Kleine schriftliche Anfrage mit Antwort:„Schule gegen sexuelle Gewalt“ - Was tut die Landesregierung?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Schule ist eine Institution, von der alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Fachleute for-dern, dass Schulen ein Raum sein müssen, in dem Kinder geschützt sind und in dem auch Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Schule von sexuellem Missbrauch und Gewalt betroffen sind, Ansprechpartnerinnen und -partner und Hilfe finden können. Zugleich wirken sich auch außerschu-lischer sexueller Missbrauch und Gewalt auf die Arbeit der Schule aus. Der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs schätzt, dass sich durchschnittlich in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder befinden, die von sexuellem Missbrauch und Gewalt betroffen sind. Nach Auf-fassung von Fachleuten ist es deshalb notwendig, dass alle Schulen für das Thema sexueller Missbrauch und Gewalt sensibilisiert werden und Schutzkonzepte entwickeln, wofür sie Unterstüt-zung von außen benötigten.
Im Jahr 2016 hat der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ vorgestellt. Die Kultusministerkonferenz hat zugesagt, dass bis Ende 2018 alle Bundesländer dieser Initiative beitreten. Im August 2018 tritt nun auch Niedersach-sen dieser Initiative bei.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit der Entschließung „Missbrauch und Diskriminierung an unseren Schulen entschieden entge-gentreten - neue Anlaufstelle bietet Opfern gezielte Unterstützung“ vom 21.03.2012 (Drs. 16/4640) wurde in Niedersachsen bereits sehr frühzeitig das Problem der sexuellen Gewalt in Schulen auf-gegriffen. Durch die Einrichtung der Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder wurde eine Möglichkeit zur Beratung und Unterstützung von Betroffenen, betroffenen Angehörigen, Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften und allen an Schule Beteiligten geschaffen.
Schon vorher - im Jahr 2010 - wurden in der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) Krisen- und Notfallteams eingerichtet, deren Aufgabe gemäß Konzept „Im Notfall handlungsfähig bleiben“ es ist, Schulen auch in Fällen sexueller Übergriffe zu beraten. In der Kooperation der Anlaufstelle des Kultusministeriums mit der NLSchB wurden und werden die bei der Anlaufstelle eingehenden Informationen über sexuelle Übergriffe interdisziplinär von den zuständigen schulfachlichen, schulrechtlichen und schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten kompetent bearbeitet.
Der Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Po-lizei und Staatsanwaltschaft“ (RdErl. d. MK, MI u. MJ v 01.06.2016) verpflichtet alle Schulen dazu, ein Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Ziel ist es, die Schule für alle Beteiligten als einen sicheren Ort zu gestalten, an dem keine Form von Gewalt toleriert und wann immer möglich verhindert wird.
1. Wie ist der überörtliche Jugendhilfeträger (Landesjugendamt) gemäß § 8 b SGB VIII Abs. 2 in die Entwicklung der Schutzkonzepte eingebunden, und wie werden die Schü-lerinnen und Schüler beteiligt?
Der Fachbereich I des Landesjugendamts, Team 2 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ ist im Rahmen seiner Zuständigkeit als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kin-der- und Jugendhilfe (SGB VIII) nicht an der Entwicklung von Schutzkonzepten für Schulen betei-ligt.
Es besteht aber ein Beratungsangebot in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen für die Landesbil-dungszentren (LBZ). Dies beinhaltet das Ergreifen notwendiger - kindeswohlsichernder - Maßnah-men oder die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, die Beratung von Eltern und die Durchführung der Hilfeplanung.
Gemäß Ziffer 2 Abs. 2 des in den Vorbemerkungen der Landesregierung genannten Erlasses „Si-cherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ ist das Sicherheits- und Präventionskonzept mit Schulelternrat und Schülerrat abzustimmen, in die Schulprogrammentwicklung einzubeziehen und den Schülerinnen und Schü-lern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.
2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung im Zuge der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ auf den Weg zu bringen, und mit welchen Ressourcen (zusätzlich oder umgeschichtet - bitte aufschlüsseln) sollen diese hinterlegt werden (bitte auf-schlüsseln nach Anrechnungsstunden, zusätzlichen Geldern zum Einkaufen externen Sachverstandes, Aufstockung in Landesschulbehörde, NLQ, Ministerium, pädagogi-schen Mitarbeitern, Schulsozialarbeit, zusätzlichen VZE an Schule und weiteren Res-sourcen)?
Das Kultusministerium hat mit dem Fachtag „Schule gegen sexuelle Gewalt“ am 16.08.2018 eine Auftaktveranstaltung durchgeführt, um den Schulleiterinnen und Schulleitern die Initiative des Un-abhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die im Kultusmi-nisterium aktuell erstellte Handreichung „Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in niedersäch-sischen Schulen“ und Unterstützungsmöglichkeiten durch das Beratungs- und Unterstützungssys-tem der NLSchB und der außerschulischen Fachberatungsstellen vorzustellen.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, Fortbil-dungsangebote der Fachberatungsstellen in Anspruch zu nehmen, die aus den Fortbildungsbud-gets der Schulen finanziert werden können. Diese Mittel können auch für die Beratung durch au-ßerschulische Fachberaterinnen und Fachberater zur Weiterentwicklung des schulischen Sicher-heits- und Präventionskonzeptes hin zu einem Schutzkonzept verwendet werden. Die Unterstüt-zungsangebote der NLSchB - insbesondere die Angebote der Schulpsychologie - sind für die Schu-len kostenfrei.
3. Wie viele Anrechnungsstunden stellt die Landesregierung den Schulen für die Entwick-lung eines Schutzkonzeptes und für Ansprechpersonen für von sexuellem Missbrauch und Gewalt betroffene Schülerinnen und Schüler zur Verfügung?
Nach den vorliegenden Erkenntnissen wenden sich betroffene Schülerinnen und Schüler eher an Freundinnen und Freunde oder die Eltern und lediglich in geringerem Maße an Lehrkräfte. Gleich-wohl gibt es in ca. 1 000 Schulen besonders qualifizierte Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer und auch sozialpädagogische Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung, die im Rahmen ihres Auftrags personenbezogene Beratung anbieten. Es wird nicht immer so sein, dass die Betroffenen sich an die dafür besonders qualifizierten Beratungspersonen wenden, aber die Schulen, die über dieses besonders qualifizierte Personal verfügen, sollten im Rahmen der Initiati-ve „Schule gegen sexuelle Gewalt“ allen Schulmitgliedern bekannt machen, welche Ansprechper-sonen in der Schule vorhanden sind.
Die Beratungslehrkräfte bekommen für ihre Beratung je drei Anrechnungsstunden. Für die Bera-tungsarbeit durch sozialpädagogische Fachkräfte hat das Land im Jahr 2017 1 000 landeseigene Stellen geschaffen.
Die eigenverantwortlichen Schulen sind im Rahmen der außerunterrichtlichen Aufgaben verpflich-tet, zu verschiedenen Themen schuleigene Konzepte zu entwickeln, z. B. auch ein Sicherheits- und Präventionskonzept.
4. Welche Fortbildungsangebote zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalt gibt es für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte der Schulen, und wie sollen diese Fortbil-dungsangebote ausgebaut werden?
Schulen haben in den vergangenen Jahren für schulinterne Fortbildungen Referentinnen und Refe-renten zu dem Thema aus der Schulpsychologie und auch aus Fachberatungsstellen einbezogen, dies wird auch weiterhin der Fall sein. Neben den Fortbildungsmaßnahmen, die sich an ganze Kol-legien richten, gibt es Fortbildungsangebote speziell für die Beratungslehrkräfte und auch für die sozialpädagogischen Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung sowie regelmäßige Supervisionsangebote durch die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten. In Zu-sammenarbeit mit der Polizeidirektion Hannover gab es 2015 einen Fachtag „In Krisen handlungs-fähig bleiben“, bei dem auch ein Fachvortrag zu dem Thema und zwei Workshops für Schulleiterin-nen und Schulleiter angeboten wurden.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Miss-brauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder nehmen Anfragen von Schulen zu dem Thema wahr.
Diese Angebote werden weiterhin vorgehalten und bei Bedarf ausgeweitet.
5. Welche Fortbildungsangebote gibt es auf den schulischen Leitungsebenen (Schullei-tungen, obere und untere Schulaufsicht), um schulische Schutzkonzeptentwicklungen auch von der Leitungsebene her zu unterstützen bzw. Interventionspläne auf allen Ebe-nen miteinander im Sinne von Schülerinnen und Schülern und zur Erhöhung der Hand-lungssicherheit von Lehrkräften abzustimmen? Welche (weiteren) Fortbildungsangebo-te auf Leitungsebene sind vorgesehen?
Die vorstehend in der Antwort zu Frage 2 genannte Handreichung, die am 16.08.2018 veröffentlicht wurde, enthält konkrete Handlungsschritte für die Schulleiterinnen und Schulleiter und die Schnitt-stellenbearbeitung mit den Verantwortlichen in der NLSchB. Den schulfachlichen, schulrechtlichen und schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten liegt die Handreichung selbstver-ständlich vor, um ein abgestimmtes Vorgehen auf der Leitungsebene zu gewährleisten.
Die schulfachlichen und schulpsychologische Dezernentinnen und Dezernenten planen ab Herbst 2018 Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern in den regionalen Zuständig-keiten der NLSchB.
6. Welche speziell ausgebildeten Ansprechpersonen für von sexuellem Missbrauch und Gewalt betroffene Schülerinnen und Schüler gibt es an den Schulen?
Es gibt aktuell an ca. 1 000 Schulen speziell qualifizierte Beratungslehrkräfte, die in dem zweijähri-gen Curriculum auch zu den Themen sexuelle Gewalt und Gewaltprävention weitergebildet werden.
Darüber hinaus bieten die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten seit 2016 eine Qualifizierungsmaßnahme für schulinterne Krisen- und Notfallteams an, dazu gehört ebenfalls das Thema „Sexuelle Gewalt“. Mit diesen schulinternen Krisenteams stehen in den teilnehmenden Schulen immer mehrere Personen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Es wird nicht als erforderlich erachtet, über das bestehende Beratungs- und Unterstützungsperso-nal hinaus speziell Lehrkräfte als „Ansprechperson für sexuelle Übergriffe“ zu qualifizieren, wohl aber sollte sich immer das gesamte Kollegium im Rahmen der Erweiterung des Sicherheits- und Präventionskonzeptes zu einem Schutzkonzept mit der Thematik befassen.
7. Welcher Rahmen (zeitliche Ressourcen) ist für notwendige Vernetzungs- und Koopera-tionsaufgaben dieser Ansprechpersonen - über das direkte Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler hinaus - angedacht?
Die in der Antwort zu Frage 6 genannten Beraterinnen und Berater nehmen als eine der Beratung immanente Aufgabe auch die Vernetzung mit anderen Personen in der Schule und außerschuli-schen Institutionen wahr. Beispielweise arbeiten die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalabteilung Hannover im „Arbeitskreis Sexuelle Grenzverletzungen der Stadt Hannover“ zusammen mit dem Fachbereich Jugend und Familie, der Jugend und Familienbe-ratung, dem Kommunalen Sozialdienst, der Polizeidirektion und den Fachberatungsstellen.
8. Welcher Rahmen ist für kontinuierliche Fortbildung und Supervision dieser speziell ausgebildeten Ansprechpersonen vorgesehen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
9. Welche außerschulischen Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Schulen und für Einzelpersonen zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalt gibt es? Bitte auf-schlüsseln nach Art des Angebots wie z. B. Einzelfallberatung durch spezialisierte Fachberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, Präventionsstelle etc., Supervision, Organisationsentwicklung. An wen richtet sich das Angebot (Mädchen, Jungen, Er-wachsene, Menschen mit Migrations- und/oder Fluchterfahrung, LGBT, Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung etc.)? Um welche Angebote handelt es sich: Prä-ventionsangebote, die sich an Schülerinnen und Schüler und Eltern und Lehrkräfte richten, Kooperationen für Einzelfallhilfe (Vernetzung mit Fachberatungsstellen) bzw. zur Beratung und Begleitung auf institutioneller Ebene (Schutzkonzeptentwicklungen)?
Im Sinne des Gemeinsamen Runderlasses „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ wurde jeder Schule in Niedersach-sen durch die jeweils örtlich zuständige Polizeidienststelle ein polizeilicher „Ansprechpartner Schu-le“ benannt. Darüber hinaus stehen den Schulen die „Beauftragten für Jugendsachen“ der Polizei als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Schulen der LBZ sind in den Gesamtkontext der Einrichtungen eingebunden und stellen somit einen Teilbereich in den LBZ als Kompetenzzentren Hören bzw. Sehen dar. Für die Gesamteinrich-tungen wurden Mindeststandards für den Kinderschutz erarbeitet, die Präventions- und Interventi-onskonzepte beinhalten (Sexualpädagogische Konzepte, Rahmenkonzept Prävention und Interven-tion). Darüber hinaus arbeiten die LBZ abteilungsübergreifend mit externen Kooperationspartnerin-nen und -partnern zusammen. Das LBZH in Hildesheim sowie das LBZH in Braunschweig nehmen am bundesweiten Modellprojekt „Beraten & Stärken“ (BeSt) teil, das auf den Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexueller Gewalt in Institutionen ausgerichtet ist. Die übrigen Zentren arbeiten für Einzelfallberatungen beispielsweise mit dem Deutschen Kinderschutzbund oder Kinderschutzzentren zusammen. Die daraus resultierenden Angebote und Maßnahmen richten sich an alle Kinder und Jugendlichen, die in den LBZ betreut werden. Einzelfallberatung findet bei kin-deswohlgefährdenden Ereignissen oder Entwicklungen auch durch die örtlich zuständigen Jugend-ämter statt.
Die Fachstelle Opferschutz des Niedersächsischen Landespräventionsrats (LPR) betreibt die lan-deseinheitliche Internetpräsenz www.opferschutz-niedersachsen.de.
Dort werden Betroffene von Straftaten und ihre Angehörigen über ihre Rechte informiert und über die Möglichkeiten, einen Zugang zum Recht sowie einen Ausgleich für mögliche Schädigungen aus der erlittenen Straftat zu erhalten. Betroffene, die Missbrauch und Gewalt erlebt haben, haben die Möglichkeit, über diese Opferschutzwebsite an Unterstützungseinrichtungen weitergeleitet zu wer-den und u. a. Kontaktdaten von lokalen Anlaufstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs und Diskri-minierung zu erhalten.
Der Arbeitsbereich Kommunale Prävention des LPR führt die Online-Datenbank „Grüne Liste Prä-vention“ (www.gruene-liste-praevention.de) mit empfehlenswerten Präventionsmaßnahmen. In die Grüne Liste werden nur Präventionsprogramme aufgenommen, die wissenschaftliche Evaluations-studien vorweisen können.
Zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch und Gewalt findet sich in der Grünen Liste bei-spielsweise auch das Projekt „Ziggy zeigt Zähne“ (https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/programm/97).
Es handelt sich dabei um eine Qualifizierung von Lehrkräften und Eltern im Umgang mit sexuellem Missbrauch und sexuellen Übergriffen und um Aufklärung und Stärkung der Kinder zu diesen The-men. Das Angebot richtet sich an Lehrkräfte, Eltern und Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen und beinhaltet Weiterbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte, einen Elternabend, einen Projekt-tag für die Kinder, Nachbereitungen mit den Lehrkräften, Nachsorge bei Kinderschutzfällen sowie Vernetzung und Kooperation mit Schulsozialarbeit und Beratungsstellen vor Ort. Das Programm wird durch Pro Familia Beratungsstellen angeboten: www.profamilia.de/ueber-pro-familia/landesverbaende/landesverband-niedersachsen/praeventions-projekt-gegen-sexuelle-gewalt.html. „Ziggy zeigt Zähne“ hat in der Grünen Liste die Bewertungsstufe 1 „Wirksamkeit theoretisch gut be-gründet“ erhalten.
In Niedersachsen gibt es weiterhin das Theaterpädagogische Präventionsprogramm gegen sexuel-len Missbrauch „Mein Körper gehört mir!“. Zielgruppe sind Kinder in der 3. und 4. Klasse, mit Adap-tionen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf Lernen. „Mein Körper gehört mir!“ wird durch die Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück angeboten (http://www.theaterpaed-werkstatt.de/?page=koerper.html). Eine mögliche Aufnahme in die Grüne Liste Prävention wird derzeit noch geprüft.
10. Wie und in welchem Umfang sollen flankierende Beratungs- und Unterstützungsange-bote für Schulen, für Lehrkräfte, Schulleitungen bzw. für Schülerinnen und Schüler bzw. deren Unterstützungspersonen ausgebaut werden?
Das Land hält schon jetzt eine Fülle von Beratungs- und Unterstützungsangebote vor, und diese werden auch in Anspruch genommen. Die Weiterentwicklung der Beratungsangebote erfolgt dyna-misch mit der Entwicklung der Nachfragen und der Erkenntnisse aus der Forschung und der Praxis.
11. Welche Präventionsangebote - mit der Zielgruppe Schülerinnen und Schüler bzw. mit der Zielgruppe Lehrkräfte - sind vorhanden, die gezielt (sexuelle) Grenzverletzungen, sexualisierte Übergriffe und Gewalt unter Kindern und Jugendlichen - auch mittels digi-taler Medien - zum Thema macht?
Das Kultusministerium unterstützt aktuell vier Präventionsprogramme, in denen es allgemein um die Erweiterung der sozialen und Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler geht (Primärprävention). Durch die Präventionsprogramme sollen Kinder und Jugendliche altersangemessen entwicklungspsychologisch nachgewiesene Kompetenzen erwerben, um selbstbewusst, selbstwirksam und resilient mit Gefahren jedweder Art umgehen zu können und sich Erwachsenen anzuvertrauen, wenn sie sich unwohl oder gar bedroht fühlen. Die Programme Lions Quest „Erwachsen werden“ und „Erwachsen handeln“ werden für die Schulen der Sekundarstufen I und II angeboten und bieten den Lehrkräften zahlreiche Materialien zur Erweiterung der Sozialkompeten-zen der Schülerinnen und Schüler an. Das Trainingsprogramm „Mobbing-Interventions-Teams (MIT)“ qualifiziert schulinterne Teams im Umgang mit Gewaltprävention und das „Buddy-Pro-gramm“ nutzt den Ansatz der „peer-education“, um Schülerinnen und Schüler zu selbstverantwortli-chem Handeln zu befähigen. Das Programm „Prävention als Chance“ wird in enger Kooperation mit dem Landeskriminalamt durchgeführt und zielt wie die andern Programme auf die Entwicklung der Schulen als sichere Orte, um auch sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen zu verhindern.
Die Landesregierung hat 2016 das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ beschlossen, in dem die Ziele und Maßnahmen beschrieben werden, digitale Kompetenzen in allen Bildungsbereichen von der frühkindlichen über die schulische Bildung und Hochschulbil-dung bis hin zur Erwachsenenbildung zu fördern. In dem Konzept finden sich auch Hinweise, wie den Gefahren digitaler Medien pädagogisch entgegen gewirkt werden kann.
Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ hat außerdem sechs Kompetenzbereiche definiert, die in den Ländern als Grundlage dienen, wie in allen Jahrgangsstufen und Schulformen Medienkompetenz erworben werden soll. Im Kom-petenzbereich 4 - „schützen und sicher agieren“ - werden Gefahren und Risiken digitaler Medien, Strategien zum Schutz sowie die Privatsphäre in digitalen Umgebungen thematisiert. Die von der KMK beschriebenen Kompetenzbereiche werden in den niedersächsischen Orientierungsrahmen Medienbildung implementiert, der im Herbst 2018 erscheinen wird.
In allen LBZ werden für Schülerinnen und Schüler Präventionsprogramme (z. B. in Form von Pro-jekttagen) umgesetzt, die sich mit der Stärkung des Selbstvertrauens, mit dem Setzen von Gren-zen, dem Auseinandersetzen mit positiven und negativen Gefühlen und mit Liebe und Partner-schaft beschäftigen. Hierfür wird u. a. mit externen Fachstellen wie Pro Familia zusammengearbei-tet. Auf Medien und vorhandene Risiken wird insofern explizit Bezug genommen, als dass die Schülerinnen und Schüler einen Medienführerschein erwerben können oder sich zum Medienscout ausbilden lassen können.
In den LBZ wird zudem ein Konzept zur Umsetzung von Schwerpunktthemen aus den Bereichen Aufklärung und Prävention gegen sexuelle Gewalt erarbeitet. Außerdem besuchen die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter Fortbildungen zu diesem Thema.
Im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bietet die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen u. a. zu den Themenschwerpunkten Gewaltprävention, Stärkung der Medienkompetenz und Sexua-lität diverse Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und El-tern arbeiten. Unfreiwillige sexuelle Kontakte und Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen - auch in Online-Medien (Cyber-Grooming) - sind wiederkehrend Themen von Tagungen und Semi-naren. Es werden Kommunikationswege und Täterstrategien vorgestellt, die z. B. zu sexueller Be-lästigung im Netz führen können, sowie Ansatzpunkte für pädagogische Fachkräfte zur Prävention und Intervention thematisiert, um betroffene Mädchen und Jungen zu unterstützen.
Aus polizeilicher Sicht erfordert die Prävention des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen spe-zielles pädagogisches Fachwissen, wenn unmittelbar auf Kinder und Jugendliche zugegangen werden soll. Insoweit erfolgt vonseiten der niedersächsischen Landespolizei die Weitergabe von Präventionsempfehlungen grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche, sondern beispielsweise im Rahmen von Lehrerkonferenzen oder Elternabenden an Eltern und Lehrkräfte.
Unter der Federführung des Landeskriminalamts Niedersachsen wurde im Jahr 2013 die bundes-weite Initiative „Missbrauch verhindern“ (www.missbrauch-verhindern.de) des Programms „Polizei-liche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ erarbeitet und in der Folge bundes-weit umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre erarbeitet, die auch von den nie-dersächsischen Polizeidienststellen genutzt wird. Angelehnt an die Bundeskampagne steht den Polizeidienststellen in Niedersachsen eine mobile Ausstellungswand zum Thema „Missbrauch verhin-dern“ zur Verfügung.
In den Themenfeldern „Sexueller Missbrauch“ und „Allgemeine Gewaltprävention“ gibt es auf örtli-cher Ebene zahlreiche Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwir-kung der Polizei. Die in Niedersachsen durchgeführten Maßnahmen (Stand 2017) sind den Anla-gen 1 und 2 zu entnehmen.
Ergänzend hält das ProPK zahlreiche Medien bereit, die bundesweit abgerufen werden können und auch durch die niedersächsische Polizei verwendet bzw. beworben werden (Anlage 3).
Die Angebote und Maßnahmen zur Unterstützung und Beratung zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalt aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstel-lung sind der Anlage 4 zu entnehmen.
12. Welche Konzepte und Materialien sind vorhanden bzw. geplant, um diese Präventions-angebote im Curriculum fächerübergreifend zu verankern?
Medienkompetenz wird zukünftig eine immer wichtigere Kernkompetenz werden, diese kann nur fächerübergreifend realisiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Welche Materialen werden den Schulen zum Thema sexueller Missbrauch und Gewalt zur Verfügung gestellt?
Die oben genannte Handreichung wurde den Schulen und der Presse am 16.08.2018 im Rahmen des Fachtages erstmals präsentiert und im Anschluss an alle Schulen verschickt.
Die Informationsmappen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmiss-brauchs (UBSKM) werden zeitnah in den Schulen verteilt. Zudem enthält das Fachportal „Schule-gegen-sexuelle-Gewalt“ des UBSKM hilfreiche Informationen zu der Thematik.
14. Wie viele Schulen in Niedersachsen haben bereits eine Risikoanalyse und ein Schutz-konzept?
Es existiert keine Erhebung darüber, welche Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums bislang eine Risikoanalyse durchgeführt oder ein Schutzkonzept erarbeitet haben. Die Schulen sind jedoch auf Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaß-nahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ verpflichtet, ein Sicher-heits- und Präventionskonzept zu erarbeiten und dieses regelmäßig zu aktualisieren. In diesem Kontext sollen die Schulen zukünftig auf der Basis der Handreichungen konkrete Maßnahmen zur Prävention sexueller Übergriffe festlegen.
Für alle fünf LBZ wurden bereits externe Risikoanalysen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wur-den Schutzkonzepte im Rahmen der Mindeststandards für den Kinderschutz erarbeitet. Die nächs-te externe Risikoanalyse ist in Vorbereitung.
15. Welche Verordnungen, Erlasse, Handreichungen und dergleichen sollen überarbeitet werden, um das Thema Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in den Schulen stärker zu verankern?
Mit der Handreichung von 2018 und dem Gemeinsamen Runderlasses „Sicherheits- und Gewalt-präventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ stehen den Schulen alle Informationen zur Verfügung, um aktuell das Thema zu bearbeiten.
16. Wie werden die regional bereits etablierten Konzepte und Ideen im Zuge des Umset-zens der Initiative „Schulen gegen sexuelle Gewalt“ berücksichtigt?
Schutzkonzepte müssen sich immer an den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Schule orien-tieren, daher kann es kein Schutzkonzept geben, das allgemein gültig ist. Schon bestehende Kon-zepte sollten aber auf die Passung mit den Erkenntnissen des UBSKM und den wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, wie sie federführend von der Universität Ulm veröffentlicht werden, reflek-tiert werden.
17. Plant die Landesregierung sich an den erfolgreichen Konzepten aus Hessen und Bre-men zu orientieren? Wenn ja, in welcher Weise?
Bei der Erstellung der Handreichung hat sich das Team der Anlaufstelle an das Konzept aus Bre-men angelehnt und auch die Konzepte aus Hessen integriert. Die Struktur der Fallberatung durch ein interdisziplinäres Team in der Bildungsbehörde (Modell Bremen) wird in der Anlaufstelle eben-falls realisiert.