Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Beteiligung niedersächsischer Rechtsextremer im Krieg in der Ukraine

Vorbemerkung der Abgeordneten
Seit dem 24. Februar 2022 führt die Armee der Russischen Föderation auf Befehl des Präsidenten
eine völkerrechtswidrige Invasion in die Ukraine durch. Jedoch herrscht bereits seit 2014 Krieg. Insbesondere in der Ostukraine kämpfen selbsternannte Separatisten bereits seitdem mit der ukrainischen Armee. Immer wieder schließen sich sowohl der russischen als auch der ukrainischen Seite
Rechtsextreme an, die in dem Konflikt ihre Überzeugungen ausgefochten sehen.
Journalistinnen und Journalisten berichten u. a. von Rechtsextremen, die sich als Söldner auf der
pro-russischen Seite im Konflikt beteiligen. Darunter sind immer wieder auch Rechtsextreme aus
der Bundesrepublik oder anderen europäischen Ländern. Auch die Bundesregierung hat einer Anfrage im Bundestag zufolge Erkenntnisse über den Aufenthalt deutscher Rechtsextremer in der
Ukraine. Erkenntnissen von Journalistinnen und Journalisten der Zeit zufolge sind bundesweit etwa
20 bis 30 rechtsextreme Männer bereits in die Ukraine ausgereist oder interessieren sich für eine
Ausreise.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von Rechtsextremen
aus Niedersachsen an Kampfhandlungen in der Ukraine (auf ukrainischer Seite / auf russischer Seite)?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
2. Wie viele Rechtsextreme sind den Erkenntnissen nach bisher ausgereist, um sich am
Krieg in der Ukraine zu beteiligen, und welcher Gruppierung/Strömung gehören diese an?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Informationen zu aus Niedersachsen
stammenden oder in Niedersachsen amtlich gemeldeten Personen vor, die ausgereist sind, um sich
am Krieg in der Ukraine zu beteiligen.                                                                                                                                

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von Rechtsextremen
aus Niedersachsen an Kampfhandlungen um die selbsternannten Separatistengebiete
seit 2014 (auf russischer oder ukrainischer Seite)?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
4. Wie viele Rechtsextreme sind den Erkenntnissen der Landesregierung zufolge bis 2021
ausgereist, um sich am Krieg in der Ukraine zu beteiligen, und welcher rechtsextremen
Gruppierung/Strömung gehören diese an?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über Ausreisen zu aus Nie-
dersachsen stammenden oder in Niedersachsen amtlich gemeldeten Personen mit der Absicht einer
Beteiligung an Kampfhandlungen vor.
5. Wie viele Ausreisen von niedersächsischen Rechtsextremen wurden bereits verhindert?
Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellung
bekannt. In einem Einzelfall führten Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu ersten gefahrenabwehrenden
Maßnahmen in Bezug auf eine in Niedersachsen wohnhafte Person. Inwieweit ernst zu nehmende
Ausreiseabsichten bestanden, ließ sich bislang noch nicht mit Sicherheit verifizieren. Nähere Auskünfte können aufgrund des Umstandes, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, nicht
erteilt werden.
6. Welche Rolle spielt der Krieg in der Ukraine für Rechtsextreme aus Niedersachsen in den
vergangenen Jahren, und welche Rolle spielt der Krieg seit dem Beginn der russischen
Invasion am 24. Februar 2022?

Primär handelt es sich bei dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine um kein zentrales Thema
innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Bis zur Eskalation des Konflikts durch den Angriff russischer Kampfeinheiten am 24. Februar 2022 war eine eher pro-russische Einstellung innerhalb der
rechtsextremistischen Szene festzustellen. Nach dem militärischen Angriff bildete sich innerhalb der
rechtsextremistischen Szene eine heterogenere Betrachtung der Konfliktparteien.
Während Teile der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen bereits vor Kriegsbeginn ein positives Bild eines auf eigene Landesinteressen ausgerichteten und autoritär geführten Russlands
präferierten, sympathisieren andere Teile der rechtsextremistischen Szene mit der Ukraine und stellen sich positiv zu den Selbstverteidigungshandlungen des Landes, welches sie als souveränen Nationalstaat betrachten.
7. Wurde oder wird gegen deutsche Staatsangehörige mit rechtsextremem Hintergrund aus
Niedersachsen im Zusammenhang des Krieges in der Ukraine ermittelt?

Fragen zu laufenden Ermittlungsverfahren können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Sinne der Anfrage sind den niedersächsischen Sicherheits-
behörden nicht bekannt.
8. Welche Gefahr sieht die Landesregierung durch möglicherweise zurückkehrende
Rechtsextreme, die in der Ukraine an Kampfhandlungen oder Trainings beteiligt waren?

Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung gehören zu
den stetigen Kernaufgaben der niedersächsischen SicherheitsbehördenDie Bekämpfung der rechtsmotivierten Kriminalität und des Rechtsextremismus stellen dabei seit Langem und fortwährend Schwerpunkte im Rahmen der Aufgabenbewältigung und der strategischen Ausrichtung der Sicherheitsbehörden dar. Diese veranlassen dabei, die auf der Grundlage der im Einzelfall vorliegenden Erkenntnisse gebotenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Prävention. Dieses geht mit einer Bewertung der konkret vorliegenden Umstände und Sachhintergründe sowie den Erkenntnissen zur Person einher. Hierzu arbeiten die Sicherheitsbehörden fortwährend und in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.
Durch eine Beteiligung an Kampfhandlungen und Trainings ist potenziell von einem Erwerben von
Erfahrungen im Umgang mit Handfeuer- bzw. Infanteriewaffen, mitunter der Herstellung und Verwendung von Sprengstoffen sowie Kampferfahrungen auszugehen. Daneben besteht durch die Teilnahme an bewaffneten Konflikten generell die erhöhte Gefahr für physisch und psychisch negative
Folgen bei den betreffenden Personen, die sich im Falle der Rückkehr auch erst später darstellen
kann. Im Zuge einer Rückkehr nach Deutschland muss des Weiteren in vielen Fällen von einer Intensivierung der extremistischen Radikalisierung und kämpferischen Einstellung in Verbindung mit einer Glorifizierung der Rückkehrenden in der rechtsextremistischen Szene gerechnet werden. Letzteres kann
in den Szenen selbst zu einer kollektiven Radikalisierung beitragen. Vor diesem Hintergrund werden die Entwicklungen im Kontext des Krieges in der Ukraine, die Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland und auch das mögliche Phänomen einer Rückkehr rechtsextremistischer Personen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine nach Deutschland fortwährend sehr genau beobachtet.

Zurück zum Pressearchiv