Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Demonstrationen der Partei „Die Rechte“ in Braunschweig

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Partei „Die Rechte“ organisierte für den 23.01.2021 eine Kundgebung unter dem Motto „Lockdown beenden - Existenzen retten“, an der rund 30 Personen teilnahmen, darunter auch bekannte Personen aus der rechten Szene aus Braunschweig, wie regionalHeute berichtete. Das Bündnis gegen Rechts hatte zu einer Gegenkundgebung aufgerufen. „Das Bündnis wolle sich dagegen auflehnen, dass die Partei das Thema Pandemie zu instrumentalisieren versuche.“

Die Partei „Die Rechte“ sowie das Bündnis gegen Rechts hatten je ein weiteren Kundgebungsort angemeldet. Zu diesem machten sich die Versammlungsteilnehmenden am späten Nachmittag auf den Weg.

„Pressevertreter, die zur Berichterstattung an den Kundgebungen auf dem Burgplatz teilgenommen haben, wurden am Abend von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Polizei vor Ort begründet diese Entscheidung damit, dass es in der Vergangenheit immer mal wieder zu Zwischenfällen mit Aktivisten gekommen sei, die sich als ‚frei Pressevertreter‘ Zugang zu den Kundgebungen verschafften und dann für Provokationen und Unruhen sorgten. Um die Gleichbehandlung aller Pressevertreter zu wahren, wurden alle ausgeschlossen, sagte Carolin Scherf, Sprecherin der Polizeiinspektion Braunschweig, gegenüber regionalHeute.de“

 

1. Welche und wie viele Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten stellte die Polizei am 23.01.2021 fest (bitte aufschlüsseln nach Versammlungsort und Tatbestand)?

Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen der Partei DIE RECHTE, der Partei nahestehenden Anzeigenden sowie den angezeigten Gegenprotesten leitete die Polizeiinspektion Braunschweig sieben Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

 [Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt] 

2. Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten der Polizei bezüglich des Verweises der Pressevertreterinnen und -vertreter vom Kundgebungsort?

Die Landesregierung weist zunächst darauf hin, dass Pressevertreterinnen oder Pressevertreter nicht von Versammlungen ausgeschlossen werden können, weil sie keine Versammlungsteilnehmende im versammlungsrechtlichen Sinn sind. Die Vorbemerkung der Abgeordneten in Bezug auf einen Ausschluss wird in dem Sinne interpretiert, dass Pressevertreterinnen und Pressevertreter von der Versammlung ferngehalten wurden.

Es ist jedoch nicht zutreffend, dass Pressevertreterinnen und Pressevertretern kein Zugang zur Versammlung gewährt wurde oder sie von der Versammlung verwiesen worden sind. Die Einsatzkräfte vor Ort waren vielmehr darum bemüht, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien eine Berichterstattung vor Ort zu ermöglichen, ohne dabei eine Situation entstehen zu lassen, in der die Sicherheit von Personen gefährdet worden wäre.

Die Landesregierung bewertet das Vorgehen der Einsatzkräfte am Kundgebungsort als situationsangemessen.Dazu ergehen die nachfolgenden Erläuterungen.

Gegen 17:00 Uhr begehrte eine Gruppe von freien Vertreterinnen und Vertretern der Presse Zutritt zur genehmigten Versammlung des Herrn Worch auf dem Burgplatz. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Zugänge zum Burgplatz bereits durch die Polizei geschützt, da sich neben den polizeilichen Einsatzkräften schon die meisten Teilnehmenden der für 17:30 Uhr angezeigten und genehmigten Versammlung auf dem Burgplatz befanden. Eine Gruppe freier Pressefotografen trat innerhalb des Sicherheitsbereichs direkt an ein dortiges Gitter heran, das sie von den Versammlungsteilnehmenden trennte. Das unmittelbare Herantreten an ein Absperrgitter, offensichtlich in der Erwartung von Nahaufnahmen durch die Pressefotografen, führte zu einer gereizten Stimmung unter den Versammlungsteilnehmenden. Es galt, im Sicherheitsbereich einer Eskalation zwischen den Pressevertreterinnen und Pressevertretern sowie den Versammlungsteilnehmenden, wie sie aus vorausgegangenen vergleichbaren Versammlungslagen bekannt waren, durch geeignete Präventivmaßnahmen entgegenzuwirken. Den Pressevertreterinnen und Pressevertretern wurden zwei gesicherte Standorte im Nahbereich der Versammlung zugewiesen. Zudem wurde den Pressevertreterinnen und Pressevertretern die Pressesprecherin der Polizeiinspektion Braunschweig zur Seite gestellt. Diese erläuterte die polizeilichen Maßnahmen umfassend und unterbreitete allen Pressevertreterinnen und Pressevertretern ein qualitativ gleichwertiges Angebot in einer von Dynamik begleiteten und auf Konfrontation ausgerichteten anspruchsvollen Einsatzsituation. Von beiden zugewiesenen Standorten war die Versammlung auf Hör- und Sichtweite zu verfolgen. Die Pressevertreterinnen und Pressevertretern konnten geschützt sowie Störungen und Übergriffe verhindert werden. Den Pressevertreterinnen und Pressevertretern wurde zusätzlich angeboten, die Polizeiabsperrung bei Bedarf weiter zurückzuziehen, um einen besseren Blick auf den Burgplatz zu ermöglichen. Diese Option wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.

3. Wie viele Versammlungen haben die Partei „Die Rechte“ oder andere als rechtsextrem eingeordnete Organisationen seit März 2020 in Braunschweig angemeldet?

Es wurden 37 versammlungsrechtliche Aktionen angemeldet, davon wurden vier untersagt sowie vier abgesagt. 

a) Zu wie vielen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist es im Zuge dessen gekommen (bitte aufschlüsseln nach Versammlung und Tatbestand)?Es wurden acht Ordnungswidrigkeiten und 22 Straftaten angezeigt.

Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

 

[Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt] 

 

b) Wie viele Teilnehmende hatten die Versammlungen (bitte aufschlüsseln nach Versammlung)?

[Tabelle in Drucksache einsehbar, oben rechts verlinkt] 

c) Bei wie vielen Versammlungen ist es zu Angriffen auf Pressevertreterinnen und-vertreter gekommen (bitte aufschlüsseln bei welchen Versammlungen)?

Es liegen keine Erkenntnisse zu Angriffen auf Pressevertreterinnen und Pressevertreter vor, die Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen waren.

Zurück zum Pressearchiv