Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Warum wurden ca. 50 % des Sondervermögens Digitalisierung bisher nicht genutzt?

Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Landesregierung hat zu Beginn der Legislaturperiode die Digitalisierung zu einem „zentralen Schwerpunkt ihrer Politik“ erklärt und mit einem Sonderstaatssekretär für Digitales und der Stabsstelle für Digitalisierung zusätzliche administrative Strukturen geschaffen. Mitte des Jahres 2018 wurde der Masterplan Digitalisierung der Landesregierung öffentlich vorgestellt. Seitdem sind mehr als drei Jahre vergangen. Laut einem Bericht der Neuen Presse vom 15.12.2021 wurden von den im „Digitalisierungssondervermögen“ befindlichen Mitteln in Höhe von 1 Milliarde Euro bis Ende des dritten Quartals 2021 weniger als 500 Millionen verausgabt. Dabei sollen laut Masterplan Digitalisierung bis Ende 2022 alle Mittel gebunden sein.

Vorbemerkung der Landesregierung
Wie die Fragenden zu Recht anmerken, hat die Landesregierung die Digitalisierung zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer Politik gemacht. Dies lässt sich bereits dem Koalitionsvertrag entnehmen, der erstmals die digitalen Anforderungen in Niedersachsens Gesellschaft und Wirtschaft thematisiert. Sämtliche dort in den Zeilen 1744 bis 1779 formulierten Arbeitspakete, Maßnahmen und Wegmarken wurden bereits weit vor Ende der Legislaturperiode erreicht. Hinzu kommt die bundesweit zu einem Benchmark gewordene Digitalagentur Niedersachsen, eine enge Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern der Digitalisierung aus Gesellschaft, Wirtschaft, Forschung und vielen anderen Bereichen sowie die enge Begleitung durch externe Expertise, wie beispielsweise den Digitalrat. In den letzten Jahren ist so in Niedersachsen ein Ökosystem entstanden, das wesentlich dazu beigetragen hat, dass unser Land mittlerweile in vielen Fragen der Digitalisierung bundesweiter Motor und Taktgeber ist.

Die Arbeitsweise der Stabsstelle Digitalisierung findet in der niedersächsischen Wirtschaft Zustimmung, wie z. B. die Äußerung des Hauptgeschäftsführers der Unternehmerverbände Niedersachsen, Dr. Volker Müller, vom 03.02.2022 im NDR zeigt: „Schon im Masterplan Digitalisierung hatte Minister Althusmann Fristen gesetzt (...) und wenn man die Zahlen jetzt mal ansieht: Wir waren 2018 bei 6 % und sind jetzt bei Anfang/Mitte 60 % angekommen - das heißt, man hat das Gefühl, dass er tatsächlich die Fristen erreichen kann - und das finde ich erfreulich.“ (Quelle: www.ndr.de/ndr1niedersachsen/Niedersachsen-waehlt-Thema-Wirtschaft,audio1061100.html).

Mit der Veröffentlichung des Masterplans Digitalisierung im August 2018 existiert in Niedersachsen erstmalig eine umfassende digitalpolitische Agenda mit ambitionierten Zielen und 91 konkreten Maßnahmen. Innerhalb von drei Jahren wurden davon 87 % der Maßnahmen bereits umgesetzt oder verwaltungstechnisch abgeschlossen. Weitere 9 % befinden sich in der verwaltungstechnischen Umsetzung. Diese Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass der Masterplan als solcher nur eine erste Handlungsorientierung gewesen ist. Mit den dort aufgeführten Maßnahmen konnten die wesentlichen Initiativen zur Digitalisierung in Gesellschaft und Wirtschaft Niedersachsens angeschoben werden. Seit der Veröffentlichung des Masterplans kommen tagtäglich neue Themen auf die Landesregierung zu, die über die dort formulierten Vorhaben hinausgehen. Diese hohe Dynamik bei den Themen der Digitalisierung hat dazu geführt, dass sich die Stabsstelle Digitalisierung in den vergangenen drei Jahren neben der managementmäßigen Umsetzung des Masterplans vor allem auch mit weiteren Themen beschäftigt hat. Als Beispiel seien hier exemplarisch die Digitalisierung der Tagesbildungsstätten, die Initiative für ein Smart Living Cluster, ein Helmholtz Forschungszentrum für Cybersecurity oder die Initiative zur Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht in Deutschland genannt. Seit Ende 2018 wird der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages quartalsweise durch den Staatssekretär für Digitalisierung über den aktuellsten Stand zum Sondervermögen unterrichtet.


Für ein gutes Funktionieren des Masterplans, den sukzessiven Mittelabfluss und die stetig steigende Mittelbindung spricht in diesem Kontext, dass es zu keinem Zeitpunkt der Legislaturperiode Korrektur- oder Änderungswünsche bzw. nennenswerte politische Initiativen aus der Mitte des Landtagesgegeben hat. Das drückt darüber hinaus auch ein gemeinsames Verständnis für Digitalisierungsnotwendigkeiten einerseits und die erfolgreiche Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen andererseits aus.
Dabei führt die Einschränkung des Sondervermögens Digitalisierung auf Ausgaben für Investitionen dazu, dass als zentrale Monitoring-Kennzahl für alle Maßnahmen einvernehmlich die rechtsverbindlich verpflichteten Mittel für den Zeitraum 2018 bis 2023 (z. B. durch Förderbescheide, abgeschlossene Vergaben etc.) betrachtet werden. Geleistete Auszahlungen werden im Bericht ebenfalls erfasst, sind jedoch nur begrenzt aussagekräftig, da sich die Abrechnung und Dokumentation der Verwendungsnachweise bei Infrastrukturprojekten wie Baumaßnahmen über mehrere Jahre hinweg, zum Teil sogar über den Projektabschluss hinaus, hinziehen kann. In den politischen Alltag eines Abgeordneten übersetzt: Bilder, Pressemitteilungen und Social Media werden dann produziert, wenn eine Maßnahme - ein Breitbandausbauprojekt, ein Campus für Künstliche Intelligenz oder Cybersecurity - nach langen Verhandlungen mit allen Beteiligten spruchreif ist bzw. ein Bescheid übergeben wird; und weniger, wenn eine Rechnung bezahlt wurde.
Bis zum 31.12.2021 wurden im Sondervermögen Digitalisierung 558,6 Millionen Euro rechtsverbindlich verpflichtet. Dies entspricht einem Zuwachs von neu verpflichteten Mitteln von 63,5 Millionen Euro im 4. Quartal 2021 (Stand 30.09.2021: 495,1 Millionen Euro). Damit wurde die Prognose des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) aus Dezember 2021 von 60 Millionen Euro Mittelbindung pro Quartal bis Ende 2022 um 5,8 % übertroffen. Wird diese Prognose in den vier Quartalen im Jahr 2022 ebenfalls durchschnittlich erreicht, wird ein Betrag von insgesamt ca. 800 Millionen Euro zum Jahresende 2022 rechtsverbindlich gebunden sein. Derzeit erwarten alle Ressorts in 2022 ein deutliches Übertreffen dieser Kennzahl. Mit Stichtag zum 31.12.2022 rechnen alle Ressorts im Jahr 2022 mit einer Verpflichtung von Mitteln durch bereits vorliegende bzw. avisierte Förderanträge, Vergaben etc. von ca. 365 Millionen Euro. Insgesamt wären damit Ende 2022 mehr als 920 Millionen Euro verpflichtet. Somit wäre die überaus erfolgreiche Arbeit der Stabsstelle Digitalisierung auch zahlenmäßig im Sondervermögen ablesbar. Der diese Zahlen und Prognosen erläuternde Quartalsbericht Q4/2021 wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 09.03.2022 zur Kenntnis vorgelegt.


1. Warum sind mit Stand Ende September 2021 nur 495,1 Millionen Euro des Sondervermögens Digitalisierung verausgabt worden?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2. Die Neue Presse berichtet am 15.12.2021, das Wirtschaftsministerium habe berechnet, dass „in der verbleibenden Zeit in jedem Fall mindestens 300 Millionen Euro und damit insgesamt 800 Millionen Euro (des Sondervermögens Digitalisierung) verbraucht sein“ werden können. Wird dieses Ziel erreicht werden können? Wenn ja, wie?
Die aktuell vorliegenden Zahlen lassen den Schluss zu, dass dieser Wert noch einmal deutlich übertroffen wird. Damit wäre die Arbeit der zuständigen Stäbe in den Ressorts in jeder Hinsicht ein Erfolg.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3. Wie viele Mittel stehen den einzelnen Ressorts im Rahmen des Sondervermögens Digi-
talisierung zur Verfügung, und wie viele dieser Mittel sind bereits abgerufen worden?

Mit Stichtag zum 31.12.2021 liegen folgende Zahlen vor (vgl. auch Vorbemerkung).

Tabelle in der Drucksache oben rechts.

4. Warum wurden bis Ende September 2021 durch das Sozialministerium bisher nur rund 0,7 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden 12 Millionen Euro abgerufen?


5. Wie viele Mittel wurden für das Projekt „Telemedizin“ und die Ausweitung von IVENA auf ganz Niedersachsen verausgabt, und was sind die Gründe für einen gegebenenfalls geringeren Mittelabfluss als bei der Erstellung des Masterplans angenommen?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 31.12.2021 wurden von den zur Verfügung gestellten Mitteln 1 185 512 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 9,9 %. Darüber hinaus sind in 2022 zusätzlich noch zu verpflichtende Mittel über 2 834 611 Euro avisiert. Zusammen entspricht dies 4 020 123 Euro, das heißt insgesamt 33,5 % der zur Verfügung gestellten Mittel. Grundsätzlich können aus dem Sondervermögen Digitalisierung aufgrund des Errichtungsgesetzes zum Sondervermögen Digitalisierung nur Investitionen gefördert werden. Gerade im Gesundheitswesen erfordern innovative Projekte jedoch einen hohen Aufwand an Personal, der nicht durch Mittel aus der Regelversorgung abgedeckt werden kann. Personalausgaben sind jedoch keine Investitionen und somit nicht förderfähig. Mittlerweile werden zudem viele moderne IT-Verfahren im Gesundheitswesen als Service angeboten und erfordern nicht mehr die Beschaffung von Serversystemen und größeren Rechenzentren. Daher wurden aufgrund dieser Einschränkungen bislang nicht so viele Anträge gestellt. Zunächst war die Förderung aus dem Sondervermögen für die folgenden zwei Maßnahmen vorgesehen:

  •  Ausweitung von IVENA auf ganz Niedersachsen:

Für die Ausweitung des „Interdisziplinären Versorgungsnachweises - IVENA“ standen ursprünglich Mittel in Höhe von 2,8 Millionen Euro zu Verfügung. Nachdem Mitte des Jahres 2021 zugunsten zweier neuer Projekte (siehe unten) umgeschichtet wurde, stehen nunmehr 1,9 Millionen Euro für IVENA zur Verfügung Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagementsystems für Krankenhäuser (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis - IVENA) in Niedersachsen (Richtlinie IVENA)“ ist am 20.06.2019 in Kraft getreten und wurde durch eine neue Richtlinie vom 22.11.2019 abgelöst, um neben investiven Maßnahmen über das Sondervermögen auch nicht investive Maßnahmen aus dem Einzelplan 05 fördern zu können. 107 286 Euro sind hier bereits geflossen, insgesamt sind 550 791 Euro verpflichtend gebunden. Die Antragstellungen und damit die Mittelbindungen sind, vermutlich aufgrund der coronabedingten Belastungen in allen Bereichen, für die Jahre 2021 und 2022 hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Da das System in ganz Niedersachsen umgesetzt werden soll, werden die Restmittel in Höhe von rund 1,35 Millionen Euro voraussichtlich vollständig benötigt. In 2022 wird mit zusätzlich zu verpflichtenden Mitteln von 643 505 Euro gerechnet. Zur flächendeckenden Umsetzung in Niedersachsen wird die Richtlinie bis zum 31.12.2023 verlängert.

  • Telemedizin und Ambient Assisted Living (AAL):

Für die Umsetzung der Projekte Telemedizin und Ambient Assisted Living (AAL) standen ursprünglich insgesamt 9,2 Millionen Euro zur Verfügung, nach oben genannter Umschichtung sind es nun rund 7,75 Millionen Euro. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung“ ist am 20.01.2021 mit einer Laufzeit bis 31.12.2023 in Kraft getreten. Für das Projekt Telemedizin standen ursprünglich 5,2 Millionen Euro zur Verfügung, dieses Budget wurde zugunsten anderer Projekte auf 4,7 Millionen Euro gekürzt. Zum 31.12.2021 wurden 409 527 Euro verpflichtet, 139 444 Euro wurden davon bereits ausgezahlt. Darüber hinaus sind in 2022 zusätzlich zu verpflichtende Mittel von 703 815 Euro avisiert. Für das Projekt Ambient Assisted Living standen ursprünglich 4 Millionen Euro zur Verfügung, nach Umschichtung sind es aktuell rund 3,05 Millionen Euro. Zum 31.12.2021 wurden 225 194 Euro verpflichtet. Auszahlungen sind nicht erfolgt. Darüber hinaus sind in 2022 zusätzlich zu verpflichtende Mittel von 286 490 Euro avisiert. Aufgrund der o. g. Einschränkungen der Mittelverwendung wurden bislang weniger Anträge gestellt und der Mittelabfluss fiel geringer aus als bei Erstellung des Masterplans angenommen. Mitte des Jahres 2021 wurden die folgenden zwei Maßnahmen zusätzlich mit aufgenommen.

  • Digitalisierung Tagesbildungsstätten und Förderschule Deutsches Taubblindenwerk in Niedersachsen:

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IKT-Ausstattung in den Tagesbildungsstätten und in der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes“ ist am 01.11.2021 in Kraft getreten. Anteilig stehen hierfür rund 1,5 Millionen Euro aus dem o. g. Budget bereit. Es wurden bisher weder Mittel verausgabt, noch verpflichtend gebunden, aber es liegen Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 341 000 Euro vor. Darüber hinaus sind in 2022 zusätzlich zu verpflichtende Mittel von 859 800 Euro (in Summe 1 200 800 Euro) avisiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel bis zum Ende der Projektlaufzeit (1. Quartal 2023) in voller Höhe ausgeschöpft werden.

  • Einrichtung eines Post-Scan-Verfahrens beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS):

Das Projekt zur Ermittlung einer geeigneten Scanlösung, der Aufbau der digitalen Infrastruktur inkl. Beschaffung der notwendigen Hard- und Software und die organisatorische Umsetzung so in wesentlichen Teilen im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen werden. Da diese Maßnahme erst in 2022 begonnen hat, wurden weder Mittel verausgabt, noch Mittel gebunden. Es wird davon ausgegangen, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 850 000 Euro bis zum Ende der Projektlaufzeit (1. Quartal 2023) in voller Höhe ausgeschöpft werden.

6. Warum wurden bis Ende September 2021 durch das Kultusministerium bisher nur rund 21 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden 62,9 Millionen Euro abgerufen?
7. Wie viele Mittel aus dem Sondervermögen für den „Digitalpakt Schule“ wurden vom Kultusministerium ausgegeben, was sind die Gründe für die gegebenenfalls geringe Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel als bei der Erstellung des Masterplans angenommen?

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Aus dem Sondervermögen Digitalisierung werden im Bereich des Kultusministeriums (MK) zwei Bausteine gefördert, deren Mittelabfluss grundsätzlich getrennt zu betrachten ist: Zum einen werden drei Innovationsprojekte aus dem Masterplan Digitalisierung mit insgesamt 10 Millionen Euro, zum anderen der Basis-DigitalPakt Schule vom 17.05.2019 mit insgesamt 52,3 Millionen Euro finanziert. Die Mittel für die drei Innovationsprojekte „Robonatives“, „3-D-Druck“ und „Digitales Lernen 4.0 - Distanzlernen BBS“ aus Kap. 2.7 des Masterplans Digitalisierung konnten bis zum obigen Bezugs-
datum im Jahr 2021 nahezu vollständig (93,3 % der Mittel) gebunden werden. 118 Projektschulen nehmen insgesamt an der Umsetzung der Projekte teil. Neben Investitionen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden aus dem Projektbudget Fortbildungsmaßnahmen sowie Evaluationen finanziert. Im Rahmen des Projekts werden an 54 allgemeinbildenden Schulen Technologielabore, an sechs berufsbildenden Schulen Innovations- und Zukunftszentren Robotik, an vier wei-
teren berufsbildenden Schulen Innovations- und Zukunftszentren Pflege und an Hochschulen ein Kompetenzzentrum zu Fortbildungszwecken, angesiedelt an drei Standorten, eingerichtet. Für den Basis-DigitalPakt Schule vom 17.05.2019 sind aus dem Sondervermögen Digitalisierung Mittel über 52,3 Millionen Euro vorgesehen, um den im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung vorgesehenen 10%igen Eigenanteil des Landes zu finanzieren. Der Abfluss dieser Mittel erfolgte zögerlicher, als dies 2019 bei der Erstellung des Maßnahmenfinanzierungsplans abzusehen war. Die
Gründe hierfür liegen vor allen in dem 2020 einsetzenden Pandemiegeschehen.
So konnten pandemiebedingt seit März 2020 viele der von den Schulträgern im Rahmen des DigitalPakts intendierten Maßnahmen in den Schulen nicht geplant bzw. umgesetzt werden, da interne und externe Personalressourcen in der Krise kurzfristig nicht (mehr) zur Verfügung standen. Hinzu kam, dass sich der Schwerpunkt des Bedarfs vom Aufbau einer Basis-IT-Infrastruktur (LAN-Verkabelung, WLAN, Anzeigegeräte etc.) zur pandemiebedingt prioritären Ausstattung der Schülerinnen und Schüler („Schulgebundene Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf“) und Lehrkräfte („Leihgeräte für Lehrkräfte“) mit Endgeräten für den Distanzunterricht verschoben hat. Die beiden hierfür
kurzfristig aufgelegten Bund-Länder-Zusatzprogramme mussten in 2020 und 2021 durch die kommunalen Schulträger in jeweils kurzer Zeit umgesetzt werden. Sie schlugen aber nicht als Ausgaben im Rahmen des Sondervermögens zu Buche, da der dort jeweils aufzubringende 10%ige Eigenanteil nicht aus dem Sondervermögen Digitalisierung, sondern aus dem Corona-Sondervermögen bzw. aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 stammten. Nichtsdestotrotz haben das MK und die Schulträger seit Anfang 2021 ihre Bemühungen nochmals intensiviert, um auch den Ausbau der IT-Basisinfrastruktur ungeachtet der nach wie vor pandemiebedingt schwierigen Situation schneller voranzutreiben. Zwischenzeitlich nimmt die Mittelbindung deutlich beschleunigt zu.
Während am 30.09.2021 erst 21 Millionen Euro der Gesamtmittel im MK über 62,3 Millionen Euro verpflichtend gebunden waren (33,7 %), sind zum 31.12.2021 bereits 26,8 Millionen Euro verpflichtend gebunden, was etwa 43 % der Mittel entspricht.
In den nächsten Monaten ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung weiter beschleunigen wird und die für das MK vorgesehenen Mittel des Sondervermögens bis zum Ende des DigitalPakts vollständig verausgabt sein werden.

8. Warum wurden bis Ende September 2021 durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bisher nur 22,9 % der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen?
Der Maßnahmenfinanzierungsplan des Sondervermögens veranschlagt 42 Millionen Euro für Projekte des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK). Ende Dezember 2021 sind die rechtsverbindlichen Verpflichtungen von 9,4 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro (83,8 %) deutlich angestiegen. Dies liegt maßgeblich an der neuen Verpflichtung von 26 Millionen Euro für zwei große Baumaßnahmen. Dies betrifft die Bauprojekte „IT-Campus bzw. Innovation-Quartier Oldenburg (IQ-OL)“ mit verpflichteten Mitteln in Höhe von 10 Millionen Euro und „Digital Innovation Campus KI und Sicherheit“ an der Leibniz Universität Hannover mit verpflichteten Mitteln in Höhe von 16 Millionen Euro. Grundsätzlich fallen bei derartigen Projekten hohe Mittelabflüsse erst während der Bauphase und somit im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Planungsphase an (s. auch Vorbemerkung). Bei der Dauer der Planungsphasen ist zu berücksichtigen, dass in beiden Fällen das Land aus dem Sondervermögen einen Baukostenzuschuss gewährt, der durch weitere Mittel anderer Zuwendungsgeber und -quellen (Bundes- und weitere Landesmittel beim IQ-OL) bzw. der durchführenden Universität (Digital Innovation Campus) ergänzt werden. Bei der mehrjährigen Umsetzung der Projekte „Digitaler Denkmalatlas“, „Open Educational Resources (OER)-Portal“ und „Open Access-Publikationsfonds“ erfolgt die Auszahlung der verpflichteten Mittel sukzessiv nach Projektfortschritt. In Bezug auf die aktuellen Sachstände sämtlicher Projekte des MWK, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, wird auf die vierteljährige Unterrichtung des Landtages verwiesen (s. auch Vorbemerkung).

9. Warum wurden bis Ende September 2021 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bisher nur 46,5 % der zur Verfügung stehenden 570 Millionen Euro abgerufen?
10. Für welche Einzelmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, die durch das Sondervermögen Digitalisierung finanziert werden, wurden bisher weniger als 50 % der bis zum jetzigen Zeitpunkt geplanten Summe abgerufen (unter Angabe der jeweiligen Gründe)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Mit Stand vom 31.12.2021 wurden von den insgesamt 570 800 000 Euro, die dem MW im Sondervermögen Digitalisierung zur Verfügung stehen, 291 754 370 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 51,1 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu verpflichtende Mittel über 247 871 944 Euro konkret avisiert. Zusammen entspricht dies 539 626 314 Euro, das heißt insgesamt 94,5 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Das bedeutet, dass alle Projekte gut voranschreiten und in 2022 sämtliche Ziele erreicht werden können. Folgende Projekte weisen aktuell noch eine Mittelbindung von weniger als 50 % auf:
– Ausbau digitale Infrastruktur Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur wurden 201 367 861 Euro von insgesamt 435 210 000 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 46,3 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu verpflichtende Mittel über 224 220 519 Euro konkret avisiert. Knapp 180 Millionen Euro entfallen dabei auf Anträge für die Graue-Flecken-Förderung im Breitbandausbau. Beim Thema Graue Flecken wird deutlich, dass der Masterplan Digitalisierung von Anfang an weitsichtig auch finanzielle Bedarfe abgedeckt hat, die erst im Laufe der Legislaturperiode überhaupt greifen würden. Erst im Laufe des Jahres 2021 hat der Bund die Förderkulisse für die Grauen Flecken erarbeitet,
Einzelfragen sind immer noch ungeklärt. Parallel dazu haben wir in Niedersachsen darauf aufbauend eine eigene Förderrichtlinie entwickelt, die jetzt beantragungsfähig ist. Um die zu erwartenden Anträge abdecken zu können, hat der Masterplan eine Reservierung von 145 Millionen Euro für die Graue-Flecken-Förderung ab 2022 vorgesehen (vgl. u. a. S. 41 Nr. 15 des Masterplans). Damit ist erkennbar, dass der weit überwiegende Teil der aktuell noch nicht gebundenen Mittel im Feld der digitalen Infrastruktur bislang auch noch gar nicht bindungsfähig war, weil die dafür erforderlichen Richtlinien erst jetzt vorliegen - und diese auch nicht eher vorliegen konnten, weil bis vor kurzem noch die 30 Mbits-Aufgreifschwelle und damit das Förderregime des Bundes für die Weißen Flecken galt. Unter Berücksichtigung der jetzt bundes- und landesseitig anlaufenden Graue-Flecken-Förderung, werden bis Ende 2022 zu verpflichtende Mittel von 425 588 380 Euro konkret avisiert, d. h. insgesamt 97,8 % der zur Verfügung stehenden Mittel.
– Testfeld Niedersachsen Für die Maßnahme Testfeld Niedersachsen wurden 1 216 854 Euro von insgesamt 3 800 000 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 32 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu verpflichtende Mittel über 2 376 000 Euro avisiert. Konkret befindet sich über dieses Volumen ein Förderantrag bei der NBank, der nach positiver Prüfung entsprechend beschieden werden kann.
Insgesamt werden damit Ende 2022 verpflichtete Mittel von 3 592 854 Euro vorliegen, d. h. ins-
gesamt 94,5 % der zur Verfügung stehenden Mittel.
– Digitalisierung im Öffentlichen Verkehr
Für die Maßnahme Digitalisierung im Öffentlichen Verkehr wurden 700 000 Euro von insgesamt
5 000 000 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 14 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu
verpflichtende Mittel über 5 500 000 Euro avisiert. Dies liegt darin begründet, dass das MW im
1. Quartal 2022 mit dem Abschluss der Gespräche zur Realisierung eines Großprojektes im Be-
reich Automatisierter Schienenverkehr rechnet. Für die Realisierung werden weitere Fördertöpfe
und eine Umschichtung innerhalb des Sondervermögens Digitalisierung erforderlich. Diese sollen
maßgeblich aus Restmitteln im Bereich Mobilität gespeist werden. Insgesamt werden damit Ende
2022 alle zur Verfügung stehenden Mittel verpflichtet sein.
– Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs
Für die Maßnahme Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs wurden 405 249 Euro von
1 400 000 Euro verpflichtend gebunden. Dies entspricht 28,9 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu
verpflichtende Mittel über mindestens 250 000 Euro durch konkrete Projektanträge avisiert. Rest-
mittel sollen im Zuge des Fortschreibungsverfahrens zur Maßnahme Digitalisierung im Öffentli-
chen Verkehr umgeschichtet werden.
– Digital Hubs Niedersachsen
Für die Maßnahme Digital Hubs Niedersachsen wurden 4 195 021 Euro von 17 715 000 Euro
verpflichtend gebunden. Dies entspricht 23,7 %. In 2022 sind zusätzlich noch zu verpflichtende
Mittel über 9 093 714 Euro durch Projektanträge (u. a. 3. und 4. Förderaufruf zur Richtlinie
DigitalHub.Niedersachsen) avisiert. Insgesamt werden damit Ende 2022 verpflichtete Mittel von
13 288 735 Euro avisiert, d. h. insgesamt 75 % der zur Verfügung stehenden Mittel.
11. Sind alle Ziele zur Digitalisierung der Landesregierung, die im Koalitionsvertrag und Masterplan Digitalisierung formulierten wurden, erreichbar? Wenn nein, welche nicht und warum?
Der Ausbaufortschritt zur Erreichung des im Koalitionsvertrag gesteckten Ziels einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung bis 2025 ist auf einem guten Weg.
Wie sich aus der Vorbemerkung ergibt, geht die Arbeit der Landesregierung zudem weit über die im Masterplan formulierten Ziele hinaus.


12. Hat der Sonderstaatssekretär für Digitales alle Erwartungen der Landesregierung erfüllt? Falls nein, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?
Ja.


13. Hat die Stabsstelle für Digitalisierung alle Erwartungen der Landesregierung erfüllt? Falls nein, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?
Ja.

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