Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Wann werden die Hindernisse des Schutzpaketes Corona für Schulen aus dem Weg geräumt sein?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie der Weser Kurier am 08.12.2020 berichtet, laufen die Einstellungen und die Beantragung von Mitteln für Schutzausrüstung aus dem Schutzpaket Corona für Schulen noch nicht an. Unter anderem fehle es an entsprechenden Förderrichtlinien und an Kapazitäten in den bearbeitenden Behörden. Viele Schulen gingen deshalb in Vorleistung. Kultusminister Tonne kündigte auf seiner Pressekonferenz zur Bekanntmachung des Schutzpaketes an, dass die Hilfskräfte bereits Anfang Dezember eingestellt werden sollten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land Niedersachsen hat kurzfristig ein Corona-Hilfspaket in Höhe von 45 Millionen Euro für zusätzliches Personal und zusätzliche Mittel für die sächliche Schutzausstattung für alle niedersächsischen Schulen zur Verfügung gestellt.

Dieses Corona-Hilfspaket besteht aus drei Maßnahmen:

I. 20 Millionen Euro für Einstellungen von geringfügig Beschäftigten (nichtlehrendes Personal),

II. 5 Millionen Euro für Einstellungen von z. B. Lehramtsstudierenden mit Bachelor-Abschluss für lehrende Tätigkeiten,

III. 20 Millionen Euro für die sächliche Ausstattung von Schulen für Infektionsschutzmaßnahmen.

Zu I. Einstellung von geringfügig Beschäftigten („Mini-Jobber“)

Um Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal bei der Bewältigung der derzeit bestehenden pädagogischen, unterrichtlichen und organisatorischen schulischen Aufgaben sowie der pandemiebedingten zusätzlichen Herausforderungen personell zu entlasten und zu unterstützen, hat das Land Niedersachsen befristet bis zum 31.07.2021 insgesamt 20 Millionen Euro für den zusätzlichen Einsatz von sogenannten geringfügig Beschäftigten als Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Es steht insgesamt ein Beschäftigungsvolumen von 474 VZE zur Verfügung. Damit können bis zu 4 800 Beschäftigungsverhältnisse finanziert werden.

Jede öffentliche allgemeinbildende Schule kann mindestens eine bzw. einen PM einstellen. Kleine Schulsysteme und Grundschulen sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen.

Zur Finanzierung der befristeten Arbeitsverträge stehen die zusätzlichen Mittel bereits seit Bekanntgabe dieser Maßnahme aus dem allgemeinen Personalkostenbudget der Schulen zur Verfügung.

Zu II. Einstellung von z. B. Lehramtsstudierenden mit Bachelor-Abschluss für lehrende Tätigkeiten

Diese für zusätzliche befristete Einstellungen bereitgestellten Mittel werden im Rahmen des regulären Einstellungsverfahrens für Lehrkräfte umgesetzt. Das Kultusministerium hat eine Vielzahl befristeter Einstellungsmöglichkeiten an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt, um die Schulen im Rahmen der Herausforderungen der derzeitigen Pandemie zu unterstützen.

Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte (nichtlehrendes Personal) richtet sich dieses Beschäftigungsangebot insbesondere an Lehramtsstudierende, die bereits den polyvalenten Bachelor mit Lehramtsoption erworben haben.

Im Rahmen dieser Maßnahme kann lehrendes Personal befristet bis zum 31.07.2021 im Umfang von 125 VZLE eingestellt werden. Die Nachfrage zu dieser Maßnahme entwickelt sich aktuell sehr positiv. Insgesamt sind bereits 13,8 % der verfügbaren Lehrkräftesollstunden für lehrende Tätigkeiten in Anspruch genommen worden.

Zu III. Sächliche Ausstattung von Schulen für Infektionsschutzmaßnahmen 20 Millionen Euro werden für die sächliche Schutzausstattung an niedersächsischen Schulen bereitgestellt. Diese Fördermittel werden den Schulträgern im Rahmen eines vereinfachten Zuwendungsverfahrens auf deren Antrag zur Verfügung gestellt. Eine dazu erstellte und sich seit Anfang Dezember in der Verbandsanhörung befindliche Förderrichtlinie regelt den Gegenstand und das Verfahren zur Förderung.

1. Wann erscheint die Förderrichtlinie zur Beantragung der bereitgestellten Mittel durch die Landkreise?

Der Entwurf der Förderrichtlinie für die sächliche Ausstattung von Schulen für Infektionsschutzmaßnahmen ist am 09.12.2020 in das Anhörungsverfahren mit den Schulverbänden gegangen und kann auf der Internetseite des Kultusministeriums (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anhorungsverfahren/forderrichtlinie-sachliche-schutzausstattung-an-schulen-zur-eindammungdes-infektionsgeschehens-durch-covid-19-195337.html) eingesehen werden. Es ist beabsichtigt, das Anhörungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Förderrichtlinie zeitnah im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht werden kann.

Der in der Förderrichtlinie erteilte vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht es den Schulträgern und Schulen, zuwendungsfähige Anschaffungen bereits seit Verkündung der Maßnahme zu tätigen und Ausgaben dafür in Vorleistung zu erbringen. Insoweit braucht das Inkrafttreten der Förderrichtlinie nicht abgewartet zu werden. Zudem sind mit dem Anhörungsverfahren auch die förderfähigen Höchstbeträge je Schule veröffentlicht worden. Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahme sollen dadurch weitestgehend vermieden werden.

2. Bis wann können die bearbeitenden Behörden das nötige Hilfspersonal voraussichtlich aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten einstellen?

Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die konkreten Einstellungen schnellstmöglich umzusetzen.

In einem vereinfachten und beschleunigten Einstellungsverfahren können die Schulen Personal auswählen, die konkrete Vertragsgestaltung übernehmen zur Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter die RLSB. Dazu wurden die dienstrechtlichen Befugnisse zum Abschluss und zur Änderung von Arbeitsverträgen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemeinbildenden Schulen für die zusätzliche Einstellung sogenannter „Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber“ zurück auf die RLSB übertragen.

Um das Einstellungsverfahren insgesamt zu beschleunigen, wird bei der Einstellung von „Mini-Jobberinnen und Mini-Jobbern“ im Rahmen dieser Maßnahme die Vorlage des Führungszeugnisses erst nach Aufnahme der Tätigkeit hingenommen, sofern die Bewerberinnen und Bewerber die unverzügliche Beantragung des Führungszeugnisses nach der Einstellungszusage belegen. Das heißt, dass eine Einstellung schon erfolgen kann, wenn beispielsweise eine Terminbestätigung oder eine Quittung der Meldebehörde über die Kosten für die Beantragung eines Führungszeugnisses vorgelegt und eine Erklärung zur Straffreiheit abgegeben wurde. Bis zum Vorliegen des Führungszeugnisses dürfen die „Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber“ im Rahmen ihrer Tätigkeit keinen unbeaufsichtigten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass neben der Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen, der Vertragsgestaltung und der Eingruppierung auch die für die Einstellung erforderlichen Unterlagen (z. B. Nachweis des Masernschutzes, Erklärung zur Straffreiheit, Beantragung des Führungszeugnisses etc.) von der Bewerberin bzw. dem Bewerber zeitnah erbracht werden. Darüber hinaus sind in jedem Einstellungsverfahren die jeweiligen Gremien zu beteiligen (Schulpersonalrat, Schulbezirkspersonalrat, Gleichstellungsbeauftragte der Schule sowie der RLSB und gegebenenfalls die örtliche Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte). Die Gremien unterstützen die Maßnahme durch ein in den einzelnen RLSB abgestimmtes und beschleunigtes Mitbestimmungsverfahren.

Die Maßnahme zur Beschäftigung von „Mini-Jobberinnen und Mini-Jobbern“ ist aus Sicht der Landesregierung sehr zufriedenstellend angelaufen. Es sind nach aktuellem Stand bereits zahlreiche Einstellungen an niedersächsischen Schulen erfolgt bzw. aktuell noch in der Umsetzung.

Landesweit konnten bisher insgesamt 511 Einstellungen (rund 87 VZE) realisiert werden bzw. werden in Kürze umgesetzt (Stand 14.12.2020). Damit erhalten die niedersächsischen Schulen aktuell zusätzliche Unterstützung und Entlastung im Umfang von rund 3 496 Arbeitsstunden.

Überblick über die abgeschlossenen Arbeitsverträge in den einzelnen RLSB:

RLSB Braunschweig: 58 (beabsichtigte) Einstellungen,

RLSB Hannover: 52 (beabsichtigte) Einstellungen,

RLSB Lüneburg: 144 (beabsichtigte) Einstellungen,

RLSB Osnabrück: 255 (beabsichtigte) Einstellungen.

3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die Verzögerungen?

Der Landesregierung sind keine grundlegenden Verzögerungen bei den Personaleinstellungen bekannt. Alle beabsichtigten Einstellungen konnten bisher mit den vorhandenen personellen Ressourcen in den RLSB und unter Berücksichtigung der dargestellten Rahmenbedingungen für die Einstellung zeitnah umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Förderrichtlinie für die sächliche Ausstattung von Schulen für Infektionsschutzmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 

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