Antrag: Impfstrategie anpassen - umfassende (Schnell-)Teststrategien auf den Weg bringen - schrittweise Lockerungen möglich machen - Leben mit dem Virus ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Auch nach mehrwöchigem Lockdown ist es nicht gelungen, das Infektionsgeschehen so weit zu senken, dass umfassende Lockerungen möglich sind. Die geltenden Einschränkungen leisten somit nicht den erhofften Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
  • Die Verbreitung von Mutationen, insbesondere der Variante B.1.1.7, trägt erheblich zur Beschleunigung des Infektionsgeschehens bei und wird in wenigen Wochen die überwiegende Mehrzahl aller Infektionen in Niedersachsen verursachen.
  • Die Grenze von 50 Neuninfektionen, die laut Stufenplan 2.0 der Landesregierung u.a. erste Lockerungen ermöglicht, kann mit den derzeit geltenden Einschränkungen offensichtlich nicht erreicht werden.
  • Die Landesregierung hat es versäumt, neben dem Stufenplan 2.0 begleitende Maßnahmen auf den Weg zu bringen und mit einem Schnelltestkonzept und zusätzlichen Maskenpflichten Öffnungsperspektiven ohne drohende Infektionssteigerungen zu schaffen.
  • So waren beispielsweise viele Kinder und Jugendliche in Niedersachsen seit mindestens zweieinhalb Monaten nicht mehr in der Kita oder der Schule. Eine verlässliche und sichere Öffnungsperspektive für Schulen und Kitas, aber auch für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, fehlt weiterhin. Auch in anderen Bereichen fehlen langfristige Perspektiven im Umgang mit dem Virus.
  • Es gibt keinen systematischen Überblick über die landkreisbezogene Verbreitung von Virusmutationen in Niedersachsen.
  • Trotz deutlich mehr Impfstofflieferungen und Ausweitung der Impfberechtigten bleibt die Impfkampagne des Landes weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück. 

Die Landesregierung ist deshalb gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Schließungen nicht länger als zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich gelten. Vielmehr gilt es durch Testungen, Hygienemaßnahmen und Impfungen Rahmenbedingungen für ein sicheres Leben mit dem Corona-Virus zu schaffen. Um die Kontrolle zu behalten und die Infektionszahlen im Griff zu haben, sollten Lockerungen schrittweise und unter Betrachtung der epidemiologischen Auswirkungen erfolgen, sobald die Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.

Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf

1.      eine umfassende Teststrategie zu erarbeiten, die den Einsatz von Selbsttests, Schnelltest, PCR-Tests und Genomsequenzierungen umfasst:

a.      Selbsttests sollen in allen Bereichen eingesetzt werden, in denen Kontakte nicht zu vermeiden sind. Dabei ist eine klare Priorisierung vorzugeben, die einem flächendeckenden Einsatz in Kitas und Schulen Vorrang gewährt, die Arbeitswelt umfasst und sukzessive auf Einzelhandel, Kultur, Gastronomie, Tourismus und weitere Bereiche ausgeweitet wird.

b.      Selbsttests sollen in den o.g. Bereichen grundsätzlich in Begleitung Dritter erfolgen, um die richtige Ausführung zu gewährleisten.

c.      Die Landkreise und kreisfreien Städten organisieren ein flächendeckendes Schnell- bzw. Selbsttestangebot für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich testen lassen wollen, um soziale Kontakte zumindest in kleinem Rahmen wieder pflegen zu können.

d.      die Landesregierung organisiert zudem in Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel einen niedrigschwelligen Zugang zu Selbsttests für den privaten Gebrauch.

e.      Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem positiven Schnelltest müssen sich umgehend einem PCR-Test unterziehen. Das ist insbesondere bei der Anwendung von Selbsttests sicherzustellen. PCR Teststationen sollen dafür ggf. wieder geöffnet werden, um eine Überlastungen der Hausärzt*innen zu vermeiden und PCR-Tests niedrigschwellig zu ermöglichen.

f.        Alle positiven PCR-Tests werden auf Virusmutationen untersucht. Das Landesgesundheitsamt übernimmt die Überwachung (Surveillance) der nachgewiesenen Virusmutationen und wertet dabei auch die regionale Verbreitung von Virusmutationen in Niedersachsen aus.

2.      beim Impfen deutlich besser zu werden, indem

a.      dezentrale und aufsuchende Impfangebote bspw. durch mobile Teams und Impfbusse ermöglicht werden,

b.      zeitnah flächendeckend Hausärztinnen und Hausärzte in die Impfkampagne einbezogen werden,

c.      die Kommunen zielführend beim Terminmanagement zu unterstützt werden, damit sie insbesondere Menschen unter 65 Jahren, die den AstraZenenca-Impfstoff erhalten sollen, schnell und unkompliziert erreichen können,

d.      die Akzeptanz des AstraZeneca-Impfstoffes mit geeigneten Maßnahmen zur Aufklärung und besseren Kommunikation erhöht wird.

3.      Auf Basis der Teststrategie und in Anlehnung an den Stufenplan 2.0 ein Öffnungsszenario zu erarbeiten und dabei folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

a.      Die (Teil-)Öffnung von Kitas, Schulen und Angeboten der Jugendarbeit erhält Vorrang vor allen anderen Lockerungsschritten.

b.      Einzelne Lockerungsschritte sollen im Abstand von mindestens 3 Wochen erfolgen und unter Einbeziehung des 7-Tage-R-Werts, damit die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen epidemiologisch überwacht werden können und es nicht zu einer drohenden Überlastung im Gesundheitssystem und vermehrten Todesfällen kommt.

c.      Ein negativer Schnell- oder Selbsttest berechtigt innerhalb des vom Hersteller angegebenen Zeitfensters zur Begegnung von Menschen, z.B. zum Besuch einer Kita, Schule oder Hochschule, zum Aufenthalt bei der Arbeit, zum Einkaufen oder zur Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Kulturangeboten.

d.      Insbesondere für die Nutzung des ÖPNV soll die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Nahverkehrsgesellschaften ein handhabbares Modell in Ergänzung zu den bestehenden Hygienekonzepten entwickeln.

e.      Zugang zu öffentlichen Bereichen, sowie Einzelhandel, Kulturangeboten, Gastronomie und touristischen Reisen erhalten Menschen, die einen Schnelltest von einer Teststation mit dem dazugehörigen Testergebnis nachweisen können, geimpft wurden – sofern diese vor einer Übertragung des Corona-Virus schützt - oder vor Ort unter Begleitung Dritter einen Selbsttest durchführen. Weitere Voraussetzungen, bei deren Vorliegen eine Infektionsgefahr ausgeschlossen werden kann, sind darüber hinaus zu prüfen.

f.        Insbesondere für finanzschwache Menschen muss der Zugang zu Masken und Schnelltests gewährleistet sein.

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