Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie geht es weiter mit den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Innenminister Pistorius hat im Rahmen einer Unterrichtung in der Innenausschusssitzung am 24.09.2020 angekündigt, die Unterbringungskapazitäten der LAB NI seien zu erweitern. Dies sei „unverzichtbar“. Auch vom Wegfall und der Neuentstehung von Standorten war die Rede. Aus Hannover ist ebenfalls zu hören, dass dort ein Standort entstehen soll. 

1. Wann läuft der Vertrag für die LAB-Außenstelle in Bad Fallingbostel-Oerbke aus?

Der Vertrag für den Standort Bad Fallingbostel-Oerbke läuft zum 31.12.2022 aus.

2. Wie steht die Landesregierung zu der Kritik von Wohlfahrtsverbänden und NGOs, ein Militärstützpunkt, an dem bis heute Schieß- und Manöverübungen durchgeführt werden, sei als Aufnahmeeinrichtung für Kriegsopfer und Traumatisierte nicht geeignet?

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) nimmt die Kritik der Wohlfahrtsverbände und NGOs sehr ernst. Seit Aufnahme des Dienstbetriebes im Standort Bad Fallingbostel-Oerbke achten deshalb alle für die Gesundheit und das Wohlergehen der Asylsuchenden zuständigen Personen und Stellen der Behörde darauf, etwaige negative Auswirkungen zu erkennen und erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Zu diesem Zweck werden die Bewohnerinnen und Bewohner über die Schieß- und Manöverzeiten in Kenntnis gesetzt und ihnen die Hintergründe für etwaige Geräuschbelästigungen erläutert.

Trotz der Geräuschbelästigungen sind der LAB NI bislang keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Asylsuchenden oder entsprechende Beschwerden von Asylsuchenden bekannt geworden. 

3. Gibt es Bemühungen der Landesregierung, den Vertrag für die Außenstelle in Bad Fallingbostel-Oerbke zu verlängern?

Ja, die Landesregierung steht in Kontakt mit dem Bundesministerium für Verteidigung und hat dorthin bereits den Wunsch nach einer Verlängerung des Vertrages übermittelt.

4. Werden neben Bad Fallingbostel-Oerbke weitere Standorte der LAB NI absehbar von der Landesregierung aufgegeben werden?

Nein, das ist derzeit nicht vorgesehen. 

5. Wie hoch sind die derzeitigen Aufnahmekapazitäten der LAB NI, aufgeteilt auf die Standorte?

Insgesamt verfügt die LAB NI derzeit über 4 149 reguläre Unterbringungsplätze und 1 292 sogenannte Separierungsplätze, die aufgrund der Corona-Pandemie an den Standorten und Außenstellen eingerichtet wurden.

[genaue Aufschlüsselung in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt]

6. Welche Sanierungsarbeiten sind an den bisherigen Standorten der LAB NI in den kommenden Jahren erforderlich?

An den Standorten der LAB NI finden derzeit diverse Sanierungsmaßnahmen statt, die durch den Haushalt bereits finanziert sind und sich bereits in der Planungs- bzw. Ausführungsphase befinden.

Darüber hinaus hat das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) bereits Maßnahmen ermittelt, die in den Folgejahren erforderlich werden und noch nicht über den Haushalt finanziert sind:

[genaue Aufschlüsselung in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt]

Die o. g. Kostenschätzung basiert auf dem Stand Juli 2017.Aufgrund der Steigerung des Baupreisindex sowie der fortgeschrittenen Abnutzung der Gebäude ist mittlerweile von einem deutlich höheren Kostenvolumen auszugehen.

7. Wie viele Standorte sollen hinzukommen? Welche maximale Größe sollen die Standorte jeweils haben?

Die Anzahl möglicher neue Standorte ist davon abhängig, wie viele Plätze sich an einer Liegenschaft realisieren lassen. Hierbei soll eine maximale Größe von 1 200 Plätzen nicht überschritten werden.

8. Welche alternativen Standorte werden von der Landesregierung derzeit geprüft? Wie weit sind die Prüfungen oder Planungen jeweils gediehen? Welche Informationen kann die Landesregierung zu den Überlegungen bezüglich eines hannoverschen Standorts geben?

Das Innenministerium prüft fortlaufend u. a. in Gesprächen mit Kommunen niedersachsenweit, ob und wo sich geeigneter Raum für eine Erstaufnahme ergeben kann. Abgesehen von eher ländlich geprägten Regionen sind dabei auch städtische Bereiche im Blickfeld. Gerade dort besteht unter Umständen eine höhere Möglichkeit, vielfältige Strukturen bei der Ankunft in Deutschland und bedarfsgerechte Angebote für Geflüchtete zu nutzen. Mit der Landeshauptstadt Hannover hat das Innenministerium in diesem Zusammenhang erste Gespräche geführt, die derzeit konkreter fortgesetzt werden.

9. Welche Aufnahmekapazität wird bei der durch Innenminister Pistorius angekündigten Erweiterung der Unterbringungskapazitäten der LAB NI angestrebt? Welches Potenzial besteht für Erweiterungen im Bestand und gegebenenfalls wo?

Bisher wurde eine Aufnahmekapazität von bis zu 2 000 Plätzen bei der Erweiterung angestrebt. Die genaue Platzzahl wird allerdings von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören u. a. die Fluchtbewegungen und die Zugangszahlen. Daher wird die Erweiterung fortlaufend betrachtet und gegebenenfalls angepasst.

Das NLBL wurde um baufachliche Beratung gebeten, eine Erweiterung von 300 Plätzen in Bramsche, 88 Plätzen in Braunschweig, 57 Plätzen in Friedland und bis zu 348 Plätzen in Osnabrück zu prüfen. 

10. Gibt es Überlegungen, verschiedene Gruppen von Geflüchteten an unterschiedlichen Standorten unterzubringen? Falls ja, wie weit sind diese Pläne gediehen, und wie stellen sie sich dar?

Nein.

11. In welcher Größenordnung werden in den kommenden Jahren Aufnahmeplätze am Standort Friedland eingeplant für humanitäre Aufnahmen und Resettlement/Relocation bzw. für Aussiedlerinnen und Aussiedler?

Aktuell geht das Innenministerium davon aus, dass der Bund auch weiterhin für seine zentrale Aufnahme von Flüchtlingen, die im Rahmen besonderer Aufnahmeprogramme einreisen, sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern das Grenzdurchgangslager Friedland nutzen möchte. Bisher hat das Land dem Bund für die Aufnahme der Flüchtlinge grundsätzlich 250 Unterkunftsplätze zur Verfügung gestellt. Die gleiche Unterbringungskapazität gewährt das Land dem Bund an diesem Standort grundsätzlich auch für die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.

12. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in der Außenstelle Celle mit dem dortigen Betreiber Stadt Celle, Zuwanderungsagentur gemacht? Hat sich dieses Modell aus Sicht der Landesregierung bewährt?

Die LAB NI hat in der Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Außenstelle Celle sehr gute Erfahrungen gemacht. In der Außenstelle Celle gelten die gleichen Standards bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden wie in den übrigen Standorten der LAB NI. Der Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur der Stadt Celle stellt die soziale Betreuung, die Kinderbetreuung sowie Bildungs- und Freizeitangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner sicher. Die medizinische Versorgung wird über die ortansässigen hausärztlichen Praxen gewährleistet.

Organisatorisch ist die Außenstelle Celle dem Standort Braunschweig der LAB NI zugeordnet. Die Außenstelle Celle und der Standort Braunschweig sind sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene in einem engen und konstruktiven Austausch.

13. Beabsichtigt die Landesregierung, an möglichen neuen Standorten ebenfalls Dritte (Kommunen/Private) mit dem Betrieb einer Außenstelle der LAB NI zu beauftragen? Falls ja, unter welchen Rahmenbedingungen?

Die Landesregierung steht einer Zusammenarbeit mit Dritten bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen grundsätzlich offen gegenüber und prüft dabei auch mögliche Kooperationen im Hinblick auf den Betrieb von Standorten und Außenstellen der LAB NI. Die Rahmenbedingungen sind hierbei immer an die örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. 

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