Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Wann wird eine Querungshilfe an der L625 zwischen Schöppenstedter Turm und Sickte realisiert?

Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Jahr 2007 wurde von der Gemeinde Cremlingen eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts eingerichtet. Die fehlende Querungsmöglichkeit der L 625 wurde in das vom Rat der Gemeinde im September 2010 beschlossene Radverkehrskonzept mit der Priorität 1 aufgenommen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde 2011 vom Rat einstimmig verabschiedet. Ziel ist es, eine für Fußgänger und Radfahrer sichere Querung der L 625 zwischen Schöppenstedter Turm und Sickte in die Herzogsberge („Panzerstraße“) zu realisieren. Bisher hat die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Umsetzung dieser Maßnahme nicht umgesetzt.


Vorbemerkung der Landesregierung

Der Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV-GB Wolfenbüttel) hat Anfang 2016 auf Basis einer gutachterlichen Stellungnah-me eines Ingenieurbüros die Planung einer als Mittelinsel ausgebildeten Querungshilfe aufgenommen.
Bei den Abstimmungsgesprächen mit der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei wurde die Anlage einer Querungshilfe mit Hochbord aufgrund der örtlichen Situation abgelehnt. Als Alternative wird dem Radverkehr im Einmündungsbereich eine Querungsmöglichkeit mittels Unterbrechung in der Sperrflächenmarkierung zwischen den Richtungsfahrbahnen angeboten.


1. Wann erwartet die Landesregierung den Planungs- und Baubeginn der Querungsmöglichkeit der L 625 zwischen Schöppenstedter Turm und Sickte?

Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen wird keine weitere Planung zum Bau einer Que-rungshilfe mit Hochbord aufgenommen. Die als Querungshilfe modifizierte Markierung wurde im Rahmen einer Erneuerungsmaßnahme bereits hergestellt.


2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den Bau der Querungsmöglichkeit zu beschleunigen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung - und im Speziellen der Verkehrsminister -, um die zuständige regionale Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wol-fenbüttel zur Umsetzung der Maßnahme anzuhalten?

In diesem Fall konnte kein Einvernehmen zum Bau einer Querungshilfe mit der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei hergestellt werden. Es bedarf somit keiner Einflussnahme auf den NLStBV-GB Wolfenbüttel.


4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, eine Querungshilfe an der besagten Stelle zu realisieren?

Dem Radverkehr wird bereits eine sichere Querungsmöglichkeit geboten. Es wird geprüft, ob die Begreifbarkeit durch Umgestaltung der Fahrzeugrückhaltesysteme (Schutzplanken) und der befestigten Flächen gegebenenfalls noch weiter verbessert werden kann.


5. Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Fußgängern und Fahrradfahrern einen sicheren Übergang zu ermöglichen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

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