Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Stehen für das EU-Schulprogramm (Schulobstprogramm) ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit 2014 betreibt das Land Niedersachsen in Kooperation mit der EU ein Förderprogramm zur ge-
sunden Ernährung von Kindern in Schulen (Schulobstprogramm). Dies wurde zum Schuljahr
2017/2018 in das EU-Schulprogramm überführt. Grundschulen haben die Möglichkeit, sich für dieses Programm zu bewerben, in dessen Rahmen Kindern an mehreren Tagen in der Woche frisches Obst, Gemüse und wahlweise auch Milch angeboten werden.
Nachdem der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 von 1,7 Millionen Euro um 200 000 Euro auf 1,5 Millionen Euro gekürzt werden sollte und der Haushaltsansatz für das Jahr 2021 eine Kürzung auf 1,6 Millionen Euro vorsah - wovon im Rahmen der Haushaltsberatungen Abstand genommen wurde, sieht nun der aktuelle Haushaltsplanentwurf in Kapitel 0902 unter Titel 683 71 erneut eine Kürzung der Zuschüsse um jeweils 200 000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 vor.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das EU-Schulprogramm in Niedersachsen richtet sich mit der Programmkomponente Milch an Kindertagesstätten und mit den Programmkomponenten Obst und Gemüse und Milch an Grund- und Förderschulen bis Jahrgang 6. Insofern umfasst das Förderprogramm Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und maximal 12 Jahren. In dieser Altersgruppe der jüngeren Kinder kann mit dem EU-Schulprogramm eine Ergänzung zur Ernährungsbildung in den Familien geleistet werden. Dies geschieht einerseits durch das regelmäßige Angebot von Obst und Gemüse und Milch als gesunde Nahrungsmittel und andererseits durch pädagogische Begleitmaßnahmen. So kann es gelingen, Ernährungswissen zu vermitteln und eine „routinemäßige“ Einbindung gesunder Produkte in die tägliche Ernährung sicherzustellen.

1. Wie haben sich die Anmeldezahlen für das Schulobstprogramm insgesamt seit Beginn
des Programms entwickelt?

Während die Zahl der am Förderprogramm teilnehmenden Kindertageseinrichtungen kontinuierlich gestiegen ist, sank die Anzahl der teilnehmenden Schulen nach einem zwischenzeitlichen Anstieg zuletzt leicht. Nach Rückmeldungen aus dem schulischen Bereich hängt diese Entwicklung insbe-sondere auch mit den pandemiebedingten Belastungen und damit verbundenen Planungsunsicherheiten zusammen.

Tabelle (siehe PDF)

2. Wie viele Mittel würden in den kommenden Jahren benötigt, um alle Anträge auf Teil-
nahme am Schulobstprogramm zu den jetzigen Konditionen zu bewilligen?

In den vergangenen Jahren konnte allen Bildungseinrichtungen mit fristgerechter und vollständiger Bewerbung eine Teilnahme am EU-Schulprogramm ermöglicht werden. Außerdem ist es wiederholt gelungen, auch den Bildungseinrichtungen, deren erste Bewerbung zum Schuljahresbeginn noch wegen verspäteter oder unvollständiger Angaben nicht berücksichtigt werden konnte, eine zweite Bewerbung im Nachrückverfahren, d. h. zum zweiten Schulhalbjahr, anzubieten. Mit den zur Verfügung stehenden EU- und Landesmitteln sowie der Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel aus anderen Mitgliedstaaten und Bundesländern konnte das Förderprogramm bisher also stets „nachfragegerecht“ umgesetzt werden.

3. Was würde eine Ausweitung des Programms auf weiterführende Schulen potenziell kosten, wenn von einer ähnlichen Teilnahmequote wie bei den Grundschulen ausgegangen wird?

Eine Ausweitung des Programms auf weiterführende Schulen wäre ohne Einbeziehung der Schulformen Abendgymnasium und Kolleg nach überschlägiger Berechnung auf Basis der offiziellen Schulstatistik zum Schuljahr 2020/2021 mit Mehrkosten von ca. 8,8 Millionen Euro verbunden. Bei der Berechnung wurde die 51%ige Teilnahmequote auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen übertragen. Bei ausschließlichem Angebot von Obst/Gemüse werden bei einem Durchschnittsportionspreis von 37 Cent/100g und aktuell 87 Verzehrtagen im Schuljahr rund 32 Euro pro Kind benötigt.

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