Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung:Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur akuten Senkung des niedersächsischen Energiebedarfs? (Teil 1)

Vorbemerkung der Abgeordneten
„Angesichts der möglichen Folgen für die Energieversorgung Niedersachsens durch den russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine und der zeitnahen Realisierung eines LNG-Terminals in Niedersachsen
hat der Niedersächsische Energieminister Olaf Lies heute die Einsetzung von zwei Ad-hoc-
Taskforces veranlasst. Die Taskforce ‚sichere Energieversorgung‘ wird sich mit den Fragen der Versorgungssicherheit Niedersachsens und den notwendigen energiepolitischen Folgen aus dem Ukraine-Konflikt beschäftigten. Die Taskforce ‚LNG Wilhelmshaven‘ soll seitens der Landesregierung die Planung, Genehmigung und Umsetzung der aktuell diskutierten Green-Gas-Ready LNG-Projekte unterstützen“, heißt es in einer Pressemeldung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 1. März 2022.                                                                                    Vorbemerkung der Landesregierung
Spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine steht außer Frage, dass sich
Deutschland und damit auch Niedersachsen nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes unabhängig
von fossilen Energien machen müssen. Der Krieg hat die Frage der Versorgungssicherheit und des
erforderlichen Weges zu einer treibhausgasneutralen, freien und unabhängigen Energieversorgung
noch einmal verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Die Abhängigkeit von Importen aus Russland verlangt dabei eine deutliche Beschleunigung der Energiewende nicht nur zum Erreichen der in Paris
vereinbarten Klimaziele. Die Landesregierung setzt sich überdies mit Nachdruck dafür ein, dass die
Resilienz der Gasversorgung gestärkt wird, indem die Gasversorgung durch den Aufbau von GreenGasReady-Importmöglichkeiten für Liquified Natural Gas (LNG) an niedersächsischen Häfen diversifiziert wird.
Wir stehen vor der massiven Herausforderung, den Klimawandel zu begrenzen und die Energieversorgung schnellstmöglich klimaneutral zu gestalten. Dabei gehören Energiesparen, wie auch der
Ausbau der erneuerbaren Energien, der Aufbau von GreenGasReady-Importmöglichkeiten und die
Steigerung der Energieeffizienz nicht erst seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine zu den Zielen der
Landesregierung. Diese verfolgt die Landesregierung mit Nachdruck weiter. Jeder Fortschritt dabei
wird dazu beitragen, das Ziel einer freien, unabhängigen und im Ziel treibhausgasneutralen Energieversorgung zu erreichen.                                                                                                                                                                            1. Wie häufig haben sich die beiden Taskforces seither jeweils getroffen (bitte jeweils Datum, Teilnehmende und Themen der Treffen aufführen)?
Die Taskforce „Sichere Energieversorgung“ hat zum Ziel, die aktuelle Lage zur Versorgungssicher-
heit sowie die Preisentwicklung am Energiemarkt zu beraten und mögliche Folgen zu identifizieren.
Die Taskforce hat am 10.03.2022 und am 07.04.2022 getagt. Themen waren die Versorgungslage
mit Gas, Öl und Kohle sowie die jeweilige Situation bezüglich der Energiepreise. Die teilnehmenden
Verbände, Energieversorger, Unternehmen und Gewerkschaften haben ihre jeweilige Situation erläutert (Übersicht über teilnehmende Institutionen s. Anlage). Daran anschließend wurden gesetzliche Hintergründe erläutert sowie Handlungsbedarfe und Optionen beraten. Identifizierte Handlungsbedarfe und Optionen werden in Bund-Länder-Gremien mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur eingebracht und diskutiert. Die Taskforce „LNG-Wilhelmshaven“ hat am 14.03.2022 getagt. Mit den Projektträgern und Genehmigungsbehörden sowie den maßgeblichen lokalen Akteuren wurde der Sachstand der Planungen
zum Ausbau der LNG/SNG-Infrastruktur in Wilhelmshaven beraten (Übersicht über teilnehmende
Institutionen s. Anlage). Aufgrund der weiteren dringlichen Entwicklung wurde zur kurzfristigen Realisierung einer FSRU/LNG-Infrastruktur bis zum Winter 2022/23 ein Lenkungsausschuss gegründet.
Dieser koordiniert sehr eng die Planungen und Abläufe zwischen den Projektträgern und Genehmigungsbehörden und tagt seitdem wöchentlich (31.03., 07.04., 14.04., 21.04., 28.04., 06.05.).
2. Welche Ergebnisse hat die Taskforce zu Sicherung der niedersächsischen Energiever-
sorgung erarbeitet (bitte jeweils angeben, inwiefern die Ergebnisse bereits umgesetzt
sind bzw. bis wann eine Umsetzung geplant ist)?

Insbesondere werden mit der Taskforce „Sichere Energieversorgung“ Informationen sowie Berichte
zur Lageeinschätzung ausgetauscht. Die dabei identifizierten Handlungsbedarfe der einzelnen Branchen werden in Bund-Länder-Gremien mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingebracht und diskutiert. Weiterhin finden diese Berücksichtigung in diversen politische Beratungen.
Die Energieversorgung in Deutschland und Niedersachsen ist derzeit gesichert. Das Vorgehen im
Falle einer Gasmangellage wird durch den Notfallplan Gas geregelt, der auf der europäischen Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (EU) 2017/1938 (SoSVerordnung) basiert. Der Notfallplan Gas sieht drei Krisenstufen vor: Frühwarnstufe - Alarmstufe - Notfallstufe. Die Ausrufung der jeweiligen Krisenstufe obliegt der Bundesregierung. Die am 30.03.2022 vom BMWK ausgerufene Frühwarnstufe dient im Wesentlichen der Sensibilisierung und Informationsbeschaffung. Unter Leitung des BMWK wurde zudem ein Krisenteam Gas eingerichtet, an dessen Sitzungen auch Niedersachsen teilnimmt. Primäre Aufgabe ist das kontinuierliche Monitoring der Lage. Sollte es zu einer Gasmangellage kommen und die Bundesregierung in der Folge die Notfallstufe
ausrufen, käme das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zur Anwendung. Die BNetzA würde in der
Folge Bundeslastverteiler und hätte über die Gasverteilung in Deutschland zu entscheiden. Vorrang
bei der Gasversorgung hätte im EnSiG-Fall die Belieferung der sogenannten geschützten Kunden
sowie der systemrelevanten Gaskraftwerke. Die geschützten Kunden sind in § 53 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert. Dazu gehören neben Haushaltskunden, grundlegenden sozialen
Diensten sowie Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden oder grundlegende soziale Dienste liefern, auch Betriebe, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind.
Derzeit bereitet sich die BNetzA im engen Austausch mit der Bundesregierung und den Bundesländern präventiv auf den Fall einer möglichen Verschlechterung der Gasversorgungslage vor. Als wesentlichen Bestandteil der Vorbereitung führt die BNetzA derzeit eine umfassende Datenerhebung bei großen Letztverbrauchern von Gas durch. Die Datenabfrage hat zum Ziel, die Auswirkungen etwaiger Versorgungsreduktionen oder Abschaltungen in allen Branchen und Unternehmen zu erfassen. Die erhobenen Daten sollen in der Notfallstufe für den individuellen Abwägungsprozess der BNetzA zur Versorgungsreduktion der nicht geschützten Kunden Anwendung finden.               3. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Landesregierung angesichts des russischen Angriffskriegs, um den Energieverbrauch in Niedersachsen zu senken?
Für die Landesregierung hat Energieeinsparung schon seit Langem eine hohe politische Priorität.
Der Krieg in der Ukraine macht deutlich, dass wir Energie sparen müssen, um von Energieimporten
unabhängiger zu werden: durch Energiesparen, energetische Gebäudeoptimierung und die konse-
quente Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Niedersachsen fördert seit Langem Maßnahmen

zur CO2-Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien: www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/.


Energie- und Umweltminister Lies hat die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen außerdem bereits dazu aufgerufen, Energie zu sparen. Im Haus und in einer Wohnung kann viel Energie eingespart werden mit kleinen Maßnahmen und großen Wirkungen. Ob nun beim Heizen, Stromsparen
oder bei der Gebäudeoptimierung. Aber auch im Bereich der Mobilität wird es zu einem veränderten
Verhalten kommen müssen.

Flankierend hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) deshalb auch Energiespartipps zusammengetragen: www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/klimaschutz/Energiesparen.php.


Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Niedersachsen gibt es eine Reihe von Beratungsangeboten zu verschiedenen Themen der energetischen Sanierung und zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Das Thema Klimaschutz betrifft fast alle kommunalen Aufgabenbereiche,
von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler
Liegenschaften bis hin zur Beschaffung. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet
den Kommunen Informationen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten an.
Gerade Unternehmen spielen eine bedeutende Rolle: als Verbraucher von Ressourcen und Energie,
aber auch als Multiplikator für ihre Beschäftigten. Viele Unternehmen haben erkannt: mit Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien richten sie ihr wirtschaftliches Handeln wettbewerbsfähig und nachhaltig aus.
Neben der konsequenten Stärkung der Energieeffizienz bleibt der Ausbau der erneuerbaren, insbesondere der Wind- und Solarenergie, der zentrale Schlüssel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung.
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