Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Queerfeindlicher Anschlag in Hannovers Nordstadt?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut taz Nord vom 29. März 2021 fand am 13. März 2021 in der Nordstadt von Hannover ein Brandanschlag auf einen privaten Haushalt statt. Eine Regenbogenfahne, die aus dem Fenster gehängt wurde, lasse auf eine queerfeindliche Motivation schließen. Laut Berichterstattung bestätigte die Polizei die Erfassung der Tat.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden queerfeindliche Straftaten weiterhin nicht explizit ausgewiesen.

 

1. Wie bewertet die Landesregierung den oben genannten Vorfall?

Der oben genannte Vorfall wird als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft.

Nach Bewertung der Polizeidirektion Hannover sind aufgrund der festgestellten Tatsachen die objektiven Tatbestandsmerkmale der Brandstiftung gemäß § 306 StGB oder der schweren Brandstiftung gemäß § 306 a StGB weder für eine vollendete Tat noch für einen Versuch gegeben. Im Zusammenhang mit dem Vorfall werden strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB), der Sachbeschädigung durch Feuer (§ 303 StGB) sowie der Beleidigung (§ 185 StGB) geführt.

 

2. Wie wird die Straftat im polizeilichen Meldedienst eingeordnet (bitte jeweils mit Begründung für die Einordnung)?

Im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) wird der Vorfall als rechtsmotiviert eingestuft und den folgenden Themenfeldern zugeordnet:

– Oberbegriff Themenfeld (OTF) „Hasskriminalität“, Unterbegriff Themenfeld (UTF) „Sexuelle Orientierung“ (gegen sexuelle Neigungen, insbesondere aus homophober Einstellung),

– OTF „Nationalsozialismus / Sozialdarwinismus“, UTF „Verherrlichung / Propaganda“,

– OTF „Konfrontation / Politische Einstellung“, UTF „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“.

Hintergrund dieser Einordnung ist, dass im Zuge der Tathandlung eine Mitteilung mit homophoben Inhalten an das Opfer unter Verwendung nationalsozialistischer, verbotener Kennzeichen gerichtet wurde. Die Tat wurde als extremistisch eingestuft.

Weitere Detailinformationen können aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.

 

3. Wurde die Straftat als queerfeindlich (bzw. in der PKS Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität“) und/oder politisch motiviert eingeordnet?

Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

 

4. Wie viele mutmaßlich queerfeindlich motivierte Straftaten wurden seit 2017 begangen (bitte nach Jahren auflisten)?

Queerfeindlich motivierte Straftaten werden im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und dem Themenfeld Hasskriminalität „Geschlecht/Sexuelle Identität“ und/oder dem Themenfeld Hasskriminalität „Sexuelle Orientierung“ zugeordnet. Eine vollständige statistische Differenzierung innerhalb dieser Themenfelder wird im Definitionssystem des KPMD-PMK aktuell nicht vorgenommen. Nachfolgend wird deshalb auf die summierte Gesamtfallzahl beider Themenfelder mit Stand 9. April 2021 Bezug genommen. Da die queerfeindlich motivierten Straftaten lediglich eine ohne Weiteres nicht zu selektierende Teilmenge daraus darstellen, können lediglich Tendenzen abgeleitet werden.

Die Fallzahlen der Ereignisse, die dem Themenfeld Hasskriminalität „Geschlecht/Sexuelle Identität“ und/oder Hasskriminalität „Sexuelle Orientierung“ zugeordnet wurden, sind für die Jahre 2017 bis 2021 (Stichtag: 09.04.2021) der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

2017: 15

2018: 7

2019: 26

2020: 31

2021: 6

 

5. Wie viele der unter 4. genannten Straftaten waren Brandanschläge?

Bei keiner der unter 4. genannten Straftaten handelt es sich um ein Brandstiftungsdelikt.

 

6. Wie viele der unter 4. genannten Straftaten waren Gewaltdelikte?

Von den unter 4. genannten Straftaten fallen sechs unter die Deliktsqualität Gewaltkriminalität. Es handelt sich dabei um drei Körperverletzungen gemäß § 223 StGB und drei gefährliche Körperverletzungen gemäß § 224 StGB.

 

7. Wie viele der unter 4. genannten Straftaten konnten aufgeklärt werden?

Von den unter 4. genannten 85 Straftaten konnten bisher 42 aufgeklärt werden. Die Ermittlungen zu einigen der nicht aufgeklärten Straftaten dauern noch an.

 

8. Welche Übergriffe oder Anschläge auf queere Beratungsstellen, Jugendzentren oder andere queerpolitische Institutionen sind der Landesregierung seit 2017 bekannt (bitte ebenfalls auflisten)?

Queere Beratungsstellen, Jugendzentren oder andere queerpolitische Institutionen werden im Rahmen des KPMD-PMK nicht als gesondertes Angriffsziel erfasst. Eine händische Sichtung der 85 Einzelvorgänge (siehe Antwort zu Frage 4) lieferte das Ergebnis, dass es sich in den folgenden zwei Fällen bei dem Angriffsziel um eine queere Institution handelte:

– Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB aus dem Jahr 2019,

– Sachbeschädigung (Graffiti) gemäß § 303 StGB aus dem Jahr 2020.

 

9. Warum werden entsprechend eingeordnete Straftaten weiterhin nicht in der PKS ausgewiesen, und setzt sich die Landesregierung für eine Änderung ein?

Zur Gewährleistung einer ganzheitlichen Lagedarstellung und Beobachtung der Kriminalität im Bereich der PMK führen Bund und Länder - neben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) - zur Erstellung von aktuellen Lagedarstellungen und Berichten Fallzahlenübersichten, in denen die Meldungen der Landeskriminalämter im Rahmen des KPMD-PMK nach der Tatzeit erfasst werden (Eingangsstatistik).

Die PKS ist als Ausgangsstatistik eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte (mit Ausnahme der „echten“ Staatsschutzdelikte und der Verkehrsdelikte).

Straftaten der hier in Rede stehenden Art werden, wie unter Frage 4 dargelegt, im Rahmen des KPMD-PMK gemäß „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ bundeseinheitlich erfasst. Dabei erfolgt nach Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters eine Zuordnung und Erfassung tatbezogener Merkmale wie beispielsweise Phänomenbereich und Themenfelder. Die differenzierte, mehrdimensionale Erfassung von Tat-, Täter- und Opfermerkmalen ermöglicht eine qualifizierte und aussagekräftige Lagedarstellung, die weit über die Möglichkeiten der PKS hinausgeht.

 

10. Sind weitere Maßnahmen zur Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten hinsichtlich queerfeindlicher Straftaten seit der Anfrage (Drucksache 18/3640) unternommen worden? Wenn ja, welche und welche sind gegebenenfalls für die Zukunft geplant?

Die Maßnahmen zur Sensibilisierung von Polizistinnen und Polizisten hinsichtlich queerfeindlicher Straftaten werden seit Beantwortung der Kleinen Anfrage „Übergriffe und Straftaten gegen Menschen mit queeren Lebensentwürfen“ (Drucksache 18/3640) konsequent fortgesetzt. Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage „Ansprechpersonen für LSBTI bei Polizei und Staatsanwaltschaften“ (Drucksache 18/4155) verwiesen.

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