Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung :Freikorps Heimatschutz

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am Freitag, den 14.02.2020 wurden in einer bundesweit organisierten Aktion eine mutmaßliche rechte Terrorgruppe enttarnt und 13 Objekte, u. a. in Niedersachsen, durchsucht. Einer der Beschuldigten, Tony E., war laut Zeitungsberichten in der Gruppe „Freikorps Heimatschutz“ aktiv. Diese Gruppe von Neonazis ist in mehreren Bundesländern aktiv und zählt sich zum „Freikorps Deutschland“, dem „Patriotischen Club Deutschland“. Auf ihrer Facebook-Seite schreiben sie: „Die Mitglieder dieser Gruppe bereiten sich auf den Tag vor, an dem es zu einem Krieg kommt und es um die Verteidigung unserer Familien und dem Vaterland geht. Die BRD Verwaltung sieht sich dafür ja nicht mehr zuständig.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Anfragen von Mitgliedern des Landtags sind durch die Landesregierung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten. Gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung braucht die Landesregierung einem Auskunftsverlangen von Mitgliedern des Landtags nicht zu entsprechen, wenn durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohl des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt werden.

Die nachstehenden Fragen tangieren ein anhängiges und in der Verfahrenshoheit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) liegendes Ermittlungsverfahren.

Wegen Ermittlungsbefangenheit wird seitens des GBA aktuell zu sämtlichen möglicherweise ermittlungsrelevanten Erkenntnissen keine Freigabe zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen - auch nicht in vertraulicher Sitzung - erteilt.

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege kann die Beantwortung diesbezüglicher Fragen insofern nicht erfolgen, ohne dass die Gefahr des Eintretens einer Staatswohlgefährdung bestünde.

1. Welche Gruppierungen, die sich dem „Freikorps Deutschland“ zuordnen, gibt es in Niedersachsen?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anzahl der Mitglieder?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

3. Wann und mit welcher Intention haben sich die jeweiligen Gruppen gegründet?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

4. Können Mitglieder der Gruppe „Freikorps Heimatschutz“ auch anderen rechten Gruppen, Parteien, Organisationen in Niedersachsen zugerechnet werden?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

5. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass auch andere Mitglieder des „Freikorps Deutschland“ für die Terrorgruppe um Werner S. rekrutiert werden sollten oder rekrutiert worden sind?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

6. Diente das Grundstück von Tony E. für Treffen des „Freikorps Heimatschutz“ oder anderer Gruppierungen?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

7. Wo wurden Treffen der Gruppierungen rund um das „Freikorps Heimatschutz“ durchgeführt?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

8. War Tony E. auch mit anderen rechtsextremen Menschen, Gruppierungen, Initiativen oder anderen rechtsextremen Zusammenschlüssen vernetzt?

Auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen. 

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