Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wirtschaftshilfen in Niedersachsen (Teil 2): Wie wirkt Neustart Niedersachsen?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wirtschaftshilfen von Bund und Land: Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe III, Neustart Niedersachsen Innovation und Investition und weitere Programme. Alle Unterstützungs- und Förderprogramme sollen der Wirtschaft durch die schwierige Zeit helfen.
Aus den Antworten des Wirtschaftsministers Althusmann auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wirtschaftshilfen für Unternehmen in Niedersachsen - ist die Auszahlungspraxis zu bürokratisch und zu aufwendig?“ am 19.02.2021 (Drucksache 18/8486) ergeben sich weitere Fragen zum Landesprogramm Neustart Niedersachsen Innovation und Investition. In der Fragestunde antwortete der Wirtschaftsminister, dass ca. 7 000 Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligung im Rahmen des Landesprogramms Neustart Niedersachsen erhalten werden, bei dem bis zum 30.11.2020 Anträge möglich waren. Bei 9 614 eingegangenen Anträgen werden also ca. 2 614 Antragstellerinnen und Antragsteller keine Hilfen erhalten. Alle bis zum 27.11.2020 vollständig eingereichten und bewilligungsfähigen Anträge im Bereich Investition werden eine Förderung erhalten, betonte der Wirtschaftsminister in der Fragestunde, beim Bereich Innovation die Anträge, die bis zum 29.11.2021 eingereicht wurden.
1. Welche Unternehmen beantragen eine Förderung bei Neustart Niedersachsen (bitte nach Branchen, Regionen und Betriebsgrößenklassen differenzieren)?
Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen haben Förderanträge für die zwei NeustartProgramme (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur niedrigschwelligen Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft - Neustart Niedersachsen Investition und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niedrigschwelliger Innovationen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - Neustart Niedersachsen Innovation) gestellt. Eine Auswertung nach Betriebsgrößenklassen ist technisch nicht möglich, eine Auswertung der Antragsteller nach Branchen und Regionen ist als Anlage beigefügt, soweit die vorliegenden Anträge bereits hinreichend bearbeitet worden sind, das heißt, die abgefragten Daten erfasst wurden. Bei der großen Zahl der Anträge ist die vollständige Bearbeitung aller Anträge noch nicht abgeschlossen.
2. Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse?
Im Programm Neustart Niedersachsen Investition lag der durchschnittlich bewilligte Zuschuss mit Datenstand 15.03.2021 bei 118 389 Euro.
Im Programm Neustart Niedersachsen Innovation lag der durchschnittlich bewilligte Zuschuss mit Datenstand 15.03.2021 bei 340 034 Euro.
3. Welche betrieblichen Investitionsgüter werden durch Neustart Niedersachsen konkret gefördert? Wie viel Prozent der geförderten Investitionsgüter sind produktionsbezogen (dienen direkt der Produktion)? Wie viel Prozent sind technische Anlagen/Maschinen? Wie viel Prozent betreffen Dienstleistungen?
Nach Ziffer 5.3 der Förderrichtlinie werden Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren gefördert. Eine Auswertung nach den in der Fragestellung vorgenommenen Kategorisierungen ist technisch nicht möglich.
4. Wie wird das Ziel nachvollzogen, mittelfristig Beschäftigung durch Neustart Niedersachsen abzusichern? Welche Beschäftigungseffekte erwartet die Landesregierung durch die Förderung (bitte mit genauer Angabe zu den durch das Programm erhaltenen und neu geschaffenen Arbeitsplätzen)?
Eine quantitative Angabe ist von den einzelnen Antragstellern in Bezug auf Beschäftigungseffekte nicht vorgesehen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass über Investitionstätigkeiten die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen abgesichert wird. Mittelbar sichert der Fortbestand von Unternehmen Arbeitsplätze in Niedersachsen und trägt somit nicht nur zu einer positiven Geschäftsentwicklung, sondern auch zur Versorgung von Beschäftigten und ihren Familien bei.
5. Wie wird der im Förderprogramm Neustart Niedersachsen obligatorische Klimaschutzeffekt bemessen? Wie viel Treibhausgas(THG)-Emissionen werden durch die für die Förderung obligatorischen Prozess- und Arbeitsoptimierungen direkt eingespart (bitte sowohl differenzieren nach Förderungskriterium, Gesamteinsparung der THG-Emissionen durch das Programm sowie eingesparte Menge THG pro eingesetzten Euro Landesmittel)?
Nach Ziffer 4.2 können nur jene Investitionsvorhaben eine Förderung erhalten, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dieses Kriterium ist bewusst qualitativ ausgestaltet worden, um weitreichende Förderausschlüsse insbesondere von kleineren Unternehmen zu vermeiden. Betriebsindividuell ist im Rahmen der Antragstellung als Zuwendungsvoraussetzung darzulegen, wie mit dem Investitionsvorhaben ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Für eine quantitative Auswertung der eingesparten Menge von Treibhausgasemissionen erforderliche Daten werden im Rahmen der Förderabwicklung nicht erhoben.
6. Wie viele Kraftfahrzeuge werden im Rahmen von Neustart Niedersachsen Investition gefördert (bitte nach Antriebsart differenzieren)? Ersetzen die geförderten Kraftfahrzeuge in jedem Fall direkt Altfahrzeuge? Wenn nein, in wie viel Prozent der Fälle wird durch die Förderung eines Neufahrzeugs ein Altfahrzeug außer Dienst gestellt?
Eine Auswertung, in welcher Anzahl Kraftfahrzeuge Bestandteil der Investitionsvorhaben sind, ist technisch nicht möglich.
7. Wie wird der höhere Zuschuss in Höhe von 75 % für Unternehmen der Automobilwirtschaft beim Programm Neustart Niedersachsen Innovation gegenüber 60 % für Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft begründet?
Die für Niedersachsen bedeutsame Automobilwirtschaft ist von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffen und befindet sich zusätzlich im Transformationsprozess. Die höhere Förderquote unterstreicht die Bedeutung der Unternehmen der Automobilwirtschaft für das Land Niedersachsen und bildet damit einen politisch gesetzten Schwerpunkt.
8. Wie berechnet sich das Volumen von 3 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen, die die Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung vom 16.02.2021 in Aussicht gestellt hat? Inwiefern sind dies zusätzliche Investitionen, also Investitionen, die ansonsten nicht vorgenommen worden wären?
Innerhalb der Antragsfrist lagen für die Neustart-Programme insgesamt 9 614 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von 1,16 Milliarden Euro vor. Dem beantragten Fördervolumen liegen geplante Gesamtausgaben von 3,15 Milliarden Euro für Investitionen und Innovationen zugrunde. Wird neben den direkten Effekten mit indirekten Effekten von etwa 20 % gerechnet, sind auf Basis der nun zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 908,5 Millionen Euro Investitionen und Innovationen in einem Gesamtumfang von 3 Milliarden Euro realistisch.
Es ist davon auszugehen, dass die Investitions- und Innovationsvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt in der aktuellen pandemiebedingten Sondersituation ohne Förderung nicht durchgeführt würden. Gegenteilige Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
9. Warum gab es in der letzten Woche vor Ablauf der Antragsfrist in den Neustart-Programmen nochmals so viele neue Anträge wie in den neun Wochen zuvor? Gibt es Hinweise auf eine Standardisierung bei der Antragsstellung (z. B. gleicher Wortlaut bei verschiedenen Anträgen)?
Warum verhältnismäßig viele Unternehmen ihre Anträge unmittelbar vor dem Ende der Antragsfrist gestellt haben, ist nicht bekannt. Die Antragstellung war über einen rund zehnwöchigen Zeitraum durchgängig möglich.
Grundsätzlich haben die Programme wegen ihrer vergleichsweise unbürokratischen Ausgestaltung in dieser ansonsten wirtschaftlich schwierigen Zeit eine hohe Nachfrage erfahren. Ein großer Treiber für die Investitionsförderung war sicherlich auch, dass in diesem Programm das gesamte Landesgebiet förderberechtigt war. Ansonsten sind viele Landkreise im Rahmen der regulären einzelbetrieblichen Investitionsförderung keine Fördergebiete. Bereits jetzt ist festzuhalten, dass Bewilligungen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu beobachten sind.
Für eine Standardisierung bei der Antragsstellung (z. B. gleicher Wortlaut bei verschiedenen Anträgen) gibt es keinerlei Hinweise.
10. Welche Kriterien führten zur Ablehnung von den 2 614 Anträgen, die nun keine Förderung erhalten?
Mit Datenstand 15.03.2021 lagen insgesamt 495 Ablehnungen vor. Im Rahmen der Antragsprüfung werden jene Anträge abgelehnt, die nicht alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Für Innovationsförderprojekte werden darüber hinaus Ablehnungen ausgesprochen, wenn vom Innovationszentrum Niedersachsen kein positives Fördervotum abgegeben wird. Außerdem müssen Ablehnungen ausgesprochen werden, sobald die verfügbaren Haushaltsmittel vollständig ausgeschöpft sind. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung wird die Gesamtanzahl der abgelehnten Förderanträge voraussichtlich unter der in der Frage genannten Größenordnung liegen.
11. Wie will die Landesregierung die Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen, die zwar ein im Sinne von Neustart Niedersachsen berechtigtes Investitions- oder Innovationsvorhaben planen, aber ihren Antrag auf Förderung erst nach dem 27. bzw. 29.11.2020 eingereicht haben?
Die NBank wickelt für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und andere Niedersächsische Ministerien eine große Anzahl an Förderrichtlinien ab. Hier kann insbesondere die Beratung der NBank weiterhelfen, eine möglichst passende Alternative zu finden. Möglicherweise besteht eine Antragsberechtigung im Rahmen der regulären einzelbetrieblichen Investitionsförderung oder auch im Rahmen der regulären Innovationsförderung.
Anlagen in Drucksache (oben rechts verlinkt) einsehbar