Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Wird die Erprobungsphase für das Fach Werte und Normen an Grundschulen ausgesetzt ?

Vorbemerkung der Abgeordnete

Auf der Internetseite des Kultusministeriums1 ist nachzulesen, dass Werte und Normen im Jahr 2025 ordentliches Unterrichtsfach an Grundschulen werden soll. Laut den Informationen sollte die Erprobungsphase bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 andauern und zum nächsten Schuljahr (2020/2021) in die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren übergehen, „die ab dem Schuljahr 2021/2022 die Durchführung der Übergangsphase begleiten (Weiterbildungsmaßnahmen etc.). Aus dem Pool dieser Multiplikatoren können anschließend Fachberaterinnen und Fachberater gewonnen werden. Die Einrichtung des Faches an den Schulen soll anschließend ab 2021/2022 aufsteigend erfolgen: Beginnend mit Jahrgang 1 im ersten Jahr bis Jahrgang 4 im vierten Jahr. Wir haben errechnet, dass pro Jahr rund 400 Schulen in 400 Klassen/Gruppen mit der Einführung im 1. Schuljahrgang beginnen können (100 pro Regionalabteilung). Die Übergangsphase wird begleitet durch umfassende Weiterbildungsmaßnahmen des Niedersächsischen Landesinstituts für schuli-
sche Qualitätsentwicklung.“ Die schrittweise Einführung führe bei zweistündigem Unterricht zu einem jährlich notwendigen Aufwuchs von 30 Lehrkräftestellen, was ein moderater Stellenaufwuchs sei, der Jahr für Jahr angemeldet würde, so das Kultusministerium weiter. Neben dem Stellenaufwuchs seien das Schulgesetz in § 128 - „Werte und Normen“ - auf den 1. Schuljahrgang abzuändern, Kerncurricula (sowohl für die Übergangsphase wie auch für die Erteilung des Faches) zu erstellen und der Studiengang auf das Lehramt an Grundschulen zu erweitern.

Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Corona-Situation die Verschiebung der Einführung um ein Schul-
jahr auf 2022/2023 beantragt. In seinem Grußwort zum Ende der Erprobung und wissenschaftlichen Begleitevaluation an die Erprobungsschulen bekräftigte Kultusminister Tonne noch in diesem Jahr die Wichtigkeit der Einführung des Faches.

Nun besteht seitens einiger beteiligter Lehrkräfte und Schulen die Sorge, dass die Erprobungsphase ausgesetzt und damit der Zeitplan bis 2025 nicht eingehalten wird. Gleichzeitig nimmt die Zahl der-jenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht katholisch/evangelisch sind, stetig zu (vgl. Statistik, siehe Link).

Vorbemerkung der Landesregierung:

In Niedersachsen begann im Schuljahr 2017/2018 die Erprobungsphase „Werte und Normen an
Grundschulen“ mit zunächst zehn Schulen. In der zweiten Runde ab dem Schuljahr 2018/2019 wurde die Zahl auf 40 Grundschulen und der Zeitraum auf zwei Jahre erweitert. Diese zweite Runde der Erprobungsphase sollte mit Ende des Schuljahrs 2019/2020 abgeschlossen werden. Im Oktober Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/10336 2019 hat die Landesregierung entschieden, Werte und Normen ab 2025 als ordentliches Unterrichtsfach an Grundschulen einzuführen. Nach einer einjährigen Qualifizierung von Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren, die die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte fachlich und fachdidaktisch fortbilden
werden, sollten ab Sommer 2021 im Rahmen einer Übergangsphase die ersten 400 Schulen (100
pro Region Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück) das Fach aufsteigend mit dem ersten Schuljahrgang unterrichten.

Coronabedingt konnten notwendige Voraussetzungen für den Start der Übergangsphase im laufen-
den Schuljahr nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Dazu gehören im Einzelnen:

  • Der Abschluss und die Evaluation der Erprobungsphase konnten nicht im Schuljahr 2019/2020 erfolgen, da der WuN-Unterricht in den an der Erprobung teilnehmenden Schulen im zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 größtenteils wegen Schulschließungen nicht bzw. ausschließlich in ge-teilten Lerngruppen stattfinden konnte.
  • Der durch die Pandemie an den Grundschulen im Land entstandene organisatorische Mehraufwand ist immer noch spürbar; Rückmeldungen von Schulleitungen haben zu dem Schluss geführt, dass die Einrichtung eines neuen Faches und neuer Lerngruppen zum laufenden Schuljahr als weitere Belastung empfunden würde. Die Einarbeitung fachfremd unterrichtender Lehrkräfte hätte personelle und zeitliche Ressourcen gebunden, die für die Aufarbeitung der pandemiebedingten Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler genutzt werden müssen.
  • Die Konzeption der Übergangsphase durch eine eigens eingerichtete Konzeptgruppe aus Lehrkräften verzögerte sich während der Pandemie, da diese Lehrkräfte an ihren Schulen unabkömmlich waren und nicht über genügend zusätzliche Zeitressourcen für konzeptionelle Arbeiten verfügten.

Es wurde deshalb entschieden, die Übergangsphase von 2021/2022 um ein Schuljahr zu verschie-
ben. In diesem Zusammenhang musste bei den aktuellen Planungen auch die aktuelle coronabe-
dingte Haushaltssituation des Landes Berücksichtigung finden.

1. Plant die Landesregierung eine Aussetzung der Einführung des Faches Werte und Normen an Grundschulen ?

Nein. Die Landesregierung hält an der Einführung des Faches Werte und Normen an Grundschulen mit verändertem Zeitplan fest.

2. Welche der oben geschilderten Maßnahmen zur Einführung des Faches hat die Landes-
regierung bereits ausgeführt?

Eine Kommission für die Entwicklung curricularer Vorgaben für die Übergangsphase tagt regelmäßig. Eine Kommission zur Konzeption von Weiterbildungsmaßnahmen für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte der Übergangsphase hat ihre Arbeit im Schuljahr 2020/2021 aufgenommen. Die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ab Beginn der Einführung regionale Weiterbildungen für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte durchführen werden, hat begonnen. Nach derzeitiger Planung soll der Studiengang Werte und Normen für das Lehramt an Grundschulen in die novellierte Fassung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) aufgenommen werden.

3. Welche der oben geschilderten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher nicht aus-
geführt (bitte begründen, warum diese bisher nicht ausgeführt wurden)?

Die Unterbreitung eines Vorschlags zur Änderung von § 128 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) hinsichtlich der Ausweitung des Faches Werte und Normen auf die Grundschule ist bislang noch nicht erfolgt, aber nach wie vor im Verlauf der Übergangsphase vorgesehen.

4. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung bei der Einführung des Faches Werte und Normen an Grundschulen, und inwiefern weicht dieser vom ursprünglichen Zeitplan ab?

Der gesamte Zeitplan für die Einführung des Unterrichtsfachs Werte und Normen in der Grundschule verschiebt sich, wie oben ausgeführt, pandemiebedingt um ein Schuljahr. Demzufolge können die ersten Grundschulen in der Übergangsphase ab dem Schuljahr 2022/2023 mit der Einrichtung von Lerngruppen Werte und Normen beginnen. Die Einzelheiten des weiteren Zeitplans und die Kriterien, denen zufolge Schulen das Fach einrichten können, werden derzeit durch das Kultusministerium erarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden.

 

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