Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Können die Mittel aus dem Digitalpakt Schule mit angemessenem Aufwand abgerufen werden?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule werden von den Städten und Kreisen ganz unterschiedlich abgerufen. Über die Gründe wurde auch schon im Plenum des Landtages diskutiert. Häufig werden aus den Verwaltungen der Kommunen bürokratische Hürden und komplizierte Antragsverfahren als Gründe für eine schleppende Beantragung genannt. Derzeit muss beispielsweise jede einzelne Maßnahme (z. B. der Kauf digitaler Anzeigegeräte / interaktiver Tafeln, Baumaßnahmen für WLAN, Ausstattung mit Hardware für WLAN) einzeln begründet beantragt werden und wird anschließend einzeln geprüft. So können mehrere Hundert Anträge zusammenkommen, wenn eine Kommune als Schulträger für viele Schulen zuständig ist. Gleichzeitig ist es derzeit nicht möglich, dass unterschiedliche Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter einen Antrag stellen können.
Vorbemerkung der Landesregierung
Seit August 2019 können Schulträger in Niedersachsen Mittel aus dem DigitalPakt Schule zur Verbesserung der Schul-IT-Infrastruktur beantragen. Als einziges Bundesland hat Niedersachsen für diesen Zweck eine digitale Antragssoftware (N-DIPS) entwickeln lassen, die ein einfaches und komfortables Antragsverfahren ermöglicht. In diese Software ist auch eine Budgetverwaltung integriert, die das rechnerische Budget pro Schule sowie die Fördersummen und Mittelabflüsse abbildet. Die Bearbeitung der Förderanträge in N-DIPS ist nicht auf eine Sachbearbeitung beschränkt, vielmehr können beliebig viele Sachbearbeitungen pro Schulträger auf die Antragssoftware zugreifen. Hierüber entscheidet der Träger.
Zum 27.05.2021 waren 2 157 Anträge über 79,7 Millionen Euro bewilligt und weitere 109 Anträge über 4,4 Millionen Euro in Bearbeitung. Die Bewilligungsstelle für Anträge nach dem DigitalPakt Schule ist in Niedersachsen zentral im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Osnabrück verortet.
1. Wie schätzt die Landesregierung den Arbeitsaufwand für die kommunalen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ein?
Der Arbeitsaufwand für die reine Antragstellung ist bewusst gering gehalten. In dem Antrag müssen lediglich die Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme, das pädagogisch-technische Anforderungsprofil, der Maßnahmenzeitraum und der Finanzierungsplan eingetragen werden. Bei notwendigen Erklärungen (z. B. Sicherstellung des Supports) muss nur ein Haken gesetzt werden. Die Eingaben werden durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert; fehlende Eintragungen werden angezeigt.
2. Wird seitens der RLSB eine feste Ansprechperson gewünscht, die in der Folge als einzige Person die digitalen Anträge mit ihrer Signatur bearbeiten kann?
Bei der Registrierung des Schulträgers kann der Schulträger bis zu zwei feste Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinterlegen. Welche konkrete Person die Anträge im System einstellt und signiert, ist dabei unerheblich.
3. Werden seitens der RLSB Gesamtkonzepte bewertet, damit in der Folge die Einzelanträge mit einem Hinweis darauf versehen werden können und somit nicht einzeln genehmigt werden müssen?
In dem Antrag auf Fördermittel muss ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil bezogen auf den Fördergegenstand eingetragen werden. In diesem Kurzprofil sind die geplante bzw. vorhandene Ausstattung, die aktuelle Internetanbindung, der geplante medienpädagogische Einsatz und die geplanten oder bereits umgesetzten Fortbildungen anzugeben. Da sich diese Daten bei unterschiedlichen Fördergegenständen (z. B. LAN, WLAN, Anzeigegeräte) bis auf die Angabe der aktuellen Internetanbindung immer unterscheiden, ist ein Bezug auf ein Gesamtkonzept nicht möglich.
Das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule muss dagegen nur einmal (bei der Abrechnung der ersten Maßnahme für die Schule) vorgelegt werden, sofern es zwischenzeitlich nicht aktualisiert wird. Die Prüfung findet i. d. R. dann auch nur einmal statt.
4. Machen die RLSB Unterschiede in dieser Beantragungspraxis hinsichtlich der Größe der Schulträger?
Nein, die Größe der Schulträger ist für die Beantragungspraxis unerheblich. Die Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangsdatums und grundsätzlich zeitnah bearbeitet.