Rede Julia Hamburg: Hilfe für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 - 1990

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Kinder und Jugendliche, die in den Jahren zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Jugendhilfe waren, bekommen zur Überwindung noch heute wirkender Spätfolgen Hilfe und Unterstützung. Die eingerichteten Heimkinderfonds West und Ost, die unter Beteiligung des Bundes, der Länder und den Kirchen eingerichtet wurden, dienen der Entschädigung von vielfach traumatisierenden Erfahrungen, Erziehungs- und Lebensverhältnissen, unter denen die Menschen noch heute leiden. Kindern und Jugendlichen, die in dieser Zeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, stehen diese Fonds nicht zur Verfügung.

Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind wir uns alle einig, auch dieses erlittene Leid und Unrecht muss anerkannt werden. Ebenso wie in den anderen Heimkinderfonds muss es auch für Kinder und Jugendliche, die in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und den psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, die Möglichkeit geben, eine Entschädigung zu erhalten und Unterstützung zu erfahren.

Hier ist der Bund, gemeinsam mit den Ländern und den Kirchen in der Verantwortung diese Entschädigung und Unterstützung auf den Weg zu bringen. Es besteht kein Zweifel, dass hier massiver Handlungsbedarf besteht. Vielfach fühlen sich Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie allein gelassen und zu wenig beachtet. Die Gespräche, die ich dazu dazu bereits geführt habe, machen deutlich – es muss jetzt gehandelt werden. An den Heimkinderfonds Ost und West lässt sich ablesen, wie groß die Anzahl der Betroffenen von Misshandlungen und Unrecht war: Die Fonds sind ausgeschöpft, es muss finanziell nachgesteuert werden. Nicht vorstellbar welch große Anzahl Menschen betroffen war, wie schlimm die Erfahrungen sein müssen, die sie in staatlichen und kirchlichen Institutionen erfahren mussten.

Aber nicht nur die Organisation einer Entschädigungsleistung müssen wir hier in den Blick nehmen. Auch die Erkenntnisse, die wir über diese Einrichtung und die Anzahl von Betroffenen von Unrecht und Leid in der damaligen Zeit haben, sind nicht ausreichend. Hier ist der Bund, aber auch die Länder und die Kirchen noch stärker in der Verantwortung Licht ins Dunkel zu bringen und sich dieser Zeit zu stellen.

Es ist von großer Bedeutung, dass sich unser Landtag intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Wie auch in der Vergangenheit bereits geschehen, wird sich dieser Landtag mit unserer Verantwortung in dieser Fragen auseinandersetzen und ich sehe nun den Ausschussberatungen entgegen.

Vielen Dank.

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