Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Rechtsextremismus: Fragen zu dem Anschlag mit einem Sprengstoff in Einbeck

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einem kürzlich erfolgten Anschlag mit einem Sprengstoff in Einbeck waren zwei Tatverdächtige zunächst nicht festgenommen worden (NDR, 11.06.2020). Später berichtet der Spiegel am 18.06.20 wie folgt: „Nach einem mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Anschlag im niedersächsischen Einbeck hat die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle die Leitung der Ermittlungen übernommen. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit. Ein 26 Jahre alter polizeibekannter mutmaßlicher Rechtsextremist und ein 23-Jähriger kamen in Untersuchungshaft. Die beiden hätten keinen festen Wohnsitz, und es sei daher von Fluchtgefahr auszugehen. Die beiden sowie ein dritter Mann stehen im Verdacht, am 10. Juni einen Sprengsatz im Briefkasten des Privathauses einer Frau gezündet zu haben, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzt.“

Am vergangenen Samstag demonstrierten laut HAZ zudem 13 Rechtsextremisten in Einbeck.


1. Welche Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat?

Aufgrund der AV d. MJ v. 20.12.2016 - 3262-403.165 - (Nds. MBl. 2017 S. 21, Nds. Rpfl. 2017, S. 67) wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung eingerichtet. Nach der Errichtungs-AV in der seit dem 01.05.2020 geltenden Fassung (Nds. MBl. Nr. 14/2020 S. 429, 430) ist die Zentralstelle „sachlich zuständig für die Bearbeitung aller in Niedersachsen anfallenden Ermittlungs- und Strafverfahren, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um eine terroristisch motivierte Straftat handelt“. Dies gilt insbesondere für Straftaten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass diese aufgrund terroristischer Motivation oder aus terroristischen Strukturen, Organisationen, Vereinigungen oder deren Umfeld heraus begangen wurden. Zudem obliegt der Zentralstelle die Bearbeitung aller in Niedersachsen anfallenden Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Sprengstoff- und Waffengesetz, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im konkreten Fall eine terroristische Motivation erkenn- bar ist und Ermittlungen innerhalb oder im Umfeld terroristischer Strukturen notwendig werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Zentralstelle das Ermittlungsverfahren übernommen, weil die Umstände im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen in Einbeck am 10.06.2020 Anlass dazu gaben, eingehend zu prüfen, ob ein Personenzusammenschluss vorliegt, der als kriminelle Vereinigung i. S. v. § 129 StGB zu qualifizieren sein könnte. Zudem ist der Frage nachzugehen, ob der Anschlag auf einer terroristischen Motivation beruhte.

2. Wie viele Personen waren nach derzeitigen Erkenntnissen unmittelbar und mittelbar an dem Anschlag beteiligt, hatten Kenntnis von Absicht zur Begehung einer Straftat oder waren im Besitz von Waffen oder Sprengstoff oder hatten Zugang zu Waffen oder Sprengstoffen?

Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen drei Personen.
Nähere Angaben hierzu können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

3. Von wo stammte der verwendete Sprengstoff, und welche Waffen wurden bei dem bzw. den Tatverdächtigen aufgefunden?

Es sind kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen elektronischer Datenträger vorzunehmen, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Nähere Auskünfte können daher nicht erteilt werden. 

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