Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Wasserbelastung durch Kalirückstandshalden in Niedersachsen: Wann kommen die Gefährdungsabschätzungen?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Zur Wasserdurchlässigkeit der Kalirückstandshalden Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall antwortete die Landesregierung am 21.12.2018: „Der Untergrund an den Haldenstandorten Friedrichshall (d), Hugo (e) und Ronnenberg (f) wird von Tonen, Geschiebemergeln und Sanden gebildet und wird durch niedrige Durchlässigkeitsbeiwerte von 10-5 bis 10-7 m/s charakterisiert, d. h. er ist gering durchlässig. Für alle drei Standorte hat das LBEG eine Gefährdungsabschätzung verlangt“
(Drs. 18/2823). Zur Kalirückstandshalde Hansa in Ronnenberg-Empelde antwortete die Landesregierung: „Im Jahr 1975 endete die Bergaufsicht über diese Halde, die im Jahr 1977 vom Bergbauunternehmen K+S an die Firma Nickel GmbH (heute: E.u.B GmbH in Ronnenberg) verkauft wurde. Inzwischen wurde ein Großteil der Halde durch Grasaussaat und Gehölzanpflanzungen begrünt“ (Drs. 18/2823). Die HAZ berichtete am 09.12.2019: „Wolf und Nickel verweisen vor diesem Hintergrund auch noch einmal die Wirksamkeit der Rekultivierung einer Kalirückstandshalde: ‚Zu Beginn des ganzen Projekts wurden 1976 vom Kaliberg in Empelde rund 24 t Salz pro Jahr in die Fösse eingeleitet. Inzwischen sind es nur noch 6 bis 8 t pro Jahr‘, sagt Wolf.“
1. Wann hat das LBEG eine Gefährdungsabschätzung verlangt (bitte jeweils für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall aufführen)?
Die Verpflichtung des Unternehmers, für eine bergbauliche Abfallentsorgungsanlage eine Gefähr-dungsabschätzung durchzuführen, ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des § 22 a der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung - ABBergV).
In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die für die benannten Rückstandshalden des Kalibergbaus verantwortlichen Unternehmen zuletzt
a) anlässlich der aktuellen Hauptbetriebsplanzulassung für die Horizon Immobilien GmbH vom 27.09.2018,
b) anlässlich der aktuellen Hauptbetriebsplanzulassung der K+S Aktiengesellschaft, Einheit Inak-tive Werke vom 29.05.2019, sowie
c) anlässlich der aktuellen Hauptbetriebsplanzulassung der K+S Bauschuttrecycling GmbH vom 30.08.2018 (Hinweis: Innerhalb des Unternehmens K+S Aktiengesellschaft ist die K+S Bau-schuttrecycling GmbH für die Durchführung der Abdeckung der Halden (laufender Betrieb) zuständig) aufgefordert, die entsprechenden Gefährdungsabschätzungen für die jeweiligen Haldenstandorte vorzulegen.
2. Welche der geforderten Gefahrenabschätzungen wurden bislang vorgelegt und mit welchen Ergebnissen?
Laut Auskunft des LBEG liegen für die Haldenstandorte Ronnenberg (a), Hugo (b) und Friedrichshall (c) noch keine Gefährdungsabschätzungen vor.
Für die Kalihalde Hansa (d) ist aktuell keine Gefährdungsabschätzung, die über das laufende Monitoring der Abwässer hinausgeht, geplant (siehe dazu die Antwort auf Frage 11).
3. Wann soll die gegebenenfalls ausstehenden Gefährdungsabschätzung dem LBEG vorgelegt werden (bitte jeweils für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall aufführen)?
a) Derzeit kann vom LBEG noch kein konkreter Zeitpunkt für die Vorlage der Gefährdungsab-schätzung genannt werden. Gleichwohl wurde im Juli 2019 dem LBEG ein Konzept für die Gefährdungsabschätzung vorgelegt.
b) Aktuell werden im Bereich der Kalihalde Hugo zusätzliche Grundwassermessstellen erstellt, um die Datengrundlagen für die Gefährdungsabschätzung zu erhöhen. Nach Angaben des Betreibers wird die Gefährdungsabschätzung nach Auswertung aller Daten etwa Mitte 2021 dem LBEG vorgelegt werden.
c) Die Gefährdungsabschätzung befindet sich derzeit beim Unternehmer in Bearbeitung und soll dem LBEG bis Ende 2020 vorgelegt werden.
4. Von wem hat das LBEG eine Gefährdungsabschätzung verlangt (bitte jeweils für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall aufführen)?
Die Erstellung der Gefährdungsabschätzungen obliegt dem verantwortlichen Bergbauunternehmen. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Haldenstandorte sind es die Unternehmen:
a) Horizon Immobilien GmbH,
b) K+S Aktiengesellschaft, Einheit Inaktive Werke,
c) K+S Aktiengesellschaft, Einheit Inaktive Werke (Hinweis: Innerhalb des Unternehmens K+S Aktiengesellschaft ist die Unternehmenseinheit Inaktive Werke für die nicht mehr betriebenen Kalisalzhalden (ruhender Betrieb) verantwortlich).
Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
5. Welchem Zweck dienen die Gefährdungsabschätzungen?
Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenverunreinigung vor, kann die aufsichtfüh-rende Behörde nach § 9 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) weitere Boden und Grundwas-seruntersuchungen und eine Gefährdungsabschätzung anordnen. Häufig ist hierfür zunächst eine Detailuntersuchung zur Absicherung der Ergebnisse erforderlich.
Die Gefährdungsabschätzung erfasst somit die Gesamtheit aller Untersuchungen und Beurteilungen, die notwendig sind, um die Gefahrenlage einer schädlichen Boden- und Grundwasserverun-reinigung bewerten zu können. Darauf aufbauend dient die Gefährdungsabschätzung dazu, dass der verantwortliche Unternehmer geeignete Maßnahmen trifft, um Auswirkungen der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage auf die Umwelt sowie sich daraus ergebende Risiken für die menschliche Gesundheit so weit wie möglich zu vermeiden oder zu vermindern.
6. Welche Anforderungen hat das LBEG an Umfang und Inhalte der Gefährdungsabschätzungen gestellt?
Die Anforderungen an den Umfang und die Inhalte einer Gefährdungsabschätzung ergeben sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 9 BBodSchG). Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung sind insbesondere Art und Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in der Umwelt und ihre Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks zu berücksichtigen. Dabei werden die Gefährdungsabschätzungen aufgrund der Komplexität und Andersartigkeit der Halden und der Gegebenheiten vor Ort für jeden Standort im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung durchgeführt. Für eine abschließende Gefährdungsabschätzung sind grundsätzlich vertiefte Untersuchungen im Rahmen einer Detailuntersuchung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (§§ 2, 3 Abs. 5 BBodSchV i. V. m Anhang 1 der BBodSchV) erforderlich.
Da jeder konkrete Fall spezifische Rahmenbedingungen aufweist (wie geologische und hydrogeologische Eigenschaften des Standortes, Art und Ausmaß des Schadens, Relevanz der bei speziel-len Nutzungen betroffenen Schutzgüter), enthält die BBodSchV weder Schwellenwerte, die pauschal eine Sanierungspflicht anzeigen, noch Zielwerte, die mit einer Sanierung zu erreichen sind. Vielmehr wird den zuständigen Behörden ein Ermessensspielraum eingeräumt, der sich in der Praxis bewährt hat.
Als Arbeitshilfe zur Auslegung des behördlichen Ermessens existiert in Niedersachsen der Geo-Bericht 22 „Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden“ (https://www.lbeg.niedersachsen.de/karten_daten_publikationen/publikationen/geoberichte/geoberichte_22/geoberichte-22-108123.html).
7. Unterscheiden sich der geforderte Umfang und Inhalt der Gefährdungsabschätzungen für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall? Wenn ja, inwiefern?
Umfang und Inhalt der Gefährdungsabschätzungen für die Haldenstandorte Ronnenberg (a), Hugo (b) und Friedrichshall (c) unterscheiden sich nicht grundsätzlich. Hinsichtlich der Details ist anzu-merken, dass es sich bei jeder dieser Gefährdungsabschätzungen um eine Einzelfallbetrachtung handelt, bei der - wie bereits in der Antwort zu Frage 6 beschrieben - (bergbau-)spezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.
8. Wer erstellt die Gefährdungsabschätzung (bitte jeweils für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall aufführen)?
Die Erstellung der Gefährdungsabschätzungen obliegt dem verantwortlichen Bergbauunternehmen, das in eigener Verantwortung auch Fachgutachter damit beauftragen kann. Nach Kenntnis des LBEG werden die Gefährdungsabschätzungen von folgenden Firmen erarbeitet:
a) Ingenieurbüro GEUM.tec GmbH, Hannover, im Auftrag der Firma Menke Umweltservice GmbH (Hinweis: Firma Menke Umweltservice nimmt im Auftrag der Horizon Immobilien GmbH die Betriebsführerschaft am Haldenstandort Ronnenberg wahr),
b) K+S Aktiengesellschaft, Einheit Inaktive Werke,
c) K+S Aktiengesellschaft, Einheit Inaktive Werke.
9. Wann und wie soll die Gefährdungsabschätzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden werden (bitte jeweils für die Standorte Ronnenberg, Hugo und Friedrichshall aufführen)?
Es steht im Ermessen der jeweiligen Unternehmen, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Gefährdungsabschätzungen zu informieren.
Unabhängig hiervon ermöglichen die Vorschriften des Niedersächsischen Umweltinformationsge-setzes es jedem, Informationen und Daten, wie etwa über Inhalte von Gefährdungsabschätzungen, von der zuständigen Behörde zu bekommen. Darüber hinaus existiert keine Rechtgrundlage, Gefährdungsabschätzungen der Öffentlichkeit behördlich zugänglich zu machen.
10. Welche Schlussfolgerungen bzw. Maßnahmen wird das LBEG aus den Gefährdungsabschätzungen ableiten?
Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, liegen die Gefährdungsabschätzungen und deren Ergebnisse dem LBEG noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund können noch keine Aussagen zu eventuell erforderlichen Maßnahmen und weiteren Schlussfolgerungen getroffen werden.
11. Wird auch für den Standort Empelde eine Gefährdungsabschätzung erstellt? Falls nein, bitte begründen.
Solange die Abdeckung der Kalihalde Hansa (d) nicht abgeschlossen ist, ist eine Gefährdungsab-schätzung, die über das laufende Monitoring der Abwässer hinausgeht, seitens der Region Hannover nicht geplant.
12. Vor dem Hintergrund, dass die Kalirückstandshalde Hansa bereits aus der Bergaufsicht entlassen wurde: Welcher Stelle obliegt seither die Aufsicht?
Die Kalihalde Hansa (d) wurde 1975 aus der Bergaufsicht entlassen. 1981 wurde die Abdeckung der Südböschung durch die Bezirksregierung Hannover abfallrechtlich als Boden- und Bauschutt-deponie planfestgestellt. Ab 1989 wurde in weiteren abfallrechtlichen Bescheiden der Bezirksregie-rung Hannover die Rekultivierung auf den Gesamtbereich der Halde erweitert. Die abfallrechtliche Überwachung oblag dem damaligen Landkreis Hannover und später der Region Hannover. Am 15.07.2009 wurde die Halde von der Region Hannover aus dem Abfallrecht entlassen, da ein Weiterbetrieb aufgrund des damals novellierten Deponierechts nicht möglich war. Gleichzeitig wurde zur Fortführung der Abdeckmaßnahme eine Baugenehmigung der Stadt Ronnenberg erteilt. Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
13. Welche Mengen salzhaltiger Abwässer werden jährlich aus der Kalirückstandshalde Hansa ausgewaschen, und wohin gelangen diese Wässer?
Das salzhaltige Wasser wird durch eine Rohrleitung in die Fösse eingeleitet. Die Salzwassermengen werden mittels Wasserzähler erfasst. Die seit 2015 jährlich eingeleiteten Salzwassermengen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle in der Drucksache oben rechts.
14. An welchen Messstellen wird der Salzgehalt der Abwässer aus der Kalirückstandshalde Hansa gemessen, und wer betreibt diese Messstellen (bitte je Bezeichnung und Standort der Messstellen aufführen)? Wie häufig wird gemessen, und welche Parameter werden je Messstelle erfasst?
Das salzhaltige Abwasser wird im Sammelschacht der Sickerdrainagen zweimal jährlich von der Region Hannover beprobt. Bezüglich des Analysenumfangs wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
15. Welche Ergebnisse haben die Messungen der salzhaltigen Abwässer der Kalirückstandshalde Hansa seit dem Jahr 2015 ergeben (bitte je Messstelle und Parameter aufführen)?
Die Analysenergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Giftigkeit gegenüber Fischeiern ergibt sich aus dem Salzgehalt, da für den Test die Eier von Süßwasserfischen verwendet werden. Dieser Parameter wird für die Erhebung der Abwasserabgabe benötigt.
Tabelle in der Drucksache oben rechts.