Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wird das Referendariat im Bereich der RLSB Osnabrück neu aufgestellt?

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einer Onlinepetition auf der Plattform change.org fordern Studierende, der Fachschaftsrat sowie Prof. Dr. Lars Oberhaus, Professor für Musikpädagogik an der Universität Oldenburg, das Musikreferendariat „zu retten“. Im Petitionstext ist die Rede von nicht verlängerten Fachseminarleitungen in Musik in Oldenburg (ab Sommer 2021), Vechta (ab Sommer 2021) und Osnabrück (seit 2018). Diese Umstrukturierung der RLSB Osnabrück habe weitreichende Konsequenzen wie einen Attraktivitätsverlust des Musikstudienganges der Universität Oldenburg oder auch ein stark erhöhtes Fahrtaufkommen zukünftiger Referendarinnen und Referendare sowie Ausbilderinnen und Ausbilder. Eine Begründung der RLSB Osnabrück, man wolle damit „die Ränder stärken“ wird im Petitionstext zitiert.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die erste Phase der Ausbildung des Lehramts an Grundschulen sowie des Lehramts an Haupt- und Realschulen umfasst ein zehnsemestriges Lehramtsstudium, das mit einem Master of Education für das jeweilige Lehramt abgeschlossen wird. Die entsprechenden Studiengänge für diese Lehrämter werden an sechs Universitäten (Universität Braunschweig, Universität Hildesheim, Universität Lüneburg, Universität Oldenburg, Universität Osnabrück sowie Universität Vechta) angeboten. Alle Lehr- amtsstudierenden wählen zwei Fächer; neben Musik wird also stets ein weiteres Fach studiert. Für das Fach Musik sind für die genannten Lehrämter an allen sechs Universitäten Studiengänge eingerichtet. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst ist die zweite Phase der Ausbildung der Lehrkräfte und schließt mit einer Staatsprüfung ab. Der Vorbereitungsdienst erfolgt lehramtsbezogen an Studienseminaren und an Ausbildungsschulen und bezieht sich ebenfalls stets auf zwei studierte Fächer (durchgehendes Zweifächerprinzip). Für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind landesweit 21 Studienseminare eingerichtet. Nur sechs der Studienseminare befinden sich an den Standorten der o. g. Universitäten. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiVD) werden neben ihren beiden studierten Fächern auch in Pädagogik ausgebildet. Für jede LiVD sind folglich drei Ausbildungsplätze am jeweiligen Studienseminar einzukalkulieren.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst fällt in die Rechtssphäre des Artikels 12 Abs. 1 GG (freie Wahl der Ausbildungsstätte, freie Berufswahl). Daraus folgt, dass immer dann, wenn an mehreren Standorten der Studienseminare Ausbildungsplätze frei sind, die freie Wahl der Ausbildungsstätte seitens der angehenden LiVD angemessen zu berücksichtigen ist. Da die Mehrzahl der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) zunehmend dazu tendiert, beide Phasen ihrer Ausbildung (Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst) am Standort der Universität zu absolvieren, entwickelt sich die Anzahl der LiVD pro Studienseminar mehr und mehr auseinander. An den Studienseminaren der sechs Universitätsstandorte werden landesweit deutlich mehr LiVD ausgebildet als an der Mehrzahl der Studienseminare im ländlichen Raum. Diese Entwicklung geht auf Kosten der Studienseminare im ländlichen Raum und wirkt sich zudem nachteilig auf die Ausbildungsschulen des ländlichen Raums aus.

Im Fach Musik bestehen landesweit erhebliche Überkapazitäten in Bezug auf die Relation der freien Ausbildungsplätze und die Anzahl der zu den Einstellungsterminen eingehenden Bewerbungen an- gehender LiVD. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können ohne Wartezeit einen lehramtsbezogenen Ausbildungsplatz für ihren Vorbereitungsdienst im Fach Musik erhalten. Die Ausbildungsplätze der Studienseminare können an Standorten des ländlichen Raums besser ausgelastet werden, wenn es einen Bewerbungsüberhang gibt oder an den Studienseminaren der Universitätsstandorte keine Ausbildungsplätze verfügbar sind. Im Fach Musik gibt es keinen Bewerbungsüberhang. Die Verbesserung der Auslastung der Studienseminare des ländlichen Raums setzt somit voraus, dass die Ausbildungsplätze an einigen Universitätsstandorten reduziert werden. Die Landesregierung ist bestrebt, eine reine Fokussierung auf solche Studienseminare zu vermeiden, die sich im Umkreis der sechs Universitäten befinden. Ziel ist es vielmehr, den beschriebenen „Klebeeffekt“ an Universitätsstandorten sukzessive einzudämmen. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass auch Schulen im ländlichen Raum, die sich nicht in unmittelbarer Nähe zu den Universitätsstandorten befinden, nachhaltig junge Lehrkräfte ausbilden. Die LiVD, die an Schulen im ländlichen Raum ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, ziehen eher in Erwägung, dort auch in den Schuldienst einzutreten, als jene LiVD, die beide Phasen ihrer Ausbildung am Universitätsstandort abgeschlossen haben. Die Ausbildungsschulen im Umkreis der Universitäten sind zudem häufig mit Ausbildungsaufgaben überproportional ausgelastet, da die Lehramtsstudierenden dort auch bevorzugt die Schulpraktika absolvieren. Um die Unterrichtsversorgung der Schulen landesweit zu sichern, sind die Schulen und Studienseminare des ländlichen Raums daher zu stärken und jene an Universitätsstandorten eher zu entlasten. Dies gilt für alle Fächer, so auch für das Fach Musik.

Die Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die ihr Studium an einer der drei in der Petition genannten Universitäten abgeschlossen haben, gehen in ihrer Petition offenbar davon aus, dass es vorteilhaft sei, nach Abschluss ihres Studiums auch den Vorbereitungsdienst an ihrem Studienort oder aber wenigstens im Bereich des dort zuständigen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) zu absolvieren. Das ist mit Blick auf die persönlichen Interessen der angehenden LiVD, die einen Wohnortwechsel nicht in Erwägung ziehen möchten, nachvollziehbar. Da aber die Mehrzahl der Studienseminare und der Schulen nicht im näheren Umkreis einer Universität liegt und auch nicht alle Lehrämter und Fächer an allen Universitäten als Studienangebote vorliegen, ist es für das Flächenland Niedersachsen nicht zielführend, die Ausbildung der Lehrkräfte nur lokal oder regional aus Sicht der universitären Belange oder aufgrund persönlicher Wünsche einzelner Studierender zu strukturieren. Die anzustrebende Mobilität der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge bezieht sich auf landesweite Bedarfe.

 

1. Mit welcher Begründung werden und wurden die Angebote im Bereich Musik der Studienseminare in Osnabrück, Vechta und Oldenburg eingestellt, bzw. warum wurden die Stellen nicht neu besetzt?

Die Stellen der Fachseminarleitungen des Faches Musik der Studienseminare GHR Osnabrück und Vechta wurden vakant und sind aufgrund der landesweiten Überkapazitäten an eingerichteten Fachseminaren im Fach Musik nicht wieder ausgeschrieben worden. Die Stelle der Fachseminarleitung Musik am Studienseminar GHR Oldenburg wird zum Ende dieses Schulhalbjahres vakant. Diese Stelle wird wieder nachbesetzt werden. An den fünf Studienseminaren GHR, die dem RLSB Osnabrück zuzuordnen sind, werden dann weiterhin drei Fachseminare für das Fach Musik angeboten. Zwei dieser Fachseminare sind an Studienseminaren des ländlichen Raums eingerichtet (Standort Aurich und Standort Nordhorn), ein Fachseminar wird weiterhin an einem Standort einer Universität eingerichtet sein (Standort Oldenburg). Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

 

2. Welche Folgen ergeben sich nach Einschätzung der Landesregierung in Bezug auf Kosten (inkl. Fahrtkostenerstattungen), Nachfrage und ausgebildete Musiklehrkräfte?

Mit der Reduktion der landesweiten Anzahl der Fachseminare im Fach Musik wird angestrebt, dass die Anzahl der LiVD pro Fachseminar an den verbleibenden Fachseminaren wieder ansteigt. Ideal ist eine Fachseminargröße von 10 bis 12 LiVD. Die betreffenden Fachseminarleitungen (FSL) erhielten dann 12 bzw. 14 Anrechnungsstunden und eine Stellenzulage von 150 Euro monatlich für die Ausbildungsaufgaben. Die FSL könnten so beide Aufgabenbereiche, die Ausbildungsaufgaben am Studienseminar und die Unterrichtsverpflichtung an der Schule, gut meistern. Kann einem Fachseminar weniger als die Hälfte dieser Gruppengröße an LiVD zugewiesen werden, geht dies auch auf Kosten der Ausbildungsqualität und hat zudem haushalterische Nachteile. Die LiVD eines jeden Fachseminars setzen sich aus drei Kohorten zusammen, die zu drei Einstellungsterminen nacheinander ihren 18-monatigen Vorbereitungsdienst begonnen haben. Die jeweils neuen LiVD profitieren von den Kompetenzen, die die anderen beiden Kohorten jeweils schon erworben haben. Bei einer Gruppengröße von weniger als sechs LiVD pro Fachseminar ist diese komplementäre Ausbildungsstruktur stark eingeschränkt. Es ergeben sich somit Folgen in Bezug auf die Ausbildungsqualität der angehenden Musiklehrkräfte.

Mit der Reduktion der Fachseminare einzelner Fächer an Universitätsstandorten kann erwirkt wer- den, dass die relativ hohen Zahlen von LiVD an den Studienseminaren der Universitätsstandorte insgesamt zurückgehen, und dass die Auslastung der Ausbildungsplätze der zu gering belegten Studienseminare im ländlichen Raum sukzessive steigen kann. Da jede LiVD drei Ausbildungsplätze belegt (Fachseminar des ersten Faches, Fachseminar des zweiten Faches, Pädagogikseminar), beziehen sich solche Maßnahmen nicht nur auf Fachseminare des Faches Musik, sondern auch auf die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen der anderen Fächer und auf jene in Pädagogik.

Es sind in Bezug auf Fahrtkosten keine besonderen Auswirkungen zu erwarten. Die Fahrtkosten, die mit den für die Ausbildung erforderlichen Dienstreisen einhergehen, werden sowohl den LiVD als auch den Fachseminarleitungen erstattet. Anzahl, Dauer und Fahrstrecken der für die Ausbildungszwecke erforderlichen Dienstreisen hängen von vielen Parametern ab. Die Entfernungen zwischen den Dienstorten (Studienseminar und Schule) spielen dabei eine Rolle, auch die Entfernung zum Wohnsitz ist sowohl für Fachseminarleitungen als auch für LiVD ein entscheidender Faktor. Es gibt Fachseminarleitungen, die am Studienseminar des Standortes der Universität (z. B. Oldenburg) ausbilden, obwohl sowohl ihr Dienstort Schule wie auch der eigene Wohnsitz weit entfernt im ländlichen Raum (z. B. im Landkreis Diepholz) liegen. Es ist bewährte Tradition, dass Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge der Universität Oldenburg auch an Studienseminaren und Schulen z. B. der RLSB Hannover oder der RLSB Lüneburg ausgebildet werden. An allen Studienseminaren und Schulen werden auch Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge anderer Bundesländer ausgebildet. Die Folgen, die die Studierenden in ihrer Petition vermuten (Mehrkosten durch größere Entfernungen), korrespondieren nicht mit der für die Schulen und Studienseminare bewährten Praxis, die sich in allen Fächern und Lehrämtern grundsätzlich durch hohe Mobilität der Lehrkräfte (LiVD und Ausbildende) auszeichnet.

Alle niedersächsischen Schulen sind Ausbildungsschulen, auch die vielen Schulen, die weit entfernt von den wenigen Universitätsstandorten liegen. Im Umkreis der Universitäten bewerben sich stets mehr LiVD auf Stellen im Vorbereitungsdienst bzw. Lehrkräfte auf Stellen im Schuldienst. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Zum kommenden Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst (26.08.2021) werden für das Fach Musik Ausbildungsplätze an landesweit fünfzehn Studienseminaren zur Verfügung stehen. Das Angebot an Ausbildungsplätzen erhöht nicht die Nachfrage, wenn es sich um Fächer handelt, die wie Musik als Bedarfsfächer einzustufen sind. Bei Bedarfsfächern handelt es sich in der Regel um Fächer, bei denen schon in den Lehramtsstudiengängen zu wenig Studierende eingeschrieben und Studienplatzkapazitäten frei sind. Die Anzahl der Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, die das Fach studiert haben und sich für den Vorbereitungsdienst bewerben, ist in Bedarfsfächern geringer als die Anzahl der eingerichteten Ausbildungsplätze des Faches.

 

3. Liegt für das Fach Musik in der zweiten Ausbildungsphase angehender Lehrkräfte für Niedersachsen eine Strategie vor? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wie ist in diesem Zusammenhang das oben genannte Zitat zu verstehen?

Die Mehrzahl der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge tendiert schon während des Studiums dazu, sich für die zweite Ausbildungsphase auf Studienseminare und Schulen zu fixieren, die sich im näheren Umkreis der Universitäten befinden. Diese Tendenz kann mit Blick auf die Unterrichtsversorgung aller Schulen grundsätzlich keine Unterstützung finden. Es liegt daher keine eigene Strategie für das Fach Musik in der zweiten Ausbildungsphase vor, vielmehr wird in allen Fächern das Ziel verfolgt, den Klebeeffekt an Universitätsstandorten sukzessive einzudämmen, um so nachhaltig darauf hinzuwirken, dass auch Schulen im ländlichen Raum, die sich weit entfernt von Universitätsstandorten befinden, junge Lehrkräfte ausbilden können. Auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

 

4. Welche weiteren Angebote (Fächer) in welchen Bereichen (RLSBs/Studienseminare) wurden und werden in absehbarer Zeit eingestellt oder neu geschaffen (bitte aufgelistet nach RLSB, Studienseminar, Zeitpunkt der Streichung bzw. Neueinführung, Datum für den Zeitraum 2017 bis 2022, Begründung)?

Fachseminare werden neu eingerichtet, wenn dies aus Kapazitätsgründen landesweit und regional in den RLSB für das jeweilige Fach erforderlich ist. Bereits eingerichtete Fachseminare, die vakant werden, können an Studienseminaren nachbesetzt werden, wenn die Ausbildungsplätze landesweit und in den RLSB diese Kapazitäten erfordern. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Kooperation mit einem nicht ausgelasteten Fachseminar eines anderen Studienseminars in demselben RLSB oder einem benachbarten RLSB als Alternative infrage kommt, da LiVD auch an zwei Studienseminaren ausgebildet werden können. Des Weiteren wird ein Fachseminar neu eingerichtet, wenn es sich um ein Fach handelt, das in die Lehramtsausbildung als neues Fach in einem Lehramt einbezogen worden ist. Da in solchen Fällen zunächst nur wenige Lehramtsabsolventinnen und -absolventen den Vorbereitungsdienst beginnen, werden Fachseminare für neue Fächer (z. B. Islamischer Religionsunterricht oder Informatik) oft nur an einem Standort landesweit eingerichtet.

Weitere Gründe, die bei der Einrichtung oder Schließung von Fachseminaren zum Tragen kommen, sind Veränderungen der Lehramtsstruktur. Die zum Wintersemester 2014/15 neu in die Studiengänge implementierten Lehrämter (Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen) sind ab dem 01.08.2016 sukzessive auch in den Studienseminaren eingeführt worden. Beispielsweise war das Fach Sachunterricht schon immer ein Fach der Grundschule. Andere Fächer (z. B. Deutsch) waren an einigen Studienseminaren in der Folge der neuen Lehrämter neu einzurichten, da die Ausbildung in den Fachseminaren (z. B. Deutsch für LiVD des Lehramts an Grundschulen) nach der Einführung lehramtsbezogen nach Primar- und Sekundarbereich getrennt erfolgt.

Ein entscheidender Faktor für die Einrichtung oder Schließung von Fachseminaren ist somit der Be- darf an Ausbildungsplätzen. Die Anzahl der verfügbaren Ausbildungsplätze schwankt landesweit, wenn beispielsweise trotz Ausschreibung einer Fachseminarleitungsstelle vorübergehend oder dauerhaft keine Bewerbung eingeht, Fachseminarleitungen in Teilzeit oder Elternzeit gehen oder wenn Fachseminarleitungen, die einen Lehrauftrag für die Praxisphase an der Universität haben, dafür eine schwankende Anzahl von Entlastungsstunden erhalten. Außerdem variiert die Anzahl der verfügbaren Ausbildungsplätze zu jedem Einstellungstermin nach den Fächerkombinationen, die die bereits eingestellten LiVD in ihrem Lehramtsstudium gewählt haben. Dies bezieht sich auch auf Lehramtsabsolventinnen und -absolventen anderer Bundesländer, die zu jedem Einstellungstermin in Niedersachsen im Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Die Änderungen der Fachseminare der 21 Studienseminare sind den folgenden vier Tabellen zu entnehmen, die nach den vier RLSB differenziert werden. Für das Jahr 2022 liegen noch keine Daten vor. Studienseminare, die am Universitätsstandort eingerichtet sind, sind durch Unterstreichung markiert. In drei der vier RLSB ist nur ein Universitätsstandort zu verzeichnen, allein den Studienseminarstandorten der RLSB Osnabrück sind drei der insgesamt sechs sogenannten GHR-Universitäten, an denen das Studium des Lehramts an Grundschulen sowie des Lehramts an Haupt- und Realschulen angeboten wird, zuzuordnen. Daraus folgt nicht, wie in der Petition angenommen wird, dass diese drei Universitäten nur für Studienseminare und Schulen der RLSB Osnabrück ausbilden.

(Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt)

 

5. Wie hat sich das Angebot entwickelt, bzw. wie wird sich das Angebot an Seminarplätzen an den Studienseminaren voraussichtlich 2017 bis 2022 im Allgemeinen und speziell im Ausbildungsfach Musik zahlenmäßig entwickeln?

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die anschließende Zuweisung der LiVD an die Studienseminare erfolgt landesweit für alle Studienseminare in der Zulassungsbehörde (RLSB Braunschweig). Die Anzahl der Stellen der LiVD wird nach der Anzahl eingehender Bewerbungen zu jedem Einstellungstermin bedarfsorientiert zugewiesen, dabei kommen neben Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers auch Belange der Unterrichtsversorgung der Schulen der vier RLSB zum Tragen. Die Stellen der LiVD aller Lehrämter sind aus laufbahnrechtlichen und haushalterischen Gründen nach Lehrämtern differenziert. Die Entwicklung der zum jeweiligen Einstellungstermin freien LiVD-Stellen hängt stets von jenen Kohorten der LiVD ab, die zu den jeweils zwei letzten Einstellungsterminen ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, denn es werden im 18-monatigen Vorbereitungsdienst zeitgleich stets drei Kohorten ausgebildet. Die Anzahl der freien und belegten Stellen des Lehramts an Grundschulen (G) und des Lehramts an Haupt- und Realschulen (HR) und die Anzahl der LiVD im Fach Musik ist folgender Tabelle zu entnehmen.

 

 

(Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt)

 6. Mit wie vielen Universitätsabsolventinnen und -absolventen im Bereich Musik rechnet bzw. rechnete die Landesregierung im Zeitraum 2017 bis 2022 (bitte nach verschiedenen Lehramtsstudiengängen aufgelistet)?

Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen im Fach Musik ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 

 

(Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt)

 

7. Mit welchen Bedarfe an ausgebildeten Lehrkräften im Allgemeinen und speziell im Fach Musik plant bzw. plante die Landesregierung im Zeitraum 2017 bis 2022?

Im Kultusministerium erfolgt eine langfristige Fachkräfteplanung für die Schulen. Da Zuständigkeiten zweier Ressorts (MWK/MK) berührt sind, ist entsprechend der Umsetzung des Koalitionsvertrags eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Planung einer bedarfsgerechten Ausbildung von Lehrkräften in Niedersachsen eingerichtet worden.

Am 21. Juni 2018 fand die Auftaktsitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe statt. Im Rahmen dieser Auftaktsitzung wurde vereinbart, eine Bedarfsberechnung aufgeteilt nach Schulformen bzw. Lehrämtern vorzunehmen. Eine erste Modellrechnung bis zum Jahr 2030 wurde in der Zwischenzeit veröffentlicht. Die Aktualisierung der Prognose erfolgt jährlich. Im Grundsatz sind die Ergebnisse in Niedersachsen in wesentlichen Eckpunkten mit denen der veröffentlichten KMK-Prognosen (Dokumentation 260: Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2018 bis 2030 - Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder) vergleichbar. Die entsprechenden Daten sind direkt unter folgendem Link abrufbar: https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/lehrereinstellungsbedarf-und-angebot.html (Stand: 23.04.2021)

Die gemeinsame Arbeit von MK und MWK wird mit dem Ziel fortgesetzt, künftig auch Prognosen zum fächerspezifischen Bedarf zu erstellen. Grundsätzlich werden zunächst die schulform- bzw. lehramtsspezifischen Prognosen auf Basis der aktuellen Stichtagsstatistik jährlich aktualisiert. Ein weiterer Schwerpunkt besteht darin, Strategien zur Steuerung der Studienanwahl zu entwickeln. Dabei geht es darum, die Studierenden auf besonders benötigte Fächer (u. a. MINT und musisch-künstlerischer Bereich) und bestimmte sehr stark nachgefragte Lehrämter (Lehramt für Haupt- und Realschulen und Lehramt für berufsbildende Schulen) aufmerksam zu machen.

Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in den musisch-künstlerischen Fächern hängt von mehreren, von Schuljahr zu Schuljahr teilweise veränderlichen Faktoren (u. a. Profil der Schule) ab und kann daher lediglich grob beziffert werden. Es gibt für die Schulen mehrere Möglichkeiten, die per Erlass ergehenden Vorgaben zur Erteilung des Kunst- und Musikunterrichtes umzusetzen.

Gemäß den Stundentafeln der unterschiedlichen Schulformen ergeben sich rein rechnerisch die folgenden Bedarfe pro gebildeter Lerngruppe für die öffentlichen Schulen (die Angaben werden zu den einzelnen Schulformen entsprechend den per Erlass ergehenden Vorgaben pro gebildeter Klasse aus den Grundsatzerlassen dargestellt):

 

 

(Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt)

 

8. Liegt eine Gesamtstrategie der Landesregierung für den zweiten Teil der Lehramtsausbildung an den Studienseminaren vor, die das bestehende System verändert? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?

Eine Gesamtstrategie, die das bestehende System für den zweiten Teil der Lehramtsausbildung grundsätzlich verändert, liegt nicht vor und wäre auch nicht zielführend. Die lehramtsbezogene Ausbildung an 21 Studienseminaren GHR hat sich bewährt. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in Niedersachsen den Vorbereitungsdienst absolvieren möchten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten ohne Wartezeit eine Stelle und können in ihren studierten Fächern ausgebildet werden. Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 

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