Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Schulische Sozialarbeit - Wie geht der Ausbau voran?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Jahr 2016 hat die damalige rot-grüne Landesregierung beschlossen, in Ergänzung zur Jugendhilfe auch in Landesverantwortung die soziale Arbeit an Schule auszubauen. Das Aufgabenprofil sah u. a. vor, Schülerinnen und Schüler bei persönlichen Problemen zu beraten, Maßnahmen zur Berufsorientierung durchzuführen, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern zu verbessern und die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Einige Kommunen kündigten in diesem Zusammenhang an, künftig selbst keine schulische Sozialarbeit mehr anzubieten. Insbesondere Schulleitungen, die LAG Schulsozialarbeit und Lehrerverbände äußerten in diesem Zusammenhang die Sorge, dass bestehende Strukturen und Erfahrungen wegbrechen und somit die Arbeit an Schulen erschweren anstatt zur Entlastung beitragen würden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat in der vorangehenden Legislaturperiode die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung (in Ergänzung zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe) als Landesaufgabe anerkannt. Mit dem zum 01.08.2017 in Kraft getretenen Runderlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ wurde die konzeptionelle Grundlage für den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst gelegt.

Seit 2016 hat die Landesregierung mit der Zuweisung von sozialpädagogischen Fachkräften auf unterschiedliche Herausforderungen - u. a. Grundschulen mit einer hohen Flüchtlingszahl, Nachfolge für das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm, Schulen mit besonderen sozialen Problemlagen - an öffentlichen Schulen differenziert reagiert.

Weiterhin werden an einigen Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in kommunalen oder anderen Anstellungsträgerschaften eingesetzt. Dieses wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Diese Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten mit den sozialpädagogischen Fachkräften im Landesdienst zusammen.

1. Wie viele Stellen für soziale Arbeit an Schule hat das Land Niedersachsen seit 2016 insgesamt, und wie viele Stellen jeweils in den einzelnen Jahren ausgeschrieben (bitte zusätzlich nach Landkreisen und der jeweiligen Schule aufschlüsseln)?

Die Landesregierung hat die nachstehenden Beschäftigungsmöglichkeiten (BM) für sozialpädagogische Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an öffentlichen Schulen seit 2016 ausgeschrieben:

Jahr

Anzahl der ausgeschriebenen Beschäftigungsmöglichkeiten*

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2016

604

2017

66

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2018

0

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2019

150

820

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*Erfasst werden Neuausschreibungen, nicht Nachbesetzungen und nicht Aufstockungen bestehender BM

Die Verteilung der Ausschreibungen nach Landkreisen und Schulen ist der anliegenden Aufstellung (Anlage 1) zu entnehmen. Die Aufstockungen bestehender Beschäftigungsmöglichkeiten sind darin nicht enthalten.

2. a) Wie viele dieser Stellen für soziale Arbeit an Schule sind heute tatsächlich besetzt (bitte zusätzlich nach Landkreisen und der jeweiligen Schule aufschlüsseln)?

Die seit 2016 vorgenommenen 820 Zuweisungen für Beschäftigungsmöglichkeiten sozialpädagogischer Fachkräfte werden mit den schon vor 2016 bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten (ehemals Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter an Ganztagsschulen und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen) zusammengefasst. Seit den Ausschreibungen haben sich durch Schulschließungen und -fusionen sowie Verlagerung, Kapitalisierung, Teilung oder Zusammenführung von Beschäftigungsmöglichkeiten fortlaufend Veränderungen ergeben.

In der anliegenden Aufstellung (Anlage 2) werden alle zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zum 01.01.2019 dargestellt.

Von den für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zum 01.01.2019 zugewiesenen 1 074 Beschäftigungsmöglichkeiten sind zum gleichen Stichtag 1 057 besetzt. Die Besetzungsquote liegt damit bei über 98 %.

Die berufsbildenden Schulen nehmen die Besetzung eigenverantwortlich vor. Es liegen der Landesregierung daher keine Informationen über nicht besetzte Beschäftigungsmöglichkeiten bei diesen Schulen vor.

2. b) Wie lange sind die derzeit nicht besetzten Stellen für schulische Sozialarbeit bereits ausgeschrieben (bitte zusätzlich nach Landkreisen und der jeweiligen Schule aufschlüsseln)?

Die zum 01.01.2019 nicht besetzten Beschäftigungsmöglichkeiten werden in der anliegenden Aufstellung (Anlage 3) dargestellt.

Die seit dem 02.01.2019 ausgeschriebenen Beschäftigungsmöglichkeiten sind der anliegenden Aufstellung (Anlage 4) zu entnehmen Das Stellenbesetzungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.).

2. c) Was sind die Gründe dafür, wenn ausgeschriebene Stellen für schulische Sozialarbeit bislang nicht besetzt werden konnten?

Die Gründe für die Nichtbesetzung der Beschäftigungsmöglichkeiten zum Stichtag 01.01.2019 sind unterschiedlich. So kann dies beispielsweise in einem Wechsel der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein anderes Beschäftigungsverhältnis, einem Eintritt in den Ruhestand oder aber auch an ausbleibenden Bewerbungen oder fehlenden geeigneten Bewerbungen begründet liegen.

Es lassen sich keine Muster bei den nicht besetzten Beschäftigungsmöglichkeiten feststellen. Vielmehr sind hiervon unterschiedliche Schulformen, Schulen im städtischen und ländlichen Raum, Schulen verschiedenen Größe oder auch Beschäftigungsumfänge betroffen.

3. a) Wie viele von den Schulträgern oder aus anderen Mitteln finanzierte Stellen für Schulsozialarbeit hat es zuvor an denjenigen Schulen gegeben, an denen seit 2016 aus landesmitteln finanzierte Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben worden sind? (Sollte die Landesregierung hierüber keine Erhebung haben, bitte benennen, von welchen Stellen sie Kenntnis hat.)

Der Landesregierung liegt keine systematische Erhebung über die von Schulträgern oder anderen finanzierten Stellen bzw. deren Abbau vor. Es sind nur jeweils einzelne Fälle, die über Presseberichterstattung oder Einzelkontakte bekannt wurden. Diese Einzelfälle erlauben kein systematisches Bild für ganz Niedersachsen.

Eine Erhebung dieser Einzelfälle seit 2016 würde einen nicht angemessenen Aufwand darstellen und ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich. Weiterhin würde sich auch nach einer solchen Erhebung kein umfassendes Bild für Niedersachsen ergeben.

3. b) Wie viele dieser von den Schulträgern oder aus anderen Mitteln finanzierten Stellen für Schulsozialarbeit sind in Verantwortung der Schulträger oder anderer Mittel nach Kenntnis der Landesregierung an den Schulen erhalten geblieben, nachdem dort auch aus Landesmitteln finanzierte Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben worden sind?

Auf die Antwort zu Frage 3 a) wird verwiesen.

3. c) Wie viele der oben benannten Stellen wurden nach Kenntnis der Landesregierung von den Schulträgern oder anderen Finanzierungsquellen abgebaut? Wie viele Landesstellen sind an den Schulen, deren Stellen abgebaut wurden, unbesetzt (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln auf die jeweilige Schule, hilfsweise den Landkreis)?

Auf die Antwort zu Frage 3 a) wird verwiesen.

4. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU für die Jahre 2017 bis 2022 ist vereinbart: „Wir wollen ein Stufenprogramm mit jährlich 150 zusätzlichen Stellen zum Ausbau der schulischen Sozialarbeit an allen Schulformen schaffen.“ In welcher Weise ist diese Vereinbarung bislang umgesetzt worden, und in welchen Schritten ist die Umsetzung in den kommenden Jahren bis 2022 geplant und in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet?

Der Haushaltsgesetzgeber hat bisher Mittel für die Umsetzung der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden von 2016 (200 VZE für den Zeitraum von 2019 bis 2021; Aufnahme in die MIPLA), die besondere Unterstützung von Schulen im Programm Schule [PLUS] (25 VZE) und die Unterstützung von Berufsbildenden Schulen (50 VZE) zur Verfügung gestellt.

5. Führt das Land Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Verantwortungsbereiche der sozialen Arbeit an Schule in Landes- und in Schulträgerverantwortung und gibt es hier Abstimmungsgespräche zur Verteilung der Sozialarbeiter? Wenn ja, mit welcher Stoßrichtung und welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die Landesregierung nimmt die Zuweisung von Beschäftigungsmöglichkeiten für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung eigenverantwortlich vor. Die kommunalen Spitzenverbände (KSV) werden über die Zuweisung in Kenntnis gesetzt.

Die KSV waren in die Entwicklung des vorstehend genannten Runderlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ intensiv eingebunden. Gemeinsam mit den KSV hat die Landesregierung den „Orientierungsrahmen Kooperation soziale Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ in 2017 veröffentlicht und damit eine Verhältnisbestimmung beider Aufgaben vorgenommen.

6. Plant die Landesregierung eine Verbesserung der Bezahlung von Sozialarbeitern an Schulen in Landesverantwortung, um die Attraktivität der Stellen im Verhältnis zum TVÖD zu steigern? Wenn ja, in welchem Maße? Wenn nein, warum nicht?

Nach der Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst der Länder Anfang 2019 werden die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten in eine höherwertige Entgelttabelle wechseln. Zusätzlich zu dieser Verbesserung werden diese Beschäftigten auch von den im Übrigen beschlossenen Entgelterhöhungen profitieren.

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