Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Prepper in Niedersachsen

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtete vergangene Woche, dass das Bundesinnenministerium den Innenausschuss des Bundestages vertraulich über Planungen rechter Gruppierungen über mögliche Anschläge während der Corona-Pandemie unterrichtet habe. Dabei handele es sich vor allem um Mitglieder sogenannter Prepper-Gruppen, die sich auf einen angeblichen Tag X vorbereiten, „an dem die öffentliche Ordnung zusammenbrechen soll. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sollen Waffen und Munition aus Verstecken, sogenannten Safehouses, geholt worden sein.“ Mit der Gruppe Nordkreuz wurde vor einigen Jahren schon eine Prepper-Gruppe ausgehoben, die
sich mit der Beschaffung von Leichensäcken, Waffen und Munition auf den Tag X vorbereitete, um dann politische Gegner auszulöschen. Unter den Mitgliedern der Gruppe Nordkreuz waren Polizisten, Sportschützen, Jäger und ehemalige Bundeswehrsoldaten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - und des Rechtsextremismus ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Landesregierung sowie niedersächsischer Sicherheitsbehörden. Die Landesregierung tritt insgesamt für eine pluralistische, weltoffene Gesellschaftsordnung ein und stellt sich insbesondere rechtsextremistischen Tendenzen, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit
und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen.
Unter Anwendung einer „Null-Toleranz-Strategie“ gehen die Landesregierung und die niedersächsischen Sicherheitsbehörden konsequent und unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen rechte Straftäter und Rechtsextremisten vor. Seitens der Landesregierung werden vielfältige präventive Maßnahmen, Projekte, die demokratiefördernde Wirkung entfalten, zu einer demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beitragen, sowie Vorhaben, die sich gegen extremistisches Gedankengut
richten, angeboten, gefördert und unterstützt. Seitens der niedersächsischen Sicherheitsbehörden werden allen notwendigen Maßnahmen zur Abwehr
von Gefahren oder zur Verfolgung strafrechtlich relevanter Sachverhalte mit der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt. Dies schließt insbesondere vor dem Hintergrund der davon ausgehenden Gefahren auch die Verhinderung und Unterbindung illegalen Waffenbesitzes ein.

Bei den sogenannten Preppern (engl. „to prepare“ = vorbereiten) handelt es um Personen, die sich Vorräte (Lebensmittel, Dinge des alltäglichen Bedarfs, eventuell auch Waffen zur Verteidigung) anlegen, um auf Katastrophen (Naturkatastrophen, politische Umstürze, Kriege) vorbereitet zu sein. Für die Sicherheitsbehörden ist hierbei zwischen unbedenklicher Notfallvorsorge und sicherheitsrelevantem „Preppen“ zu unterscheiden. Personen und Gruppen der sogenannten Prepper-Szene sind für die Sicherheitsbehörden relevant, wenn sie sich mittels eigens darauf ausgerichteter Maßnahmen, die weit über das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfohlene Maß hinausgehen, auf Katastrophenszenarien vorbereiten und bei denen waffenrechtliche, staatsschutzrelevante oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse vorliegen. Gleiches gilt, sofern sie Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen, die darauf abzielen, eine Krise aktiv herbeizuführen, diese zur Herbeiführung von gesellschaftlichen Änderungen zu benutzen oder die auf extremistisch-verschwörungstheoretischen Annahmen beruhen.
Bereits am 03.04.2020, dem Datum des Erscheinens der Berichterstattung des RND über die Unterrichtung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, wurden seitens der niedersächsischen Sicherheitsbehörden neben den fortlaufenden polizeilichen Ermittlungen in diesem Bereich weitere Maßnahmen zur Aufhellung einer möglicherweise bestehenden Gefahrenlage sowie gegebenenfalls verwirklichter bzw. vorbereiteter Straftaten durch die Prepper-Szene ergriffen. Dabei konnten keine diesbezüglichen Erkenntnisse erlangt bzw. die dargestellten Szenarien verifiziert werden. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine Erkenntnisse über Gruppierungen der heterogenen Prepper-Szene vor, bei denen eine Zugehörigkeit oder eine strukturierte Zusammenarbeit mit der rechtsextremistischen Szene oder sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern in Niedersachsen festzustellen ist.
Des Weiteren konnten aktuell weder tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bei Angehörigen der Prepper-Szene erlangt werden, noch liegen Erkenntnisse über Rechtsextremisten vor, die sich intensiv mit dem Thema Preppen beschäftigen. Dennoch ist festzustellen, dass es unter den Angehörigen der rechtsextremistischen Szene vereinzelt Anhänger der sogenannten Prepper-Szene gibt.
Erkenntnisse, aus denen sich Gefahren für Einzelpersonen, Institutionen oder die öffentliche Sicherheit durch Prepper-Gruppen in Niedersachsen ableiten ließe, liegen den Sicherheitsbehörden ebenso wenig vor wie Erkenntnisse über die Beschaffung von Waffen oder Munition durch Extremisten, die der Prepper-Szene zugerechnet werden können.


1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Prepper-Gruppen und deren Zugehörigkeit zur rechten Szene in Niedersachsen?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.


2. Welche und wie viele Waffen und Munitionen wurden in Niedersachsen im Jahr 2020 durch Mitglieder von Prepper-Gruppen beschafft? Für wie viele davon lagen eine Genehmigung vor?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.


3. Sieht die Landesregierung aktuell eine Gefahr für Einzelpersonen, Institutionen oder die öffentliche Sicherheit durch Prepper-Gruppen in Niedersachsen?


Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

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