Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie steht es um die Klimaforschung an Niedersachsens Hochschulen?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Erforschung des Klimawandels bedarf einer leistungsfähigen Forschungsinfrastruktur und einer guten Ausbildung von Geophysikerinnen und -physiker, Meteorologinnen und Meteorologen, Ozeanografinnen und Ozeanografen und weiterer Disziplinen der Klimaforschung. Mit einer ausreichenden Expertise können neben den globalen auch die regionalen Auswirkungen der Klimakrise für Niedersachsen im Fokus bleiben.

Das Land hat die Schaffung eines Klimakompetenzzentrums angekündigt, das die Expertise für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mit Blick auf Niedersachsen bündeln soll. Zugleich werden an Niedersachsens größter Universität, der Leibniz Universität, Forschung und Lehre in Meteorologie und Klimaforschung abgebaut, indem mit sofortiger Wirkung der Studiengang für Meteorologie - der einzige Studiengang für Meteorologie in Niedersachsen - aufgrund vom Land vorgesehener Sparmaßnahmen geschlossen werden soll.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Thema „Klimaforschung“ ist breit gefächert und umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch inzwischen sowohl die Kerndisziplinen Meteorologie und Klimatologie mit den angrenzenden Geowissenschaften (insbesondere auch die Ozeanographie), Biologie, Physik und Chemie als auch die Forschung zur Vermeidung der Ursachen und Schäden des anthropogen verursachten Klimawandels. Neben den naturwissenschaftlichen Disziplinen ist die Klimaforschung in den vergangenen Jahren darüber hinaus zunehmend von sozialwissenschaftlichen Disziplinen (Soziologie, Ökonomie) sowie Ingenieurwissenschaften (Küsteningenieurwesen) geprägt worden. Die Klimaforschung arbeitet in besonderem Maße im internationalen Austausch, zwischen den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen und im Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Die Landesregierung adressiert unterschiedliche Initiativen in diesem gesamten weit gefassten Bereich der Klimaforschung. Besonders hervorzuheben ist die Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms mit dem Schwerpunkt Energie- und Klimaschutz unter der Federführung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) sind die Klimaforschung, die Nachhaltigkeitsforschung, die Energieforschung und die Biodiversitätsforschung seit Langem Schwerpunkte der Forschungsförderung. Derzeit werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt oder über die Förderung von wissenschaftlichen Institutionen unterstützt, wie z. B. (unterteilt nach aktuellen Maßnahmen und längerfristigen Initiativen):

– Deutsche Allianz für Meeresforschung (DAM)

– Programm und Ausschreibung Nachhaltigkeit

– Ausschreibung „Forschung für eine nachhaltige Agrarproduktion“

– Exzellenzcluster „SE²A - Sustainable and Energy Efficient Aviation“

– Verbundprojekt „Gute Küste Niedersachsen“

– Forschung zur Rohstoffrückführung aus der Elektromobilität – Wasserstoffforschung Längerfristige Initiativen:

– Biodiversitätsforschung

– Windenergieforschung

– Solarenergieforschung

– Leichtbauforschung

– Energiespeicherforschung

– Ausbau Energiesystemforschung (DLR Oldenburg).

Darüber hinaus halten die niedersächsischen Hochschulen grundsätzlich entsprechend den Bedarfen und aktuellen Entwicklungen in den Berufsfeldern passgenaue Studienangebote vor. Aktuelle Forschungsansätze und Ergebnisse fließen fortlaufend in die Weiterentwicklung der Studiengänge ein, beispielsweise über Wahlpflichtfächer oder Schwerpunkte, so auch das Themenfeld Klimawandel, welches in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen adressiert wird. Dabei werden Fragen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung vielfältig bearbeitet - von technischen bis hin zu sozialen Aspekten - und spiegeln sich im Studienangebot wider.

Die Absicht, mit sofortiger Wirkung Studiengänge im Bereich der Meteorologie zu schließen, wurde vonseiten der Leibniz Universität Hannover bisher nicht an die Landesregierung herangetragen. Daher kann hierzu derzeit keine Stellung bezogen werden. Eine etwaige Schließung von Studiengängen könnte jedoch frühestens mit der Studienangebotszielvereinbarung 2021/2022 vereinbart werden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes (Entwurf) derzeit die Einrichtung eines Klimakompetenzzentrums zur dauerhaften Untersuchung, Bewertung und Dokumentation des Klimawandels und seiner Folgen in Niedersachsen sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorantreibt. Mit dem Aufbau eines Klimakompetenzzentrums wird eine zentrale Stelle im Land geschaffen, die sich mit dem Klimawandel, seinen Folgen für Niedersachsen sowie möglichen bzw. erforderlichen Anpassungsoptionen kurz-, mittel- und langfristig auseinandersetzt. Das Klimakompetenzzentrum wird im Zuge dessen zentrale Ansprechpartnerin für die vom Klimawandel betroffenen Akteure im Land, insbesondere auch für die regionale und die kommunale Ebene.

 

1. Welche wissenschaftlichen Einrichtungen in Niedersachsen tragen gegenwärtig zur meteorologischen und klimatologischen Lehre und Forschung bei?

Im Sinn der Vorbemerkungen werden entsprechende Angebote in Lehre und Forschung an einer Vielzahl niedersächsischer Hochschulen in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung vorgehalten. Dabei lassen sich entsprechende curriculare Inhalte nur in sehr wenigen Fällen über die Studiengangsbezeichnung feststellen. Entsprechend musste zur Beantwortung dieser Anfrage kurzfristig eine Abfrage an allen Standorten durchgeführt werden. Die in der Kürze der Zeit vorliegenden Rückmeldungen sind als Anlage beigefügt. In ihren Rückmeldungen haben sich einige Hochschulen auf die explizit meteorologische Lehre und Forschung beschränkt und andere auch die klimarelevante Lehre und Forschung in weiterem Sinne dargestellt.

 

2. Welche Notwendigkeiten des Ausbaus dieser Forschung aus Landesmitteln sieht das MWK für die Jahre bis 2030?

Wie in den einführenden Bemerkungen beschrieben, steht Klimaforschung in besonderer Art und Weise in internationalen Forschungsbeziehungen. Daher hat die nationale, europäische und internationale Forschungsförderung in diesem Bereich eine überragende Bedeutung. MWK sieht daher auch weiterhin einen Schwerpunkt in der Forschungsförderung im Bereich der Klimaforschung, der Nachhaltigkeitsforschung, der Biodiversitätsforschung und der Energieforschung. Die Forschungsförderung aus Landesmitteln für Projektförderungen und die institutionelle Förderung der regionalen und überregionalen Forschungseinrichtungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Haushaltsgesetzgebung und der Beschlüsse der Landesregierung zur MiPla.

Die zweite große Säule der niedersächsischen Forschungsförderung, das Niedersächsische Vorab, ist abhängig von den Dividenden der Volkswagen AG und ändert sich in seinem Mittelvolumen jährlich, sodass Mehrjahresplanungen und Mehrjahresvorhaben in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Mittelvolumen stehen.

Im Rahmen der beschriebenen Bedingungen fördert MWK eine Vielzahl von niedersächsischen Einrichtungen dauerhaft institutionell und unterstützt Forschungsprojekte sowie Forschungsinfrastruktur im Rahmen mehrjähriger Projektförderungen. Der Erhalt und der weitere Ausbau der bestehenden Einrichtungen, der Aufbau neuer Einrichtungen und die weitere Projektförderung im Gesamtkontext der Klimaforschung ist Ziel des MWK.

 

3. Wie werden sich die Stellenzahl und die Mittelausstattung der einzelnen Institute bis 2030 entwickeln?

Wie sich die Stellenzahl und die Mittelausstattung von Instituten der Hochschulen im Einzelnen entwickelt, liegt grundsätzlich im Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen und ist zudem bezogen auf den genannten Zeithorizont nicht valide zu benennen. Für die außeruniversitären Einrichtungen in der Finanzierung von Bund und Ländern gelten die Rahmenbedingungen des Paktes für Forschung und Innovation (PFI), die u. a. einen jährlichen Aufwuchs der institutionellen Förderung von 3 % im Zeitraum bis 2030 sicherstellen sollen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen wird die Stellen- und Personalplanung und -bewirtschaftung grundsätzlich eigenverantwortlich in den Einrichtungen im Sinne des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes durchgeführt.

Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

(Anhang siehe Drucksache, Link oben rechts)

Zurück zum Pressearchiv