Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Was wird gegen eine chemische Verunreinigung des Grundstücks des Landesgesundheitsamtes in der Roesebeckstraße in Hannover getan?
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Sitzung des hannoverschen Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.02.2021 stellte ein Vertreter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft hanova die Planung für eine Bebauung eines Hinterhofgrundstückes in der Roesebeckstraße 22/24 vor. Dabei berichtete er davon, dass seitens der Region Hannover umfangreiche Beprobungen des Grundstückes durchgeführt wurden, die derzeit ausgewertet würden. Hintergrund sei, dass sich auf dem hofseitig angrenzenden, städtischen Grundstück bis in die 1950er-Jahre eine Wäscherei befand. Neueren Erkenntnissen zufolge sei bei deren Abriss ein Tank mit Chemikalien im Boden verblieben. Dieser Tank sei offenkundig undicht, wodurch sich die Chemikalien stetig in Richtung der rund 170 m entfernten Ihme ausbreiten würden und mittlerweile auch Grundstücke in der Nachbarschaft in Mitleidenschaft gezogen hätten.
Die in der Sitzung anwesende Vertreterin der städtischen Bauverwaltung bestätigte im Wesentlichen den beschriebenen Sachverhalt und merkte an, dass Handlungsweisen erarbeitet würden, sobald die Untersuchungsergebnisse der Region vorlägen.
Einer der offenbar betroffenen Grundstücksanlieger ist der seit langer Zeit an dieser Stelle ansässige hannoversche Standort des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. Von 2016 an sollte dieser um einen Erweiterungsbau mit Fortbildungs- und Büroräumen vergrößert werden und auch ein Labor der Sicherheitsstufe S3 beherbergen. Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung waren dafür ursprünglich 9 Millionen Euro veranschlagt.
Am 27.09.2016 waren die Anwohnenden der Roesebeckstraße und weitere Interessierte zu einer Informationsveranstaltung über die „Baumaßnahmen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes“ in Räume des benachbarten Krankenhaus Siloah eingeladen worden. Anwesend waren neben Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsamtes auch der verantwortliche Architekt und das Staatliche Baumanagement Hannover. Thematisch ging es um die für die Errichtung des Erweiterungsbaus nötigen Baumfällarbeiten, die Lärmentwicklung auf der Baustelle, eine allgemeine Vorstellung des Bauprojektes anhand von Übersichtsplänen sowie um die Weitergabe von Informationen über die spätere Nutzung. Eine mögliche Bodenbelastung des Nachbargrundstückes mit Auswirkungen auf die Baufläche kam nicht zur Sprache.
Wie aus der im November 2016 veröffentlichten städtischen Drucksache 15-2102/2016 S1 hervorgeht, hatte das Staatliche Baumanagement Hannover ursprünglich sogar überlegt, auf dem hofseitig angrenzenden Grundstück mehrere Ersatzpflanzungen von Bäumen als Ausgleich für die Fällungen durchzuführen. Diesem Vorschlag stimmte der Grundstückseigentümer jedoch nicht zu.
1. Seit wann genau ist die öffentliche Hand Eigentümerin des ehemaligen Wäschereistandortes?
Das Land Niedersachsen ist in der Gemarkung Linden Eigentümerin der Flurstücke 41 und 57/1 mit dem aufstehenden Dienstgebäude des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA).
Die Betriebsfläche der ehemaligen Wäscherei befand sich nach Kenntnis des Landes auf dem Flurstück 48/2 und auf Teilflächen des Flurstücks 48/3 (Hinterhofgrundstück Roesebeckstraße 22/24; siehe Lageplan im Anhang [oben rechts in Drucksache verlinkt]). Diese beiden Flurstücke befinden sich - so bereits die Hinweise der Fragestellenden in der Einleitung - in städtischem Eigentum.
2. In wessen Eigentum befand sich das Grundstück vorher?
Dem Land liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Entsprechende Informationen müssten bei der Grundstückseigentümerin erbeten werden.
3. Seit wann wissen welche Behörden, dass sich dort im Boden ein Tank befindet?
Siehe Antwort zu Frage 2
4. Welche Chemikalien befinden sich in welcher Menge in dem Tank?
Siehe Antwort zu Frage 2
5. Wie groß ist der Tank insgesamt bzw. welches Volumen hat er?
Siehe Antwort zu Frage 2
6. Wem ist seit wann bekannt, dass der Tank undicht ist?
Siehe Antwort zu Frage 2
7. Welche Auswirkungen hat die Undichtigkeit auf die Umgebung und das Grundwasser?
Siehe Antwort zu Frage 2
8. Gibt oder gab es eine signifikante Belastung des Grundstücks des Landesgesundheitsamtes?
Eine signifikante Belastung des Grundstücks war zunächst nicht bekannt. In den Jahren vor 2019 durchgeführte Boden- und Grundwasseranalysen hatten keine signifikanten Auffälligkeiten ergeben. Insbesondere war bis dahin eine Belastung durch sogenannte LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) nicht festgestellt worden.
Erst im Mai 2019 gab es im Rahmen von notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen für Ingenieurbauwerke und Gründungsmaßnahmen im Hofbereich des NLGA Hinweise auf stark erhöhte LHKWWerte. Die Belastungen im Boden des landeseigenen Grundstücks wurden im Verlauf der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau des Landesgesundheitsamtes beseitigt
9. Falls ja, welche Mehrkosten hat die chemische Verunreinigung bei der Errichtung des Erweiterungsbaus des Landesgesundheitsamtes verursacht?
Für die notwendigen Bodensanierungen hat das Land bisher Haushaltsmittel i. H. v. rund 100 000 Euro verausgabt. Die tatsächlichen Kosten sind nach Mitteilung des zuständigen Bauamts aber höher, sie können aber erst nach Vorliegen aller Schlussrechnungen genauer beziffert werden.
10. Wer hat diese Mehrkosten übernommen?
Das Land Niedersachsen hat die Leistungen zunächst finanziert. Das Land strebt eine Erstattung der Kosten durch den Verursacher an.
11. Gibt es bereits (Zwischen-)Ergebnisse zu den von der Region Hannover durchgeführten Untersuchungen auf allen angrenzenden Grundstücken?
Dazu liegen dem Land keine Erkenntnisse vor.
12. Falls ja, wie lauten diese?
Siehe Antwort zu Frage 11.
13. Falls nicht, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Siehe Antwort zu Frage 11.
14. Wurden von anderer Stelle Untersuchungen vorgenommen und, falls ja, mit welchem Ergebnis?
Die Landeshauptstadt Hannover hat eventuell weitere Untersuchungen durchführen lassen. Diese sind dem Land aber im Einzelnen nicht bekannt.
15. Ist mit einer Sanierung der gesamten kontaminierten Fläche zu rechnen und, falls ja wann?
Siehe Antwort zu Frage 11.
16. Wer wird die Sanierung durchführen?
Siehe Antwort zu Frage 11.
17. Welche Kosten sind schätzungsweise für die Sanierung zu veranschlagen? Siehe Antwort zu Frage 11.
18. Von wem sind diese Kosten zu tragen?
Siehe Antwort zu Frage 11.