an der Polizeiakademie Niedersachsen als auch in der allgemeinen Fortbildung einen besonderen Stellenwert. Darüber hinaus sind diese Aspekte umfängliche und zentrale Inhalte in den spezifischen Fortbildungen der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes.

Bei der PI Diepholz wurden zur Aufklärung der Brandstiftung die EG Lokal (Arbeitsname) eingerichtet und die Leitungsfunktion sowie die Funktionen der Hauptsachbearbeitung sowie der Aktenführung mit Beamtinnen und Beamten des FK 4 besetzt. Diese weisen eine langjährige Fachexpertise bezüglich der einzelnen Phänomenbereiche der PMK auf und wurden gesondert geschult bzw. fortgebildet.

Die Ermittlungen zur Aufklärung der Brandstiftung in Gnarrenburg wurden bei der PI Rotenburg (Wümme) durch das FK 4 übernommen. Die Beamtinnen und Beamten bearbeiten regelmäßig Delikte der PMK und weisen insoweit ein entsprechendes Fachwissen auf. Die Ermittlungsführung wurde zudem einer Beamtin mit langjähriger Ermittlungserfahrung im Bereich der PMK -rechts- übertragen.

Bei der PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch wurde unverzüglich noch am Tattag die EG Gantero (Arbeitsname) zur Führung eines beweiskräftigen Ermittlungsverfahrens eingerichtet. Dabei handelt es sich im Kern um ein sechs Beamte umfassendes Ermittlungsteam mit einem hohen Grad an deliktsbezogener Fachlichkeit und Erfahrungswissen. Überdies wurde die Schlüsselfunktion der Ermittlungsführung dem Leiter des dortigen FK 4 übertragen.

4. Gibt es eine regionsübergreifende Ermittlungsgruppe zur Aufarbeitung der Brandanschläge? Wenn nicht, warum nicht?

Zum Informationsaustausch und zur Gewinnung weiterer Ermittlungsansätze wurde bereits am 21.10.2020 eine Fallkonferenz mit Vertretern aller ermittlungsführenden Dienststellen durchgeführt.

Aufgrund der damalig vorliegenden Erkenntnislagen bzw. Ermittlungsstände war eine Zusammenführung der Ermittlungen nach fachlich kriminalistischer Bewertung in Ermangelung von erkennbaren Tatzusammenhängen nicht angezeigt. Nichtdestotrotz erfolgte auch nach Durchführung der vorbezeichneten Fallkonferenz ein fortlaufender u. a. fernmündlich und persönlich geführter Informationsaustausch unter Einbeziehung der jeweiligen Behörden. So ist weiterhin gewährleistet, dass zur Gewinnung neuer Erkenntnisse beispielsweise im Rahmen der Spurenauswertung und/oder Vernehmungen von Zeugen/Beschuldigten ein unverzüglicher und sachgerechter Informationsaustausch zwischen den sachbearbeitenden Dienststellen stattfindet. Darüber hinaus war und ist ein intensiver Austausch mit den sachleitenden Staatsanwaltschaften fortlaufend gewährleistet.

Am 8. Dezember 2020 erfolgte zudem ein weiterer Informationsaustausch im Rahmen einer Fallkonferenz unter Einbeziehung der Landeskriminalämter (LKA) Niedersachsen und Bremen sowie unter der Teilnahme der jeweiligen sachbearbeitenden Dienststellen und der Leitungsebene der jeweiligen Zentralen Kriminaldienste. Im Ergebnis führten die Fallabgleiche zu der einvernehmlichen Bewertung, dass es sich mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit um drei Einzeltaten handelt.

Vor diesem Hintergrund bestand keine weitergehende Notwendigkeit, eine regionsübergreifende Ermittlungsgruppe zur Aufarbeitung der drei in Rede stehenden Brandstiftungen einzurichten.

5. Gehen die Ermittlungsbehörden von einer Brandanschlagsserie aus? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Wie bereits unter zu Frage 4. dargestellt, hat die Gegenüberstellung der einzelnen Fälle nicht zu erkennbaren Tatzusammenhängen geführt. Schlüssige bzw. in Ansätzen belastbare Aspekte für eine solche Annahme können bis dato nicht begründet werden.

Insofern ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht von einer Brandanschlagsserie auszugehen.

Zudem ergab eine durchgeführte Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem der niedersächsischen Polizei, dass sich seit Februar 2017 in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen Lüneburg und Oldenburg keine rechtsmotivierten Branddelikte ereigneten, die in einen Tatzusammenhang mit den hier in Rede stehenden Straftaten zu bringen sind.

6. Liegen den Ermittlungsbehörden bzw. der Landesregierung Erkenntnisse über Täterinnen und Täter der rechtsextremen Szene vor?

Den ermittlungsführenden Dienststellen liegen im Kontext der beschriebenen Sachlage keine Erkenntnisse über Täterinnen und Täter einer rechtsextremistischen Szene vor. Die zu Frage 1. dargelegten Verdachtslagen richten sich nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht gegen Personen der rechtsextremen Szene. Auch die Einbeziehung des niedersächsischen Verfassungsschutzes führte zu keinen diesbezüglichen Erkenntnissen.

7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die rechte Szene in Gnarrenburg und im Landkreis Rotenburg?

a) Welche Erkenntnisse über rechte Organisationsformen und Szenestrukturen in Gnarrenburg und der Region Rotenburg liegen vor?

Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügt die rechte Szene im Landkreis Rotenburg aktuell über keine festen organisatorischen Strukturen.

Einzelne, in Rotenburg wohnhafte Personen weisen jedoch Bezüge zu den rechtsextremistischen Parteien NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationalisten (JN), DIE RECHTE bzw. DER DRITTE WEG auf. Auch die Gruppierung „Sektion Nordland“, in der sich Rechtsextremisten aus Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur vorrangingen Teilnahme an Demonstrationsgeschehen im asyl- und fremdenfeindlichen Kontext zusammengeschlossen haben, umfasste in der Vergangenheit Personen aus dem Landkreis Rotenburg. Im Bereich der subkulturellen Szene können ebenfalls Einzelpersonen der rechtsextremistischen, überregionalen und mit der Rechtsrockszene verbundenen Bruderschaft „Brigade 8“ zugerechnet werden.

b) Welche Erkenntnisse über rechte Aktivitäten in Gnarrenburg und im Landkreis Rotenburg liegen vor (Demonstrationen, Kundgebungen, Treffen)?

Im Landkreis Rotenburg konnte in der Vergangenheit vereinzelt die Durchführung parteilicher Veranstaltungen und Aktionen der NPD/JN festgestellt werden. Ebenso kann bestätigt werden, dass die unter Frage 7 a) thematisierten Personen sich an Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen zur Brauchtums- und Kontaktpflege sowie sonstigen szenerelevanten Großveranstaltungen beteiligt haben oder als Besucher rechtsextremistischer Musikveranstaltungen in Erscheinung getreten sind.

Die letzte festgestellte Versammlung fand im Jahr 2018 in der Ortschaft Karlshöfen (Gemeinde Gnarrenburg) statt.

2018 wurde ebenfalls eine einmalige Beteiligung am bundesweit durchgeführten Aktionstag „Schwarze Kreuze“ festgestellt, für die einzelne Mitglieder der unter Frage 7 a) aufgeführten Gruppierungen verantwortlich gemacht werden konnten. 

c) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über formelle und informelle rechtsextreme Netzwerke in Gnarrenburg und im Landkreis Rotenburg?

Hier liegen lediglich Erkenntnisse zu Einzelpersonen als Nutzer virtueller Strukturen bei MessengerDiensten und sozialen Netzwerken vor. Diese Strukturen werden einerseits für die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte genutzt; andererseits dienen sie der informellen Vernetzung mit Personen aus weiten Teilen des Bundesgebietes.

d) Welche Erkenntnisse über rechte Infrastrukturen (Versandhandel, Verlage, Immobilien etc.) in Gnarrenburg und im Landkreis Rotenburg liegen vor?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.

e) Welche Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextreme im Zeitraum 2015 bis 2020 in Gnarrenburg und im Landkreis Rotenburg liegen vor?

In den polizeilichen Informationssystemen wird der personenbezogene Hinweis „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert. Ein solcher „personenbezogener Hinweis“ (PHW) wird nur in den Fällen vergeben, in denen bezüglich des Betroffenen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser eine Straftat aus politisch motivierten Beweggründen begangen hat, und zudem ausreichende Anhaltspunkte für die zukünftige Begehung gleichgelagerter Straftaten vorliegen.

Die Einstufung einer Person als Extremist obliegt dem Niedersächsischen Verfassungsschutz. Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei gewährleistet einen Abgleich der vorhandenen Erkenntnislage zum jeweiligen Personenpotential. Eine diesbezügliche Speicherung erfolgt in den polizeilichen Auskunftssystemen jedoch nicht.

Folglich können für den benannten Zeitraum lediglich die Ermittlungsverfahren analysiert werden, denen in den polizeilichen Informationssystemen ein Beschuldigter mit dem PHW politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts, was definitorisch und faktisch weitergefasst ist, zugeordnet ist. Dabei handelt es ich nicht nur um Straftaten, die explizit aus einer politischen Tatmotivation begangen wurden, sondern auch um Straftaten der allgemeinen Kriminalität.

Insgesamt wurden in Gnarrenburg und dem Landkreis Rotenburg 45 Strafverfahren gegen eine Anzahl von Personen im unteren zweistelligen Bereich durchgeführt, welche in den polizeilichen Informationssystemen mit dem personenbezogenen Hinweis „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert sind.

Im Bereich der Ortschaft Gnarrenburg sind Personen im niedrigen einstelligen Bereich wohnhaft, die mit dem PHW politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts gespeichert sind. Im Betrachtungszeitraum wurde in der Ortschaft Gnarrenburg gegen diese Personen in drei Fällen ermittelt.

Die einzelnen Strafverfahren stellen sich im Bereich der Ortschaft Gnarrenburg wie folgt dar: - zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG),

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG).

Im Landkreis Rotenburg sind überdies derzeit Personen im niedrigen zweistelligen Bereich gemeldet, die in den polizeilichen Informationssystemen mit dem PHW „politisch-motivierter Straftäter PMKrechts“ gespeichert sind. Im Betrachtungszeitraum wurde im Landkreis Rotenburg gegen diese Personen in 42 Fällen ermittelt.

Die einzelnen Strafverfahren im Bereich des Landkreis Rotenburg stellen sich wie folgt dar: - vier Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das BtMG,

- fünf Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung, fünf Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung,

- drei Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG),

- drei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung bzw. des Raubes,

- vier Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffen-/Sprengstoffgesetz,

- drei Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

- sechs Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs,

- fünf Strafverfahren wegen des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der verfassungsfeindlichen Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane.

Ein deliktischer Schwerpunkt ist hierbei nicht erkennbar. Sowohl der Bereich Politisch motivierte Kriminalität / staatsschutzrelevante Delikte als auch allgemeine Kriminalitätsfelder sind deliktisch betroffen.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich eine Vielzahl der aufgeführten Verfahren gegen Personen der sogenannten Reichsbürgerszene richtet.

8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die rechte Szene in Syke und im Landkreis Diepholz?

a) Welche Erkenntnisse über rechte Organisationsformen und Szenestrukturen in Syke und der Region Diepholz liegen vor?

Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügt die rechte Szene im Landkreis Diepholz aktuell über keine festen organisatorischen Strukturen. Einzelpersonen weisen Bezüge zu den rechtsextremistischen Parteien NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationalisten, DIE RECHTE bzw. DER DRITTE WEG auf. Darüber hinaus bestehen teilweise enge Verbindungen zu Personen und Strukturen der rechtsextremistischen Szene in Bremen sowie Kontakte in die rechtsextreme Musikszene.

Im Bereich der subkulturellen Szene konnten Einzelpersonen in der Vergangenheit den überregionalen rechtsextremistischen Bruderschaften „Nordic 12“ sowie „Blood Brother Nation“ sowie der Gruppierung „Phalanx18“ zugerechnet werden.

„Phalanx18“ wurde im Jahr 2019 durch den Senat für Inneres der Freien Hansestadt Bremen verboten und aufgelöst.

b) Welche Erkenntnisse über rechte Aktivitäten in Syke und im Landkreis Diepholz liegen vor (Demonstrationen, Kundgebungen, Treffen)?

Der zu Frage 8 a) thematisierte Personenkreis beteiligt sich nach vorliegenden Erkenntnissen an Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen zur Brauchtums- und Kontaktpflege sowie szenerelevanten Großveranstaltungen oder tritt als Besucher rechtsextremistischer Musikveranstaltungen in Erscheinung. Diesbezüglich ist in der betreffenden Region im Jahr 2015 ein in Stuhr durchgeführter Liederabend bekannt geworden.

c) Welche Erkenntnisse über formelle und informelle rechtsextreme Netzwerke in Syke und im Landkreis Diepholz liegen vor?

Es liegen lediglich Erkenntnisse zu Einzelpersonen als Nutzer virtueller Strukturen bei MessengerDiensten und sozialen Netzwerken vor. Diese Strukturen werden einerseits für die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte genutzt, andererseits dienen sie der informellen Vernetzung mit Personen aus weiten Teilen des Bundesgebietes.

d) Welche Erkenntnisse über rechte Infrastrukturen (Versandhandel, Verlage, Immobilien etc.) in Syke und im Landkreis Diepholz liegen vor?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.

e) Welche Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextreme im Zeitraum 2015 bis 2020 in Syke und im Landkreis Diepholz liegen vor?

Im Bereich der Stadt Syke sind Personen im niedrigen einstelligen Bereich wohnhaft, die in den polizeilichen Informationssystemen mit dem PHW „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert sind (siehe Ausführungen zu Frage 7. e).

Im Betrachtungszeitraum wurde gegen diese Personen (sogenannte Reichsbürger) in elf Fällen ermittelt. Die einzelnen Strafverfahren für den Bereich Syke stellen sich wie folgt dar: - vier Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bedrohung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Falschen Verdächtigung,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung.

Im Bereich des Landkreises Diepholz sind derzeit überdies Personen im niedrigen einstelligen Bereich wohnhaft, die in den polizeilichen Informationssystemen mit dem personenbezogenen Hinweis „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert sind. Im Betrachtungszeitraum wurde gegen diese Personen in elf Fällen ermittelt.

Die einzelnen Strafverfahren für den Landkreis Diepholz stellen sich wie folgt dar:

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Waffengesetz,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs wegen des Verstoßes gegen das BtMG,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Trunkenheit im Verkehr,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen.

Ein deliktischer Schwerpunkt ist hierbei nicht erkennbar. Sowohl der Bereich Politisch motivierte Kriminalität / staatsschutzrelevante Delikte als auch allgemeine Kriminalitätsfelder sind deliktisch betroffen.

9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die rechte Szene in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg?

a) Welche Erkenntnisse über rechte Organisationsformen und Szenestrukturen in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg liegen vor?

Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügt die rechte Szene im Landkreis Oldenburg aktuell über keine festen organisatorischen Strukturen. Die in der Vergangenheit aktive Gruppierung „Freies Oldenburg“, deren Einzugsbereich auch den Landkreis Oldenburg umfasste, beschränkt sich mittlerweile auf virtuelle Aktivitäten.

Einzelpersonen weisen eine rechte Einstellung und Bezüge zu den rechtsextremistischen Parteien NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationalisten, DIE RECHTE bzw. DER DRITTE WEG auf. Teilweise bestehen enge Verbindungen zu Personen und Strukturen der rechtsextremistischen Szene in Bremen.

Im Bereich der subkulturellen Szene konnten Einzelpersonen in der Vergangenheit den rechtsextremistischen Bruderschaften „Nordic 12“ sowie „Blood Brother Nation“ zugerechnet werden. Diese Gruppierungen führten im Jahr 2017 in Ganderkesee ihre Jahresfeier durch.

Auch liegen Hinweise einzelner Personen auf Beziehungen in die örtliche (Fußball-)Hooligan-Szene und/oder zu Kampfsportgruppen vor.

b) Welche Erkenntnisse über rechte Aktivitäten in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg liegen vor (Demonstrationen, Kundgebungen, Treffen)?

Der zu Frage 9 a) thematisierte Personenkreis beteiligt sich u. a. an Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen zur Brauchtums- und Kontaktpflege sowie szenerelevanten Großveranstaltungen oder tritt als Besucher rechtsextremistischer Musikveranstaltungen in Erscheinung.

Diesbezüglich ist in der betreffenden Region Ende 2017 ein in Hude durchgeführtes, als Geburtstagsfeier getarntes, Konzert bekannt geworden. Die Veranstaltung wurde durch polizeiliche Aufklärungs- und Einsatzkräfte begleitet.

c) Welche Erkenntnisse über formelle und informelle rechtsextreme Netzwerke in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg liegen vor?

Es liegen Erkenntnisse zu Einzelpersonen als Nutzer virtueller Strukturen bei Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken vor. Diese Strukturen werden einerseits für die Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte genutzt, andererseits dienen sie der informellen Vernetzung mit Personen aus weiten Teilen des Bundesgebietes.

d) Welche Erkenntnisse über rechte Infrastrukturen (Versandhandel, Verlage, Immobilien etc.) in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg liegen vor?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.

e) Welche Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextreme im Zeitraum 2015 bis 2020 in Ganderkesee und im Landkreis Oldenburg liegen vor?

Im Bereich der Ortschaft Ganderkesee sind derzeit Personen im niedrigen einstelligen Bereich gemeldet, die in den polizeilichen Informationssystemen mit dem PHW „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert sind (siehe Ausführungen zu Frage 7. e).

Im Betrachtungszeitraum wurde gegen diese Personen in sechs Fällen ermittelt. Die einzelnen Strafverfahren stellen sich wie folgt dar:

ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes BtMG,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Ausspähens von Daten.

Im Bereich des Landkreises Oldenburg sind derzeit überdies Personen im niedrigen einstelligen Bereich gemeldet, die in den polizeilichen Informationssystemen mit dem PHW „politisch-motivierter Straftäter PMK-rechts“ gespeichert sind.

Im Betrachtungszeitraum wurde gegen diese Personen in 15 Fällen ermittelt. Die einzelnen Strafverfahren stellen sich wie folgt dar:

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung auf sexueller Basis,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Leistungskreditbetrugs,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftat,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Unterschlagung,

- zwei Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung,

- ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung (Internet).

Ein deliktischer Schwerpunkt ist hierbei nicht erkennbar. Sowohl der Bereich Politisch motivierte Kriminalität/staatsschutzrelevante Delikte als auch allgemeine Kriminalitätsfelder sind deliktisch betroffen.

10. Welche Konsequenzen zieht das Land Niedersachsen aus drei mutmaßlich rechtsmotivierten Brandanschlägen und welche Anstrengungen zur Aufarbeitung wurden bisher unternommen?

Die Aufklärung der drei Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung genoss bzw. genießt insbesondere vor dem Hintergrund der Verwendung von rechten Symboliken an den drei Tatorten, wie dargelegt, bei allen ermittlungsführenden Dienststellen eine besonders hohe Priorität.

Dies zeigt sich nicht zuletzt durch die Übernahme der Ermittlungen bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Straftaten entweder im Rahmen der Alltagsorganisation durch den Zentralen Kriminaldienst, FK 4, oder aber durch die Einrichtung von zwei Ermittlungsgruppen. In allen Fällen wurde besonderer Wert daraufgelegt, dass entsprechende Staatsschutzkompetenz bei den eingesetzten Ermittlungsbeamten und bei den Leitungsbeamten der EG vorhanden ist. Darüber hinaus wurden u. a. Ermittlungsführer für Branddelikte, Mitarbeitende der Kriminaltechnik und der regionalen Datenverarbeitungsgruppe eingesetzt.

Ein besonderer Fokus lag zudem zum einen auf dem externen Informationsaustausch mit u. a. dem LKA Niedersachsen, Dezernat 42, dem LKA Bremen sowie dem Bundeskriminalamt, Referat ST 14, Zentralstelle -rechts-, Bund-Länder-Koordination, Geschäftsführung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R). Zum anderen fanden auf regionaler Ebene zwei Fallkonferenzen (21. Oktober 2020 und 8. Dezember 2020) statt, um den internen Informationsaustausch zur Gewinnung weiterer Ermittlungsansätze sicherzustellen.

Ermittlungsunterstützend erfolgten zudem durch die PI Diepholz und die PI Delmenhorst/OldenburgLand/Wesermarsch die Auslobungen von Beträgen in Höhe von jeweils 3 000,- Euro.

Der Umstand der Verwendung von Hakenkreuzen an den drei Tatorten fand hinreichenden Eingang in die Bewertung. Dieser Umstand ist jedoch nicht für sich allein, sondern eingebettet in die umfänglichen Erkenntnislagen zu bewerten. Auf Basis des Informationsaustausches und nach Bewertung dieser Erkenntnisse, zuletzt bei der Fallkonferenz am 8. Dezember 2020, ergibt sich die einvernehmliche Feststellung des Teilnehmerkreises, wonach eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen von drei unabhängig voneinander zu betrachtenden Einzeltaten gegeben ist.

Im Hinblick auf die Frage einer Aufarbeitung ist darauf hinzuweisen, dass zwei Ermittlungsverfahren mit Stand von heute noch nicht abgeschlossen sind. Unbenommen davon obliegen alle Ermittlungshandlungen auch einer kritischen Begleitung und Bewertung durch die jeweiligen Dienst- und Fachaufsichten, was im Bedarfsfall die Umsetzung entsprechender korrigierender Handlungserfordernisse gewährleistet.

Darüber hinaus fließen Erfahrungen aus der Bearbeitung solcher Delikte bei zukünftigen Ermittlungen mit ein und werden - soweit geboten - in die Fortbildung implementiert.

11. Welche Unterstützungsangebote haben die von den Brandanschlägen Betroffenen vonseiten der Landesregierung bzw. von den jeweiligen Kommunen erhalten?

Grundsätzlich werden Opfer im Zuge der Ermittlungen durch die Polizei eng betreut und auf die Möglichkeiten der Opferhilfe und der damit betrauten Hilfeorganisationen hingewiesen.

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist in ganz Niedersachsen vertreten. In elf Opferbüros sind qualifizierte hauptamtlich tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für die Belange und Interessen von Opfern da. Sie gewähren psychosoziale Beratung und Begleitung und unterstützen bei der Inanspruchnahme von Opferechten.

Im Rahmen von persönlichen Gesprächen klären die Opferhelferinnen und Opferhelfer den individuellen Bedarf, zeigen mögliche Handlungswege auf und unterstützen bei der Umsetzung. Sie geben viele wichtige und nützliche Informationen von der Anzeige bis zur Zeugenaussage und zu finanziellen Hilfen. Die Möglichkeit einer Online-Beratung besteht ebenfalls.

Betroffene von rechtsmotivierten Übergriffen haben die Möglichkeit, sich an die drei Regionalbüros der Betroffenenberatung Niedersachsen zu wenden. Die Hauptstandorte befinden sich in Osnabrück Regionalbüro Nordwest (Exil e.V.), Nienburg Regionalbüro Nordost (CJD e.V.) und Hildesheim Regionalbüro Süd (Asyl e.V.) und können gemeinsam in ganz Niedersachsen beraten und unterstützen.

Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielfältig und werden immer den individuellen Bedürfnissen der Beratungsnehmenden angepasst. Die Beratungskräfte der Regionalbüros beraten und unterstützen Personen, die durch Vorfälle von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betroffen sind. Die Betroffenenberatung hat in erster Linie das Ziel, die Betroffenenperspektive zu berücksichtigen, möglichst frühzeitig aktiv zu werden und die Beratungsnehmer bei den materiellen und immateriellen Folgen professionell zu unterstützen. Über das Landesdemokratiezentrum (LDZ) im niedersächsischen Justizministerium wird die Betroffenenberatung Niedersachsen mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und aus dem Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte gefördert.

Nach Bekanntwerden der Brandanschläge im Bremer Umland und in Anbetracht einer möglichen rechtsgerichteten Tatmotivation hat die Betroffenenberatung Niedersachsen den Betroffenen der Anschläge Beratungsangebote unterbreitet. Dies erfolgte (im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Regionalbüros) auf verschiedenen Wegen - sowohl telefonisch, postalisch, als auch persönlich vor Ort.

In einigen Fällen wurden diese Angebote von den Betroffenen angenommen - die Art der Hilfe richtete sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Die Betroffenenberatung hat sich zudem an die zuständigen Polizeiinspektionen gewandt und ihre Unterstützung angeboten bzw. das Beratungsangebot bekannt gemacht, falls die Betroffenen nicht direkt kontaktiert werden konnten.

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