Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung:Ansprechpersonen für LSBTI bei Polizei und Staatsanwaltschaften

Vorbemerkung der Abgeordneten
Seit 2017 können Bürgerinnen und Bürger, Polizistinnen und Polizisten und Opfer LSBTI-bezogener Gewalt oder Straftaten sich an die Ansprechpartnerinnen und -partner für LSBTI (AP LSBTI) in jeder Polizeibehörde in Niedersachsen wenden. Die AP LSBTI sind nicht bei allen Polizeidirektionen in Niedersachsen für Opfer von Übergriffen oder Verbrechen ohne Weiteres erreichbar und sichtbar, was die Wahrnehmung ihrer Funktion als Ansprechpartnerinnen und -partner erschwert.


Im Land Berlin gibt es in der Staatsanwaltschaft zwei Staatsanwältinnen und -anwälte, die explizit für die Belange von LSBTI für die Bearbeitung homo-, trans- und queerfeindlicher Straftaten beschäftigt sind. In Niedersachsen gibt es diese Zuständigen bisher nicht. (Drucksache 18/3640)

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.01.2007 wurden die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweise (AgL) in der niedersächsischen Polizei eingeführt. Bei einer bundesweiten Recherche im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass die Bezeichnung AgL nicht mehr zeitgemäß war. Insbesondere vor dem Hintergrund des im Themenfeld „Arbeitswelt“ der polizeieigenen Strategie 2020 erklärten Ziels „WIR ermöglichen und leben Diversität“ erschien eine Weiterentwicklung des Themenkomplexes notwendig. Vor diesem Hintergrund erfolgte mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.09.2017 die Umbenen-nung der AgL in Ansprechpersonen (AP) LSBTI (lesbisch, schwul, bisexuell, trans und inter). Zeit-gleich wurde der Leitfaden, der die Aufgaben und die Stellung der Ansprechpersonen in der niedersächsischen Polizei beschreibt, aktualisiert und überarbeitet.

 

1. Wie viele Ansprechpersonen für LSBTI gibt es bei den niedersächsischen Polizeibehörden (bitte auflisten nach Behörde und zur Verfügung gestellter Stundenanzahl und Stellen)?

Die Anzahl der Ansprechpersonen für LSBTI (AP LSBTI) sowie deren zur Verfügung gestellter Stundenzahl kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Die Tabelle finden sie in der Drucksache oben links auf dieser Seite.

 

2. Wie häufig wurden die Ansprechpersonen für LSBTI (bis 2017 für gleichgeschlechtliche Lebensweisen) in den einzelnen Institutionen herangezogen (bitte, wenn möglich, aufschlüsseln nach Jahr, Behörde und Anlass der Heranziehung)?

Die AP LSBTI werden auf Grundlage einer aktuellen Behördenabfrage aus verschiedenen Anläs-sen unterschiedlich oft kontaktiert, angefragt und eingebunden. Laut dieser Behördenabfrage wur-den die AP LSBTI zu nachfolgenden internen und externen Themenfeldern herangezogen:


Tätigkeitsbereiche intern:

 

  • Beratung und Unterstützung bei der Vorgangsbearbeitung, Einsatzberatung sowie bei gefah-renabwehrrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen,
  • vertrauensvolle Beratung und Begleitung bei Konflikten im Arbeitsumfeld für betroffene Beschäftigte,
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Handlungsperspektiven zur Prävention von Straftaten,
  • Unterstützung bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Fortbildungsveranstaltungen,
  • interne Öffentlichkeitsarbeit,
  • Informationsaustausch der AP LSBTI untereinander sowie Arbeitstreffen, eigene Fortbildung und interne organisatorische Tätigkeiten,
  • Zusammenarbeit mit den Regionalen Beratungsstellen und dem Sozialwissenschaftlichen Dienst,
  • Beteiligung an Arbeitsgruppen und Projekten.

 

Tätigkeitsbereiche extern:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Fragen mit Polizeibezug,
  • Unterstützung von Opfern antilesbischer/antischwuler Gewalt,
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von Handlungsperspektiven zur Prävention von Straftaten ge-gen Schwule und Lesben,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Kooperationen mit anderen Organisationen und Institutionen,
  • Mitwirkung an Veranstaltungen.

 

Eine Aufschlüsselung nach Jahr, Behörde und Anlass kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

3. Wie werden die AP LSBTI fortgebildet? Welche Fortbildungsmaßnahmen wurden im Jahr 2018 angeboten? Wie viele der AP nahmen daran teil?

Seitens des Landespolizeipräsidiums wurde in den Kalenderjahren 2017/2018 ein siebentägiges Fortbildungsangebot in Form von drei Modulen mit einem polizeiexternen Fortbildungsträger konzipiert und angeboten. Diese Fortbildungsreihe behandelte die Thematik „Erwerb von Beratungskompetenz im Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt für die Ansprechpersonen für LSBTI der Polizei Niedersachsen“. Zwei der drei Seminare wurden bereits Ende des Jahres 2017 angeboten und durchgeführt. Das dritte Seminar folgte im April 2018. An der Fortbildungsreihe nahmen 2017 neun und 2018 acht AP LSBTI teil.
Weiterhin finden jährlich zweitägige Arbeitstreffen der AP LSBTI statt. Diese Arbeitstagungen wer-den gleichzeitig als Fortbildungsveranstaltungen genutzt. Im Jahr 2018 nahmen acht AP LSBTI daran teil.
Darüber hinaus werden die AP LSBTI bei der Wahrnehmung von externen Fortbildungsangeboten wie z. B.:

  • „Queer works?! Tagung zu LSBTI in der Arbeitswelt“ des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen (eintägiger Workshop),
  • „Vielfalt im Arbeitsalltag - Gleichberechtigung für LSBTI in Polizei und Zoll; Umsetzung politi-scher Vorgaben unter Realbedingungen“ des Kirchlichen Dienstes in Polizei und Zoll der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (fünftägiges Seminar),
  • VelsPol Bundesseminar (fünftägige Veranstaltung),
  • „Sozialmeeting“ der Polizeidirektion Oldenburg mit allen beratend tätigen Personen der Behörde (¼-jährliches Treffen),

unterstützt.
An den zuvor genannten Veranstaltungen nimmt in der Regel eine AP LSBTI teil. Diese teilt die gewonnenen Erkenntnisse als Multiplikatorin/Multiplikator, z. B. im Rahmen der jährlichen Arbeits-tagung, den anderen AP LSBTI mit. Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten externer Bildungs-träger wird auch zukünftig seitens der Landesregierung weiter unterstützt.


4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die AP LSBTI bekannter und besser erreichbar zu machen?

Die AP LSBTI werden sowohl in der polizeiinternen als auch in der polizeiexternen Öffentlichkeitsarbeit beworben. Hierzu werden u. a. Artikel im Intranet der niedersächsischen Polizei, der Zeit-schrift proPolizei, behördeninternen Publikationen, behördeninternen Nachrichten sowie im Internet veröffentlicht. Im Rahmen von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen werden die Mitarbeitenden und Führungskräfte über die AP LSBTI sowie deren Aufgaben informiert.
Die AP LSBTI informieren regelmäßig die Studierenden der Polizeiakademie Niedersachsen über ihren Tätigkeitsbereich. Auf einigen Homepages der Behörden wurden bereits eigene „Buttons“ für die AP LSBTI eingerichtet. Zudem existieren mittlerweile flächendeckend eigene Funktionsadressen. Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden diverse Flyer, RollUps, Give aways etc. mit den Erreichbarkeiten der AP LSBTI erstellt und bei Großveranstaltungen wie beispielsweise dem jährlichen Welcome Day für zukünftige Studierende der niedersächsischen Polizei, deren Angehörigen und Freunde sowie weiteren Interessierten zur Verfügung gestellt. Bei diesen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen haben die AP LSBTI auch einen eigenen Stand, um sich und ihre Arbeit vorzustellen.

Darüber hinaus tragen die AP LSBTI durch die bei der Beantwortung der Frage 2 dargestellten Aktivitäten ebenfalls wesentlich dazu bei, ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Hierzu gehört auch das Zusammenwirken mit dem Verein VelsPol-Nordwest e. V., den AP aus anderen Bundesländern, die regelmäßige Teilnahme an Großveranstaltungen wie z. B. dem Christopher-Street-Day sowie die Bereitstellung von Informationsständen für interessierte Bürgerinnen und Bürger bei diesen Ereignissen. Weiterhin bestehen Kontakte mit örtlichen Beratungs- und Begegnungsstätten. Dort halten die AP LSBTI regelmäßig Vorträge über ihre Tätigkeit und beantworten Fragen der Teilnehmenden. Die Stadt Hannover hält beispielsweise einen Runden Tisch zur „Emanzipation und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Landeshauptstadt Hannover“ ab. An diesen nehmen die AP LSBTI themenbezogen teil.
Im Rahmen der Kampagne „Für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Niedersachsen“ wurde unter der Überschrift „Gewalttaten gegen Lesben und Schwule, trans* oder intergeschlechtliche Men-schen haben keinen Platz in unserer Gesellschaft!“ bereits in 2017 eine Anzeige im Christopher-Street-Days (CSD-)Magazin geschaltet, das auf allen CSD‘s in Niedersachsen verteilt wurde, die auf die AP LSBTI aufmerksam macht.
Vom 02.09. bis 05.09.2019 findet der Bundeskongress für AP LSBTI/AgL aus ganz Deutschland bei der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort in Lüchow statt. Dieser Bundeskongress dient einem umfassenden Wissenstransfer bezüglich aller aktuellen Themen rund um das Thema LSBTI.
Zukünftig ist geplant, digital und medial auf den Internetplattformen wie Facebook, Instagram und YouTube sichtbarer zu werden.

5. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten mit der Kategorisierung Hasskriminalität, Unterkategorie sexuelle Orientierung/Identität?

Bezug nehmend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Übergriffe und Straftaten gegen Menschen mit queeren Lebensentwürfen“ (Drs. 18/3640) werden Straftaten gemäß bundesweit gültigem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) des BKA (Stand: 29.11.2017) unter dem Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „sexuelle Orientierung und/oder sexuelle Identität“ erfasst, wenn eine politische Tatmotivation zugrunde liegt.
Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung des Landeskriminalamts Niedersachsen ergibt sich ausweislich nachfolgender tabellarischer Übersicht für die Jahre 2011 bis 2018 die Aufklärungsquote bezüglich o. a. Straftaten wie folgt:

2011: 33,33%
2012: 23,52%
2013: 56,25%
2014: 36,36%
2015: 40,0%
2016: 66,66%
2017: 57,14%
2018: 57,14%

Eine Tabelle aus der auch die Anzahl der erfassten Straftaten pro Jahr hervorgeht, finden Sie in der Drucksache oben rechts.

6. Was unternimmt die Landesregierung, um diese Quote zu erhöhen?

Die Kriminalitätsbekämpfung durch die entschlossene Aufklärung und Verfolgung von Straftaten insbesondere aber auch durch eine konsequente Gefahrenabwehr ist eine wesentliche und fort-währende Kernaufgabe der Polizei Niedersachsen. Dies kann sich maßgeblich auf die Aufklä-rungsquote auswirken. So wird beispielsweise im kommunikativen Austausch mit externen Organisationen und Institutionen das Bewusstsein hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Anzeigeerstattung sensibilisiert. Dadurch können Täterinnen und Täter nicht nur von der Begehung entsprechender Straftaten abgeschreckt, sondern auch das Entdeckungsrisiko und die Wahr-scheinlichkeit einer polizeilichen Tataufklärung gehoben werden. Eine spezifische konzeptionelle Regelung der Polizei zur Erhöhung der Aufklärungsquote für die in Rede stehenden Straftaten besteht derzeit nicht.


7. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Bereitschaft von Opfern von homo-, trans- und queerfeindlicher Gewalt und Straftaten, Anzeige zu erstatten, zu erhöhen und mögliche Vorurteile gegenüber der Polizei abzubauen?

Aus der Dunkelfeldforschung ist bekannt, dass verschiedene Faktoren das Anzeigeverhalten der von Straftaten betroffenen Menschen beeinflussen. Ausschlaggebend können z. B. die (enge) Beziehung zwischen Opfer und Täter oder auch Scham sein. Grundsätzliche Hinweise darauf, dass Opfer von homo-, trans- oder queerfeindlichen Straftaten sich in ihrem Anzeigeverhalten generell von den Opfern unterscheiden, die von anderen Straftaten betroffen sind, liegen nicht vor.
Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit und auch in anlassbezogenen persönlichen Gesprächen, klären die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten regelmäßig über die Sinnhaftigkeit der Anzeige von Straftaten auf; insofern wird auch auf die Antwort zur Frage 6 hingewiesen.
Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.09.2017 sowie dem dazugehörigen Leitfaden können die AP LSBTI zur Unterstützung der Opfer LSBTI-bezogener Gewalt im Rahmen der polizeilichen Aufgabenstellung hinzugezogen werden. Zudem stehen sie der Bevölkerung (und Institutionen) beratend zur Verfügung (vgl. Drs. 18/3640). Aus den Polizeidirektionen wurde bei-spielsweise berichtet, dass durch die AP LSBTI u. a. Kooperationsgespräche mit Organisationen, Anbieten von „Sprechstunden“, Teilnahme an Stammtischen und Informationsveranstaltungen von regionalen und überregionalen Projekten durchgeführt werden oder mit ausliegenden Flyern auf Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen wird.
Daneben wurden neben den in der Antwort zur o. a. Frage 4 dargelegten Anzeigen im CSD-Magazin in 2017 im Rahmen der Kampagne „Für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Niedersach-sen“ Shirts für die CSD-Umzüge bedruckt, damit die AP LSBTI sowie lesbische und schwule Ange-hörige des Polizeidienstes sichtbarer sind.
Wie außerdem in der Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage „Übergriffe und Straftaten gegen Menschen mit queeren Lebensentwürfen“ (Drs. 18/3640) dargelegt, hat die Landesregierung in Niedersachsen 2001 die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit dem Ziel errichtet, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus Hilfe zu leisten. Alle Opfer, natürlich auch Opfer homo-, trans- oder queerfeindlicher Straftaten können sich an die Opferhilfebüros wenden, die in allen elf Landgerichtsbezirken vorzufinden sind. Unter ande-rem gibt die Stiftung Opferhilfe im Rahmen persönlicher Gespräche Opfern viele nützliche Informa-tionen und hilft ihnen dabei, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Die Gespräche sind vertraulich und können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Eine Strafanzeige ist nicht erforderlich. Zudem bietet die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen Opfern mit einer Online-Beratung die Möglichkeit, sich kostenlos und anonym an eine Opferhelferin oder einen Opferhelfer in der Stiftung zu wenden. Die Online-Beratung bietet den Vorteil, dass die Beratung unabhängig von Zeit und Ort durchgeführt werden kann, durch die Anonymität des Opfern wahrscheinlich leichter fällt, ihre Probleme anzusprechen, keine Wartezeiten auf einen nächsten Termin bestehen (Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet) und Opfer ihre Anfragen in aller Ruhe ausformulieren können. Diese professionelle Unterstützung - gleichgültig ob im persönlichen Gespräch oder online - kann die Bereitschaft von Opfern, sich doch für eine Anzeige zu entschei-den, maßgeblich erhöhen. Positiv wirkt sich dabei auch der Umstand aus, dass - auf Wunsch - eine Begleitung zu Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft oder auch zu Gerichtsterminen stattfindet, sodass sich Opfer nicht alleingelassen fühlen.
Vergleichbare positive Auswirkungen auf die Bereitschaft von Opfern von homo-, trans- und queer-feindlicher Gewalt und Straftaten, Anzeige zu erstatten, kann ein Beratungsgespräch bei dem ebenfalls in der Antwort auf vorgenannte Kleine Anfrage (Drs. 18/3640) vorgestellten Verein Parteiliche Beratung Niedersachsen e. V. „RespAct - Solidarisch mit Betroffenen rechter Gewalt“ haben. Dieses Angebot richtet sich explizit u. a. an diese Opfergruppe. Das macht auch die Internetpräzens des Vereins deutlich, wo als rechte Gewalt u. a. Angriffe definiert werden, die trans-, inter-, homo- und queerphob motiviert sind.


8. Plant die Landesregierung die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von LSBTI bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Wie bereits in der Antwort auf Kleine Anfrage 18/3640 und in der Antwort auf die o. a. Frage 7 ausgeführt besteht in Niedersachsen zum einen bereits ein umfangreiches Beratungs- und Unter-stützungsangebot für Opfer homo-, trans- oder queerfeindlicher Straftaten außerhalb der Staatsan-waltschaften. Zum anderen stehen solchen Opfern - auch ohne die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von LSBTI bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften - qualifizierte Dezer-nentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und den tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf werden Geschädigte zudem durch die Staatsanwaltschaften auf die jeweils einschlägigen Opferhilfestellen hingewiesen.

 

 

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