Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Hausdurchsuchungen bei Rechtsradikalen

Tabelle mit Auflistung der Hausdurchsuchungen in der Drucksache oben rechts.

 

Vorbemerkung der Abgeordneten

Immer wieder kommt es dazu, dass im Rahmen von Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der extremen Rechten Waffen, verbotenes Material oder waffenähnliche Gegenstände gefunden wer-den.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Beantwortung dieser Anfrage werden die in den Fragen 1 bis 4 erfragten Inhalte in Form einer tabellarischen Darstellung (Anlage) vorgelegt. Die Erkenntnisse basieren auf einer Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen unter Einbeziehung der niedersächsischen Polizeidirektionen. Dabei handelt es sich um Strafverfahren, zu denen das Justizministerium eine Freigabe erteilt hat. Über die Inhalte der Tabelle hinaus gibt es in Niedersachsen weitere sechs anhängige Strafverfahren im Sinne der Fragestellung, die sich noch in einer justiziellen Befassung befinden und daher nicht beauskunftet werden können. Darüber hinaus hat die Landesregierung Kenntnis von zwei Strafverfahren beim Generalbundesanwalt und von jeweils zwei Strafverfahren in Bayern und in Hamburg sowie jeweils einem Strafverfahren in Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die Bezüge nach Niedersachsen aufweisen.

1. Welche Durchsuchungen wurden mit Bezug zu politisch motiviert-rechts eingeordneten Straftaten und bei Mitgliedern rechter und als „rechtsextrem“ eingestufter politischer Organisationen und Parteien (und deren Räume) oder Einzelpersonen seit März 2019 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach: Ort, Datum der Durchsuchung, Deliktart, dahinterstehende Organisation oder Vereinigung)?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Bei welchen der oben genannten Hausdurchsuchungen wurden Waffen, waffenähnliche Gegenstände oder zur Durchführungen von Brand- und/oder Sprengstoffanschlägen geeignete Gegenstände gefunden (bitte der oben genannten Durchsuchung zuordnen)?

Siehe Vorbemerkungen.

3. Welchen der oben genannten Durchsuchungen liegen Straftaten zugrunde, die nicht im Ausland oder in anderen Bundesländern durchgeführt wurden (bitte der zugrundeliegenden Tat zuordnen)?

Siehe Vorbemerkungen.

4. Welche anderen Gegenstände wurden bei den oben genannten Durchsuchungen beschlagnahmt (bitte zuordnen)?

Siehe Vorbemerkungen.

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