Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Wie unterstützt die Landesregierung außerschulische Lernorte?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Zuge der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde den niedersächsischen Schulen bis zum Ende des Schuljahrs untersagt, Klassenfahrten und Schulveranstaltungen durchzuführen. Dazu zählt bislang auch der Besuch von außerschulischen Lernorten wie Umweltbildungszentren. Aufgrund dieser Regelungen fallen den Umweltbildungszentren derzeit die Teilnehmerbeiträge weg. Bei denjenigen Einrichtungen, die sich zu einem wesentlichen Teil aus diesen Beiträgen finanzieren, steht der Weiterbetrieb infrage.

In der Regel besuchen nur Schülerinnen und Schüler eines Klassenverbands ein solches Umweltbildungszentrum zur gleichen Zeit. Die Räumlichkeiten und die konzeptionell vorgesehene Nutzung des nahegelegenen Naturumfeldes ermöglichen es, den Umweltbildungszentren unter Einhaltung der üblichen Abstandsregeln Bildungsangebote durchzuführen.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Einschränkungen, die sich aus den aktuellen Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie für außerschulische Partnerinnen und Partner ergeben, und die daraus resultierenden Folgen sind der Landesregierung sehr bewusst. Die Qualität, die Vielfalt und das besondere Engagement der außerschulischen Bildungslandschaft im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sind von besonderem Wert für Niedersachsen. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft die für BNE wertvollen Bildungsangebote in den anerkannten außerschulischen Lernstandorten BNE und in den Umweltbildungszentren nutzen können.

Vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes muss der Schülerinnen- und Schülergesundheit jedoch Vorrang gewährt werden. Dies hat die in der aktuellen Rundverfügung 15/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) festgelegten Einschränkungen des Schulbetriebs zur Folge. Die Regelungen in Bezug auf die anerkannten außerschulischen Lernstandorte BNE und die Umweltbildungszentren werden vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens beständig - auch im Hinblick auf mögliche Lockerungen - überprüft. Die Landesregierung gedenkt aus diesem Grund die entsprechenden Regelungen in der kommenden Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung anzupassen.

 

1. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um eine Insolvenz von Trägern der anerkannten außerschulischen Lernorte wie Umweltbildungszentren in Niedersachsen aufgrund der derzeit geltenden Corona-Einschränkungen zu verhindern?

Dem Verband anerkannter Umweltbildungseinrichtungen Niedersachsen e. V. als Interessenvertretung der anerkannten außerschulischen Lernstandorte BNE wurden Hinweise auf landesseitige Fördermöglichkeiten gegeben.

So standen ab Ende März zwei Förderrichtlinien durch die NBank zur Verfügung, für die bis einschließlich 31.05.2020 Förderanträge gestellt werden konnten (https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/ Niedersachen-Soforthilfe-Corona-Antragsende.jsp, letzter Zugriff: 11.06.2020).

Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ richtet sich an Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9 000 Euro (bis fünf Beschäftigte) bzw. 15 000 Euro (bis zehn Beschäftigte) erhalten. Es können auch Vereine, Verbände und Initiativen gefördert werden.

Die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit elf bis 49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: bis zu 20 000 Euro für Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten und bis zu        25 000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten. Die übrigen Regelungen sind identisch mit der erstgenannten Richtlinie.

Rückmeldungen aus betroffenen Einrichtungen weisen darauf hin, dass erste finanzielle Hilfen durch die NBank bereits erfolgt sind.

Aus dem Haushalt des Kultusministeriums können weitere finanzielle Hilfen in Form von Sofortmaßnahmen oder ähnlichen Unterstützungen für Träger von außerschulischen Lernorten im Bereich BNE derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Was spricht dagegen, die außerschulischen Lernorte nach Vorlage eines von den örtlichen Behörden genehmigten, einrichtungsspezifischen Hygienekonzepts schon vor den Sommerferien für Schulen, Notbetreuungsangebote oder Angebote in der Schule zu öffnen?

Es ist davon auszugehen, dass die Ansteckungsgefahr im Rahmen von Unterricht an anderen Orten bzw. „unter freiem Himmel“ zumindest nicht höher ist als im Schulgebäude, wenn ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept umgesetzt wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Anreise zu den außerschulischen Lernorten von den Schülerinnen und Schülern gemeinsam durchgeführt wird und somit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Ob hier der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m eingehalten werden kann, erscheint fraglich.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

 

3. Wann wird die Landesregierung nach derzeitigem Stand die Nutzung der anerkannten außerschulischen Lernorte wieder ermöglichen, und welche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung dieser Einrichtungen bietet die Landesregierung?

Sobald das Infektionsgeschehen weitere Lockerungen ermöglicht, wird auch die Nutzung der anerkannten außerschulischen Lernstandorte BNE erneut geprüft.

Hinsichtlich der Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 verwiesen.

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