Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Rechte Aktivitäten in der Fanszene von Hannover 96

Vorbemerkung der Abgeordneten

Rechte versuchen bundesweit immer wieder, über Fußballvereine und die Fußballfanszene Anhän- gerinnen und Anhänger zu werben. In Hannover sind an dieser Stelle die neonazistischen Hooligan-Gruppen „Royal Riot (RR)“ und „West Hannover“ zu nennen. Personelle Überschneidungen zur verbotenen Neonazi-Gruppe „Besseres Hannover“ bestanden seinerzeit1.

In den letzten Monaten findet sich in Medien, Fußballmagazinen und Fanforen darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Hinweise auf strukturelle Verbindungen von rechten Szenen zu Fußballfangruppen. Zuletzt berichtete die Gruppe „Hannover Rechtsaussen“ über vermehrte Aktivitäten rechter Fans des Vereins Hannover 962.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Extremismus in jeglicher Form stellt die Gesellschaft, die Sicherheitsbehörden sowie den Staat allgemein vor große Herausforderungen. Die Landesregierung geht unter Nutzung aller rechtsstaatlich gebotenen Mittel konsequent gegen jede Form von Gewalt und Kriminalität vor.

Es ist allerdings eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass z. B. die Begeisterung für den Sport oder einen Verein nicht für niedere Zwecke missbraucht werden kann. Dieses gilt insbesondere für alle Formen von politischem Extremismus wie auch rassistische, antisemitische, sexistische und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Die Landesregierung setzt sich mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen in diesem Feld ein. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des „Landesprogramms gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte“ fördert die Landesregierung unterschiedliche Angebote.

Die Koordinierungsstelle des Landesprogramms im Geschäftsbereich des Justizministeriums vernetzt die landesweiten Aktivitäten der staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Menschenrechte. Sie setzt Impulse für die qualitative Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer gemeinsamer Präventionsaktivitäten, fördert ausgewählte wirkungsorientierte Präventionsaktivitäten, bindet die Zivilgesellschaft ein und betreibt eine fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Neben einer Vielzahl weiterer Maßnahmen und Aktivitäten in der Landesverwaltung sind gerade die im Kontext Fußball in Niedersachsen nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit eingerichteten Fanprojekte als Bestandteil der freien Jugendsozialarbeit kompetente Anlaufstellen und Initiatoren, um rassistischen, antisemitischen, sexistischen und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten und vorzubeugen.

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www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Neonazis-draengen-in-96-Fanblockhannoverrechtsaussen.noblogs.org

 

1. Welche Bedeutung haben laut Landesregierung der Fußball und die entsprechende Fanszene für die rechte Szene in Hannover?

Nach Einschätzung der Landesregierung haben der Fußball und die entsprechende Fanszene in Hannover keine Bedeutung für die örtliche rechte Szene.

2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Anzahl politisch rechts eingestellter Personen und das Potenzial rechter Gruppierungen in der Fanszene von Hannover 96 ein?

a) Wie viele der in der „Datei Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen aus Hannover ordnet die Polizei extrem rechten Gruppen bzw. Einstellungen zu?

In der „Datei Gewalttäter Sport“ sind mit Stand 29.04.2019 insgesamt 262 Personen mit Vereinszuordnung Hannover 96 erfasst. Davon wird keine Person im Sinne der Fragestellung eingeordnet.

b) Lassen sich in den letzten zehn Jahren Veränderungen erkennen?

Entsprechende gesonderte Auswertungen für eine Beantwortung der Fragestellung liegen nicht vor.

3. Welche politisch rechts einzuordnenden Organisationen und Fangruppen von Hannover 96 sind der Landesregierung bekannt? Welche Bedeutung wird ihnen jeweils zugesprochen?

Politisch rechts einzuordnende Organisationen und Fangruppen von Hannover 96 sind nicht bekannt.

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Organisation mit der Bezeichnung „Royal Riot Hannover“? Falls aktuell aktiv: Wie hoch schätzt die Landesregierung das aktuelle Personenpotenzial/die Mitgliederzahl der Organisation ein?

Bei der Gruppierung „Royal Riot Hannover“ handelte es sich um eine Hooligangruppierung mit Vereinsbezug Hannover 96, welche nach vollzogener Auflösung seit mindestens 2014 nicht mehr in Erscheinung getreten ist.

5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Organisation mit der Bezeichnung „West Hannover“? Wie hoch schätzt die Landesregierung das aktuelle Personenpotenzial/die Mitgliederzahl der Organisation ein?

Die Gruppierung „West Hannover“ ist den Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Hannover insbesondere ob ihres optischen „In-Erscheinung-Tretens“ (Banner, Fahnen, Graffiti) seit etwa sieben Jahren als Teil der aktiven Fanszene im Zusammenhang mit Fußballspielen von Hannover 96 bekannt. Das Personenpotenzial dieser Gruppe wird im unteren zweistelligen Bereich gesehen. Weiterhin ist bekannt, dass sich diese Gruppierung bei Heimspielen von Hannover 96 in der HDI-Arena aufhält und im August 2018 Ausrichter eines (Fan-)Fußballturnieres war.

6. Welche Erkenntnisse gibt es über Kontakte und/oder personelle Überschneidungen zwischen der „Identitären Bewegung“ und der Fanszene von Hannover 96?

Entsprechende Kontakte und/oder personelle Überschneidungen sind der Polizeidirektion Hannover nicht bekannt.

7. Welche Erkenntnisse gibt es über Kontakte und/oder personelle Überschneidungen zwischen anderen rechtsradikalen Organisationen und der Fanszene von Hannover 96?

Es kann davon ausgegangen werden, dass es Einzelpersonen mit entsprechenden Auffälligkeiten und/oder persönlichen Kontakten in rechte Personenkreise gibt. Da Hannover 96 lediglich über eine regionale Fanszene verfügt (keine bundesweite Anhängerschaft), dürfte sich in dieser Hinsicht die Größe und Einwohnerzahl der Region Hannover dahin gehend auswirken, dass wiederkehrend unterschiedliche Personen in unterschiedlicher Intensität miteinander Berührungspunkte haben („man kennt sich untereinander“).

Gerade im Hinblick auf eine Jugendsubkultur, wie sie die Fußballfanszene in Teilen darstellt, rekrutiert sich diese aus einem bestimmten Altersspektrum, welches wiederkehrende Berührungspunkte auch zu anders orientierten Jugendlichen/Heranwachsenden mit sich bringt. Eine organisierte rechte Agitation von Gruppen aus der Fanszene Hannover 96 kann seitens der Polizeidirektion Hannover nicht belegt werden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1.

8. Welche Erkenntnisse gibt es über Kontakte und/oder personelle Überschneidungen zwischen der 2012 verbotenen Gruppierung „Besseres Hannover“ und der Fanszene von Hannover 96?

Nach vorliegenden Erkenntnissen bestehen lediglich in Einzelfällen Kontakte im persönlichen Bereich zwischen Angehörigen der Fanszene zu Personen der örtlichen rechtsextremistischen/neonazistischen Szene. Darunter befinden sich auch Personen, die über Kontakte zu ehemaligen Angehörigen der 2012 verbotenen rechtsextremistischen/neonazistischen Gruppierung „Besseres Hannover“ verfügen.

9. Welche Erkenntnisse gibt es über die Teilnahme von organisierten Hooligans und Ultras der Fanszene von Hannover 96 an rechten Aufmärschen und Versammlungen seit dem Jahr 2010?

Über die Teilnahme von Hooligans sowie Angehörigen der Ultragruppierungen in der Anhängerschaft von Hannover 96 an rechten Aufmärschen und Versammlungen liegen keine Erkenntnisse vor.

10. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten konnten in den vergangenen Jahren der Fanszene von Hannover 96 zugeordnet werden (falls möglich, bitte aufschlüsseln nach Ort, Anlass, Art, Straftatbestand, Datum der Tat und Status des Verfahrens)?

Für das Jahr 2016 wurden insgesamt zehn Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Fanszene von Hannover 96 wegen Straftaten gemäß § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, eingeleitet:

Tatzeit

Tatort

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Tatbeteiligte (Anzahl)

Anlass

Erledigungsstand

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09.01.2016

Hannover

4

Gruppenbild auf Parkplatz

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

03.04.2016

Hannover

1

Aufenthalt Gaststätte

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

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Tatzeit

Tatort

Tatbeteiligte (Anzahl)

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Anlass

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Erledigungsstand

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18.04.2016

Hannover

1

Ohne/kein Fußball- bezug

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

30.07.2016

Hannover

1

Ohne/kein Fußball- bezug

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

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14.08.2016

Hannover

1

Ggf. Maschseefest/ kein Fußballbezug

Einstellung: § 154 I StPO (Urteil im Bezugsverfahren: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung)

09.09.2016

Hannover

1

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Ohne/kein Fußball- bezug

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Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

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01.10.2016

Hannover

1

H 96 - St. Pauli

Strafbefehl: Geldstrafe, in der Vollstreckung

20.11.2016

Hannover

1

Aufenthalt Gaststätte

Strafbefehl: Geldstrafe, Vollstreckung erledigt

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10.12.2016

Hannover

1

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Aufenthalt Gaststätte

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Einstellung: § 153 I StGB, Geringfügigkeit des Tatvorwurfs

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29.12.2016

Hannover

1

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Ohne/kein Fußball- bezug

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Einstellung: § 153 I StGB, Geringfügigkeit des Tatvorwurfs

Darüber hinaus gab es ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gemäß § 130 StGB:

Im Jahr 2017 wurden gegen Angehörige der Fanszene von Hannover 96 vier Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß § 86 a StGB eingeleitet:

Tatzeit

Tatort

Tatbeteiligte (Anzahl)

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Anlass

Erledigungsstand

17.07.2016

Rheine

1

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Testspiel NEC Nijmwegen - H96

Einstellung nach 170 II StPO am 25.10.2016

Tatzeit

Tatort

Tatbeteiligte (Anzahl)

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Anlass

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Erledigungsstand

22.01.2017

Hannover

1

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Ohne/kein Fußballbezug

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Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

13.08.2017

Hannover

1

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Ohne/kein Fußballbezug

page4image3118170432page4image3117941168

Strafbefehl: Geldstrafe, in der Vollstreckung

30.08.2017

Hannover

3

Ohne/kein Fußballbezug

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

01.10.2017

Hannover

1

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Oktoberfest/kein Fußballbezug

page4image3161330416page4image3161378256

Strafbefehl: Geldstrafe, Vollstreckung erledigt

Im Jahr 2018 wurden gegen Angehörige der Fanszene von Hannover 96 drei Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß § 86 a StGB eingeleitet:

Tatzeit

Tatort

page4image3161388000page4image3161388256page4image3161346128page4image3161346320

Tatbeteiligte (Anzahl)

Anlass

Erledigungsstand

01.01.2018

Leipzig

1

Ohne/kein Fußball- bezug

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

07.01.2018

Hannover

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1

Ohne/kein Fußball- bezug

Strafbefehl: Geldstrafe, in der Vollstreckung

18.12.2018

Hannover

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1

Ohne/kein Fußball- bezug

Anklage vor dem Jugendrichter, bei Gericht anhängig

 

In der laufenden Saison wurden bislang ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Fanszene von Hannover 96 wegen einer Straftat gemäß § 86 a StGB eingeleitet:

11. Wie viele der unter Frage 10 genannten Straftaten waren Gewaltdelikte?

Ein Gewaltdelikt befindet sich unter den in der Antwort zu Frage 10 bezeichneten Straftaten nicht.

12. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2009 gegen Fußballfans von Hannover 96 wegen Verstoßes gegen § 86 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Verbreitung von Propagandamaterialen verfassungswidriger Organisationen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen durchgeführt, und wie wurden diese beendet?

Seit 2009 wurden im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen zwei Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß § 130 StGB gegen Personen aus der Fanszene von Hannover 96 eingeleitet:

Straftaten gemäß § 86 StGB durch Angehörige der Fanszenen von Hannover 96 im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sind nicht bekannt geworden.

Darüber hinaus wurden seit 2009 im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Hannover drei Ermittlungsverfahren gegen Anhänger von Gastvereinen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

13. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen Anhängerinnen und Anhänger von Hannover 96 sich rassistischer, antisemitischer oder sonstiger fremdenfeindlicher Parolen bedient haben?

Dazu ist ein Vorfall aus Hannover bekannt, bei dem zwei Personen im Rahmen der Bundesligabegegnung zwischen Hannover 96 und dem FSV Mainz 05 am 13.01.2018 sogenannte „Affenlaute“ gegen zwei Spieler der Gastmannschaft richteten.

14. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um rassistischen, antisemitischen, sexistischen und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten und vorzubeugen?

Auf die Vorbemerkungen wird an dieser Stelle Bezug genommen. Aktuell werden im Rahmen des Landes- und Bundesprogramms in Niedersachsen die folgenden Maßnahmen umgesetzt bzw. gefördert:

1. Mobile Beratung Niedersachsen: Das landesweite Beratungsangebot wird von drei Regionalstandorten aus organisiert und findet im Kontext rechtsextremer Handlungen oder bei Propaganda und Mobilisierungen gegen Flüchtlinge statt. Mobile Berater bieten in Handlungsfeldern wie Schule, Jugendhilfe, Verwaltung, Wirtschaft und Ehrenamt Einzelfallberatung, Organisations- und Projektentwicklung an. Sie leisten Coaching, Soforthilfe, vermitteln Informationen, Erfahrungen und nehmen operative Analysen vor.

Tatzeit

Tatort

Tatbeteiligte (Anzahl)

Anlass

Erledigungsstand

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23.01.2019

Hannover

4

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Ohne/kein Fußball- bezug

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Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

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Tatzeit

Tatort

Tatbeteiligte (Anzahl)

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Delikt

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26.07.2013

Bielefeld

1

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Vers. gef. KV/Beleidigung/ Volksverhetzung

Freiheitsstrafe ein Jahr

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17.07.2016

Rheine

1

Volksverhetzung

Einstellung: § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar

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Im Kontext Fußball: Schulung der Ordner von Hannover 96 „Erkennen von rechtsextremen Erscheinungsbildern“ und „Politische Bildung mit Fußballfans“ an der Fanhochschule Eintracht Braunschweig.

  1. Informations-, Aufklärungsveranstaltungen des Landes-Demokratiezentrums: Argumentationstrainings zum Umgang mit diskriminierenden Äußerungen und Fortbildungen zum Umgang mit Diversität in Institutionen und Einrichtungen. Workshop-Angebote zu Antisemitismus.

    Zielgruppen sind Polizei, Justiz, Gleichstellstellungsbeauftragte, Betriebsräte, Integrationsbeauftragte.

  2. In Zusammenarbeit mit dem Landessportbund (Sport mit Courage - gegen Rechtsextremismus) und dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden landesweit Präventionsmaßnahmen und Fortbildungen in Vereinen durchgeführt. Das Landesdemokratiezentrum finanziert eine PR-Kampagne des EC Hannover Indians im Fahrgastfernsehen der Üstra: „Lieber gemeinsam statt einsam - gemeinsam gegen Rechtsextremismus“. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird weiterhin in Hannover das Modellprojekt „Kicks für Alle. Fußball. Fanszenen. Geschlechtervielfalt“ gefördert. Dabei handelt es sich um ein Programm der „Kompetenzgruppe Fankulturen und Sport bezogene Soziale Arbeit“ (KoFaS) in Kooperation mit der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS).

  3. Veranstaltungen bzw. Workshops im Kontext Sport bei der Polizei (Gewalt- und Radikalisierungskarrieren junger Menschen, teilweise mit Fußballbezug).

  4. Auf- und Ausbau des landesweiten Netzwerks der „Schulen ohne Rassismus“ in Kooperation mit dem Kultusministerium und dem Verband niedersächsischer Bildungsinitiativen.

  5. Förderung und Begleitung der Gründung eines kommunalen Antidiskriminierungs-Beratungsnetzwerks in Lüneburg.

  6. Integrationsprojekt Pufii. Fachkräftequalifizierung, Verbreitung von Kontaktmaßnahmen und Begegnungsformaten durch Webinare und Fachtage. Vernetzung von Präventions- und Integrationsinitiativen mit Akteuren der Extremismusprävention.

  7. Qualifizierung von Fachkräften im Bereich der Einstiegsprävention und frühen Distanzierung.

  8. Förderung des Projekts Blickwechsel, ein Trainingsprogramm zur frühen Prävention von Radikalisierungsprozessen. Im Blickwechsel-Training wird gezielt mit solchen jungen Menschen gearbeitet, bei denen sich innerpsychische und interpersonelle Einschränkungen in demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Einstellungen manifestieren.

  9. Förderung der Verbreitung des Mentorenprogramms „Balu und Du“ zur gezielten Förderung von Kompetenzen und Fähigkeiten, die u. a. der frühen Prävention von Phänomenen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit dienen.

  10. Förderung eines Netzwerks von derzeit drei lokalen Anlaufstellen (Göttingen, Hildesheim und Osnabrück) im Bereich der Prävention von (islamistischer) Radikalisierung. Begründet in der Erkenntnis, dass (islamistische) Radikalisierung und antimuslimischer Rassismus zusammenhängen, ist es ein erklärter Bestandteil dieser Arbeit, Menschen, die von antimuslimischem Rassismus betroffen sind, eine Anlaufstelle zu bieten und sie mit weiteren Angeboten (vor Ort) zu vernetzen. Durch Fachvorträge und Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wird das Thema antimuslimischer Rassismus ebenso wie andere Radikalisierungsfaktoren auch explizit präventiv bearbeitet.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hält ob der Bedeutung der Extremismusprävention eine Reihe von einschlägigen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus vor. Dazu erfolgt eine entsprechende Informationsvermittlung an die Öffentlichkeit sowie an einschlägige Multiplikatoren über Extremismusphänomene, Radikalisierungsprozesse und aktuelle, die innere Sicherheit betreffende Entwicklungen in der Gesellschaft.

Ein Schwerpunkt der Präventionsarbeit ist insbesondere die Sensibilisierung über den Rechtsextremismus, welche den Rassismus und Antisemitismus miteinschließt. Der niedersächsische Verfassungsschutz hält hierzu folgende Präventionsangebote bereit:

  • –  Bereitstellung von Referentinnen und Referenten für Fachvorträge zum Rechtsextremismus,

  • –  Veröffentlichungen von Informationen des Verfassungsschutzes im Rahmen eigener Veranstaltungen und Veröffentlichungen von Publikationen zum Schwerpunkt Rechtsextremismus,

  • –  Konkret für bestimmte Adressatenkreise konzipierte Informationsreihen (u. a. eine Wanderausstellung „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“, Lehrkräftefortbildungen, Beratung von Funktionsträgerinnen und -trägern in Städten und Kommunen),

  • –  öffentliche Fachtagungen, die u. a. auch das Phänomen Rechtsextremismus thematisieren,

  • –  Betreuung von Personen, die sich von der rechtsextremistischen Ideologie, aus der Szene und der Lebenswirklichkeit abwenden möchten (Aussteiger-Programm Aktion Neustart).

    Im Landeskriminalamt Niedersachsen nimmt die Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) eine zentrale Koordinierungs- und Servicefunktion für Polizeidienststellen mit deren festen Ansprechpartnern PPMK in den 4. Fachkommissariaten bzw. der Kriminalfachinspektion 4 (KFI 4) der niedersächsischen Polizeibehörden wahr. Letztere sind im Zusammenspiel mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präventionsteams vor Ort die zuständigen Ansprechpartner für die Umsetzung der PMK-bezogenen Präventionsarbeit im Zusammenwirken mit den weiteren sicherheitsbehördlichen Präventionsakteuren.

    Die PPMK unterstützt die Polizeidienststellen neben dem Angebot von Fachtagungen insbesondere bei der Planung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen mit den verschiedenen Zielgruppen

  • –  Jugendsozialarbeiterinnen/Jugendsozialarbeiter,

  • –  Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter schulischer Einrichtungen,

  • –  Justizbehörden - hier z. B. der Ambulante Justiz-Sozialdienst AJSD,

  • –  kommunale und städtische Einrichtungen,

  • –  ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden,

  • –  Hilfsorganisationen im Kontext der Flüchtlingsarbeit,

  • –  Kirchen

    zum Themenfeld der Radikalisierungsprävention im Phänomenbereich des Rechtsextremismus einschließlich der Ideologie des „Antisemitismus“.

    Weitere Servicefunktionen dort sind insbesondere

    • –  systematische Erfassung und Bewertung von Präventionsmaterialien für die Polizei in Niedersachsen in Form eines „Medienpools“,

    • –  gemeinsames Informationsblatt mit dem Gaststättenverband DEHOGA Niedersachsen bei An- mietversuchen rechtsextremer Personen/Gruppen,

    • –  Lehrerfortbildungen mit Schwerpunktlegung auf die Gefahren des Rechtsextremismus für junge Menschen - insbesondere am Beispiel der emotionalen und radikalisierenden Wirkung rechtsextremer Musik,

    • –  Sensibilisierung für die Gefahren islamfeindlicher Bestrebungen als ein möglicher Auslöser für die Radikalisierung junger Menschen,

– „Roll-Out“ eines Medienpakets für Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler in Niedersachsen zur Stärkung der Medienkompetenz im Kontext kritischer Auseinandersetzung mit salafistischen und rechtsgerichteten Propagandastrategien,

– Vermittlungs-/Koordinationsangebote im Zusammenhang mit Szene-Aussteigern.

In der Polizeidirektion Hannover werden ebenfalls bzw. daraus resultierend vielfältige Maßnahmen mit Fußballbezug durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die Vornahme von Präventionseinsätzen im Rahmen von Fußballeinsätzen, gemeinsame Aufklärungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen (SKB und polizeilicher Staatsschutz), regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der KFI 4 und den SKB, die Teilnahme am „Interdisziplinären Arbeitskreis zur Bekämpfung rechter Umtriebe im Fußball“ (IdAGBrUF) sowie die Teilnahme am „Örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit“ (ÖASS).

In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen erfolgt im Rahmen des Projektes „Löschangriff gegen Rechts - WIR für Demokratie und Toleranz“ eine Förderung von Aktivitäten, mit denen Feuerwehren sensibilisiert und über den heutigen Rechtsextremismus und die damit auftretenden Gefahren informiert werden sollen.

15. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten zehn Jahren ergriffen, um Opfer von rechter Gewalt in der Fußballszene zu unterstützen?

Alle Opfer von Straftaten haben das Recht auf Information, Schutz und Hilfe. In Niedersachsen wurde am 04.09.2001 durch die Landesregierung die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit dem Ziel errichtet, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfe zu leisten. Alle Opfer rechter Gewalt können sich an die Opferhilfebüros richten, die in allen elf Landgerichtsbezirken vorzufinden sind. Qualifizierte Sozialpä- dagoginnen und Sozialpädagogen bieten in den regionalen Opferhilfebüros psychosoziale Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten und deren Angehörige an. Die Rechte von Betroffenen auf Schutz und Hilfe gelten nach der Opferschutzrichtlinie 2012/29 in der gesamten EU. Für Niedersachsen hat die Landesregierung die darin festgelegten Mindeststandards in der Opferschutzkonzeption konkretisiert, die in Niedersachsen seit dem Jahr 2013 durch die Fachstelle Opferschutz des Landespräventionsrats im Justizministerium umsetzt. Auf der dort landeseinheitlich betriebenen Internetpräsenz www.opferschutz-niedersachsen.de werden für Geschädigte und ihre Angehörigen Informationen über ihre Rechte, aber auch über Hilfsangebote in Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich an den Verein „Parteiliche Beratung Niedersachsen e. V., RespAct - Solidarisch mit Betroffenen rechter Gewalt“ zu wenden. Die Parteiliche Beratung Niedersachsen e. V. wurde am 27.10.2016 gegründet. Geschädigte können das Angebot der Parteilichen Beratung (RespAct) kostenlos in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle hat ihre Standorte in Hannover sowie Oldenburg und ist niedersachsenweit tätig. Das niedrigschwellige und aufsuchende Beratungsangebot von RespAct umfasst psychosoziale Beratung, Krisenintervention, Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen, die Unterstützung bei der Suche nach Anwälten und Psychotherapeuten sowie die Vermittlung an andere spezifische Beratungseinrichtungen.

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