Rede Julia Hamburg: Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

Im Jahr 2012 hat der niedersächsische Landtag das Gesetz zur inklusiven Schule verabschiedet. Das war – bei allen Unzulänglichkeiten - eine wegweisende Entscheidung von hoher Tragweite. Gleichzeitig waren aber die liegengebliebenen Aufgaben bei Regierungsantritt der rot grünen Landesregierung erheblich:

  • Das Fehlen eines klaren Leitbildes
  • Ungenügende Ressourcen
  • Fehlendes qualifiziertes Personal
  • Unklarheiten der weiteren Steuerung der inklusiven Schule

Ich könnte das noch länger ausführen …

Und schließlich auch: Unklarheiten im Hinblick auf eine mögliche Konnexität.

In Ihrem Gesetzentwurf vom 26.10.2011 hatten die Fraktionen von CDU und FDP zu den Kosten der Schulträger geschrieben: „Die aufgrund der Einführung der inklusiven Schule notwendigen Aufwendungen sind nicht erheblich i.S.v. Art. 57 Abs. 4 NV“. Damit haben sie eine Konnexität schlicht bestritten.

Über die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Gesetzentwurf verstoße in diesem Punkt gegen die niedersächsische Verfassung, hat sich die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition einfach hinweggesetzt.

Diese Auseinandersetzung führte schließlich dazu, dass stellvertretend für zahlreiche Kommunen 13 Kommunen Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht haben. Eines muss ganz deutlich betont werden: die Klage richtete sich gegen eine Landesregierung, die das Gesetz zur inklusiven Schule auf den Weg gebracht hat und neben zahlreichen anderen Fragen die Frage nach einer möglichen Konnexität liegengelassen hat.

Und – meine Damen und Herren – das war nicht die rot-grüne Landesregierung.

Die Weiterentwicklung der inklusiven Schule braucht die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Land und Kommunen. Und sie braucht gewiss keine Verfassungsklage. Vor diesem Hintergrund habe ich mich sehr gefreut, dass die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einer gemeinsam getragenen Lösung geführt haben.

Darum ging es in den Gesprächen - darum geht es im Gesetzentwurf.

Es wird anerkannt, dass das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule finanzielle Folgen für die Kommunen hat und es werden Vereinbarungen getroffen, wie ein finanzieller Ausgleich erfolgen wird. Damit wurde eine von der jetzigen Opposition liegengelassene Hausaufgabe im Interesse aller abgearbeitet. Gegenstand des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Erfüllung des Konnexitätsprinzips gegenüber den Kommunen. Zu keinem Zeitpunkt ging es in diesem Gesetzentwurf um den Stellenwert und den Umgang mit den Schulen in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft.

Die Aufgaben und auch die Verantwortung, die diese Schulen im Prozess der Weiterentwicklung der inklusiven Schule übernehmen, muss deutlich betont werden. In einigen Förderbereichen werden mehr Schülerinnen und Schüler in Privatschulen beschult als in staatlichen Schulen. Schulen in privater Trägerschaft organisieren mobile Dienste. Sie arbeiten präventiv und sorgen für gute Übergänge.

Und selbstverständlich gibt es im Rahmen der Weiterentwicklung der inklusiven Schule zahlreiche Fragen zu klären,  wie Schulen in privater Trägerschaft mit ihren Kompetenzen und ihrer Erfahrung auch in Zukunft in die Mitgestaltung einbezogen werden können bzw. wie Kostenerstattungen geregelt werden können. Und selbstverständlich wird das Kultusministerium diese Gespräche mit den privaten Trägern über die Kostenerstattung weiter führen und auch hier zu guten Ergebnissen kommen. Wir haben bereits im Rahmen der Schulgesetznovelle gehört, dass die Thematik „Finanzierung von Schulen in privater Trägerschaft“ gerade grundsätzlich mit den Verbänden besprochen wird und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Kostenerstattung für Inklusion zu klären sein wird.

Die Überschrift über diesen Gesprächen wird aber nicht sein: Klärung der Konnexität! Das ist nun wirklich eine originär zwischen den kommunalen Spitzen und dem Kultusministerium zu klärende Frage gewesen und sie wurde im Sinne aller Beteiligten beantwortet.

Vielen Dank an die Landesregierung und vielen Dank an die kommunalen Spitzenverbände, dass sie in dieser so wichtigen Frage gute Lösungen gefunden haben.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

wir alle wollen, dass die Inklusion in Niedersachsen gelingt. Wir alle schreiben uns die Notwendigkeit dieses Themas auf die Fahnen - es eignet sich nicht für lähmenden, polarisierenden, parteitaktischen Streit.

 

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