Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Auf welche Weise erfolgt die Ausstattung von Lehrkräften mit Dienstlaptops?
Vorbemerkung der Abgeordneten
Am 22.09.2020 verständigten sich die Kultusminister der Länder mit der Bundesebene auf einem Bildungsgipfel u. a. darauf, alle Lehrkräfte mit einem Dienstlaptop auszustatten. Laut HAZ vom 23.09.2020 verspricht Kultusminister Grant Hendrik Tonne eine „schlanke und schnelle Umsetzung“, sodass sich nun die Frage nach einem konkreten Zeitplant stellt. Grundsätzlich - da sind sich Gewerkschaften und Verbände laut dem Artikel einig - sollten alle Lehrkräfte und sonstigen Bediensteten (also auch beispielsweise Sozialpädagoginnen und -pädagogen) mit den neuen Geräten ausgestattet werden, egal wie hoch ihre Unterrichtsverpflichtung ist. Nur so könne eine umfängliche datenschutzkonforme Speicherung von Schülerinnen- und Schülerdaten gewährleistet werden.
In den vergangenen Jahren hatten die etwa 80 000 niedersächsischen Lehrkräfte größtenteils lediglich die Möglichkeit, auf wenige ortsgebundene Schulrechner zuzugreifen. Viele Lehrkräfte haben sich deshalb eigene Geräte angeschafft, die sie für Unterrichtsplanung, -durchführung und -dokumentation nutzen. Sollten diese Lehrkräfte nun mit zusätzlichen neuen Geräten ausgestattet werden, könnte es innere Hürden für die Nutzung der neuen Geräte geben. Aber nicht nur die Frage der Hardware ist relevant für die Nutzung und Sicherheit der Daten, sondern auch die Art der Software. Hier gibt es grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise könnten alle Rechner mit kostenintensiver und Folgekosten verursachender Software namhafter Konzerne ausgestattet werden. Hierbei stellen sich Fragen nach Folgekosten oder auch nach Werbung und Sponsoring (§ 38 a Abs. 17 c NSchG). Eine andere Möglichkeit wäre kostenlose open-source-basierte Software.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit Beschluss vom 27. August 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden, ihre Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu intensivieren. Als Handlungsfeld haben sie dabei insbesondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur und in diesem Zusammenhang den Einsatz digitaler Endgeräte für Lehrkräfte identifiziert. Hiermit soll ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des Digitalpakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule, in Gestalt des Distanzlernens oder in mobiler Form stattfindet.
Wie bei der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule zur Bereitstellung von schulgebundenen Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf („Sofortausstattungsprogramm“) und der Zusatzvereinbarung „Administration“ mit in Niedersachsen jeweils rund 52 Millionen Euro Fördervolumen wird auch für die Förderung von dienstlichen Leihgeräten für Lehrkräfte zwischen Bund und Ländern derzeit eine Zusatzvereinbarung ausgehandelt. Auf Basis dieser Zusatzvereinbarung wird nach deren Finalisierung in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) zeitnah eine Förderrichtlinie für die Umsetzung in Niedersachsen entwickelt und in die öffentliche Anhörung gegeben werden. Danach setzen Antragsverfahren und Beschaffung ein. Erste vorbereitende Gespräche mit den KSV fanden bereits statt. 1. In welchen konkreten zeitlichen Schritten plant die Landesregierung die Anschaffung, Inbetriebnahme und Verteilung der Dienstlaptops an die Lehrkräfte? Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ laufen derzeit. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Konkrete zeitliche Schritte sind vom Abschluss der Bund-Länder-Verhandlungen abhängig. Die bisherigen Zusatzvereinbarungen konnten jeweils zeitnah nach ihrer Unterzeichnung umgesetzt werden. Gleiches wird für die dritte Zusatzvereinbarung angestrebt.
2. Welche Hardware plant die Landesregierung konkret anzuschaffen?
Derzeit werden mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche über die Art und Weise der Hardwarebeschaffung geführt und im Rahmen der Förderrichtlinie vorzubereiten sein.
3. Mit welcher Art von Software plant die Landesregierung die Dienstlaptops auszustatten?
Alle Geräte werden mit einem Betriebssystem, einem Browser, den gängigen Treibern, Anwendungen zur Textverarbeitung und der für den jeweiligen Einsatzbereich erforderlichen Software ausgestattet, die je nach den pädagogischen Anforderungen der Schulen unterschiedlich sein kann. Die Dienstgeräte müssen grundsätzlich in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Daten- und Sicherheitsmanagement sowie Konfiguration zentraler Anwendungen, integriert werden. An diesen Vorbedingungen muss sich die Konfiguration der dienstlichen Leihgeräte für Lehrkräfte orientieren.
4. Wer wird nach Auffassung der Landesregierung die Wartungs- und Folgekosten (z. B. für Softwareupdates oder wegen Überalterung der Geräte) tragen?
Die Wartung der Geräte erfolgt auf Basis der Zusatzvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule aus diesem Förderprogramm bis zum Ende der Laufzeit des Digital-Pakts 2024. Darüber hinausgehende Aussagen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.