Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie werden die „Unsicherheiten“ beim Start der Selbsttests an Schulen bewertet und gelöst?

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Brief vom 14.04.2021 an die Schulbeschäftigten räumt der Kultusminister „Unsicherheiten“ beim Start der Selbsttests an den Schulen ein und erläutert die aktuellen und weiterhin geplanten Verteil- und Zustellungsverfahren. In einer Stellungnahme des Schulleitungsverbandes (SLVN) vom 16.04.2021 werden hingegen „erhebliche Schwierigkeiten“ durch die Auswahl und Verteilung der Selbsttests angemahnt. Demnach bekamen vor allem Gesamtschulen Tests zum eigenständigen Zusammenstellen aus Großgebinden. Ein erheblicher kurzfristiger Arbeitsaufwand. Außerdem wisse keine Schule im Vorfeld, „ob sie überhaupt, wann und wie viel Tests sie erhalten wird.“ In einer weiteren Stellungnahme des SLVN vom 16.04.2021 mit dem Titel „Burnout garantiert“ wird zudem bemängelt, dass die Rundverfügungen für die Selbsttests erst am Freitagabend, 09.04.2021 gegen 20.00 Uhr eingegangen und die Belastungen für die Schulleitungen nicht mehr tragbar seien.

Bei mir sind mehrere Meldungen eingegangen, dass Schulen nicht rechtzeitig mit Selbsttests versorgt wurden, sodass den Schülerinnen und Schülern kein Test für den nächsten Präsenztag mitgegeben werden konnten. Die Ergänzung der Rundverfügung 15/2021 vom 09.04.2021 am 15.04.2021 sieht die Befreiung von der Testpflicht für schriftliche Arbeiten, Abschluss- und Abiturprüfungen vor.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit der Einführung der Testpflicht an den Schulen in Niedersachsen hat die Landesregierung einen weiteren wichtigen Baustein geschaffen, um die Schulen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für schulisches Personal noch sicherer zu machen. Um die Umsetzung der Testpflicht verlässlich gewährleisten zu können, ist es notwendig, alle Schulen rechtzeitig mit einer ausreichenden Anzahl von Test-Kits zu versorgen. Dabei wird grundsätzlich angestrebt, den Schulen ausschließlich einzelverpackte Test-Kits zur Verfügung zu stellen, die ohne großen zusätzlichen Aufwand ausgegeben werden können und rechtzeitig an die Schulen ausgeliefert werden. In diesem komplexen Beschaffungs- und Auslieferungsprozess gibt es allerdings auch äußere Faktoren, auf die die Landesregierung keinen oder nur sehr bedingt Einfluss nehmen kann.

 

1. Wie kommt es trotz des im Ministerbrief beschriebenen Berechnungsschlüssels zu den durch den SLVN beschriebenen Problemen im Verteilverfahren, konkret zu wenigen Tests an einzelnen Schulen, und wie viele Schulen waren betroffen?

Der Berechnungsschlüssel für die Zuweisungen von Schnelltests legt die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gemäß Schulstatistik zugrunde und berücksichtigt auch pauschal die Zahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst sowie der Schulbegleitungen an den Schulen. Die allgemeinen Risiken des Warenversandes bestehen auch bei der Versendung von Test-Kits. Bei der konkreten Versendung kann es in Einzelfällen zu betriebsbedingten Verzögerungen kommen. So können auch Pakete verlorengehen bzw. beschädigt werden. Der Landesregierung sind in der ersten Woche nach den Osterferien rund 80 Meldungen aus Schulen über fehlende Schnelltests zur Kenntnis gegeben worden. In den meisten dieser Fälle war den Schulen nicht klar, dass die Lieferungen für die gesamte Woche aus logistischen Gründen in zwei Teillieferungen erfolgen. Somit konnte das Problem in der Regel durch die zweite Lieferung gelöst werden. Die zuständigen Behörden (RLSB) sind in jedem Einzelfall den aufgetretenen Störungen nachgegangen, sodass im Ergebnis die Versorgung aller Schulen erfolgen konnte.

 

2. Dürfen diejenigen Schulen, die nicht mit ausreichend Selbsttests beliefert wurden, den Präsenzunterricht zugunsten des Distanzlernens aussetzen (bitte begründen)?

Die Verpflichtung zur Selbsttestung stellt einen weiteren Baustein dar, der die bestehenden Hygienemaßnahmen ergänzt. Die sonstigen Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen, wie Präsenzunterricht im Wechselmodell in reduzierter Klassenstärke, Lüften nach dem Lüftungskonzept 20-5-20, Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Abstandsregeln, bleiben weiterhin bestehen. Ein Wechsel in das Distanzlernen für den Fall nicht ausreichend vorhandener Tests ist nicht vorgesehen. Schulen, an denen keine hinreichende Anzahl von Tests zur Verfügung steht, sind auch nicht von einem Zutrittsverbot nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung betroffen.

 

3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, die Verteilverfahren so anzupassen und die Auswahl der Selbsttests so zu planen, dass den Schulbeschäftigten möglichst wenig Arbeitsaufwand entsteht?

Die Landesregierung ist bestrebt, durch die Beschaffung von Schnelltests einen möglichst geringen Arbeitsaufwand für die Schulen zu gewährleisten. Durch die angespannte Marktlage muss allerdings übergangsweise auf Schnelltests unterschiedlicher Hersteller und mit unterschiedlichen Verpackungen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist die Belieferung der Schulen von weiteren Faktoren abhängig, z. B. zollrechtlichen Vorgaben, logistischen Möglichkeiten sowie dem Auslieferungsdienst, welche die Landesregierung nicht oder nur sehr bedingt beeinflussen kann. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie die Anpassung der Liefermengen auf der Grundlage der wöchentlichen Bestandsmeldungen aus den Schulen wurden bereits erste Schritte zur Verbesserung des Verteilverfahrens unternommen. Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus den Schulen werden darüber hinaus kontinuierlich Nachsteuerungsnotwendigkeiten identifiziert und Optimierungsmöglichkeiten geprüft.

Zurück zum Pressearchiv