Förderung des Landes:Julia Willie Hamburg: Wichtige Investitionen für unsere Bäderinfrastruktur
20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Sportstätten und weitere fünf Millionen Euro für Vereinssportstätten vorgesehen.
Ende 2024 haben die beiden niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne ihre Politische Liste beschlossen. Ein Schwerpunkt war, Gelder für die Sanierung von Sportstätten bereitzustellen. Das hat die Landesregierung mit einem Sportstätteninvestitionsprogramm in die Wege geleitet: 20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Sportstätten und weitere fünf Millionen Euro für Vereinssportstätten vorgesehen. Nun hat das Niedersächsische Innenministerium die Förderrichtlinie für die Kommunen veröffentlicht, die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.
„In Niedersachsen und besonders in Hannover leben tausende sportbegeisterte Menschen. Sie und ihre sportlichen Aktivitäten verdienen unsere aktive Unterstützung“, erklärt die Grüne MdL Julia Willie Hamburg aus Hannover. „Deswegen ist es so wichtig, dass in den Kommunen Geld für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung steht – insbesondere in Zeiten knapperer Kassen.“
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Förderung darauf, Hallenschwimmbäder und Lehrschwimmbecken zu sanieren und modernisieren. Hamburg: „Ich freue mich, dass auch in Hannover die Bäder und damit auch die Bürger*innen von der Förderung profitieren können. Dahinter steht der Gedanke, wieder mehr Kindern und Jugendlichen das Schwimmen beibringen zu können. Das ist dringend nötig, denn immer seltener verfügen junge Menschen über ausreichende Schwimmfähigkeiten“, so Hamburg. Für Schwimmkurse und die Ausbildung von Übungsleiter*innen werden weiterhin Gelder vom Land bereitgestellt.
Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von drei Millionen Euro, gewährt werden.