Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie unterstützt der Kreis Osnabrück die Inklusion? (Teil 1 + 2)

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Artikel vom 03.10.2020 in der Neuen Osnabrücker Zeitung1 wird über eine ‚hitzige Debatte‘ in Osnabrück zum Thema Inklusion und den Erhalt von Förderschulen berichtet. Demnach soll der Kreistag über einen Antrag entscheiden, der den Erhalt bzw. die Verlängerung und Neugründung von Förderschulen mit verschiedenen Schwerpunkten beschließt. Neben der Frage nach der rechtmäßigen Zuständigkeit in einer solchen bildungspolitischen Debatte wurde dem Artikel nach vor allem mit einer besseren Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarfen argumentiert. Diese Unterstützung sei an den Förderschulen eher gegeben als an den Regelschulen.

In Gesprächen mit Eltern vor Ort werde zunehmend auf die prekäre Lage hingewiesen. So wird berichtet, dass die Versorgung der Förderschulen mit sonderpädagogischem Fachpersonal zwar sehr gut sei - oft haben annähernd 100 % der dort arbeitenden Lehrkräfte das Lehramt für Sonderpädagogik - wohingegen die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Regelschulen (Grundversorgung und Zusatzbedarfe) immer weniger von Fachkräften, d. h. von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik, geleistet werde. Die Grundversorgung und die Zusatzbedarfe werden in der Inklusion also immer mehr von den dort arbeitenden und hierfür nicht ausgebildeten Lehrkräften wahrgenommen. So sollen nach Berichten von Eltern im Landkreis Osnabrück beispielsweise die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung oft nur noch mit einer oder zwei Stunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen versorgt werden, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Körperlich-Motorische Entwicklung scheinen nach Berichten von den ihnen zustehenden drei oder vier Zusatzbedarfsstunden höchstens noch eine durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zu bekommen, einige Kinder werden den Elternauskünften sogar gar nicht von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen begleitet. Auch die Grundversorgung von zwei Stunden wird nach Elterninformationen immer seltener von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgefüllt.

Laut den Berichten werden gleichzeitig so gut wie keine Lehrkräfte ohne Lehramt Sonderpädagogik zur Deckung der Versorgung an die Förderschulen abgeordnet.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Dies gilt für alle Schulformen gleichermaßen.

Die Versorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften stellt nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Herausforderung für die Personalplanung dar. Dies gilt insbesondere für die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik.

Die Berechnungsgrundlage für die Versorgung von Schulen und Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung inklusiv unterrichtet werden, bildet der Erlass „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. des MK vom 21.03.2019 - 34-84001/3 - VORIS 22410 -). Nach den Regelungen zur sonderpädagogischen Grundversorgung (SGV) in Grundschulen und den Regelungen zu den Zusatzbedarfen für die weiterführenden Schulen werden den Klassen zusätzliche Stunden zugewiesen. Berechnungsgrundlage für die Zusatzbedarfe neben der SGV ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach dem Schwerpunkt ihres jeweiligen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Hinzu kommt die Doppelzählung der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zu einer Verkleinerung sowie in vielen Fällen auch zu einer Mehrbildung von Klassen führt. Daraus erwachsen erhebliche Vorteile für den gemeinsamen Unterricht.

Bei der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist jeweils sorgfältig zu entscheiden, wie der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte gestaltet wird. Die Verteilung der Ist-Stunden der Lehrkräfte auf die Klassen regelt jede Schule in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

Die Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen) im Rahmen der Inklusion erfolgt nicht nur durch den aktiven Einsatz der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in der Klasse, sondern in erheblichem Umfang auch durch beratende Angebote, z. B. durch die mobilen Dienste in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören sowie Sehen.

Zur Beantwortung der Fragen wurden die Daten der öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums aus der Erhebung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2020/2021 zum Stichtag 10.09.2020 ausgewertet. Da der tatsächliche Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte nicht erhoben wird, werden die an den betreffenden Schulen vorhandenen Lehrkräfte-Ist-Stunden der Personen mit der jeweils angegebenen Qualifikation berücksichtigt.

 

1. Wie viele Stunden der Versorgung von Kindern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen an den Förderschulen in Stadt und Landkreis Osnabrück werden durch Lehrkräfte mit einem Studium der Sonderpädagogik und wie viele mit einem anderen Lehramtsabschluss (bitte aufgeschlüsselt nach Schulen, Unterstützungsbedarfen und Anzahl der Schülerinnen und Schüler, auch in Prozent) erteilt?

Die Daten sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.

[Anlage in Drucksache einsehbar, verlinkt oben rechts]

 

2. Wie viele Stunden des Stundenbedarfs in der Grundversorgung in den Grundschulen in der Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück werden von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik erteilt, wie viele Stunden werden von Lehrkräften ohne das Lehramt Sonderpädagogik erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Landkreis sowie Angabe in Prozent)?

[Tabelle in Drucksache einsehbar, verlinkt oben rechts]

 

- Teil 2 -

1. Wie umfänglich ist der Unterstützungsbedarf von Kindern mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen Körperlich-Motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung im Primarbereich sowie mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen Körperlich-Motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Emotional-Soziale Entwicklung, Sprache und Lernen in den Schulen des Sekundarbereichs in der Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück (Zusatzbedarfe) (aufgeschlüsselt nach Stadt und Landkreis, Anzahl der Schülerinnen und Schuler und den jeweiligen Unterstützungsbedarfen)?

[Tabelle in Drucksache einsehbar, verlinkt oben rechts]

 

2. Wie viele dieser Stunden werden von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik erteilt, wie viele Stunden werden von Lehrkräften ohne das Lehramt Sonderpädagogik erteilt? Wie ist die prozentuale Aufteilung dieser Stunden?

Da der tatsächliche Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte in der Schule nicht erhoben wird, ist eine Aufteilung der Lehrkräfte-Ist-Stunden nach Grund- und Zusatzbedarfen und Qualifikation nicht möglich.

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