Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Sanierungsbedarfe an der MHH - welche Gebäude sind noch nutzbar?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) sieht das Milliardenprojekt Neubau und Sanierung der Medizinische Hochschule Hannover (MHH) aktuell im Zeitplan. Dabei sollen bis zum Jahr 2030 auf einem 16 Hektar großen Baufeld in der Nähe des bisherigen Campus moderne Klinikgebäude entstehen.

Derweil geht der Betrieb in der bestehenden Bausubstanz weiter. Immer wieder müssen Gebäude und damit dringend benötigte Büroflächen ganz oder teilweise geräumt werden, bis, sofern möglich, eine notdürftige Instandsetzung erfolgt ist. So musste das Gebäude K27 aus Brandschutzgründen geräumt werden. Im Gebäude J5 befinden sich die Hörsäle in einem renovierungsbedürftigen Zustand, und im Gebäude J6 hat ein Wassereinbruch Räume und Geräte unbenutzbar gemacht, wodurch ein Millionenschaden entstand. 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land Niedersachsen hat mit dem Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ (SV) die Voraussetzung geschaffen, dass dem bestehenden akuten Sanierungsstau an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) entgegengewirkt werden kann.

Bis zur Inbetriebnahme der Neubauten und dem Umzug der Kliniken und Nutzungsbereiche in die Neubauten ist die Aufrechterhaltung des Betriebes im Bestand und damit die Inbetriebhaltung der Bestandsgebäude erforderlich. Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen werden die Finanzmittel für Sanierungen im Bestand im Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)- veranschlagt.

Im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der dafür begrenzt zur Verfügung stehenden Landesmittel ist es im Rahmen der Inbetriebhaltung der Bestandsgebäude erforderlich, die baulichen Maßnahmen bis zur Fertigstellung der Neubauten am Stadtfelddamm auf das für die Erhaltung der Bausubstanz und der tatsächlich notwendigen Gebrauchszustände erforderliche Maß zu minimieren. 

Um hierfür eine sinnvolle und strukturierte, den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht werdende Sanierung zu gewährleisten, ist die MHH aufgefordert, die Sanierungsbedarfe sämtlicher Bestandsgebäude bis zur Nutzbarkeit der Neubauten - in ihrer Dringlichkeit nachvollziehbar priorisiert und unter Angabe der Kosten - im übergeordneten Zusammenhang darzulegen. Ein erster Entwurf des sogenannten Betriebssicherungskonzepts Bestand befindet sich in der Abstimmung mit dem MWK.

Zu den in der Vorbemerkung der Abgeordneten erwähnten renovierungsbedürftigen Hörsälen wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass es sich um das Gebäude J2 (Vorklinisches Lehrgebäude) handelt. 

 

1. Welche Gebäude bzw. Gebäudeteile der MHH sind aktuell ganz oder teilweise gesperrt (bitte inklusive Nennung der Gründe und des Zeitraums seit Eintritt der Sperrung bzw. der eingeschränkten Nutzbarkeit)? 

Nach Kenntnis der Landesregierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Gebäude von Sperrungen betroffen:

Das Gebäude K27 ist fast vollständig seit Ende 2019 gesperrt. Gemäß gutachterlicher Brandrisikoeinschätzung liegt aufgrund vorhandener baulicher Brandschutzmängel eine hohe Gefahr der Brandausbreitung und damit verbunden eine hohe Personengefährdung vor.

Im Gebäude K7 gilt in Ermangelung vollumfänglicher Erfüllung der gemäß Strahlenschutzgesetz einzuhaltenden Voraussetzungen noch eine Nutzungsuntersagung für Teilbereiche (Heißlabor). Diese Sperrung besteht seit 2012. Es sind Ertüchtigungsmaßnahmen in den Bereichen Lüftungstechnik, Strahlenschutz und Brandschutz vorzunehmen. Eine weitere Sperrung betrifft die Radiochemie. Grund ist eine Schadstoffkontamination, die durch vor einigen Jahren durchgeführte Baumaßnahmen im darüber liegenden Bereich verursacht wurde.

Der nördliche Labortrakt des Gebäudes J6 ist nach der Behebung des im August 2019 eingetretenen Wasserschadens zum großen Teil wieder nutzbar. Eine Teilfläche muss jedoch noch repariert werden. Derzeit laufen die Beauftragungen der bauausführenden Firmen. Geplanter Baubeginn ist im September 2021 bei einer geplanten Bauzeit von etwa einem halben Jahr. 

 

2. Für welche Gebäude bzw. Gebäudeteile der MHH gibt es aktuell angemeldeten Sanierungsbedarf, und wie ist der Stand der jeweiligen Planung bzw. Sanierung?

Der von der MHH aktuell durch Planungsunterlagen angemeldete Sanierungsbedarf der auf der Liegenschaft der MHH befindlichen Gebäude ist im Haushaltsplan 2021 abgebildet. Dieser Bedarf wird vorrangig im Einzelplan 06, Kapitel 0604 (S. 78 ff) abgebildet und ist in geplante sowie verbindliche, bereits veranschlagte Maßnahmen aufgeteilt. Geplante Maßnahmen befinden sich noch in der Planung, d. h. die Haushaltsunterlage-Bau wird noch erstellt, eine Befassung des AfHuF hat noch nicht stattgefunden. Die verbindlichen Maßnahmen befinden sich bereits in der Ausführung, d. h. der AfHuF hat diesen Maßnahmen zugestimmt, und die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe wird oder wurde bereits durchgeführt oder die Baumaßnahme wurde bereits begonnen.

Der weitere Sanierungsbedarf für die Bestandsgebäude wird von der MHH derzeit in einem übergeordneten Konzept zusammenfassend dargestellt, siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

 

3. Welche zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung der MHH in Aussicht, um den laufenden Lehr- und Gesundheitsbetrieb nicht zu gefährden?

Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen werden die Finanzmittel für Sanierungen im Bestand im Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)- veranschlagt. Dabei orientiert sich die Priorisierung an der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Krankenversorgung und des Forschungs- und Lehrbetriebs, siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

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