Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Durchsuchungen des Nexus in Braunschweig

Vorbemerkung der Abgeordneten
Am Morgen des 17.02.2022 kam es im „unabhängigen Kulturzentrum Nexus“ und zwölf Privatwohnungen zu Hausdurchsuchungen im Zuge von Ermittlungen gegen Personen, die im Jahr 2021 bei
einem Angriff auf Neonazis beteiligt gewesen sein sollen. Das Nexus ist ein selbstverwaltetes Kulturzentrum in Braunschweig, Träger des Kulturzentrum ist der „Verein zur Förderung unabhängiger
Kultur e. V.“. Laut Berichten wurden Unterlagen, Datenträger, Waffen und Schlagwerkzeuge sichergestellt. Die Maßnahmen seien nicht behindert worden. Vorstandsmitglieder des Vereins seien während der Durchsuchungen allerdings nicht in die Vereinsräumlichkeiten gelassen worden. Während
das Zentrum selbstverwaltet einem großen Publikum frei zugänglich ist, ist das Vereinsbüro nur für
Vereinsmitglieder (Vorstand) zugänglich.
Vorbemerkung der Landesregierung
Zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität und aller Formen des Extremismus führen die
niedersächsischen Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung präventive, gefahrenabwehrende und strafverfolgende Maßnahmen durch und gehen im Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen gegen diese Phänomene vor.
1. Auf welcher Grundlage fand die Durchsuchung im Kulturzentrum statt?
Die Durchsuchung erfolgte auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Braunschweig gemäß §§ 103, 105 StPO.
2. Wieso wurden auch die Vereinsräumlichkeiten durchsucht?
Nach Entscheidung der sachleitenden Staatsanwaltschaft wird aufgrund des laufenden Verfahrens
hierzu keine Auskunft erteilt.
3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Mitglieder des Vereins während
der Durchsuchung nicht in die Vereinsräumlichkeiten gelassen wurden?

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen war stets eine unabhängige Zeugin der Stadt Braunschweig vor
Ort. Zudem wurde einem anwesenden schlüsselberechtigten Unterstützer des Vereins zur Förderung
unabhängiger Kultur e. V. die Anwesenheit in den jeweiligen Räumlichkeiten während der  Durchsuchungsmaßnahmen ermöglicht.                                                                                                                                                                            4. Welche Dokumente und Gegenstände wurden bei der Durchsuchung im Kulturzentrum
sichergestellt (bitte aufschlüsseln)?

Nach Entscheidung der sachleitenden Staatsanwaltschaft wird aufgrund des laufenden Verfahrens
hierzu keine Auskunft erteilt.
5. Welche Dokumente und Gegenstände wurden bei der Durchsuchung der Vereinsräum-
lichkeiten sichergestellt (bitte aufschlüsseln)?

Nach Entscheidung der sachleitenden Staatsanwaltschaft wird aufgrund des laufenden Verfahrens
hierzu keine Auskunft erteilt.
6. Warum wurden coronabedingte Anwesenheitslisten aus den letzten vier Wochen von
Veranstaltungen im Kulturzentrum Nexus von der Polizei beschlagnahmt, wenn die
Durchsuchung sich auf Ereignisse aus dem vergangenen Jahr stützt?

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurde nach einer kursorischen Sichtung der vor Ort
befindlichen Unterlagen durch Einsatzkräfte zunächst eine Liste beschlagnahmt, die basierend auf
den Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung geführt wurde. Diese Liste wurde im
Nachgang in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig jedoch als nicht verfahrensrelevant eingestuft. Über die Aushändigung erster, nicht verfahrensrelevanter Gegenstände wurde das
Kulturzentrum am 23.02.2022 mittels Schreiben benachrichtigt. Hinsichtlich der Aushändigung der
genannten Liste erfolgte eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung am 14.03.2022.
Die Liste und weitere Asservate wurden am 16.03.2022 durch die örtlich zuständige Staatsschutzdienststelle an ein aktives und an ein ehemaliges Vorstandsmitglied persönlich ausgehändig.

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