Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Sprechverbot oder Geheimnisverrat? - Was bewegte Minister Pistorius dazu, Informationen aus einer vertraulichen Sitzung in einem Pressegespräch direkt nach der Sitzung preiszugeben?

Vorbemerkung der Abgeordneten
Am Freitag, den 12. Juli 2019, fand in der 55. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport eine Unterrichtung zum Diebstahl einer Aktentasche mit Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit be-stimmt waren, aus dem Auto eines Beamten des Landeskriminalamts statt.
Hierbei führten Innenminister Pistorius und LKA-Präsident de Vries zum Sachverhalt aus. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass Details zum Diebstahl selbst aus Gründen der laufenden Ermitt-lungen sowie des Schutzes von V-Personen nicht öffentlich ausgeführt werden könnten (s. Vora-bauszug des Protokolls, beispielsweise S. 2). Folgende Fragen wurden somit trotz Skepsis an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens durch Äußerungen von Grünen und FDP (s. Vorabauszug des Protokolls aus entsprechender Sitzung) erst in einer vertraulichen Sitzung vorgetragen. Unter ande-rem wurde nach Folgendem gefragt: genaue Umstände zu dem Diebstahl der Akten aus dem Auto; Umstände zu dem Tathergang; Hintergründe der Tat, die darauf schließen lassen, dass es sich um eine klassische Diebstahltat handelt, bei der der Täter nach Wertgegenständen gesucht hat; wo genau die Akten entwendet wurden; Hintergründe zum potenziellen Täter; welche Maßnahmen im Anschluss eingeleitet wurden; ob Aufbruchspuren am Auto erkennbar waren; dem Spurensiche-rungsbericht; dem Geheimhaltungsgrund der Unterlagen; den Gründen für die Annahme, die Akten seien ungelesen.
Vertrauliche Sitzungen verbieten es den Teilnehmenden, Informationen aus diesen Sitzungen preiszugeben, sie werden abgehalten, um schützenswürdige Information geheim zu halten. Im Anschluss an die vertrauliche Sitzung hielten der Innenminister und der LKA-Präsident ein Pressege-spräch ab, bei dem sie die oben genannten Fragen weitestgehend und detailliert beantwortet haben, obwohl in der Sitzung von der Vertraulichkeit dieser Informationen ausgegangen wurde. So kannten die Journalistinnen und Journalisten nach dem Gespräch den Tathergang, wussten, dass das Auto keine Spuren eines Aufbruchs aufzeigte, kannten die Gründe für die Annahme, warum es sich aus Sicht der Landesregierung um einen Einbruchdiebstahl handelte, wussten, welche Gegen-stände entwendet wurden, etc. Das schlug sich auch in der Berichterstattung nieder. So berichtete die HAZ Online am 12. Juli 2019: „Der erfahrene Beamte muss zunächst aber noch seinen Sohn zur Kinderklinik in der Bult begleiten. Später hält er noch an einem Supermarkt. In beiden Fällen kümmert er sich nicht um die Tasche - was er hätte tun müssen. Erst zu Hause in Langenhagen bemerkt der Mann, dass die Tasche weg ist und zeigt den Vorfall an. (…) Laut De Vries haben die bisherigen Ermittlungen ergeben, dass das Auto nicht gewaltsam geöffnet wurde. Tatort ist vermutlich der Parkplatz vor der Kinderklinik, weil der Täter bereits kurze Zeit später mit der erbeuteten EC-Karte an einer Tankstelle in der Nähe Geld abgehoben haben soll. Dabei sei er gefilmt worden.

Wie der Mann an die PIN-Nummer der EC-Karte gekommen ist, bleibt unklar. Zwei Tage später, am 11. Mai, findet offenbar ein Angler die Aktentasche an einem Teich am südlichen Stadtrand und gibt sie bei der Polizei ab: Geld, EC-Karte und Handy sind weg, die Dokumente noch da. Angeblich unberührt, ungelesen und nicht kopiert. Da ist sich die Polizei offenbar sehr sicher. Pistorius spricht von einem ‚typischen Eigentumsdelikt‘. Der Täter habe es auf Geld und EC-Karte abgesehen ge-habt.“


dpa schrieb am gleichen Tag: „Wie jetzt bekannt wurde, hob der Dieb mit der auf den Tarnnamen des Beamten ausgestellten EC-Karte Geld ab - möglicherweise befand sich auch der PIN-Code in der Tasche. (…) Zuhause bemerkte der Polizist, dass die Tasche gestohlen worden war. Er habe dies seinem Vorgesetzten gemeldet und den Diebstahl angezeigt. (…) Geld, EC-Karte und Handy fehlten, die Dokumente waren noch da.
(…) Eine Untersuchung der Spurensicherung ergab laut de Vries, dass sich die relevanten Unterlagen in unverändertem Zustand in der Aktentasche befanden. ‚Um eine Mappe war ein Gummiband gespannt. Dokumente und Bilder waren in dieser Mappe im selbem Zustand, wie sie zuvor einsor-tiert worden waren.‘ Es gebe daher eine ‚hohe kriminalistische Wahrscheinlichkeit‘, dass es sich um ein Eigentumsdelikt gehandelt habe. (…) Direkt nach dem Diebstahl hat der mutmaßliche Täter mit der erbeuteten EC-Karte Geld abgehoben. Der Unbekannte sei an einem Geldautomaten in der Nähe des Tatorts gefilmt worden, sagte de Vries. Nach dem Mann werde gefahndet. Laut LKA-Chef soll es sich um eine dienstliche EC-Karte gehandelt haben, die auf den Tarnnamen des Be-amten ausgestellt war. Wie der Täter an die PIN-Nummer kam, sei unklar. Eine Hypothese sei, dass der LKA-Mann den Code in der Nähe der EC-Karte aufbewahrt habe. Der Beamte bestreite dies aber.
Ungeklärt ist außerdem, wie der Wagen von dem Dieb geöffnet wurde. ‚Der Beamte hat angegeben, das Fahrzeug verschlossen zu haben. Wir haben aber keine mechanischen Aufbruchspuren gefunden‘, sagte de Vries. Der Beamte habe nicht gegen die Vorschriften verstoßen, indem er die Dokumente im Auto mitführte. ‚Der Beamte darf diese Art von Unterlagen mitnehmen, er muss aber dafür Sorge tragen, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.‘“


Die BILD Online schrieb am gleichen Tag: „Kurios: Die Polizei konnte später keine Aufbruchspuren am Fahrzeug feststellen. Ob der Wagen aufgebrochen wurde, sei unklar. ‚Der Beamte hat aber angegeben, das Fahrzeug abgeschlossen zu haben‘, sagte LKA-Präsident de Vries.
Noch kurioser: Während der Beamte nach dem Arzttermin einen Supermarkt ansteuerte, wurde be-reits mit der gestohlenen EC-Karte Geld abgehoben. Weitere Abhebungen folgten. Vermutlich be-fand sich die PIN-Nummer ebenfalls im Portmonee. (…) Der Beamte selbst bemerkte den Diebstahl nach dem Einkauf gegen 18 Uhr, informierte seine Vorgesetzten und die Polizei. Das LKA leitete Maßnahmen ein, um eventuell gefährdete V-Leute zu schützen. (…) Am Morgen des 11. Mai entdeckt ein Angler in einem Teich südlich von Hannover die Aktentasche. Drei Reißverschlüsse wa-ren geöffnet, das Innere durchwühlt. Die Wertgenstände fehlen, aber die Dokumente sind vollständig und offenbar ungelesen. (…) Der Polizei liegen Aufnahmen aus den Überwachungskameras von Bankfilialen vor.“
All diese und weitere im Pressegespräch erwähnten Details gehen über die öffentliche Unterrichtung des Ausschusses hinaus und waren, wenn überhaupt, Gegenstand eines vertraulichen Sitzungsteils.


Vorbemerkung der Landesregierung
Am Nachmittag des 9. Mai 2019 wurde einem Beamten des LKA Niedersachsen, der als sogenannter Vertrauenspersonenführer eingesetzt ist, aus seinem privaten Pkw außerhalb der Dienstzeit eine Tasche, in der sich auch dienstliche Unterlagen befanden, entwendet. Der betroffene Be-amte hat hierzu bei einer Dienststelle der PD Hannover unmittelbar Strafanzeige erstattet. Das Strafverfahren wird unter Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft Hannover durch die Polizeidirektion Hannover bearbeitet.
Am 10. Juli 2019 wurde der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport, Herr Thomas Adasch (MdL), über den vorgenannten Sachverhalt schriftlich informiert mit der Ankündigung, dass in der Folgewoche eine umfassende, schriftliche Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgen solle.


Aufgrund einer detaillierten Medienanfrage zum vorgenannten Sachverhalt wurden am 11. Juli 2019 sehr kurzfristig die Mitglieder des Ausschuss für Inneres und Sport zu einer Sitzung am 12. Juli 2019 eingeladen. Dabei war es Ziel der Landesregierung, den Ausschuss so umfassend und detailreich wie nur irgend möglich über den Sachverhalt zu informieren. Dieser ursprünglich als vertraulich geplanten Unterrichtung wurde kurzfristig noch ein öffentlicher Sitzungsteil vorgeschaltet. Vor diesem Hintergrund konnte angesichts der kurzfristigen Vorbereitung nicht jede einzelne Information, die im vertraulichen Sitzungsteil dargestellt werden sollte, abschließend dahingehend geprüft werden, ob sie für sich genommen auch öffentlich hätte dargestellt werden dürfen. Letzt-endlich wurde der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner 55. Sitzung am 12. Juli 2019 durch Herrn Innenminister Pistorius und durch den Präsidenten des LKA, Herrn de Vries, über den Sach-verhalt umfassend unterrichtet. Im Rahmen der weiteren Aussprache wurden auch zahlreiche Fragen der Ausschussmitglieder sowohl im öffentlichen als auch im vertraulichen Teil beantwortet. Dabei können auch Fragen im öffentlichen Sitzungsteil, mit der Absicht, diese umfassend und im Ge-samtkontext mit relevanten vertraulichen Informationen darzustellen, zunächst mit Verweis auf die beabsichtigte Unterrichtung im vertraulichen Teil nur teilweise beantwortet oder nicht beantwortet worden sein.
In der anschließenden Landespressekonferenz am 12. Juli 2019 wurden die anwesenden Journa-listinnen und Journalisten und damit die Öffentlichkeit ebenso über die Sachlage informiert. Neben der Bekanntgabe von Informationen zum Sachverhalt war der Verlauf der Veranstaltung insbesondere von zahlreichen intensiven Nachfragen seitens der Journalistinnen und Journalisten sowie deren Beantwortung geprägt. Der parlamentarische Auskunftsanspruch wurde damit nicht unterlau-fen. Vielmehr ist es dem Charakter der Veranstaltung geschuldet, dass im dialogischen Verlauf auch das journalistische Informationsrecht Berücksichtigung gefunden hat und aufgrund einer mit-unter divergierenden Fragestellung auch Detailinformationen benannt worden sind, die im Aus-schuss nur im vertraulichen Teil im Kontext weiterer, darüber hinausgehender Informationen genannt worden waren.
Sowohl die Unterrichtung des Ausschusses im öffentlichen und vertraulichen Teil als auch die Darstellung in der Landespressekonferenz diente dem Informationsbedürfnis der Ausschussmitglieder wie auch der Öffentlichkeit. In einem sachlogischen Zusammenhang sollte der Vorgang als solcher umfassend und transparent im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowohl im Kreis der öffentlichen und vertraulichen Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport als auch der Öffentlichkeit dargestellt werden. Insofern wurden eben gerade keine Informationen zurückgehalten, sondern das Maximum an darstellbarer Transparenz geschaffen.


1. Haben der Innenminister und der LKA-Präsident der Presse Informationen gegeben, die dem Ausschuss nur in einer vertraulichen Sitzung gegeben wurden?

Weder der Innenminister noch der LKA-Präsident haben den Pressevertretern Informationen dargelegt, die für sich genommen besonders schutzwürdig waren oder das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover hätten gefährden können. Dass einzelne wenige Detailinformationen, die zuvor in einem breiteren Gesamtkontext Gegenstand in dem vertraulichen Sitzungsteil waren, auch in der Landespressekonferenz genannt wurden bzw. zur Klarstellung und Erläuterung genannt werden mussten, steht dazu nicht im Widerspruch.
Ansonsten siehe Vorbemerkungen.


2. Wenn ja, welche Informationen aus der vertraulichen Sitzung wurden fälschlicherweise vertraulich und nicht öffentlich unterrichtet, und welche Informationen wurden fälschlicherweise der Presse im anschließenden Pressegespräch mitgeteilt, obwohl sie vertraulich waren (bitte öffentliche Informationen entsprechend ausführlich darstellen und bei vertraulichen Informationen die Versagensgründe darlegen)?

Siehe Beantwortung zu Frage 1 und Vorbemerkungen der Landesregierung.

 

3. Wenn ja, haben der Minister und der LKA-Präsident dem Ausschuss Informationen zu Unrecht vorenthalten, damit sie sich nicht zu den Vorgängen äußern oder haben sie Geheimnisverrat begangen (bitte beantworten unter Nennung potenzieller Konsequenzen)?


Der Minister und der LKA-Präsident haben die Abgeordneten des Ausschusses für Inneres und Sport umfassend zu dem Vorfall vom 9. Mai 2019 informiert, keine Informationen vorenthalten und keine Geheimnisse verraten. Vielmehr sollten die Abgeordneten in die Lage versetzt werden, ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung möglichst umfassend wahrzunehmen. Die der Öffentlichkeit gegenüber dargestellten Informationen unterlagen keinen Geheimhaltungserfordernissen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zurück zum Pressearchiv