Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Wirtschaftshilfen in Niedersachsen (Teil 1): In welchen Regionen profitieren Betriebe besonders?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wirtschaftshilfen von Bund und Land: Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe III, Neustart Niedersachsen Innovation und Investition und weitere Programme. Alle Unterstützungs- und Förderprogramme sollen der Wirtschaft durch die schwierige Zeit helfen. Dabei ist bisher nicht bekannt, wie sich die ausgezahlten Hilfszahlungen nach Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden. Außerdem stellt sich die Frage, welche weiteren (Landes-)Maßnahmen die Landesregierung plant, um niedersächsische Unternehmen und (Solo-)Selbstständige zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes in ihrem unternehmerischen Handeln beeinträchtigt oder gar gehindert werden.

1. Wie viele Bundeswirtschaftshilfen der sogenannten Novemberhilfe wurden beantragt und ausgezahlt (bitte in Euro und Antragszahl differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Mit Datenstand 05.03.2021 waren aus Niedersachsen 28 424 Anträge mit einem Volumen von 431,3 Millionen Euro im zentralen Antragsportal des Bundes registriert. Davon wurden inklusive der direkt geleisteten Abschlagszahlungen über die Bundeskasse nach Prüfung der NBank 27 876 Zahlungen mit einem Volumen von 397,8 Millionen Euro geleistet. Eine Darstellung der Ergebnisse auf Landkreisebene ist als Anlage 1 beigefügt. [Anlage in Drucksache oben rechts einsehbar]

2. Wie viele Bundeswirtschaftshilfen der sogenannten Dezemberhilfe wurden beantragt und ausgezahlt (bitte in Euro und Antragszahl differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Mit Datenstand 05.03.2021 waren aus Niedersachsen 26 836 Anträge mit einem Volumen von 450,9 Millionen Euro im zentralen Antragsportal des Bundes registriert. Davon wurden inklusive der direkt geleisteten Abschlagszahlungen über die Bundeskasse nach Prüfung der NBank 25 939 Zahlungen mit einem Volumen von 375,7 Millionen Euro geleistet. Eine Darstellung der Ergebnisse auf Landkreisebene ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage in Drucksache oben rechts einsehbar]

3. Wie viele Wirtschaftshilfen des Landesprogramms Neustart Niedersachsen Investition wurden beantragt und ausgezahlt (bitte in Euro und Antragszahl differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?


Mit Datenstand 15.03.2021 liegen für das Programm Neustart Niedersachsen Investition abzüglich Ablehnungen insgesamt 8 971 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von 1,002 Milliarden Euro vor. Davon wurden 3 264 Anträge mit einem Volumen von 386,4 Millionen Euro bewilligt. Auszahlungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einem größeren Volumen vorliegen, da für die Abrechnung das Ausgabenerstattungsprinzip gilt. Damit müssen die Investitionsvorhaben erst durchgeführt werden, ehe eine anteilige Erstattung erfolgt. Eine nach Landkreisen differenzierte Darstellung ist als Anlage 3 beigefügt.

4. Wie viele Wirtschaftshilfen des Landesprogramms Neustart Niedersachsen Innovation wurden beantragt und ausgezahlt (bitte in Euro und Antragszahl differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Mit Datenstand 15.03.2021 liegen für das Programm Neustart Niedersachsen Innovation abzüglich Ablehnungen insgesamt 453 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von 132,2 Millionen Euro vor. Davon wurden 161 Anträge mit einem Volumen von 54,7 Millionen Euro bewilligt. Auszahlungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einem größeren Volumen vorliegen, da für die Abrechnung das Ausgabenerstattungsprinzip gilt. Damit müssen die Innovationsvorhaben erst durchgeführt werden, ehe eine anteilige Erstattung erfolgt. Eine nach Landkreisen differenzierte Darstellung ist als Anlage 4 beigefügt.

5. Wie viele Wirtschaftshilfen aus den Bundes- und Landesprogrammen wurden insgesamt beantragt und ausgezahlt (bitte in Euro und Antragszahl differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?

Wegen der unterschiedlichen Datenquellen und unterschiedlicher Auswertungsmöglichkeiten ist eine Aggregation aller Wirtschaftshilfen in nur einer Übersicht nicht möglich. Nachfolgend sind wesentliche Wirtschaftshilfen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie auf Landkreisebene dargestellt.

Für die November- und Dezemberhilfen wird auf die Antworten der Fragen 1 und 2 verwiesen. Die ebenfalls aus Bundesmitteln finanzierten Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III) sind mit Datenstand 05.03.2021 als Anlage 5 auf Landkreisebene dargestellt.

Eine Darstellung der ausgelaufenen Soforthilfe-Programme auf Landkreisebene, finanziert aus Bundes- und aus Landesmitteln, ist als Anlage 6 beigefügt. Da diese Programme seit über einem halben Jahr ausgelaufen sind, finden nur noch marginale Änderungen statt, sodass hier der vorliegende Datenstand 31.12.2020 herangezogen wurde.

Aus dem COVID-19-Sondervermögen des Landes Niedersachsen werden bei der NBank zwölf Förderrichtlinien zur Unterstützung der Niedersächsischen Wirtschaft abgewickelt. Eine Auswertung dieser Programme auf Landkreisebene zum Datenstand 15.03.2021 liegt als Anlage 7 vor.

Bis zum 05.03.2021 wurden beim Niedersachsen-Schnellkredit insgesamt 888 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 56 513 978 Euro bewilligt. Eine Differenzierung der zugesagten Kreditsummen auf Landkreisebene ist als Anlage 8 beigefügt.

Für den ÖPNV-Rettungsschirm stehen neben den 199 Millionen Euro Bundesmitteln auch 190 Millionen Euro Landesmittel aus dem COVID-19-Sondervermögen zur Verfügung. Bis zum 05.03.2021 waren von den Aufgabenträgern Schäden in Höhe von 237,8 Millionen Euro angemeldet worden. Eine Darstellung nach Aufgabenträgern differenziert liegt als Anlage 9 vor. 

6. Wurde die TUI bei der Zahlung von staatlichen Hilfen, Krediten und Bürgschaften in Milliardenhöhe verpflichtet, Reisebüros und Reiseveranstaltern innerhalb einer Frist entsprechende Rückerstattungen zu zahlen?

Dem TUI-Konzern wurden drei staatliche Hilfspakete mit einer Gesamtsumme von 4,8 Milliarden Euro zugesprochen, um die hohen Umsatzausfälle in der Pandemie aufzufangen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat keine eigenen Erkenntnisse über die Ausgestaltung und die Bedingungen der staatlichen Hilfspakete des Bundes.

Ein Teilbereich der Frage steht in Zusammenhang mit einem Verfahren, das auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) abgewickelt wird. Nach § 30 VwVfG haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch auf die Wahrung ihrer „Geheimnisse“, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deren unbefugte Offenbarung wird strafrechtlich sanktioniert.

Da die Antworten auf Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung Bestandteil von Landtagsdrucksachen werden (§ 19 Abs. 1 GO LT), die „jede Person … beim Landtag einsehen“ kann (§ 19 Abs. 3 GO LT), würden die o. g. „Geheimnisse“ auf diesem Wege für jedermann zugänglich. Die Frage kann deshalb nicht in diesem Rahmen beantwortet werden. Die Landesregierung ist aber selbstverständlich jederzeit bereit, auf Wunsch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen in vertraulicher Sitzung über Bürgschaftsengagements des Landes zu unterrichten.

7. Wie viele Betriebe mussten in Niedersachsen aufgrund von unzureichenden bzw. fehlenden Wirtschaftshilfen ihren Betrieb schließen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert aufschlüsseln)?

Zur Kausalität unzureichender bzw. fehlender Wirtschaftshilfen in Bezug auf angemeldete Unternehmensinsolvenzverfahren liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Insgesamt sind die Unternehmensinsolvenzen 2020 gegenüber dem Kalenderjahr 2019 um 14,4 % zurückgegangen. Eine nach Landkreisen und Branchen differenzierte Darstellung der 1 275 im Kalenderjahr 2020 in Niedersachsen registrierten Unternehmensinsolvenzverfahren ist als Anlage 10 beigefügt.

8. Plant die Landesregierung, die Lücken der Wirtschaftshilfen des Bundes durch eigene Landesmaßnahmen, beispielsweise durch höhere Abschlagsbeträge und eine genaue Antragsprüfung, erst bei der Schlussabrechnung zu schließen?

Die Landesregierung hält seit März 2020 Hilfsangebote für niedersächsische Unternehmen vor, welche komplementär zu den Bundeshilfen wirken. Dabei sind allein für die Abwicklung im Geschäftsbereich des MW 1,98 Milliarden Euro veranschlagt worden.

Eine Erhöhung der Abschlagsbeträge der Bundeshilfen wird für nicht erforderlich gehalten, da für alle Bundeshilfen die regulären Auszahlungsverfahren bereits angelaufen sind.

Aufgrund einer zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung ist eine Antragsprüfung erst bei der Schlussrechnung nicht zulässig, unberechtigt ausgezahlte Fördermittel wären durch das Land gegenüber dem Bund zu erstatten.

9. Hat sich die Landesregierung - und wenn ja, mit welchen Aktivitäten - bei der Bundesregierung für folgende Maßnahmen eingesetzt: eine Fixkostenerstattung in voller Höhe, einen höheren Prozentsatz bei der Personalkostenerstattung sowie einen Unternehmerlohn für Soloselbstständige in Höhe von mindestens 1 200 Euro?

Die Landesregierung hat sich wiederholt für die Optimierung der Hilfsprogramme des Bundes in Ministerpräsidentenkonferenzen, Wirtschaftsministerkonferenzen und Telefonkonferenzen auf Fachebene sowie durch verschiedene Kontakte zu Bundesministern und weiteren Amtsträgern auf Bundesebene eingesetzt. Dabei sind u. a. auch die drei genannten Maßnahmen thematisiert worden. 

Der Unternehmerlohn für Soloselbstständige ist inzwischen als Betriebskostenpauschale unter dem Namen „Neustarthilfe“ umgesetzt worden. Hier wird für die Monate Januar bis Juni 2021 eine Förderung von bis zu 7 500 Euro gewährt.

10. Welche der in Frage 9 genannten Maßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll, um Unternehmen und (Solo-)Selbstständige in der Krise zu unterstützen? Alle drei unter Frage 9 genannten Maßnahmen sind sinnvoll, um Unternehmen und (Solo-)Selbstständige in der Krise zu unterstützen.

11. Plant die Landesregierung kurzfristig die Wiedereinführung eines Liquiditätskredits für Unternehmen, damit diese die Zeit zwischen Antragstellung und Auszahlung der Wirtschaftshilfen überbrücken können?

Nein. Die Wiedereinführung eines Liquiditätskredites ist kurzfristig nicht umsetzbar. Die zeitliche Lücke zwischen Antragsstellung und Auszahlung der Wirtschaftshilfen könnte durch die Entwicklung und Auszahlung eines Liquiditätskredites kurzfristig nicht geschlossen werden.

Zudem besteht mit dem Niedersachsen-Schnellkredit, der als Nachfolger des Liquiditätskredites am 01.10.2020 startete und die Hausbanken zu 100 % von der Haftung freistellt, die Möglichkeit, den kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, da dieser automatisiert innerhalb von wenigen Tage durch die Hausbank ausgezahlt wird.

12. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Landesregierung einen landeseigenen Härtefallfonds für Unternehmen (oder ein vergleichbares Förderprogramm), die bisher durch das Raster der Bundes- und Landeshilfen fallen?

Bund und Länder haben sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds verständigt. Dieser wird ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro umfassen und hälftig von Bund und Ländern finanziert. Folglich wird es in allen 16 Bundesländern einen Härtefallfonds für Unternehmen geben.

13. Plant die Landesregierung einen Härtefallfonds für Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen bisher durch das Raster der Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes fallen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Da die Mittelverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel vorgenommen wird, stehen in Niedersachsen 141 Millionen Euro zur Verfügung, um Unternehmen, die bisher durch das Raster der Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes fallen, zu unterstützen.

14. Mit welchen Maßnahmen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NBank bei der Bewältigung der Anträge für Wirtschaftshilfen entlastet und unterstützt?


Die NBank hat zur Bewältigung der Anträge zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt. Darüber hinaus wurde auch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei als Dienstleister gewonnen, um die Bearbeitung der großen Anzahl an Anträgen zu unterstützen.

Technisch wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der NBank die Möglichkeit hat, auch von zu Hause aus zu arbeiten.

Außerdem wird eine große Zahl von Förderprogrammen weitgehend automatisiert bearbeitet, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insoweit spürbar entlastet werden.

15. Welche Wirtschaftshilfen zahlt das Land insbesondere an kleine und mittelständische Reisebüros und Reiseveranstalter?

Der Bund hat umfassende Hilfs- und Unterstützungsangebote in historischem Ausmaß auf den Weg gebracht, um die gesamte Tourismusbranche zu unterstützen. Bei den finanziell umfangreich ausgestatteten Bundesprogrammen sind auch die kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter antragsberechtigt.

Insbesondere bei der Überbrückungshilfe III wurden viele Forderungen der Reisebranche berücksichtigt. Auch auf Drängen des Wirtschaftsministeriums ist vonseiten des Bundes speziell für die Reisebüros und Reiseveranstalter mit Sonderregelungen für die Branche nachjustiert worden, die branchenspezifischen Fixkostenregelungen sind fortgeführt und an die geänderte Corona-Lage angepasst worden. Mit den Wirtschaftshilfen und sonstigen Finanzierungsinstrumenten des Bundes stehen somit für die Reisewirtschaft umfassende Liquiditätshilfen zur Verfügung. 

Alle Anlagen in Drucksache (oben rechts verlinkt) einsehbar

 

 

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