Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:"Identitäre" bei Demonstration der AfD in Salzgitter?

Vorbemerkung der Abgeordneten
Auf einer Kundgebung des AfD-Kreisverbands am 18.05.2019 in Salzgitter trat als „Komiker“ eine Gruppe mit dem Namen „Ruhrpott Roulette“ auf. Die Gruppe hat personelle und ideologische Über-schneidungen mit der identitären Gruppe „Defend Ruhrpott“ aus Bochum. In einem Interview mit der Nachrichtenseite „Die Tagesstimme“ bezeichneten sie sich selbst als „identitäre Aktivisten“. Um ihre Unabhängigkeit von der „Identitären Bewegung“ (IB) zu dokumentieren, hat die Partei AfD einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der IB beschlossen. Auf der Demonstration in Salzgitter nah-men laut Presseberichterstattung etwa 100 Menschen teil. Bei Gegenprotesten des Bündnisses „#wirsindmehr! - Salzgitter passt auf!“ nahmen etwa 240 Menschen teil.


1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gruppe „Ruhrpott Roulette“ und ihre Überschneidungen zur Identitären Bewegung, insbesondere zur Identitären Bewegung in NRW und Niedersachsen?

Bei der Gruppe „Ruhrpott Roulette“ handelt es sich um namentlich bekannte Aktivisten der Identitä-ren Bewegung (IB) aus Nordrhein-Westfalen, die mitunter von einem Kameramann ergänzt werden. Die Gruppe produziert vermeintlich humoristische und satirische Videos für die sozialen Medien, um so die metapolitische Strategie der IB mit dem Ziel einer öffentlichen Diskursverschiebung bzw. einer stetigen Normalisierung rechtsextremistischer Ideologie zu befördern. „Ruhrpott Roulette“ ist Bestandteil der nordrheinwestfälischen IB-Untergruppierung „Defend Ruhrpott“, die ihren Wir-kungsschwerpunkt in Essen (Nordrhein-Westfalen) hat. Personelle Überschneidungen oder engere organisatorische Kontakte der Gruppe „Ruhrpott Roulette“ bzw. der Gruppe „Defend Ruhrpott“ zur IB Niedersachsen sind derzeit nicht bekannt.


2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder oder Strukturen der Identitären Bewegung aktiv zur Teilnahme an der oben genannten Demonstration aufriefen und/oder die Veranstaltung bewarben? Wenn ja, welche?

Am 14.05.2019 erfolgte durch den Twitter-Account von „Ruhrpott Roulette“ eine Bewerbung der Veranstaltung, indem der Veranstaltungsflyer geteilt und zur Teilnahme aufgerufen wurde. Eine Bewerbung der Veranstaltung durch die Kommunikationskanäle der IB Niedersachsen hat nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht stattgefunden.
3. Wie viele Teilnehmende der Demonstration in Salzgitter können der Identitären Bewe-gung oder anderen extrem rechten Organisationen zugerechnet werden?
Anhand öffentlich zugänglicher Bilder der Demonstration kann die Teilnahme einer jeweils einstelli-gen Anzahl von Angehörigen der IB Niedersachsen und von ehemaligen Angehörigen der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen festgestellt werden.


4. Welche politisch rechts motivierten Straftaten wurden im Verlauf der Demonstration begangen und erfasst (bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf und Anlass)?

Im Verlauf der Demonstration wurden keine politisch rechts motivierten Straftaten festgestellt und erfasst.


5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen und personelle Überschneidungen zwischen der Identitären Bewegung und der Alternativen für Deutschland Niedersachsen?

Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen hat es personelle Überschneidungen auf Mitglieder- und Funktionärsebene zwischen der IB Niedersachsen und der im November 2018 aufgelösten JA Niedersachsen gegeben. U.a. dieser Umstand veranlasste die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde im September 2018 zur Einstufung der JA Niedersachsen als rechtsextremistische Organisation. Eine JA-Mitgliedschaft inkludiert jedoch nicht automatisch eine Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Laut Satzung der JA war eine solche Mitgliedschaft nur für Funktionäre obligatorisch.
Die AfD Niedersachsen ist kein Beobachtungsobjekt der niedersächsischen Verfassungsschutzbe-hörde. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung (NVerfSchG) beschäftigt sich die Behörde jedoch anhand öffentlich zugänglicher Quellen mit der weiteren politischen Entwicklung und Aus-richtung des Landesverbandes. Soweit Einzelpersonen der AfD Niedersachsen in rechtsextremisti-schen Organisationen wie der IB tätig werden oder diese unterstützen, fallen sie unter den Be-obachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Dem Verfassungsschutz sind hierzu Einzelfälle bekannt.


6. Hat die Landesregierung Kenntnis über weitere Demonstrationen und Veranstaltungen, bei denen Vertreterinnen und Vertreter oder Aktivistinnen und Aktivisten der Identitären Bewegung als Rednerinnen und Redner auftraten oder Vertreterinnen und Vertreter der AfD Niedersachsen Veranstaltungen und Versammlungen der Identitären Bewegung besuchten?

Aufgrund der dargelegten personellen Überschneidungen beziehen sich die hier bekannten Fälle in erster Linie auf ehemalige Angehörige der JA Niedersachsen. Betätigten sich Akteure aus diesem Personenkreis bisher als Redner auf AfD- oder parteinahen Veranstaltungen, traten sie dabei je-doch nicht explizit als Akteure der IB in Erscheinung, sondern als Angehörige der JA bzw. der AfD.
Bei Veranstaltungen der JA oder auch der AfD Niedersachsen sind darüber hinaus unter den Teilnehmern wiederholt (ehemalige) Angehörige der Parteijugend mit T-Shirts oder Symbolen der IB zu sehen gewesen, so zum Beispiel bei der Demonstration der AfD Salzgitter im Juni 2018 im Stadtteil Lebenstedt oder auf Bildern vom Sommerfest der JA Niedersachsen im Juli 2018, welche auf der eigenen Internetseite des Landesverbandes veröffentlicht wurden. Zu nennen ist hier auch der so-genannte „Frauenmarsch“ am 05.05.2018 in Delmenhorst, bei dem der damalige JA-Landesvorsitzende eine Rede hielt und Mitglieder der JA bekannte Parolen der IB skandierten.
Von Einzelpersonen, die sich in der AfD Niedersachsen betätigen oder zum damaligen Zeitpunkt betätigt haben, ist umgekehrt die Teilnahme an Veranstaltungen der IB bekannt. Beispiele sind die IB-Demonstrationen im Juni 2016 in Wien und im Juni 2017 in Berlin oder auch das Festival „Europa Nostra“ im August 2018 in Dresden als letzte größere Veranstaltung der IB.


7. Veranlassen die in der Vorbemerkung und gegebenenfalls in den Antworten auf die vorherigen Fragen genannten Erkenntnisse die Landesregierung zu einer Neubewertung der AfD Niedersachsen (bitte begründen)?

Eine Neubewertung der AfD erfolgt von Zeit zu Zeit. Eine Durchdringung der Partei mit Rechtsext-remisten ist für den niedersächsischen Landesverband derzeit nicht festzustellen. Soweit Einzelpersonen in rechtsextremistischen Organisationen tätig sind, fallen sie unter den Beobachtungauftrag des Verfassungsschutzes. Aussagen darüber, in welcher Anzahl darunter AfD-Mitglieder sind, können nicht getroffen werden, da Mitgliederlisten der AfD, die derzeit kein Beobachtungsobjekt ist, nicht geführt werden.

 

Quellen zur Vorbemerkung der Abgeordneten:

www.tagesstimme.com/2019/03/22/ruhrpott-roulette-keinen-bock-auf-sojaunterhaltung-von-der-stange/


www.news38.de/salzgitter/article217415415/Salzgitter-Doppelt-so-viele-Gegendemonstranten-wie-bei-AfD-Kundgebung.html

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