Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Lärmschutz an der Neubaustrecke B3-neu (Ortsumgehung Hemmingen) - Teil 2

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit im November 2020 der Verkehr auf der 7,5 km langen Trasse der Neubaustrecke B3-neu (Ortsumgehung Hemmingen) freigegeben ist, klagen viele Anwohnerinnen und Anwohner über erhöhte Lärmbelästigungen. So war eine grundsätzliche Zunahme der Lärmemissionen in straßennahen Bereichen durch die Nutzung zu erwarten, übertrifft allerdings die Befürchtungen der Anliegerinnen und Anlieger. Diese Sorgen werden durch die avisierte Freigabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf bald 100 km/h verstärkt, zumal pandemiebedingt derzeit noch von einem geringeren Verkehrsaufkommen auszugehen ist. Daher wünschen sich viele Anwohnerinnen und Anwohner eine Verbesserung und somit eine Nachrüstung der Lärmschutzmaßnahmen, an den hochverlärmten Streckenabschnitten in Wettbergen, Devese und Arnum (vgl. HAZ 25.2.21). Im Weiteren beziehen wir uns auf die Anfrage Lärmschutzmaßnahmen an der Neubaustrecke B3-neu (Ortsumgehung Hemmingen) aus der Drucksache 18/8885.

 

1. Wie viele Menschen entlang der B3-neu bei Hemmingen sind nach Kenntnis der Landesregierung von welchen Lärmwerten betroffen (bitte Lärmpegel tagsüber/nachts sowie wochentagspezifisch und für die verschiedenen Streckenabschnitte in Wettbergen, Hemmingen-Arnum und Hemmingen-Devese angeben), und wann wurden diese Werte zuletzt erhoben und festgestellt?

Mit der im Zuge der Planbearbeitung dieser Verlegungsstrecke durchgeführten schalltechnischen Berechnung wurden seinerzeit die lärmtechnische Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner ermittelt, die entsprechenden aktiven und passiven Schutzvorkehrungen abgeleitet sowie planungsrechtlich durch Planfeststellungsverfahren geprüft und festgesetzt. Diese Lärmschutzmaßnahmen wurden im Rahmen des Neubaus der Ortsumgehung (OU) Hemmingen baulich umgesetzt. Daten darüber, wie viele Menschen mit welchen Lärmwerten heute betroffen sind oder zum Zeitpunkt der Planfeststellung betroffen waren, liegen nicht vor.

 

2. Inwiefern hat die Landesregierung den Bau von Lärmschutzwänden an der B3-neu bei Hemmingen geprüft, wann hat sie dies geprüft, und welche Ergebnisse zu Aufwand, Bauzeit, Kosten (differenziert für 4 m oder 6 m hohe Lärmschutzwände/-wälle) und Nutzen (konkrete Lärmschutzwirkung für welche Anzahl an Personen) ergaben sich hierbei?

Die Landesregierung hat den Bau von Lärmschutzwänden an der B 3-neu bei Hemmingen nicht überprüft. Nach § 17 Bundesfernstraßengesetz ist es die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, über die Zulässigkeit eines Bundesstraßenneubauvorhabens zu entscheiden. Die damalige Bezirksregierung Hannover hat den Planfeststellungsbeschluss für die OU Hemmingen mit Datum vom 15.09.2004 erlassen. Nach einer sich anschließenden gerichtlichen Überprüfung wurde der vorgenannte Planfeststellungsbeschluss am 01.07.2010 unanfechtbar.

 

3. Wenn die Landesregierung dies nicht geprüft hat: Aus welchen Gründen nicht, und inwiefern plant die Landesregierung, entsprechende Prüfungen einzuleiten?

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

4. Inwiefern wurde im Hinblick auf die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete geprüft, die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den betroffenen Abschnitten dauerhaft auf 60 km/h zu reduzieren?

Eine solche Überprüfung ist nicht notwendig, weil die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind.

 

5. Setzt sich die Landesregierung hierfür ein? Wenn nein, warum nicht?

Nein, siehe Antwort zu Frage 4.

 

6. Plant die Landesregierung, zeitnah in einen Dialog mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern einzutreten? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund von Anfragen standen und stehen die Landesregierung und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Dialog mit Anwohnerinnen und Anwohnern.

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