Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Durchsuchungen wegen mutmaßlicher rechter Terrorgruppe in Niedersachsen

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16.02.2020 wirft die Bundesanwaltschaft vier deutschen Staatsbürgern vor, „eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Acht weitere Deutsche sollen die Gruppe, die sich ‚Der harte Kern‘ genannt haben soll, mit Geld und Waffenbauplänen unterstützt haben.“ Am 14.02.2020 gab es diesbezüglich in sechs Bundesländern 13 Durchsuchungen in privaten Wohneinheiten, um die „bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren“.

„Bei den Mitgliedern der am Freitag zerschlagenen mutmaßlichen Terrorzelle soll es sich laut Ermittlerkreisen u. a. um Reichsbürger, szenebekannte Neonazis, Mitglieder einer ‚Bürgerwehr‘ sowie Menschen aus der ‚Prepper-Szene‘ handeln. Die Gruppe hatte sich zusammengefunden, um durch Anschläge ‚bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen‘, wie die Tagessschau berichtete. In einem abgehörten Telefonat war die Rede von mehreren ‚Kommandos‘: ‚Zehn Männer‘ sollten in ‚zehn Bundesländern‘ zuschlagen.“1 Ein Großteil der Kommunikation habe online in Chatforen stattgefunden. Als Kopf der Gruppe wird in den Berichten Werner S. genannt. Dieser soll mit Unterstützung von Tony E. die Treffen organisiert und koordiniert haben.

Vorbemerkung der Landesregierung 

 

Anfragen von Mitgliedern des Landtags sind durch die Landesregierung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten. Gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung braucht die Landesregierung einem Auskunftsverlangen von Mitgliedern des Landtags nicht zu entsprechen, wenn durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt werden.

Die nachstehenden Fragen tangieren ein anhängiges und in der Verfahrenshoheit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) liegendes Ermittlungsverfahren.

Wegen Ermittlungsbefangenheit wird seitens des GBA aktuell zu sämtlichen möglicherweise ermittlungsrelevanten Erkenntnissen keine Freigabe zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen - auch nicht in vertraulicher Sitzung - erteilt.

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege kann die Beantwortung diesbezüglicher Fragen insofern nicht erfolgen, ohne dass die Gefahr des Eintretens einer Staatswohlgefährdung bestünde.

1 www.spiegel.de/politik/teutonico-und-seine-terrorzelle-a-b975aa53-0733-4312-814d-4020d21a9009

1. Waren die beschuldigten Personen und die Unterstützer in den vergangenen Jahren in anderen rechten Gruppierungen oder Organisationen aktiv, wenn ja, in welchen?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

2. Welche Verbindungen haben die Personen zu Niedersachsen?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

3. Waren in Niedersachsen Anschläge geplant?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

4. Welche und wie viele Waffen und Sprengsätze wurden bei den Durchsuchungen sichergestellt?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

5. Welche Vernetzung hat zwischen den Beschuldigten stattgefunden?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

6. Seit wann kennen sich die Beschuldigten?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

7. Kannten die Personen sich bereits im Vorfeld? Wenn ja, seit wann und woher?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

8. Wurden die Beschuldigten bewusst für die Terrorpläne rekrutiert? Wenn ja, wie und durch wen?

 

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

9. Gibt es nach den Durchsuchungen Hinweise darauf, dass die Gruppe ein größeres Netzwerk hinter sich hatte als die 13 Personen, bei denen die Durchsuchung stattgefunden hat?

 

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

10. Wie wurden die Unterstützer gewonnen?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Umstand, dass von den 13 Beschuldigten lediglich zwölf in Untersuchungshaft gekommen sind?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

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