Rede Julia Hamburg: Antrag (CDU) zur Sprachförderung für Flüchtlinge in Schulen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

Die rot-grüne Koalition hat mit dem Haushaltsplan 2016 34 Millionen Euro bereitgestellt, um zusätzliche Lehrkräfte für die Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen einstellen zu können. Damit stehen weitere 538 Stellen zusätzlich zur Verfügung.

Wir sind froh und dankbar für die große Bereitschaft vieler Lehrkräfte, auch bereits pensionierter Lehrkräfte, sich für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung genau beobachten. Wenn die Mittel nicht ausreichen, müssen über einen Nachtragshaushalt weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die Verfahren zur Gewinnung des erforderlichen Personals werden wir genau beobachten und bei Bedarf weiterentwickeln.

Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er zum Teil unnötig ist, in anderen Teilen politisch in diesem Parlament bereits anders entschieden worden ist und zu guter Letzt, vermeintlich schnelle Lösungen anbietet, die so aber nicht umsetzbar und zielführend sind. 

Zum ersten Aspekt lassen Sie mich ausführen, dass wir regelmäßig im Kultusausschuss  über die Fortschritte bei der Einrichtung von Sprachlernklassen unterrichtet werden. Diese Unterrichtungen machen deutlich, dass die Landesregierung bereits konsequent Sprachlernklassen entsprechend dem MK-Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ einrichtet, wie  der Antrag es fordert. 

Und die Landesregierung tut bereits weit mehr als das. Während sich die CDU noch immer völlig auf die Sprachlernklassen fixiert, bietet die Landesregierung eine ganze Palette von Maßnahmen an, um Flüchtlingskinder möglichst rasch in einen gemeinsamen Unterricht zu integrieren. Auch der bereits erwähnte Erlass sieht bereits ein ganzes Maßnahmenbündel zur Sprachförderung vor. Er trägt den verschiedenen Fähigkeiten, dem Vorwissen und den Bedarfen der einzelnen Kinder Rechnung und legt einen Fokus auf den gerichteten, aber auch den ungerichteten Spracherwerb. Eine Verengung auf Sprachlernklassen halten wir nicht für zielführend, Sie greifen damit bei dem Thema „Flüchtlingskinder an Schulen“ deutlich zu kurz. Hier wollen wir das Thema breiter angefasst wissen und haben einen entsprechenden Entschließungsantrag beschlossen. 

Auch Ihre Forderung, das SPRINT-Projekt auf die allgemeinbildenden Schulen zu übertragen, ist weder umsetzbar noch zielführend. Das SPRINT-Projekt der Berufsbildenden Schulen richtet sich an junge Flüchtlinge, die nicht mehr schulpflichtig sind bzw. deren Schulpflicht ausläuft und es ist ausgerichtet auf eben dieses flexible System, über die Schulen als ReKo-Schulen verfügen. Sie kooperieren mit den VHSen und haben auch Elemente von Integrationskursen sowie spezielle Formen der Berufsorientierung sowie Erläuterung der Systeme der Berufswahl als Elemente. Das sind Aspekte, für die es an allgemeinbildenden Schulen so überhaupt gar nicht die Flexibilität und den Bedarf gibt. Die jungen Geflüchteten an allgemeinbildenden Schulen lernen unsere Gesellschaft und unser soziales Gefüge durch ihre bloße Teilnahme und Dabeisein am Unterricht kennen. Sie haben keinen originären Bedarf an einem Modell wie SPRINT. Hier greifen andere Angebote – wie zum Beispiel der Ausbau der Schulischen Sozialarbeit. 

Der CDU-Antrag liefert jedoch keinen neuen  Beitrag. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

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