Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort:Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im zweiten Halbjahr 2019

Vorbemerkung der Abgeordneten

Konzerte und Festivals von Neonaziorganisationen oder anderen Gruppierung der extremen Rechten verzeichneten in den letzten Jahren hohe Besucherzahlen. Bereits auf die Anfrage in der Drucksache 18/5758 antwortete die Landesregierung, dass allein im Landkreis Goslar im zweiten Halbjahr 2019 mindestens drei Konzerte der rechtsradikalen Szene stattgefunden haben.

Nach Aussage von Sicherheitsbehörden und Verbänden haben Musikveranstaltungen und Liederabende eine wichtige aktivierende und mobilisierende Wirkung auf die extreme Rechte und dienen der Vernetzung rechtsradikaler Organisationen.

 

1. Welche Konzerte und Liederabende mit rechten Bands bzw. Liedermachern haben im zweiten Halbjahr 2019 in Niedersachsen stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Veranstaltungsdatum, Ort, Art der Veranstaltung und Name der Bands/Liedermacher)?

In Niedersachsen fanden im angefragten Zeitraum nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden ein Konzert und sieben Lieder-/Balladenabende statt. Die dort aufgetretenen Bands/Liedermacher werden von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde als rechtsextremistisch eingestuft.

Es wird angemerkt, dass der Liederabend vom 21.09.2019 und auch das angeführte Konzert vom 14.12.2019 nach Veranstaltungsbeginn durch die Sicherheitsbehörden aufgelöst worden sind und somit eine vollständige Durchführung verhindert werden konnte. Betreffend die Musikveranstaltung vom 14.12.2019 wird hierzu ferner auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 18/5758 vom 06.02.2020 verwiesen.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat an den o. g. Liederabenden überwiegend rechtsextremistisches Personenpotenzial aus Niedersachsen und gelegentlich aus den angrenzenden Bundesländern teilgenommen. Am o. g. Konzert erfolgte eine Teilnahme von rechtsextremistischem Personenpotenzial aus Niedersachsen, aber auch aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen- Anhalt.

 

2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte/Liederabende,und aus welchen Bundesländern kamen diese?

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

3. Wie wurden die Konzerte/Liederabende beworben?

Die Veranstaltungen wurden ausschließlich szeneintern und zumindest für die Liederabende am 15.09.2019 in Bad Harzburg und am 15.11.2019 in Wolfsburg auch innerhalb eines größeren Adressatenkreises beworben.

 

4. Wer oder welche Gruppierung hat die Konzerte bzw. Liederabende organisiert?

Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden wurde die Veranstaltung am 15.09.2019 von dem NPD-Kreisverband Goslar organisiert. Alle anderen o. a. Veranstaltungen wurden von Angehörigen der jeweiligen regionalen rechtsextremistischen Szene organisiert und durchgeführt.

 

5. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden Wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert?

Für die Veranstaltungen lagen keine Anträge bei den zuständigen Ordnungsbehörden vor. Eine Information an die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden erging lediglich bei den beiden aufgelösten Veranstaltungen vom 21.09.2019 (Mitteilung am folgenden Werktag) und vom 14.12.2019 (Mitteilung am selben Tag) durch die Polizei.

 

6. Waren unter den bei 1. genannten Konzerten oder Liederabenden Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fielen?

Bei dem o. g. Konzert und den o. g. Liederabenden handelte es sich um nichtöffentliche Veranstaltungen, die somit nicht unter das Versammlungsgesetz fielen.

 

7. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Eintrittsgelder entrichtet?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Zahlung von Eintrittsgeldern für die o. g. Liederabende vor. In der Regel verlangen Organisatoren derartiger Veranstaltungen jedoch Eintritt, welcher teilweise als Spende/Unkostenbeitrag deklariert wird. Bei den beiden aufgelösten Veranstaltungen vom 21.09.2019 und vom 14.12.2019 wurde jedoch nach polizeilichen Erkenntnissen die Erhebung von Eintrittsgeldern festgestellt.

 

8. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte bzw. Liederabende?

Dem niedersächsischen Verfassungsschutz lagen bereits im Vorfeld des Konzertes am 14.12.2019 sowie der Liederabende am 07.09.2019, 15.09.2019, 21.09.2020, 30.10.2019 und 15.11.2019 Erkenntnisse über deren Planung vor. Als Veranstaltungsregion war vom Veranstalter für den 30.10.2019 der Bereich „Südniedersachsen“ szeneintern verbreitet worden. Über die Veranstaltungen am 07.09.2019, 15.09.2019 und 15.11.2019 erhielt die Polizei durch den Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz vorab Kenntnis. Von den Veranstaltungen am 28.09.2019 im Raum Braunschweig und am 16.11.2019 im Raum Göttingen erhielt der Niedersächsische Verfassungsschutz erst nach ihrer Durchführung Kenntnis.

 

9. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen?

Betreffend die Veranstaltung vom 07.09.2019 wurden Kooperationsgespräche im Vorfeld der Veranstaltung durch die zuständige Polizeiinspektion mit dem Veranstalter und dem Gastwirt geführt. Am Veranstaltungstag selbst waren uniformierte Einsatzkräfte am Veranstaltungsort positioniert, um im Bedarfsfall einzuschreiten.

Betreffend die Veranstaltung vom 15.09.2019 wurde nach einem Hinweis Aufklärung im Nahbereich der Veranstaltung betrieben. Da aber durch die Veranstaltung keine Außenwirkung entstand, erfolgten keine weiteren Maßnahmen.

Betreffend die Veranstaltung vom 21.09.2019 wird auf die bereits angeführte Veranstaltungsauflösung verwiesen. In diesem Zuge wurden Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise erteilt. Strafwürdiges Verhalten wurde polizeilich dokumentiert und zur Anzeige gebracht (siehe Antwort zu Frage 10).

Die Veranstaltung vom 28.09.2019 wurde erst nachträglich bekannt. Insofern wurden keine polizeilichen Maßnahmen getroffen.

Betreffend die Veranstaltung vom 30.10.2019 wurden keine polizeilichen Maßnahmen getroffen, weil die Veranstaltung der Polizei nicht bekannt war.

Betreffend die Veranstaltung vom 15.11.2019 wurden Kooperationsgespräche im Vorfeld der Veranstaltung durch die zuständige Polizeiinspektion mit dem Veranstalter und Gastwirt geführt. Am Veranstaltungstag selbst wurden durch uniformierte Einsatzkräfte Anfahrtskontrollen, Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen durchgeführt. Strafwürdiges Verhalten wurde polizeilich dokumentiert und zur Anzeige gebracht (siehe Antwort zu Frage 10).

Die Veranstaltung vom 16.11.2019 wurde erst nachträglich bekannt. Insofern wurden keine polizeilichen Maßnahmen getroffen.

Betreffend die Veranstaltung vom 14.12.2019 wird auf die bereits angeführte Veranstaltungsauflösung verwiesen. In diesem Zuge wurden Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise erteilt. Strafwürdiges Verhalten wurde polizeilich dokumentiert und zur Anzeige gebracht (siehe Antwort zu Frage 10).

 

10. Kam es im Zusammenhang mit Konzerten bzw. Liederabenden zu Straftaten? Wenn ja, zu welchen (bitte auflisten)?

Zu den Veranstaltungen vom 07.09.2019, 15.09.2019, 28.09.2019, 30.10.2019 und 16.11.2019 wurden keine Straftaten bekannt und/oder angezeigt.

Im Rahmen der Veranstaltung vom 21.09.2019 wurden zwei Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und ein Fall der Volksverhetzung (§ 130 StGB) festgestellt.

Betreffend die Veranstaltung vom 15.11.2019 wurden im Zuge der Anfahrtskontrolle in zwei Fällen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) festgestellt.

Im Rahmen der Veranstaltung vom 14.12.2019 wurden zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB), zwei Fälle von Beleidigung (§185 StGB), zwei Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und ein Fall des tätlichen Angriffs (§ 114 StGB) festgestellt.

 

11. Hat die Landesregierung Kenntnisse über geplante rechte Konzerte, die verhindert werden konnten oder abgesagt werden mussten? Wenn ja, welche Gründe lagen für die Absage oder die Verhinderung vor?

Über geplante rechte Konzerte, die verhindert werden konnten oder abgesagt werden mussten, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Hingegen wird betreffend die Auflösung / die Durchführungsverhinderung bereits stattgefundener bzw. begonnener Veranstaltungen auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

12. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechte Konzerte und Liederabende, die von Angehörigen der rechten Szene in Niedersachsen im genannten Zeitraum an Orten außerhalb Niedersachsens organisiert wurden?

Die Gruppierung „Identitäre Bewegung Niedersachsen“ war in die Organisation und Durchführung eines Liederabends am 27.07.2019 in Porta Westfalica (Nordrhein-Westfalen) eingebunden.

 

13. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über bundesweite Konzerte und Festivals und ihren Besuch durch Angehörige der niedersächsischen rechten Szene?

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden stehen im engen Informationsaustausch mit anderen Bundesländern und Bundesbehörden. So wurden auch Erkenntnisse zu bundesweiten Konzerten und politischen Kundgebungen mit niedersächsischer Beteiligung übermittelt. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass Konzerte außerhalb Niedersachsens und entsprechende politische Kundgebungen, wie z. B. die Veranstaltungen im Juni 2019 in Ostritz (Sachsen) und im Juli 2019 in Themar (Thüringen), auch von niedersächsischen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene besucht wurden.

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