Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wie steht es um das Landesinteresse an der Lösung der gesellschaftliche relevanten Fragestellung inklusiver Schulentwicklung?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 21. Mai 2021 veröffentlichte das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass der Studiengang Meteorologie entgegen den Ankündigungen durch die Leibniz Universität Hannover aus dem Jahr 2020 erhalten bleibt und die angedachte Nichtwiederbesetzung dort freiwerdender Professuren zurückgenommen wurde. Dazu wird Minister Thümler wie folgt zitiert: „Das Beispiel der Meteorologie an der Leibniz Universität Hannover zeigt, dass es nicht immer einfach ist, die Balance zu finden zwischen den Anforderungen der Hochschulentwicklung, finanziellen Zwängen und unserem Landesinteresse an der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Fragestellungen wie dem Klimawandel.“

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) am 26.03.2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland und damit auch das Land Niedersachsen verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Dies gilt in besonderem Maße für den Zugang zu Bildung.

Inklusion stellt daher ebenfalls eine gesellschaftliche relevante Fragestellung dar, deren Lösung im Landesinteresse steht.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung sieht sich der inklusiven Schule verpflichtet und hat aus diesem Grunde zwischen 2013 und 2019 die Kapazitäten in der Sonderpädagogik an den Standorten Hannover und Oldenburg verdoppelt. Es ist weiterhin erklärtes Ziel, in Niedersachsen jährlich 460 Studierende im Bachelor und 400 im Master auszubilden. Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen entspricht dem Bedarf, den das Kultusministerium angegeben hat.

Das Institut für Sonderpädagogik ist mit Abstand das größte pädagogische Institut der Leibniz Universität Hannover. Durch den Ausbau der Sonderpädagogik sind fünf neue Professuren geschaffen worden, sodass sich im aktuellen Portfolio nun folgende Denominationen befinden:

– Allgemeine Behindertenpädagogik (Prof. Lindmeier),

– Sachunterricht/Inklusive Didaktik (Prof. Schomacker),

– Inklusive Schulentwicklung (Prof. Werning), 

– Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Prof. Herz),

– Sprach-Pädagogik und Sprach-Therapie (Prof. Lüdtke),

– Sonderpädagogische Psychologie (Prof. Mackowiak).

Durch den Ausbau sind hinzugekommen

– Didaktik der Symbolsysteme Deutsch (Prof. Müller-Brauers),

– Didaktik der Symbolsysteme Mathematik (Prof. Schütte),

– Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (Prof. Niedeck),

– Pädagogik bei Beeinträchtigung des Lernens (Prof. Börnet-Ringleb),

– Berufsorientierung in inklusiven Kontexten (Prof. Thielen).

Zusätzlich wurden im Professionalisierungsbereich, der in anderen Instituten angelagert ist (Institut für Erziehungswissenschaft, Institut für Psychologie), aus LUH-Mitteln mehrere Professuren neu geschaffen, da sie für das stark ausgebaute Lehramt Sonderpädagogik Lehrveranstaltungen im BA und im MEd anbieten.

 

1. Unterstützt die Landesregierung die Pläne der Leibniz Universität zur Streichung der Professur für inklusive Schulentwicklung (bitte begründen)?

Die Professur „Inklusive Schulentwicklung“ ist bis 2027 besetzt, entsprechend steht keine akute Streichung an. Alle Hochschulen erörtern die bestehenden Optionen, die vom Haushaltsgesetzgeber auferlegten Minderausgaben umzusetzen, unter fachlichen Gesichtspunkten in ihren Gremien. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur ist mit der Leibniz Universität Hannover bezüglich der Planungen zur Umsetzung der Minderausgaben im Gespräch. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Lehrkräftebildung zu den zentralen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gehört und insbesondere in der Sonderpädagogik das kapazitäre Studienangebot im verabredeten Umfang sichergestellt werden muss. Die Leibniz Universität Hannover wird in zwei bis drei Jahren gemeinsam mit dem Land eine Neubewertung der Situation vornehmen. Dies wird unter Berücksichtigung der Nachfrage des Studiengangs und der landesweiten Bedarfe geschehen.

 

2. Wie will die Landesregierung zukünftig die wissenschaftliche Begleitung der inklusiven Schulentwicklung ohne diese Professur sicherstellen?

Aufgrund der Größe des Instituts für Sonderpädagogik und der besonderen Profilierung der Lehrerbildung an der LUH wird das Themenfeld „Inklusive Schulentwicklung“ nicht nur von einer Professur vorangetrieben, sondern ist als Querschnittsthema von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aller Professuren in der Sonderpädagogik anzusehen, wenngleich nicht alle dieses Thema im Titel ihrer Denomination tragen. In der Forschung wird das Thema Inklusive Schulentwicklung somit auch durch andere Arbeitsbereiche vertreten. Beispielsweise waren in der BMBF-Förderrichtlinie „Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung“ drei Professorinnen und Professoren in verschiedenen Verbünden erfolgreich.

 

3. Wie will die Landesregierung die Ausbildungsinhalte zur inklusiven Pädagogik für angehende Lehrkräfte ohne diese Professur sicherstellen?

Der Beitrag des Instituts zur Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte ist nach wie vor überaus wichtig und für das Gelingen der „Inklusiven Schule“ in Niedersachsen essenziell. Da zentrale Themengebiete von mehreren Professuren adressiert werden, ist die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in jedem Falle sichergestellt.  

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