Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Unterirdische Sprengungen am Standort Sigmundshall: Was passiert im stillgelegten Bergwerk?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Anwohnerinnen und Anwohner des Bergwerksgeländes Sigmundshall in Wunstorf dokumentierten von Januar bis Oktober 2021 rund 160 unterirdische Sprengungen, meist in der Mittagszeit gegen 13 Uhr sowie in den Abendstunden gegen 21 Uhr.

Im Juni 2021 hat das Landesbergamt den Abschlussbetriebsplan des stillgelegten Kalibergwerks genehmigt. Die Verfüllung des unterirdischen Kaliabbaus soll demnach nicht mit Salz von der Rückstandshalde erfolgen. Die Flanken der Halde seien so steil, dass ein Rückbau an den Seiten der Halde nicht möglich sei. Stattdessen sollen unterirdisch neue Abbaustrecken aufgefahren werden, um das dort gewonnene Material für den Rückversatz abzubauen. Somit wird die Stabilität des Untergrunds weiter geschwächt. Wie der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/9848 zu entnehmen ist, ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Bodenabsenkungen infolge des Bergwerksbetriebs deutlich über den ausgewiesenen Einwirkungsbereich hinausgehen. Für die Ge-meinde Bokeloh werden Bodenabsenkungen bis 20 cm erwartet, obwohl die Ortschaft nicht vom Einwirkungsbereich des Werks Sigmundshall umfasst ist1.

Auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen antwortete die Landesregierung, dass im Bergwerk Sigmundshall ein Versatz der Kaliabbaue fortlaufend erfolgt und bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll (Drs. 18/6065). Ein Bericht des Instituts für Gebirgsmechanik von 2020 beschreibt hingegen, dass es im Bergwerk Sigmundshall „durch längeres offen Stehenlassen von Abbaukammern ohne Versatz in 860 m Teufe“ zu Wassereinbrüchen in das Bergwerk kam.2

Angaben zum Volumen des bislang erfolgten Versatzes im Bergwerk Sigmundshall seien jedoch
nicht möglich, so die Landesregierung (Drs. 18/6065):

„Unter Versetzen versteht man die bergmännische Tätigkeit, untertägige Abbauhohlräume mit geeigneten Feststoffen zu verfüllen. Gemäß § 225 der Allgemeinen Bergverordnung über Untertagebe-triebe, Tagebaue und Salinen (ABVO) müssen Kalisalzabbaue in Niedersachsen innerhalb bestimmter Fristen sobald wie möglich versetzt werden. Die Versatzpflicht in Niedersachsen bezieht sich nur auf Kalisalzabbaue und nicht auf Steinsalzabbaue oder Streckenauffahrungen. Letztere sind erforderlich zum Aufschluss der Kalisalzabbaue, für Wendelauffahrungen zwischen den Sohlen eines Bergwerkes, für Bandstrecken zum Transport des Rohsalzes zu Bunkern oder den Schächten und für sonstige Infrastrukturstrecken auf den Sohlen eines Bergwerkes.

Grundsätzlich geeignete Feststoffe für den Versatz sind im untertägigen Salzbergbau:

– Rückstände aus der Kalisalzaufbereitung, in der Regel Steinsalzrückstände mit anderen Restbe-
standteilen an Salzen,
– Salzhaufwerk aus untertägigen Streckenauffahrungen, welches unmittelbar zum Versetzen von
Abbauen genutzt werden kann und damit nicht nach Übertage gefördert werden muss.“

Für die geplante Flutung des Bergwerks sollen Haldenabwässer der Rückstandshalden in Nieder-
sachsen und Salzabwässer aus Kaliwerken des Unternehmens K+S aus Hessen und Thüringen antransportiert werden.

Für die Einleitung von Halden- und Produktionsabwasser vom Standort Sigmundshall in die Leine ist in der wasserrechtlichen Erlaubnis für adsorbierbare organisch gebundene Halogene ein Grenzwert von 100 μg/l festgelegt. Dieser Grenzwert wurde bei Messungen der Aufsichtsbehörde in den Jahren 2014 bis 2016 wiederholt überschritten.

Im Wunstorfer Stadtanzeiger vom 07.08.2021 wurde über Beobachtungen von Rehen auf der teilbegrünten Halde berichtet.

Rückversatz und Schadensereignisse

1. Wurde und wird für den Versatz Material von der Rückstandshalde genutzt (bitte begründen)?

Nein, von der Rückstandshalde wurde und wird kein Material als Versatz genutzt. Für den Sonder-
betriebsplan Grubenbetrieb Sigmundshall 1.23.10 „Versatzpflichterfüllung nach Produktionseinstel-
lung“ (Zulassung vom 21.12.2018) wurden die Alternativen:

a) Versatzgut aus untertägigen Streckenauffahrungen (Bergemühlen),
b) Versatzgut aus Haldenrückbau,
c) Versatzgut aus Annahme von Fremdmaterial

für die Generierung von Versatzgut näher betrachtet. Im Ergebnis wurde das Bergemühlenverfahren gewählt. Hauptargumente, die gegen einen Rückbau von Versatzmaterial von der Halde gesprochen haben, waren die vermeidbaren zusätzlichen Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm und Staub etc. auf der Halde sowie eine dami einhergehende Verzögerung der laufenden Haldenabdeckung um mehrere Jahre.

2. Vor dem Hintergrund, dass die Versatzpflicht seit Jahrzehnten unverändert gilt: Warum
wurde die Halde nicht so angelegt, dass das Haldenmaterial für einen randlichen Abbau
zugänglich bleibt und für den Rückversatz genutzt werden kann? Warum hat die Berg-
aufsicht keine entsprechenden Auflagen erteilt?

Die Haldenfläche sollte möglichst klein gehalten werden, um den Eingriff in die Umwelt und den Anfall von salzhaltigen Haldenwässern zu minimieren. Um das aufgehaldete Material vom Haldenrand wieder zu lösen und versetzen zu können, ohne die Standsicherheit der Halde zu gefährden, hätte die Flanke bei der Aufhaldung deutlich flacher angelegt werden müssen. Die Folge wäre, dass die Halde eine wesentlich größere Fläche in Anspruch genommen hätte und dadurch der Eingriff in Natur und Landschaft größer geworden wäre.

3.Welche zusätzlichen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche werden infolge der untertä-
gigen Streckenauffahrungen („Bergemühlen“) prognostiziert? Auf Grundlage welches
Gutachtens wurden diese ermittelt?

Bei den Bergemühlen handelt es sich um die Auffahrung von Einzelstrecken. Diese Strecken werden im Rahmen eines betriebsplanmäßig geregelten Betriebes des Bergwerkes aufgefahren.
Der Senkungsanteil dieser einzelnen Strecken ist vernachlässigbar gering und durch die Bewertung der gebirgsmechanischen Verträglichkeit der Flutung durch das Institut für Gebirgsmechanik Leipzig sowie in der darauf aufsetzenden Senkungsprognose berücksichtigt. Zusätzliche Auswirkungen sind vernachlässigbar gering. Hintergrund zur Senkungsprognose:
Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung der gebirgsmechanischen Verträglichkeit der Flutung des Bergwerkes durch das Institut für Gebirgsmechanik Leipzig wurden die Bereiche mit der stärksten Durchbauung, d. h. die Bereiche im Bergwerk, in denen die meisten, für die Senkung relevanten Hohlräume liegen, betrachtet. Damit waren die ungünstigsten im Grubengebäude vorliegenden Hohlraumsituationen Gegenstand der geotechnischen Modellierung, die die Basis der gutachterlichen Bewertung bildet. Durch eine gemeinsame Interpretation und Bewertung der vorliegenden Ergebnisse von in situ-Messungen und der o. g. gebirgsmechanischen Bewertung wurde eine Senkungsprognose bis zum Jahr 2140 erstellt. Im Rahmen der Prognose werden für das Jahr 2020 Gesamtsenkungen bis 1,3 m ausgewiesen, denen tatsachlich bis zum Jahr 2020 aber nur max. gemessene Senkungen von 0,8 m gegenüberstehen. Das zeigt deutlich, in welchem Maße die real zu erwarten den Senkungen durch die Bewertungen und Prognosen der Modellrechnung überzeichnet werden. Diese konservativen Berechnungen wurden bewusst vorgenommen, um alle möglichen Auswirkungen der gefluteten Grube an der Tagesoberfläche in die Bewertung einzubeziehen und mit dem auf der Prognose basierenden Monitoringsystem erfassen zu können.

4. Wo und über welchen Zeitraum sollen zusätzliche Strecken für die Gewinnung des Ver-
satzmaterials aufgefahren werden (bitte Länge und Volumen der geplanten Strecken auf-
führen)?

Für die Erfüllung der Versatzpflicht werden bis Ende 2022 voraussichtlich noch ca. 4,1 km Strecken aufgefahren. Das hierbei gewonnene Versatzmaterial dient der vollständigen Verfüllung der Ende 2018 noch vorhandenen versatzpflichtigen Abbauhohlräume. Die neu aufgefahrenen Strecken sind aufgrund ihres geringen Volumens selbst nicht versatzpflichtig. Die Auffahrungsorte, die Länge der Strecken und die Volumina der Strecken sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle (siehe Pdf)

5. Besteht eine Rückversatzpflicht für die Streckenauffahrungen für die Gewinnung des
Versatzmaterials? Womit werden diese Strecken verfüllt?

Nein, bei den Streckenauffahrungen handelt es sich um nicht versatzpflichtige Strecken. Diese Strecken werden gemäß § 7 ABVO im Zuge der planmäßigen Flutung mit dem eingeleiteten Flutungsmedium verfüllt.

6. Innerhalb welcher Fristen müssen Kalisalzabbaue versetzt werden?

Die Versatzfrist beginnt mit der Abbauphase des jeweiligen Abbaus. Für die versatzpflichtigen Gru-
benbaue des Werkes Sigmundshall, deren Abstand zum Salzstockrand mindestens 150 m beträgt,
wurden Versatzfristen von bis zu 90 Monaten vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) bewilligt.

7. Wurden diese Fristen im Bergwerk Sigmundshall stets eingehalten?

Falls nein, bitte ausführen, inwiefern nicht. Ja, die gesetzten Fristen wurden nach Auskunft des LBEG stets eingehalten.

8. Wird die Versatzpflicht für die Kalisalzabbaue des Bergwerkes Sigmundshall wie ange-
kündigt Ende 2022 vollständig erfüllt sein3, und inwiefern werden damit die geltenden
Fristen für den Rückversatz eingehalten?

Die fristgerechte Verfüllung der versatzpflichtigen Hohlräume wird voraussichtlich bis Ende 2022 erfolgt sein.

9. Wie und von wem wurde und wird die Erfüllung der Versatzpflicht geprüft?

Die Prüfung erfolgt durch das LBEG anhand regelmäßiger Berichte und Befahrungen vor Ort.

10. Ab welchen Verfüllungsgraden wird ein Abbau als „verfüllt“ angesehen?

In der Verfügung vom 18.08.1980 des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld an die seinerzeitigen
Bergämter des Bezirks wird definiert, wann ein Kalisalzabbau als versetzt gilt:
„Ein Mehrscheibenabbau mit Sturzversatz gilt im Sinne von § 225 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen
Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO) als versetzt, wenn der Resthohlraum nicht mehr als 25 000 m³ beträgt. Um die nicht vom Versatz gestützten, freien Flächen an den Stirnpfeilern und am Hangenden und Liegenden klein zu halten, darf der Kipplochabstand, unabhängig von der Abbaubreite, nicht mehr als 50 m betragen. Die Forderung nach einem Kipplochabstand von nicht mehr als 50 m gilt nicht für Mehrscheibenabbaue, in denen der eingestürzte Versatz im oberen Abbaubereich zur Verbesserung der Stützwirkung nachträglich verteilt wird.“

11. Welche Versatzdichten (Einbaudichten) wurden erzielt?
Hierzu können nur theoretische Überlegungen angestellt werden. Das Versatzmaterial wird von oben in die Abbaue verstürzt. Je nach Korngröße und Restfeuchte des Versatzmaterials sowie dessen Fallhöhe ergibt sich eine unterschiedliche Einbaudichte. Verifizierbare Daten liegen dem LBEG nicht vor.

12. Welche Schadensereignisse infolge längeren offen Stehenlassens von Abbaukammern
ohne Versatz gab es bislang

a) im Kalibergwerk Sigmundshall und

b) an anderen Kalistandorten in Niedersachsen?

Bitte zu a) und b) jeweils Ort, Art des Ereignisses, Datum, Teufe, Dauer des offen Stehenlassens ohne Versatz und notwendige Maßnahmen darstellen.

Nach Auskunft des LBEG sind weder für das Bergwerk Sigmundshall noch für andere Standorte von Bergwerken in Niedersachsen Schadensereignisse infolge längeren offen Stehenlassens von Abbaukammern ohne Versatz bekannt.

13. Sind im Bergwerk Sigmundshall neben den bekannten Laugenzutritten4 weitere
Zuflüsse/Abflüsse

a) in den bereits gefluteten Bereichen festgestellt worden? Wenn ja, handelt es sich
um einen Zufluss oder Abfluss? Bitte die Menge in m³/Tag angeben.

b) oder durch die Sprengungen entstanden? Wenn ja, bitte die Menge in m³/Tag
angeben.

Es sind keine weiteren Laugenzutritte weder während der laufenden Flutung noch nach Sprengun-
gen festgestellt worden.

14. Wie stellen sich dar - kumulativ über die gesamte Betriebsdauer -

a) der Gesamthohlraum des Bergwerks (Ausbruchvolumen),

b) die Masse hergestellter Produkte aus den abgebauten Rohsalzen,

c) die Masse entsorgter Salze im Abwasser,

d) die Masse des bislang eingebrachten Versatzmaterials,

e) das Volumen des Bodensenkungstrichters über Tage (Ist-Zustand und Maximalwert
der Prognose)?

Zu a:
Die prognostizierte Hohlraumbilanz zum Ende der erfolgten Versatzpflichterfüllung wird auf ca.
72,3 Millionen m3 eingeschätzt.

Zu b:
Die Inbetriebnahme der Fabrik erfolgte 1906. Aufgrund der verschiedenen Erfassungssysteme ist es nicht möglich, die Gesamtmasse der hergestellten Produkte anzugeben. Für den Zeitraum von 1996 bis 2018 kann jedoch das Produktvolumen auf 16,7 Millionen t angegeben werden.

Zu c:
Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Zu d:
Bis Ende 2021 wurden ca. 53,2 Millionen m³ Versatzmaterial eingebrach

Zu e:

Gemäß dem in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen, konservativen Vorgehen bei der Bewertung
der gebirgsmechanischen Verträglichkeit und der darauf basierenden Senkungsprognose betragen
die Volumina der Senkungsmulden im Jahr 2020 ca. 4,2 Millionen m³ und im Jahr 2140 ca. 5,9 Milli-
onen m³.

Sprengungen und Flutung

15. Vor dem Hintergrund, dass im Umfeld des Kalibergbaus Sigmundshall abends regelmäßig unterirdische Sprengungen zu hören sind:
a) Welchen Zwecken dienen die Sprengungen (Schießen)?
b) Warum wird das Material anstelle von Sprengungen nicht mit Teilschnittmaschinen
gewonnen?
c) Um welches Volumen wurde der Grubenhohlraum seit dem Ende der Kaliförderung
vergrößert?
d) Sind unterirdische Sprengungen zulässig in einem Bergwerk, in dem die Flutung
bereits begonnen wurde? Bitte mit Blick auf die Sicherheitsrisiken begründen.

Zu a:
Hierbei handelt es sich um die im Zwei-Schichtbetrieb stattfindenden Gewinnungssprengungen in
den Bergemühlen.

Zu b:
Der Einsatz von Teilschnittmaschinen erfolgt zusätzlich in anderen Grubenbereichen.

Zu c:
Da keine Förderung mehr nach über Tage erfolgt, hat sich der rechnerische Grubenhohlraum nicht
verändert. Der Gewinnung auf der einen Seite steht der Versatz auf der anderen Seite gegenüber.
Beim Versatz ist der Auflockerungsfaktor und das neu entstehende Porenvolumen zu berücksichtigen.

Zu d:
Beim Einsatz von Sprengtechnik unter Tage handelt es sich um ein erprobtes und genehmigtes Verfahren, aus welchem generell keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken resultieren.

16. Welches Volumen salzhaltiger Wässer wurde bisher in das Bergwerk Sigmundshall ein-
gebracht, und welcher Anteil dessen besteht aus Haldenabwässer aus Niedersachsen?

Im Jahr 2021 wurden ca. 408 000 m³ salzhaltige Wässer für die Flutung des Bergwerks Sigmundshall verwendet. Dieses Volumen beinhaltet dabei ca. 66 000 m³ salzhaltige Wässer von der Halde Sigmundshall.

17. Bis zu welcher Teufe wurde bislang geflutet?

Derzeit (Stand Mitte Januar 2022) steht der Flutungspegel bei ca. -1 330 m NN.

18. Werden aktuell salzige Abwässer von anderen niedersächsischen Standorten antrans-
portiert? Wenn ja,
a) von wo, in welchem Umfang und auf welchem Transportwege, und

b) inwiefern ist geplant, diese Anlieferungen zu erhöhen, und welche zusätzlichen
Transporte bedeutet dies (bitte gegebenenfalls begründen
)?

Zu a:
Derzeit finden solche Transporte noch nicht statt.

Zu b:
Ab Februar 2022 ist geplant, salzhaltige Wässer (bis zu maximal sechs Züge pro Woche bzw. ein
Zug pro Tag) von den niedersächsischen Standorten Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall und
Siegfried-Giesen anzunehmen.

Schadstoffausträge

19. Inwiefern wurden bei der Einleitung von Halden- und Produktionsabwasser vom Standort
Sigmundshall in die Leine die zulässigen Schadstoffwerte überschritten (bitte jeweils
Stoff mit zulässigem Grenzwert, Datum der Probenahme und Messergebnis aufführen)?

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz prüft unangekündigt über das Jahr verteilt die Einhaltung der Grenzwerte des eingeleiteten Wassers. In 2021 wurde der Überwachungswert des anorganischen Gesamtstickstoffgehaltes zwei Mal bei der behördlichen Überprüfung überschritten:

Datum Anorg. Ges N in mg/l (errechnet) Überwachungswert in mg/l

03.03.2021 135 100
04.08.2021 129 100


20. Welche Konsequenzen folgen aus der Überschreitung der zulässigen Werte in den Haldenwässern?

Aktuell sind die Ermittlungen zur Ursache der Überschreitungen noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Antwort zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden. Weiterhin führt die Überschreitung der zulässigen Werte in den Haldenwässern zu einer kostenpflichtigen Erhöhung der Schadeinheiten und demnach zu einer höheren Abwasserabgabe für den einleitenden Betrieb. Die Erhöhung der Schadeinheiten durch Überschreitung der zulässigen Werte richtet sich dabei nach dem Schadstoff (unterschiedliche Messeinheiten je Schadstoff, siehe Anlage zu § 3 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer) und der Häufigkeit der Über-schreitungen.

21. Was ist die Ursache der Überschreitung?

Die Ursache für die Überschreitung konnte bisher nicht ermittelt werden. Das Schwanken der Ge-
samtstickstoffgehalte wird derzeit analysiert. Maßnahmen zur Ursachenanalyse sind in Vorbereitung, um die Einhaltung der Grenzwerte bei notwendiger Einleitung in die Leine zu gewährleisten.

22. Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleis-
ten, und wie sollen diese umgesetzt bzw. angewiesen werden?

Grundsätzlich weisen die salzhaltigen Wässer von der Halde Sigmundshall erhöhte Kupfergehalte
aus, sodass vor der Einleitung in Oberflächengewässer die Haldenabwässer in einer Kupferfällungsanlage gereinigt werden. Diese Maßnahme ist Gegenstand einer Sonderbetriebsplanzulassung des LBEG. Damit ist die Umsetzung der Maßnahme gewährleistet. Darüber hinaus soll auch die kontinu-ierliche interne Beprobung und Analyse der Wässer zur Einhaltung der festgelegten Grenzwerte beitragen.

23. Vor dem Hintergrund von Auftreten von Niederwild auf der Halde: Werden an der Rück-
standhalde Sigmundshall und an der Haldenabdeckung aus REKAL-Material Untersu-
chungen auf eine Schwermetall- und/oder Dioxinbelastung durchgeführt und die Mess-
ergebnisse für die Dioxinbelastung in die POP-Dioxindatenbank des Umweltbundesamts
eingespeist? Wenn ja, inwiefern?

Die für die Haldenabdeckung eingesetzten Materialien werden entsprechend den Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse zur Haldenabdeckung und zum Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage untersucht.

Für den REKAL-Rückstand zur Abdeckung der Haldenerweiterung wird ein maximaler Dioxingehalt
von 100 ng/kg Toxizitätsäquivalente (TEQ) - berechnet nach den Toxizitätsäquivalenzfaktoren der
Verordnung (EG) Nr. 1195/2006 des Rates vom 18. Juli 2006 - festgelegt. Die Einhaltung des maxi-
malen Dioxingehaltes ist durch regelmäßige Analysen nachzuweisen. Dazu wird eine Probe je Ar-
beitsschicht bzw. arbeitstäglich eine Probemasse von mindestens 2 kg genommen und zu einer
Wochenmischprobe vereinigt.

Der REKAL-Rückstand ist einmal je Quartal und das Stabilisat/Filterasche eines jeden Abfallerzeu-
gers einmal jährlich hinsichtlich der chemischen Eigenschaften auf Zusammensetzung, Eluat und
Ausgasung zu analysieren.

Folgende Parameter werden für den Feststoff untersucht: Aluminium, Antimon, Arsen, Blei, Cad-
mium, Chrom (ges.), Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Zink, Kohlenwasserstoffe, Chlorid,
Trockenrückstand.

Für das Eluat erfolgt die Untersuchung auf folgende Parameter: Aluminium, Antimon, Arsen, Blei,
Cadmium, Chrom-VI, Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Zink, DOC, Chlorid, Sulfat, pH-Wert,
elektrische Leitfähigkeit.

Für die Zusammensetzung des REKAL-Rückstandes gelten folgende Überwachungswerte im Feststoff: Kupfer 2 000 mg/kg, Nickel 250 mg/kg, Chrom (gesamt) 260 mg/kg.

Aufgrund dieser sehr umfänglichen Untersuchung des REKAL-Materials nach der Produktion erfol-
gen nach Ablagerung auf der Halde keine weiteren Untersuchungen im Hinblick auf Schwermetall-
und/oder Dioxinbelastung. Dementsprechend erfolgt auch keine Meldung in der POP-Dioxindaten-
bank.

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