Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie weit ist die Einrichtung des Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit vorangeschritten?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen stehen in Kapitel 0536 seit 2020 jährlich 100 000 Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines Kompetenzzentrums Barrierefreiheit zur Verfügung.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Am 20.04.2021 hat das Kabinett beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes an den Landtag zu überweisen. Am 21.04.2021 erfolgte die Direktüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Im Rahmen der 119. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 06.05.2021 ist in Aussicht genommen worden, eine Anhörung durchzuführen.

Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/9076) sieht u. a. die Schaffung einer neuen Regelung zur Errichtung und zum Betrieb eines Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit vor. Auf Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzentwurfs wird insoweit hingewiesen.

Dies vorangestellt und vorbehaltlich des Ausgangs des parlamentarischen Verfahrens antwortet die Landesregierung wie folgt:

 

1. Wie weit ist die Einrichtung des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit vorangeschritten?

Mit dem in der Vorbemerkung angesprochenen Gesetzentwurf soll eine gesetzliche Grundlage für das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit geschaffen werden. Die Umsetzung kann erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

 

2. Welche Aufgaben wird das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit übernehmen?

Der Gesetzentwurf nennt als wesentliche Aufgaben die Bereitstellung und Bündelung von Informationen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie den Aufbau eines Netzwerkes. 

 

3. Wie wird das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit personell ausgestattet sein?

Für die Errichtung und den Betrieb soll ein Träger gefunden werden, der im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Finanzierung über die personelle Ausstattung in eigener Verantwortung zu entscheiden hat. 

Zurück zum Pressearchiv