Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Wie fördert die Landesregierung den Umgang mit der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten in der Schule?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Verbände und Wissenschaftler berichten, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität noch immer Diskriminierung durch Mobbing und Ausgrenzung aus-gesetzt sind.
Um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken und alle Schülerinnen und Schüler bei der Entwick-lung ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität zu unterstützen und gegenseitiges Verständnis zu fördern, hat der Landtag am 15.12.2014 den Antrag „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ beschlossen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen gedeihliche Bedingungen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu schaffen. Dies schließt auch und gerade die Entwicklung ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität mit ein. Deshalb sind Fragen der sexuellen und ge-schlechtlichen Identität in der Schule zu behandeln. Es gilt, ein Klima des gegenseitigen Verständ-nisses und Vertrauens zu fördern und Diskriminierung durch Ausgrenzung und Mobbing vorzubeugen.

1. Mit welchen qualifizierten Angeboten für die Aus- und Fortbildung werden die Lehrkräfte für die Diversität der sexuellen und geschlechtlichen Identitäten sensibilisiert und für den Umgang mit der Vielfalt qualifiziert? Welche dieser Angebote beziehen sich nicht nur allgemein auf Diversität und Heterogenität, sondern konkret auf die Vielfalt der se-xuellen und geschlechtlichen Identitäten?

a) Welche Vorgaben und welche Angebote gibt es hierzu in der universitären Lehramts-ausbildung in Niedersachsen? Welche Änderungen der Vorgaben und welche Erweite-rungen der Angebote sind gegebenenfalls geplant?

Das niedersächsische Lehramtsstudium basiert auf der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr), mit der die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst geregelt sind. Im Studium müssen die angehenden Lehrerin-nen und Lehrer pädagogische und didaktische Basiskompetenzen in dem Bereich Heterogenität von Lerngruppen erwerben. Des Weiteren werden in den lehramtsübergreifenden Standards der Vorschriften für die Bildungswissenschaften, Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der Nds. MasterVO-Lehr, zu den zu erwerbenden Kompetenzen folgende Aspekte ausgeführt, die dem Desiderat „Diversität“ entsprechen: Absolventinnen und Absolventen beschreiben lernerfolgsrelevante Schü-lermerkmale (insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellungen) sowie daraus resultierende sozialgruppenspezifische Unterschiede (insbesondere Geschlechterunterschiede und -zuschrei-bungen) und berücksichtigen diese Merkmale im Rahmen gruppendifferenzierender Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen. Sie verfügen über grundlegendes Wissen zu Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und reflektieren deren Bedeutung für die Erziehung.
Die Auswahl spezifischer Inhalte und die Umsetzung in Lehrkonzepte obliegen im Sinne der Frei-heit von Forschung und Lehre (Artikel 5 Abs. 3 GG) den Universitäten bzw. den jeweiligen Lehren-den. An allen Standorten der Lehramtsausbildung existieren Strukturen bzw. wurden Strukturen aufgebaut, durch welche das Themenfeld der Vielfalt der sexuellen und geschlechtlichen Identitä-ten in Forschung und Lehre Berücksichtigung findet. So haben laut einer Abfrage vom Mai 2017 die Universitäten Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg und Vechta Professuren, deren Deno-minationen explizit Gender- bzw. Diversitätsaspekte aufweisen und die auch in die Lehramtsausbil-dung am jeweiligen Standort eingebunden sind. In Hannover und Göttingen haben die durch das Bund-Länder-Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ geförderten Projekte diversitäts- und genderspezifische Schwerpunkte setzen können. An der Universität Hildesheim können die Lehr-amtsstudierenden ein „Transdisziplinäres Genderzertifikat“, an der Leuphana Universität Lüneburg ein „Gender-Diversity-Zertifikat“ und an der Universität Göttingen ein „Lehramt PluS Diversität-Zertifikat“ erwerben.
Darüber hinaus verfügen alle Universitäten über Gleichstellungsbüros (oder ähnliche Einrichtun-gen), die thematische Fachtage und Weiterbildungen organisieren sowie Hilfsmittel zur Thematisie-rung von Gender-Fragen in der Lehre bereitstellen. Hierdurch wird das erweiterte Themenfeld in die Breite getragen.
Änderungen der Nds. MasterVO-Lehr sowie Erweiterungen der universitären Angebote in Bezug auf „Diversität der sexuellen und geschlechtlichen Identitäten und Umgang mit der Vielfalt“ sind ge-genwärtig nicht geplant.

Welche Vorgaben und welche Angebote gibt es hierzu im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in Niedersachsen? Welche Änderungen der Vorgaben und welche Erweite-rungen der Angebote sind gegebenenfalls geplant?
Grundlage für die Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr). Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 NSchG befä-higt werden, Schülerinnen und Schüler individuell so zu fordern und fördern, dass diese ihr Leben eigenverantwortlich gestalten sowie in Gesellschaft und Beruf Verantwortung für sich und andere übernehmen können. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler u. a. befähigt werden, ihre Be-ziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Die im Vorbereitungsdienst zu erwerbenden Kompetenzen werden in der Anlage der APVO-Lehr als Standards für einen Hand-lungsrahmen der Ausbildung formuliert. In den Kompetenzbereichen sind beispielsweise folgende Aspekte ausgeführt, die dem Desiderat „Umgang mit Vielfalt“ entsprechen: Auszubildende berück-sichtigen „(…) die geschlechterspezifische, soziale, kulturelle Heterogenität der Lerngruppe. Sie schärfen den Blick für Geschlechtergerechtigkeit und machen Wahrnehmungsmuster auch im Hin-blick auf Chancengleichheit der Geschlechter bewusst“. Haltungen, die für die Sensibilisierung in Bezug auf Diversität und Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten im Schulalltag Voraus-setzung sind, sind demgemäß im Vorbereitungsdienst verankert.
Darüber hinaus erwerben Auszubildende fachbezogene Kompetenzen, die dem Konzept Diversität noch stringenter zuzuordnen sind. Die Ausbildung in den Unterrichtsfächern steht dabei in engem Bezug zu den niedersächsischen Kerncurricula (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 2).
Die o. a. Kompetenzen werden in den pädagogischen und fachdidaktischen Seminaren vermittelt und sind im Ausbildungsunterricht umzusetzen. Die Studienseminare können auf Antrag den Aus-zubildenden zusätzliche Qualifikationen zu Themenbereichen, die für die Schul- und Unterrichts-praxis bedeutsam sind, anbieten.
Eine Änderung der APVO-Lehr bezüglich der Diversität der sexuellen und geschlechtlichen Identi-täten und des Umgangs mit der Vielfalt ist nicht beabsichtigt.


c) Welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und in Schulen tätige pädagogische Fach-kräfte gibt es hierzu in Niedersachsen? Welche davon sind Landesangebote? Welche zusätzlichen Angebote sind gegebenenfalls geplant?
Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) hat bisher keine expliziten Fortbildungen über den Niedersächsischen Bildungsserver für Lehrkräfte und in Schulen tätige pädagogische Fachkräfte angeboten. Inwieweit die genannte Zielgruppe sich anderer Fortbil-dungsangebote außerhalb der Veranstaltungsdatenbank des NLQ bedient, ist nicht bekannt. Es ist vorgesehen, eine Projektgruppe unter Federführung des NLQ und unter Beteiligung einschlägiger Institutionen und Universitäten einzurichten, die passgenaue Fortbildungsangebote entwickeln soll.


2. In welcher Weise werden die Kerncurricula aller Klassenstufen dahin gehend überprüft und gegebenenfalls ergänzt, dass die Thematisierung der Existenz und Lebenswirk-lichkeit von Menschen verschiedener sexueller Identitäten hinreichend Berücksichti-gung und angemessene Behandlung finden?


Unter Berücksichtigung der Entschließung des Landtags vom 15.12.2014 „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ werden die Kerncurricula aller Klassenstu-fen dahin gehend überprüft und gegebenenfalls ergänzt, dass die Thematisierung der Existenz und Lebenswirklichkeit von Menschen verschiedener sexueller Identitäten hinreichend Berücksichtigung und angemessene Behandlung findet.
Dieses erfolgt für die Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule und Oberschule und de-ren curriculare Vorgaben im Rahmen der regelmäßig vorgenommenen Weiterentwicklung der Kerncurricula. Entsprechend erfolgte bzw. erfolgt eine Ergänzung des Bildungsbeitrages der jewei-ligen Kerncurricula um einen Passus zur Vielfalt sexueller Identitäten.
Im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 sind sämtliche Kerncurricula für das Gymnasium überprüft und um einen Passus zur Vielfalt sexueller Identitäten ergänzt worden. Die Thematisierung der Vielfalt sexueller Identitäten ist somit in allen Kerncurricula (KC) für das Gymnasium grundsätzlich festgeschrieben.
An der Integrierten Gesamtschule (IGS) ist die sexuelle Vielfalt thematisch in den Kerncurricula in-tegriert. Im Rahmen des Unterrichts kann die Thematik in vielen Schulfächern unterrichtet werden, da die Frage sexueller Identität in den Bildungsbeiträgen der Kerncurricula aufgeführt ist. Insbe-sondere in den Fächern Naturwissenschaften und Werte und Normen wird die Frage sexueller Selbstbestimmung verbindlich thematisiert.


a) Welche Kerncurricula wurden seit dem 01.01.2015 überarbeitet oder befinden sich in Überarbeitung?
Im Primarbereich erfolgte eine entsprechende Anpassung durch die Weiterentwicklung der Kerncurricula der Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch. Darüber hinaus wurden die Kerncurricula der Schulformen Haupt-, Real- und Oberschule für die Unterrichts-fächer Englisch, Politik und Werte und Normen überarbeitet. Eine ebensolche Überarbeitung betrifft ausschließlich für die Schulformen Hauptschule und Realschule das Kerncurriculum Naturwissen-schaften (Biologie, Physik, Chemie).

Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Kerncurricula
– im Primarbereich für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Sport sowie
– für die Schulformen Haupt-, Real- und Oberschule für die Unterrichtsfächer Evangelische Reli-gion, Katholische Religion, Mathematik und Deutsch.
Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 sind am Gymnasium seit 2015 die Kerncurricula sämtli-cher Fächer überarbeitet worden.
Für den IGS-Bereich wurden seit dem 01.01.2015 die Kerncurricula Kunst, Französisch, Spanisch, Deutsch, Musik, Niederländisch, Werte und Normen für die IGS Jahrgänge 5 bis 10 überarbeitet. In Überarbeitung befinden sich die Kerncurricula Naturwissenschaften, Mathematik und Gesell-schaftslehre IGS Jahrgänge 5 bis 10.
Das Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sekundarbereich II, Schul-jahrgänge 10 bis 12, wurde 2015/2016 überarbeitet und trat zum August 2016 in Kraft.
Das Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für die Schuljahrgänge 1 bis 9 befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Es ist geplant, dass die zukünftig nach den Schulberei-chen Primarbereich und Sekundarbereich I aufgeteilten Kerncurricula für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zum August 2019 in Kraft gesetzt werden.


b) In welchen dieser Kerncurricula wird die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten ausdrücklich thematisiert, und in welchen Kerncurricula werden welche konkre-ten Kompetenzerwartungen zu diesem Thema ausgewiesen?
Die Thematisierung der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten erfolgt aktuell bereits in allen seit 2015 weiterentwickelten Kerncurricula. Auf die Antwort zu Frage 2 a) wird verwiesen.
Haupt-, Real-, Oberschule: In den Kerncurricula der Fächer Werte und Normen (HS, RS, ObS), Biologie (HS, RS, ObS) Geschichte (HS, RS, ObS) sowie Politik (HS, RS, ObS) werden bereits konkrete Kompetenzerwartungen zu diesem Thema ausgewiesen.
Gymnasium: Thematisiert wird die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten im Gymnasium in allen Kerncurricula (s. o.). In den Kerncurricula der Fächer Deutsch (Sekundarbereiche I und II), Englisch (Sekundarbereich II), Musik (Sekundarbereich I), Religion evangelisch (Sekundarbereiche I und II), Religion katholisch (Sekundarbereiche I und II), Werte und Normen (Sekundarbereiche I und II), Geschichte (Sekundarbereiche I und II) sowie Politik-Wirtschaft (Sekundarbereiche I und II) werden konkrete Kompetenzerwartungen zu diesem Thema ausgewiesen.
In den Integrierten Gesamtschulen wird im integrierten Fach Naturwissenschaften Sexualaufklä-rung unterrichtet. Dieses beginnt im 5. und 6. Jahrgang zum Rahmenthema „Bau und Leistung des menschlichen Körpers“. Verbindlich unterrichtet werden hier Fragen zu Entwicklung und Pubertät sowie zum Aufbau der Geschlechtsorgane. Im Basiskonzept „Entwicklung“ werden darauf aufbau-end Fragen zu sexuellen Aktivitäten und verantwortlichem Umgang mit dem eigenen Körper in den Schuljahrgängen 7 und 8 verbindlich thematisiert sowie in den Schuljahrgängen 9 und 10 in Bezug auf Sexualität in der Partnerschaft sowie Geschlechtskrankheiten vertieft. All das dient der Sexu-alaufklärung mit Blick auf die Befähigung zu sexueller Selbstbestimmung.
Mentale und kulturelle Fragen sexueller Selbstbestimmung haben im Kerncurriculum des Faches Werte und Normen an der IGS in den Jahrgängen 7 und 8 im Leitthema „Liebe und Sexualität“ ih-ren festen Platz. Hier setzen Schülerinnen und Schüler sich mit geschlechtsspezifischen Rollener-wartungen und Konventionen im Bereich von Liebe und Sexualität auseinander, auch mit Sexualität und Rollenklischees in den Medien sowie sexuellen Codierungen von Verhalten, Kleidung etc. Auch religiös geprägte Vorstellungen von Sexualität und Liebe (z. B. Agape, Enthaltsamkeit, Keuschheit, Monogamie vs. Polygamie) werden reflektiert.
Sexuelle Identität wird in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Leitthema „Entwicklung und Gestaltung von Identität“ wieder aufgegriffen, so in Fragen der gesellschaftlich determinierten Rollenzuweisung für Weiblichkeit und Männlichkeit oder im Thema Gleichberechtigung der unterschiedlichen Formen der geschlechtlichen Identität.
In den Kerncurricula der Fächer evangelische und katholische Religion sind die Themenkomplexe Freundschaft, Liebe und Sexualität in den Schuljahrgängen 7 und 8 als mögliche Inhalte der Frage nach dem christlichen Menschenbild genannt, in den Jahrgängen 9 und 10 akzentuiert auf den In-halt Liebe, Vertrauen und Sexualität.
Im integrierten Fach Gesellschaftslehre werden Fragen zum Wandel der Geschlechterrollen in der Geschichte und dem Grad der Verwirklichung von Gleichstellung in der Gegenwart in den Schul-jahrgängen 7 und 8 thematisiert. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden angestrebte Kompetenzerwartungen formuliert. Bei der Unterrichtsgestaltung steht eine individuelle Abstim-mung der angestrebten Kompetenzen in den Fächern und Fachbereichen mit den individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt.
Im Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sekundarbereich II werden die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten im Bereich „Personale Bildung“ ausdrücklich the-matisiert und angestrebte Kompetenzerwartungen ausgewiesen.
Im Entwurf des Kerncurriculums für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sekundarbereich I werden die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten in den Fachbereichen Gesell-schaftslehre und Naturwissenschaften sowie im Fach Werte und Normen ausdrücklich thematisiert und angestrebte Kompetenzerwartungen ausgewiesen.

 

3. In welcher Weise wird die angemessene Berücksichtigung der Vielfalt sexueller Identi-täten auch zum Kriterium für die Genehmigung von Schulbüchern gemacht? In welcher Weise wirkt die Landesregierung gegenüber den Schulbuchverlagen darauf hin, dieses Thema in den Schulbüchern angemessen zu berücksichtigen, und welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, in welcher Weise das Thema Vielfalt sexueller Identitäten in Schulbüchern, die seit 2015 zur Genehmigung vorgelegt wurden, berücksichtigt wird (bitte nach Schulfächern, Klassenstufe und Verlag differenziert beantworten)?
Schulbücher werden in Niedersachsen in der Regel nach einem vereinfachten Verfahren geneh-migt. Die Schulbuchverlage fügen neben dem Genehmigungsantrag und einem Belegexemplar ei-ne schriftliche Versicherung bei, dass der Buchtitel mit den Bestimmungen des Runderlasses des MK vom 01.08.2014 (26.2 - 82221 - VORIS 22410) vereinbar ist. Die Bestimmungen besagen u. a., dass ein Schulbuch genehmigt wird, wenn es nicht gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt, mit dem Bildungsauftrag der Schule gemäß § 2 NSchG über-einstimmt und mit den Rahmenrichtlinien und Kerncurricula inhaltlich, didaktisch und methodisch vereinbar ist und den gesicherten Erkenntnissen der fachlichen und pädagogischen Forschung ent-spricht.
Das NLQ überprüft das Vorhandensein der schriftlichen Versicherung und nimmt stichprobenartig Einsicht in die zur Genehmigung vorgelegten Schulbücher im Hinblick auf die Einhaltung der Vor-schriften im o. a. Erlass. Darüber hinaus überprüft das NLQ anlassbezogen zur Genehmigung ein-gereichte oder auch bereits genehmigte Schulbücher, wenn es stichhaltige Anhaltspunkte für er-hebliche Bedenken gegen ein Schulbuch gibt.
Über die Einführung eines genehmigten Schulbuches entscheidet an allgemeinbildenden Schulen dann die Fachkonferenz oder an den berufsbildenden Schulen die Bildungsgangs- oder Fachgrup-pe.
Schulbücher werden also nicht unter besonderer Berücksichtigung eines speziellen Kriteriums (hier der angemessenen Berücksichtigung der Vielfalt sexueller Identitäten) geprüft, sondern unter der Voraussetzung, dass der Verlag versichert, dass das Schulbuch mit den Bestimmungen des o. g. Runderlasses vereinbar ist. Dazu gehört die Vereinbarkeit mit dem Bildungsauftrag der Schule, der wiederum die angemessene Berücksichtigung des Themas Vielfalt sexueller Identitäten beinhaltet. Als impliziter Teil des Bildungsauftrags wird die Berücksichtigung der Vielfalt sexueller Identitäten demnach automatisch Bestandteil des vereinfachten Genehmigungsverfahrens.

Seit 2015 sind dem NLQ keine Anhaltspunkte für erhebliche Bedenken zugetragen worden, dass das Thema der Vielfalt sexueller Identitäten in einem oder mehreren Schulbüchern nicht angemes-sen berücksichtigt wird. Demnach wurde auch keine gezielte anlassbezogene Überprüfung seitens des NLQ vorgenommen oder gegenüber den Schulbuchverlagen darauf hingewirkt, dieses Thema in den Schulbüchern angemessen zu berücksichtigen. Ferner wurde auch nicht erhoben, in welcher Weise das Thema Vielfalt sexueller Identitäten in Schulbüchern, die seit 2015 zur Genehmigung vorgelegt wurden, berücksichtigt wird.


4. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Schulen dabei, mit Initiativen Schulaufklärungsprojekte durchzuführen, die - unter Berücksichtigung der Rechte der Erziehungsberechtigten und der Rahmenbedingungen der eigenverantwortlichen Schule - eine Begegnung mit Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität ermöglichen? Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Durchführung derartiger Schulaufklärungsprojekte und über die mit ihnen gemachten Erfahrungen?
In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Kooperation mit den SCHLAU-Lokalprojekten mit insge-samt 387 Schulklassen Bildungs- und Antidiskriminierungsworkshops zum Thema „Sexuelle Orien-tierung und geschlechtliche Identität“ durchgeführt. Anfragen für weitere 65 Schulklassen konnten im gleichen Zeitraum aus Kapazitätsgründen der SCHLAU-Projekte nicht bedient werden. In 2018 wurden bis zum Zeitpunkt der Anfrage 259 SCHLAU-Workshops mit Schulklassen durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden die SCHLAU-Projekte für Klassen der Gymnasien und der Integrierten Gesamtschulen in den Jahrgängen 8 bis 10 angefragt.
Eine E-Mail-Befragung von vier Schulen ergab durchweg positive Rückmeldungen von Schülerin-nen und Schülern, die an einem SCHLAU-Workshop teilgenommen hatten. Auch Lehrkräfte beton-ten in der Befragung die Bedeutung der Einbindung externer Experten. Die steigende Anzahl der Anfragen durch Schulen sowie teilweise jahrelange Kooperationen weisen zudem auf positive Er-fahrungswerte der Schulen mit Schulaufklärungsprojekten hin.
Im Übrigen besteht die Unterstützungsleistung der Landesregierung für die Schulen generell darin, dass Angebote zur Sexualaufklärung für Schulen verfügbar gemacht werden. Die eigenverantwort-lichen Schulen wählen aus den Angeboten ein für ihre Bedürfnislage passgenaues aus. Im fachli-chen Kontext können die Schulen - soweit dafür Bedarf besteht - die Beratungsangebote zur Ge-sundheitsförderung in Anspruch nehmen. Dieses Beratungsangebot wird in allen vier Regionalab-teilungen der NLSchB vorgehalten. Wenn darüber hinausgehende Angebotswünsche bei Schulen bestehen, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Aids-Hilfe, pro familia etc. bereits langjährig bewährt.
5. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Netzwerkarbeit von SchLAu und anderen Initiativen?
Die Landesregierung misst der Arbeit von SCHLAU einen hohen Stellenwert zu. SCHLAU leistet einen wichtigen Beitrag
– in der individuellen Beratung und Unterstützung von Schulen zur Implementierung des Themas in Unterricht und Schulprogramm,
– in der Organisation und Durchführung von Fachvorträgen und Veranstaltungen für Lehrkräfte, Schulen und Studienseminaren,
– in der Organisation von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte,
– zu fachlichen Kampagnen und thematischer Öffentlichkeitsarbeit,
– zur Erstellung von geeigneten Materialien zum Thema für Schulen, Lehrkräfte und Eltern,
– zur Qualifizierung, Unterstützung und Vernetzung von schulischen Ansprechpersonen zum Thema und

– zum Aufbau von Kooperationen zwischen thematisch engagierten Schulen sowie zwischen Schulen und relevanten Fachstellen und Organisationen.


Die Netzwerkarbeit von SCHLAU wird seit dem Jahr 2014 durch das Kultusministerium unterstützt. Für die Förderung von „Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten“ hat das Queere Netzwerk Nieder-sachsen e. V. (QNN) auf Antrag im Jahr 2015 Zuwendungen in Höhe von 35 000 Euro, in den Jah-ren 2016 bis 2018 jeweils in Höhe von 70 000 Euro erhalten. Mit den Mitteln wurde durch das QNN die Netzwerkarbeit für die zehn SCHLAU-Regionalprojekte gefördert. Diese Summe wurde gleich-falls im Haushalt 2019 beschlossen. Die Fördersumme ist auch in die MiPla datiert bis 2022 aufge-nommen worden. Durch die steigende Nachfrage von Maßnahmen und Pläne zur Errichtung einer Koordinierungsstelle wurde von SCHLAU für 2020 bereits ein Förderbedarf von 95 000 Euro bean-tragt. Es bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten, darüber zu befinden.
Weitere Mittel können gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen (Erlass des MS vom 11.04.2016 - 304-43461/1) beantragt werden.


6. In welcher Weise hat die Landesregierung die Schulen dazu aufgefordert und dabei un-terstützt, sich im Rahmen ihrer Schulprogrammerstellung auch mit der Vielfalt sexuel-ler und geschlechtlicher Identitäten auseinanderzusetzen?
In ihrer Unterrichtung vom 08.06.2015 hatte die Landesregierung angekündigt, einen Leitfaden zur Schulprogrammerstellung zu erarbeiten, in den auch der Umgang mit der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten aufgenommen werden sollte. In ihrer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abge-ordneten Volker Meyer hat die Landesregierung am 17.08.2017 jedoch mitgeteilt, dass dieser Leitfaden nicht erarbeitet wurde. Wann soll dieser Leitfaden vorgelegt werden, und in welcher Weise soll darin der Umgang mit der Vielfalt sexueller und geschlechtli-cher Identitäten thematisiert werden?

Nach § 32 NSchG ist jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unter-richts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Das in diesem Kontext verpflichtend zu erstellende Schulprogramm ist ein schriftlich fixiertes Handlungskonzept der Schu-le, das u. a. Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung festlegt. Damit ist es gleichsam das „Regiebuch“ für eine selbstorganisierte und selbstverantwortete Schulentwicklung.
Im Dezember 2015 veröffentlichte das Kultusministerium „Ziele und Strategien der Schulentwick-lung“ mit Hinweisen und Anregungen zur Ausgestaltung des Schulprogramms.
Aufgrund des Bildungsauftrags nach § 2 NSchG sind alle Schulen verpflichtet, sich mit den Themen Persönlichkeitsbildung und Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Tole-ranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität auseinanderzusetzen. Daher muss in allen Schulen mit dem Thema „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten“ umgegangen werden. Zudem sind alle niedersächsischen Lehrkräfte als Beamtinnen und Beamten verpflichtet, nach dem Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetz zu handeln.
Bei der konkreten Arbeit mit dem Schulprogramm haben die Schulen aufgrund ihrer Eigenverant-wortung nach § 32 NSchG einen großen Gestaltungsspielraum. Inhaltliche Konkretisierungen zu Einzelaspekten eines Schulprogramms über § 2 NSchG hinaus sind daher nicht angezeigt. Dies trifft ebenfalls den Aspekt „Umgang mit der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten“. Ein zusätzlicher Leitfaden mit inhaltlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Schulprogramms ist da-her nicht geplant.

In welcher Weise hat die Landesregierung die Schulen dazu aufgefordert und dabei un-terstützt, im Rahmen von Anti-Mobbing-Konzepten auch Konzepte gegen Abwertung und Ausgrenzung gleichgeschlechtlich orientierter, transidentischer oder intersexueller Menschen zu entwickeln?
Den eigenverantwortlichen Schulen steht es für den Bereich der Präventionsarbeit frei, sich aus un-terschiedlichen Präventionskonzepten das passgenaue Angebot auszuwählen. Hierbei können pä-dagogische Schwerpunkte in den Bereichen Partizipation, Gemeinschaft, Toleranz, Vielfalt und Mobbing gebildet werden. In allen verfügbaren Angeboten sind Übungen impliziert, die gegenseiti-ges Verständnis und positive Setzungen von gesellschaftlicher Vielfalt zum Lerngegenstand haben. Durch die verbindlichen Leitbilder der Schulen, die als stabile Wertegrundlage im Schullalltag die-nen, ist es selbstverständlich, dass jegliches Verhalten, das zu Diskriminierung und Ausgrenzung führt, nicht geduldet wird.


a) Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie viele Schulen in Niedersachsen Konzepte entwickelt haben, die nicht nur allgemein zum gegenseitigen Verständnis von Vielfalt beitragen, sondern explizit auch der Diskriminierung von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Schülerinnen und Schülern entgegenwirken sollen?



Im Zuge der Verringerung von Dokumentationspflichten besteht für die Schulen keine Meldepflicht den Schulbehörden gegenüber.


b) Der Landesschülerrat hat sich im Januar 2017 dafür eingesetzt, in jedem Kollegium all-gemeinbildender sowie berufsbildender Schulen eine LGBTQ-Beratungslehrkraft ein-zusetzen, um die Arbeit für Lehrkräfte zu erleichtern und als vertrauliche Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler zu fungieren. In welcher Weise wird die Landesregierung diese Forderung unterstützen?



Die bisherigen Beratungs- und Unterstützungsangebote intern in der Schule und extern aus der NLSchB werden für hinreichend erachtet.


8. Welche Unterstützungsangebote und Anlaufstellen haben Lehrkräfte auf Landesebene, im Beratungs- und Unterstützungssystem oder auch regional, um bei der Umsetzung der curricularen Vorgaben, aber auch bei der Etablierung von Anti-Mobbing-Konzepten und anderer im Entschließungsantrag enthaltener Ziele Beratung und Hilfe zu erhalten (bitte auflisten nach Angebot/Maßnahme, Ausstattung des jeweiligen Angebots/Maß-nahme, Termin der Einrichtung der Maßnahme, gegebenenfalls Befristung der Maßnahme)?



Die Beratungs- und Unterstützungssysteme für Lehrkräfte sind landesweit, aber auch regional ver-fügbar. Hierzu zählt das komplette Angebot zur Beratung und Unterstützung, das die NLSchB vor-hält. Dies umfasst Beratungsangebote für den Bereich der Schulentwicklung, aber auch Expertise in den Bereichen Gesundheitsförderung und Schulpsychologie. Diese Maßnahmen sind verstetigt und somit fortlaufend erreichbar.
Als Partner bei der Bearbeitung speziell der Anliegen des Entschließungsantrags spielt SCHLAU auch im Bereich der Lehrkräfte eine Rolle. Das SCHLAU-Landesnetzwerk wird durch Lehrkräfte und Schulen zur Beratung bei Themen wie Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Umgang mit transsexuellen Schülerinnen und Schülern angefragt. Im Zeitraum 2016 bis 2017 wurden durch SCHLAU auf Anfrage von Schulen, Studienseminaren und Universitäten insgesamt 28 Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte sowie 21 für weitere pädagogische Fachkräfte zum Thema „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“ durchgeführt.

9. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, um der Diskriminierung der LGBTI* im Bildungsbereich entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?
Neben den genannten Maßnahmen sind gegenwärtig keine weiteren geplant. Sollten sich Hinweise verdichten, die auf einen fortwährenden Bedarf über die ergriffenen Maßnahmen hinaus verweisen, sind entsprechende Planungen vorzunehmen.

 

 

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