Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:„The Base“ in Niedersachsen

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 21.10.2021 veröffentlichte die Zeitung Die Zeit unter dem Titel „Bewerbung: Mitgliedschaft in
einer rechten Zelle“ eine umfangreiche Recherche zur rechten Gruppierung „The Base“ und der Vernetzung der Strukturen in den USA und Deutschland. Auch in Niedersachsen soll es mutmaßlich Mitglieder und Kontakte zu Einzelpersonen geben. „The Base“ wird in den USA vom FBI als „hoch gefährlich“ eingestuft. „Kürzlich forderten US-Staatsanwälte für zwei Mitglieder von The Base je 25 Jahre Haft. Sie sollen Anfang 2020 Pläne geschmiedet haben, die Sprecherin des Abgeordnetenhauses von Virginia zu ermorden - eine Politikerin jüdischen Glaubens.“

Laut Artikel bewarben sich „mindestens drei Männer aus Deutschland (...) um Mitgliedschaft in der
militanten Organisation. Sie waren bereit, für The Base zu kämpfen.“ Rinaldo Nazzaro (damaliger
Kopf der US-Organisation) „legte den Neumitgliedern aus Deutschland nahe, einen regionalen Chat für ‚The Base‘ einzurichten, forderte sie auf, sich persönlich zu treffen. Er schrieb: ‚Ich denke,
Deutschland hat viel Potenzial.‘“

Laut Zeit-Recherche „nahm Nazzaro 2019 mindestens drei Mitglieder aus Deutschland auf. Der
erste, ein junger Neonazi aus Norddeutschland mit dem Pseudonym Dekkit, stieß im Frühjahr dazu.“ Vier Monate später reiste Dekkit in die USA und nahm an einem paramilitärischen Training teil. „Aus geleakten Chats geht hervor, dass Dekkit und ein anderer Mann mit dem Pseudonym Napola88 auch in einer anderen gewaltverherrlichenden Gruppe aktiv waren, der Feuerkrieg Division.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität - Rechts - und des Rechtsextremismus bilden seit langem zentrale Schwerpunkte in der Aufgabenwahrnehmung sowie der strategischen Ausrichtung der niedersächsischen Sicherheitsbehörden.

Auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse werden die rechtsstaatlich gebotenen Maßnahmen im Bereich der Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung getroffen, um konsequent gegen jede Form von Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vorzugehen. Dabei findet auch eine enge Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder statt.

Der in der Vorbemerkung der Abgeordneten genannte Zeitungsartikel aus Die Zeit über eine Grup-
pierung in den Vereinigten Staaten von Amerika und möglichen Kontakten nach Deutschland ist den niedersächsischen Sicherheitsbehörden bekannt.

Die den niedersächsischen Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse zur Gruppierung „The
Base“ können im Rahmen der öffentlich einsehbaren Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht dar-
gelegt werden, weil dies dem Wohl des Landes Nachteile zufügen könnte sowie schutzwürdige Interessen Dritter verletzen würde (Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung).

Dies betrifft in besonderer Weise Angaben zur Organisationsstruktur und zu dem der Gruppierung
zuzurechnenden Personenpotenzial. Davon sind des Weiteren auch Angaben zu Verbindungen zu
weiteren rechtsextremistischen Gruppierungen und Informationen zu Einzelpersonen sowie gegebe-nenfalls laufende oder erfolgte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden umfasst. Dem entgegen ist eine Unterrichtung zur Gruppierung „The Base“ in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes möglich.

1.

a) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Aktivitäten und die Organisa-
tionsstruktur der rechten Gruppierung „The Base“ in Deutschland?

b) Wie hoch schätzt die Landesregierung das gegenwärtige Personenpotenzial von
„The Base“ in Niedersachsen und bundesweit ein?

c) Wie hat sich das Personenpotenzial von „The Base“ in Niedersachsen und bundes-
weit seit Anfang 2019 entwickelt?

d) Haben sich ehemalige Mitglieder von „The Base“ nach ihrem Ausscheiden aus der
Organisation anderen rechtsextremen Organisationen angeschlossen (falls ja, wel-
chen)?

Zu den Fragen 1 a) bis d) wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2.

a) Wie beurteilt die Landesregierung das von „The Base“ ausgehende Gewaltpotenzial
und rechtsterroristische Gefährdungspotenzial?

b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über mögliche Anschlagspläne und -
ziele dieser rechten Gruppierung in Niedersachsen und bundesweit?

Zu den Fragen 2 a) und b) wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

c) Liefen oder laufen gegenwärtig Ermittlungsverfahren oder strafrechtliche Gerichts-
verfahren gegen Mitglieder von „The Base“ aus Niedersachsen (falls ja, bitte mit
Auflistung der Anzahl und jeweiligen Tatvorwürfe)?

In Niedersachsen werden bzw. wurden bislang keine Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von „The Base“ geführt.

d) Hat die Landesregierung Kenntnis von Ermittlungen gegen Mitglieder von „The
Base“ in anderen Bundesländern und/oder durch den Generalbundesanwalt (falls
ja, bitte aufschlüsseln unter Nennung der Tatvorwürfe)?

Erkenntnisse und gegebenenfalls damit einhergehende Auskünfte anderer Bundesländer und/oder
dem Generalbundesanwalt obliegen diesen.

e) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die illegale Beschaffung o-
der den illegalen Besitz von Waffen bzw. Materialien für die Herstellung von
Sprengsätzen durch Mitglieder von „The Base“ vor?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

3.

a) Welche Aktionen und Treffen von „The Base“ in Niedersachsen sind der Landesre-
gierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl Teilnehmende)?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

b) Sind der Landesregierung geplante oder vollzogene Aktionen im Namen von „The
Base“ oder anderen rechtsextremen Gruppierungen am Odin-Denkmal (am Landes-
museum Hannover) in Hannover seit 2019 bekannt (falls ja, bitte unter Ausführung
über die Gruppe, Personenanzahl und Handlungen)?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
bekannt.

4.

a) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung von Mitgliedern
von „The Base“ mit anderen rechten Gruppierungen in Deutschland?

b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung der deutschen Or-
ganisationseinheit von „The Base“ in die USA oder andere Länder?

c) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Reisen deutscher Anhänger
von „The Base“ zu Mitgliedern von „The Base“ in den USA?

d) Gab oder gibt es personelle oder organisatorische Überschneidungen der deut-
schen Organisationseinheit von „The Base“ zu den rechten Gruppierungen „Feuer-
krieg Division“ (FKD) oder „Atomwaffen Division“ (AWD) und wenn ja, welche?

e) Gab oder gibt es Mitglieder der FKD und/oder AWD in Niedersachsen und falls ja,
sind darunter Kinder oder Jugendliche (falls ja, bitte Angabe der Zahl)?

Zu den Fragen 4 a) bis e) wird auf die Vorbemerkung verwiesen

5.

a) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das mutmaßliche Mitglied von
„The Base“ mit dem Online-Alias „Dekkit“?

b) Wurde die Person hinter dem Pseudonym ermittelt und falls nein, welche Anstren-
gungen wurden seitens der Sicherheitsbehörden unternommen, um dies zu tun?

c) Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Aufgabe und Rolle von „Dekkit“ in-
nerhalb der Struktur von „The Base“?

d) Ist die Person mit dem Decknamen „Dekkit“ gegenwärtig noch in „The Base“ aktiv?

Zu den Fragen 5 a) bis d) wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

e) Wurde oder wird gegen die Person mit dem Decknamen „Dekkit“ wegen ihrer Akti-
vitäten für „The Base“ ein Ermittlungsverfahren geführt oder ist diese Person ange-
klagt worden (falls ja, bitte Angabe des Tatvorwurfs)
?

Gegen die genannte Person wurde und wird in Niedersachsen kein Ermittlungsverfahren geführt.

f) Wurden gegen „Dekkit“ gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen ergriffen (falls ja,
welche)?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen

6.

a) Welche Hinweise hat die Landesregierung auf Kontakte von „Dekkit“ zu anderen
(aktuellen oder ehemaligen) Mitgliedern von „The Base“?

b) Welche Erkenntnisse bestehen über die weiteren mutmaßlichen deutschen „The
Base“-Mitglieder mit den Decknamen „Heydrich“, „Sar Noctoron“ und „Napola88“?

c) Sind der Landesregierung Kontakte, Treffen oder Verabredungen für Treffen von „Dekkit“ mit den Mitgliedern bzw. Personen aus dem Umfeld von „The Base“ mit den Decknamen „Heydrich“ (Fabian D.), „Sar Noctoron“ und „Napola88“ bekannt (falls ja, bitte unter Auflistung von Datum, Personen und gegebenenfalls Ort)?

e) Sind der Landesregierung Kontakte, Treffen oder Verabredungen für Treffen von
„Dekkit“ mit den „The Base“-Mitgliedern Richard Tobin und Rinaldo Nazarro be-
kannt (falls ja, bitte unter Auflistung von Datum, Personen und gegebenenfalls Ort)?

f) Fanden die Kontakte ausschließlich über das Internet statt, oder sind der Landes-
regierung auch persönliche Treffen bekannt (wenn ja, bitte unter Auflistung von Da-
tum, beteiligten Personen, Ort und Aktivität)?

Zu den Fragen 6 a) bis f) wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

7.

a) In welchen rechtsextremen Strukturen war/ist „Dekkit“ sonst aktiv?

b) War „Dekkit“ Teil der FKD, oder stand er mit dieser in Kontakt (wenn ja, bitte Angabe
des Zeitraums und bekannter Decknamen)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über einen „Hannover anonymous“,
der laut internen FKD-Chats eine „OP Walter Lübke 2.0“ geplant haben soll?

d) War „Dekkit“ Teil der AWD oder stand er mit dieser in Kontakt (wenn ja, bitte Angabe
des Zeitraums und bekannter Decknamen)?

Zu den Fragen 7 a) bis d) wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

8.

a) Besteht oder bestand eine behördliche Zusammenarbeit oder ein behördlicher Aus-
tausch zwischen niedersächsischen oder anderen deutschen Behörden und den er-
mittelnden Behörden in den USA in Bezug auf „The Base“?

Eine diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen niedersächsischen Sicherheitsbehörden und den
Ermittlungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika ist der Landesregierung nicht bekannt.
Angaben anderer deutscher Behörden über eine entsprechende Zusammenarbeit obliegen diesen.

b) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über relevante Informationen aus
dem Gerichtsverfahren, insbesondere den Aussagen des Angeklagten, gegen das
„The Base“-Mitglied Richard Tobin in den USA, das am 16.11.2021 für seine rassis-
tischen und antisemitischen Anschlagspläne verurteilt wurde?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind aktuell keine Informationen im Sinne der Frage
bekannt.

c) Welche Ermittlungen laufen derzeit gegen „The Base“ in Deutschland wegen der
Bildung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

d) Wie bewertet die Landesregierung die Aussichten und die Sinnhaftigkeit eines Ver-
botsverfahrens der Gruppierung?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen

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