Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Polizeieinsatz um den Landesparteitag der AfD in Niedersachsen

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 12. September 2020 fand in Braunschweig der Landesparteitag der AfD statt. Um die Milleniumhalle in der Braunschweiger Weststadt fanden Proteste gegen die rechtsextreme Partei statt. Laut Pressemeldungen kam es zu Blockaden der Zufahrtswege. Auf Videoaufnahmen, die auf Social-Media-Plattformen geteilt wurden, ist zu erkennen, dass es zum Einsatz von Pfefferspray und Polizeihunden mit Maulkörben kam.
Auf der Plattform Twitter wurde von einigen Journalistinnen und Journalisten moniert, dass keine Möglichkeit bestand, zur Veranstaltungshalle vorzudringen und von dort zu berichten.

Vorbemerkung der Landesregierung
Am 12./13. September 2020 führte die AfD Niedersachsen ihren Landesparteitag in den Räumlichkeiten des „Millenium Event Centers“ in Braunschweig durch. Am 12. September 2020 fanden im Nahbereich des Veranstaltungsortes insgesamt fünf Versammlungen statt, die sich inhaltlich gegen den Landesparteitag richteten. Bereits im Vorfeld des Parteitages wurden im Verlauf der Nacht insgesamt zehn, dem linken Spektrum zuzuordnende Personen im Nahbereich der Event Halle angetroffen, die u. a. Spraydosen, Vermummungsmaterial, Schlagschutzhandschuhe, Pfefferspray, Messer und Antifa-Aufkleber mit sich führten. Es wurden Platzverweise ausgesprochen und zum Teil auch Personen in Gewahrsam genommen. Drei Gegenversammlungen der Partei/Organisation „Die Linke“ sowie „Bündnis gegen Rechts“ zu den Themen „Gemeinsam gegen den AfD-Landesparteitag“ und „Stoppt die AfD“ wurden mit Einsetzen des Anreiseverkehrs der Teilnehmenden des Parteitages an unterschiedlichen Anfahrtsrouten begonnen. Dabei kam es immer wieder zu Blockadeaktionen der Teilnehmenden der Gegenversammlungen, durch welche die Anreise zum Parteitag beeinträchtigt wurde. Ein Bus mit Delegierten der AfD wurde kurz vor Erreichen des Veranstaltungsortes von ca. 100 Personen blockiert und am Weiterfahren gehindert. Nach dem Einschreiten der Polizei konnte der Bus schließlich die Fahrt über eine alternative Strecke fortsetzen, und die Delegierten konnten den Veranstaltungsort erreichen. Darüber hinaus versuchten bis zu 40 Personen, eine Polizeikette zu durchbrechen, was den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei nach sich zog. Dabei wurden drei Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte (PVB) leicht verletzt sowie drei Teilnehmende des Durchbruchversuches mit leichten Verletzungen einem Krankenhaus zugeführt. Bei einer weiteren Blockadeaktion durch etwa 150 Teilnehmende einer Gegenversammlung wurden etwa 50 Delegierte der AfD, welche zu Fuß zum Veranstaltungsort unterwegs waren, durch die Personengruppe aufgehalten, umringt und beschimpft. Nach Ansprachen der Polizei an die Versammlungsteilnehmenden, die unbeachtet blieben, kam unmittelbarer Zwang gemäß Niedersächsischem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in Form des Einsatzes der Diensthunde mit angelegtem Beißkorb, des Pfeffersprays sowie des Schlagstocks durch Kräfte der Bundespolizei gegen eine etwa 60 Personen umfassende Gruppe Verursachender zur Anwendung. Nachdem der Landesparteitag der AfD mit einer Verzögerung von etwa 15 Minuten begonnen hatte, schlossen sich die drei Gegenversammlungen zu einem Aufzug mit in der Spitze bis zu 2 000 Teilnehmenden zusammen, der von dem Event Center in Richtung Braunschweiger Schlossplatz führte. Da der zugewiesene Versammlungsraum nach Erreichen des Aufzugs aufgrund der hohen Teilnehmendenzahl im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr ausreichend war, wurde dieser durch Sperrung einer Straße erweitert. Teilnehmende der störungsfrei verlaufenen Gegenversammlung der Organisation „KuKBS e. V.“ zum Thema „Glänzen statt ausgrenzen - Die Kunst bleibt frei“ sowie „Braunschweiger Kulturschaffende für eine multikulturelle kunstfreie Gesellschaft“ mit ca. 700 Teilnehmenden schlossen sich im weiteren Verlauf ebenfalls der Abschlussveranstaltung auf dem Schlossplatz an. Nach Beginn des Landesparteitages kam es zu keinen weiteren Störungen.
Im Rahmen des Einsatzes wurden sechs Einsatzkräfte sowie drei Versammlungsteilnehmende/Beschuldigte leicht verletzt. Durch die Polizei wurden insgesamt 18 Ermittlungsverfahren (darunter sieben Strafanzeigen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und sechs Strafanzeigen „Landfriedensbruch“)
eingeleitet. Darüber hinaus wird zur Beantwortung vorgenannter Anfrage auf die bereits erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Jens Ahrends „Blockaden und Übergriffe auf Teilnehmer und Anreisende zum Landesparteitag der AfD in Braunschweig“ vom 12. Oktober 2020, Drs. 18/7644, verwiesen.


1. Wie stellte sich aus Sicht der Landesregierung der Einsatz um den Landesparteitag der AfD in Braunschweig am 12. September 2020 dar?

Siehe Vorbemerkung.


2. Wie viele Beamtinnen und Beamte waren im Einsatz?

Zum Schutz des Landesparteitages der AfD sowie zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheitwurden bis zu 562 Kräfte der Polizei eingesetzt.


3. Welche Begründung gab es für die Polizei für den oben beschriebenen Einsatz in der Peenestraße
a) für die Räumung,
b) für die Nutzung von Pfefferspray,
c) für den Einsatz von Hunden?

Siehe Vorbemerkung sowie Beantwortung der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Jens Ahrends „Blockaden und Übergriffe auf Teilnehmer und Anreisende zum Landesparteitag der AfD in Braunschweig“ vom 12. Oktober 2020, Drs. 18/7644. Die Ausübung unmittelbaren Zwangs richtete sich dabei nach den §§ 64 ff. NPOG.


4. Welchen zeitlichen Ablauf hatte der beschriebene Einsatz?
Am 12. September 2020 begann ab 07:30 Uhr der Zulauf zu den angezeigten Versammlungen. Im Nordbereich blockierten gegen 08:00 Uhr ca. 80 Personen die Fahrbahn des Madamenwegs. Auf eine Ansprache durch die eingesetzte Polizei wurde nicht reagiert. Im Südbereich des Veranstaltungsgeländes versuchten auf der Straße „Im Ganderhals“, in Höhe des Kleingartenverein Weinberg, 40 Personen, eine Absperrung der Polizei zu durchbrechen. Um einen Durchbruch zu verhindern, wurde von den PVB unmittelbarer Zwang - körperliche Gewalt und Pfefferspray - eingesetzt. Dabei wurden insgesamt drei Verursacher und drei PVB verletzt. Fünf Personen wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Gleichzeitig erfolgte ein weiterer Durchbruchversuch von ca. 30 Personen an einer eingerichteten Sperrstelle. Dieser wurde ebenfalls durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt und von Pfefferspray verhindert. Dabei wurde eine Person in Gewahrsam genommen. Im Nordbereich (Madamenweg) versuchten die ca. 80 eingangs erwähnten Personen, Veranstaltungsteilnehmende der AfD zu bedrängen und am Erreichen des Veranstaltungsgeländes zu hindern. Ein Aufeinandertreffen wurde durch die Einsatzkräfte unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt (Wegschieben) verhindert.

Gegen 8:50 Uhr wurde ein von Delegierten der AfD genutzter Reisebus auf der Emsstraße durch ca. 50 Personen blockiert und an der Weiterfahrt gehindert. Die Blockade wuchs im weiteren Verlauf auf bis zu 100 Personen an, die die Blockade des Reisebusses fortsetzten. Aufgrund der Lageentwicklung wurden gegen 9:00 Uhr Unterstützungskräfte aus einem Einsatz in Hannover angefordert.

Gegen 9:15 Uhr war die Anzahl der den Bus blockierenden Personen auf 100 angewachsen. Diese blockierten nunmehr auch die Fahrbahn hinter dem Bus, sodass ein Zurücksetzen des Busses nicht möglich war. Gegen 9:40 Uhr wurden in der Emsstraße/Warnowstraße Unbeteiligte aus einer Gruppe von ca. 20 Personen des linken Spektrums angegangen. Die Fahrzeuge unbeteiligter Anwohner sowie von Teilnehmenden des Landesparteitags der AfD wurden an der Weiterfahrt gehindert, teilweise die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeuginsassen beschimpft. Die südliche Fahrbahn der Emsstraße wurde blockiert.
Gegen 9:50 Uhr konnten die Personen am Bus der Veranstaltungsteilnehmenden der AfD so weit zurückgedrängt werden, dass der Bus aus dem Bereich wegfahren konnte. Die angeforderten Unterstützungskräfte aus dem Einsatz in Hannover trafen gegen 9:50 Uhr im Bereich der Emsstraße ein. Dabei handelte es sich um einen Einsatzzug der Bundespolizei sowie um acht Diensthundeführer mit Diensthunden. Unmittelbar nach dem Eintreffen der Bundespolizei in der Emsstraße kam eine Gruppe von ca. 60 Delegierten der AfD auf die Kräfte zu. Die Delegierten berichteten davon, dass Versammlungsteilnehmende gegen ihre Fahrzeuge getreten und geschlagen hätten. Auch seien sie von diesen geschubst worden. Einem Delegierten sei die Aktentasche entrissen und über eine Hecke in einen Garten geworfen worden. Alle Delegierten sowie deren Fahrzeuge seien von den Versammlungsteilnehmenden fotografiert worden. Sie hätten dann ihre Fahrzeuge abstellen müssen, um den Veranstaltungsort zu Fuß zu erreichen.
In dieser Situation wurden die Einsatzkräfte und die Gruppe der Delegierten der AfD von ca. 100 vermummten und sich aggressiv verhaltenden Personen umringt. Die ca. 100 Personen agierten gegen die Einsatzkräfte und die Delegierten der AfD. Seitens der Personen wurden Parolen wie „Haut ab, Faschisten!“, „Polizisten machen den Weg für Nazis frei!“ oder „Nieder mit den Polizisten!“ skandiert.


Aufgrund der Aggressivität der Personen und der immer wieder erfolgten Versuche des Bedrängens und Einwirkens auf die Polizei sowie die Delegierten der AfD sollten diese aus der Situation herausgeführt und in Richtung des Veranstaltungsortes begleitet werden. Weitere Unterstützungskräfte für dieses Vorhaben konnten zu dem Zeitpunkt jedoch nicht herangeführt werden. Der Bundespolizei wurde daher die erbetene Freigabe zur Anwendung unmittelbaren Zwanges in Form einer abgestuften Anwendung durch Wegdrängen der Personen - gegebenenfalls durch die Diensthunde mit angelegtem Beißkorb -, des Einsatzes von Pfefferspray und letztlich des Einsatzes des Schlagstockes erteilt. In der Folge wurde gegen 10:05 Uhr mit einfacher körperlicher Gewalt (Abdrängen) und dem Einsatz von Pfefferspray die Blockade durchbrochen. Gegen 10:10 Uhr war die Blockade der südlichen Fahrbahn der Emsstraße in Höhe Warnowstraße auf ca. 90 Personen angewachsen. Hier wurde ein PVB von einem Versammlungsteilnehmenden mit einem Regenschirm geschlagen. Ein Teil der ca. 100 Personen aus dem Bereich Emsstraße hatte sich zwischenzeitlich über die Zuwegungen und Höfe der umliegenden Häuser zur Peenestraße begeben und diese vor Erreichen der Polizeikräfte erneut blockiert. Ein weiterer Teil der Versammlungsteilnehmenden folgte den Einsatzkräften und Delegierten der AfD. Dabei wurde ständig auf die Einsatzkräfte eingewirkt. Auf der Peenestraße wurden die Einsatzkräfte der Bundespolizei und die Delegierten der AfD erneut umringt. Dabei wurde fortlaufend gegen die Polizei skandiert. Die Einsatzkräfte
der Bundespolizei drohten den Personen erneut die Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Durchbrechung der Blockade an. Dennoch wurde die Blockade beibehalten und weiterhin auf die Einsatzkräfte eingewirkt. Gegen 10:19 Uhr wirkten die Einsatzkräfte auf die Personen der Blockade durch einfache körperliche Gewalt und im weiteren abgestuften Verlauf mit dem Einsatz der Diensthunde mit angelegtem Beißkorb ein. Die Blockade wurde schließlich durch den Einsatz von Pfefferspray und vereinzelt des
Schlagstocks aufgelöst, und die Personen wurden zurückgedrängt. Ab ca. 10:50 Uhr erfolgte die Abwanderung der Versammlungsteilnehmenden aus dem südlichen Bereich in Richtung der Versammlungen im Bereich Madamenweg. Der Bus mit den Delegierten der AfD wurde gegen 10:50 Uhr zu einem Stellplatz am Rheinring geführt. Von dort gelangten die Delegierten zu Fuß störungsfrei zum Veranstaltungsort.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Jens Ahrends „Blockaden und Übergriffe auf Teilnehmer und Anreisende zum Landesparteitag der AfD in Braunschweig“ vom 12. Oktober 2020 ,Drs. 18/7644, verwiesen.


5. Wurden die Maßnahmen gegenüber den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern angekündigt? Wenn nein, warum nicht?

Nach Informationen der Landesregierung wurden die Zwangsmaßnahmen gegenüber den verhaltensverursachenden Personen stets angekündigt und im Anschluss vollzogen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Beantwortung zu Frage 4.


6. Welche Kriterien legt die Polizei in Niedersachsen für den Einsatz von Polizeihunden auf Versammlungen generell an?

Während einer Versammlung werden gefahrenabwehrende Maßnahmen gegen die Versammlung grundsätzlich nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) getroffen. Wird gegen die versammlungsrechtlichen Verfügungen verstoßen, so kann auch eine Durchsetzung mit Zwangsmitteln in Betracht kommen, soweit das NVersG keine speziellen Vorschriften zur zwangsweisen Durchsetzung beinhaltet. Entfällt der Schutz des Versammlungsrechts aus Artikel 8 GG, so sind die Vorschriften des NPOG anwendbar. Gesetzliche Grundlage für die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch den Einsatz von Diensthunden ist § 69 NPOG in Verbindung mit den §§ 64, 65, 71, 74 NPOG.
Diensthunde fallen unter den Begriff der polizeilichen Einsatzmittel, die als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt i.S. des § 69 Abs. 3 NPOG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Polizei eingesetzt werden können.
Bei einem Einsatz von Zwangsmitteln gegen Teilnehmende von Versammlungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zudem unter besonderer Berücksichtigung der durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten. Darüber hinaus bestimmen das Verhalten der Versammlungsteilnehmenden und deren Reaktion auf Beschränkungen/Weisungen der Versammlungsbehörde oder der Einsatzkräfte grundsätzlich auch die Wahl der angewandten Zwangsmittel. Generell werden bei Versammlungen derartige Zwangsmaßnahmen mehrfach angedroht, bevor
diese zur Anwendung kommen.

7. Welche Kriterien legt die Polizei in Niedersachsen für den Einsatz von Pfefferspray auf Versammlungen generell an?
Hier gilt ebenfalls die in Frage 6 zur Anwendung von unmittelbarem Zwang bei Versammlungen bereits beschriebene Verfahrensweise. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Reiz- und Betäubungsstoffen (z. B. Pfefferspray) zur Ausübung unmittelbaren Zwangs ist § 69 NPOG in Verbindung mit den §§ 64, 65, 71, 74 NPOG. Pfefferspray kann als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt i. S. d. § 69 Abs. 3 NPOG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Polizei eingesetzt werden. Gegen Menschenmengen wird es nur eingesetzt, wenn von ihr Gewalttaten ausgehen oder jene unmittelbar bevorstehen. Die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch den Einsatz von Pfefferspray ist anzudrohen, es sei denn, die Umstände lassen dies nicht zu (insbesondere zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr). Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs möglichst so rechtzeitig
anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können. Bei einem Einsatz von Zwangsmitteln gegen Teilnehmende von Versammlungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zudem unter besonderer Berücksichtigung der durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten. Auch der Einsatz von Pfefferspray wird generell mehrfach angedroht, es sei denn die Einsatzkräfte
werden so attackiert, dass sie sich unmittelbar selbst verteidigen müssen.


8. Wie bewertet die Landesregierung die oben genannte Kritik von Pressevertreterinnen und -vertretern?

Im Vorfeld des Landesparteitages der AfD wurde das übliche Akkreditierungsverfahren für Journalistinnen und Journalisten durchgeführt. Alle Akkreditierten erhielten einen uneingeschränkten Zugang zur Veranstaltung. Während des Einsatzes meldete sich eine kleine Gruppe von Pressevertretenden, die sich im Vorfeld nicht akkreditiert hatten. Diesem Personenkreis wurde ebenfalls ein Zugang zum Sicherheitsbereich gestattet, sodass eine Berichterstattung aus dem Nahbereich der Veranstaltungshalle gewährleistet werden konnte. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor, nach denen Pressevertreterinnen und -vertreter an einer Berichterstattung gehindert worden wären.

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